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Informatiker001

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Beiträge von Informatiker001

  1. vor 26 Minuten schrieb WYSIFISI:

    Hast Du seinen Hinweis verstanden, dass ihm anscheinend 15 Punkte in der schriftlichen Prufung nixht angerechnet wurden? Was ist daran lächerlich?

    Es wurden Aufgaben seitens der IHK falsch bzw. einfach mit0 Punkten benotet. Es gibt keine Begründung. Die Zuständige IHK verweist dabei nur auf das Recht des Widerspruchs.
    Beste Grüße
    Informatiker001

  2. vor 3 Stunden schrieb Akku:

    Hat sich hier was getan?

    Hallo @Akku,

    Bis dato nicht viel. Die Akteneinsicht hat leider nicht viel erbringen können. Nur ist mir dabei aufgefallen das im GA1 Teil mehr als 15 Punkte fehlen, die ich hätte erhalten sollen. Diesbezüglich hat mein Anwalt nun Widerspruch gegen die Schriftliche Prüfung eingeleitet. Zugleich warten wir (Anwalt und ich) nun auf die Aushändigung des Protokolls. Da aus meiner Sicht einige Unstimmigkeiten dort zu finden sind was die Vollständigkeit und Richtigkeit betrifft. Dies muss aber nun mein Anwalt prüfen. Unabhängig des Rechtsweg habe ich mich nun zur erneuten Prüfung angemeldet mit einem neuen Projekt.
    Mit besten Grüßen

    Informatiker001

  3. vor 39 Minuten schrieb WYSIFISI:

    Warum sollte man diese nicht vervielfältigen dürfen? Ich nehme dazu immer die Fotofunktion des Smartphones.

     

    @TE

    Lass den RA mal auch auf die Einhaltung anderer Formalien achten, wie bspw. die unzulässige Verwendung eines Bleistiftes für die Protokolle des Fachgesprächs. Alles schon selbst erlebt.

    Hallo @WYSIFISI,

    Genau darum habe ich den entsprechenden Anwalt gebeten. Diesem sind Streitigkeiten mit der IHK bereits hinlänglich bekannt. Leider pocht die IHK immer auf die Aussage: "Ermessungsspielraum der Prüfer"

    Hoffen beten bangen.

    Beste Grüße

    Informatiker001

  4. Hallo @Rienne,

    Ich gestehe, ich habe deinen Beitrag übersehen. Dafür entschuldige ich mich.

    vor 34 Minuten schrieb Rienne:

    Da du den Thread nur überflogen hast, kurze Anmerkung dazu:

     

    Ich habe den TO auch schon gefragt, ob er das überhaupt denn, neben dem Widerspruch, getan hat. Das wäre jedenfalls mein erster Schritt gewesen.

    Eine Antwort darauf habe ich allerdings leider nicht bekommen.

    Es ist aber so, dass man eigentlich immer Akteneinsicht beantragen kann. Allerdings darf man diese in der Regel nicht vervielfältigen, sondern man kann sich lediglich notizen dazu machen.

     

    Das ist für mich, wie schon zu Beginn angemerkt, der größte Knackpunkt. Ich weiß nicht, wie der Rest der 15 Seiten aussieht, aber es kann ja nur das bewertet werden, was der Prüfling selbst erstellt und erarbeitet hat. Und es sind nunmal mehr als 25% der geforderten 15 Seiten, die, wären sie korrekt gekennzeichnet worden, nicht bewerten werden dürften. Meine Vermutung ist aber sowieso, dass dort u.U. noch mehr nicht ganz koscher ist. Diese ganze Diskussion baut nunmal nur auf die Vermutungen des TO, ohne dass er die Bewertung einmal selber gesehen hat.

    Die Akteneinsicht habe ich bei der IHK beantragt bzw. darum gebeten. Ein Termin steht für Montag.  Im gestrigen Gespräch mit meinem Anwalt, wurde eine Vollmacht ausgestellt die Akten bzw. das Protokoll einzufordern um dies durch eine Unabhängige Person zu Prüfen. Der Anwalt wollte in diesem Sinne aber noch keine Prognose aussprechen, zweifelte aber die Reaktion bzw. die Art der Bestrafung genauso an. Aus Sicht des Anwalts handelt es sich um einen Formfehler. Sollte das Protokoll zu meinem gunsten aussehen, so wird beim zuständigen Amtsgericht ein Widerspruch eingereicht. Diese dauert meistens zwischen 3 Wochen und 3 Monaten (Abhängig der IHK) Parallel beginne ich nun mit einem neuen Projekt um die Zeit zu nutzen. 

     

    Beste Grüße

    Informatiker001 

  5. Hallo @allesweg,

    vor 8 Minuten schrieb allesweg:

    Wie stehen denn personalverantwortlicher Vorgesetzter und Personalabteilung der Situation gegenüber? Sehen die das wie der Ausbilder und dein Anwalt? Haben sie dir sogar schon einen unterschriebenen Übernahmevertrag überreicht, damit du deinen einzuklagenden entgangenen Gewinn berechnen kannst?

    Ein Übernahmevertrag mit dem entsprechenden Gehalt wurde mir vorgelegt anhand ich dieses einfordern könnte. Die Management Ebene (Personalabteilung und Geschäftsführung) sowie die Kollegen teilen meine Meinung des Formfehlers. 

     

    Hallo Zusammen,

    Da es zu viel Aufwand wäre jedem einzeln zu Antworten: Natürlich bin ich bereits dabei ein neues Projekt zu suchen bzw. habe diesbezüglich auch schon ein zwei Ideen die sich umsetzen lassen könnten. Aber wie bereits ein anderer hier geschrieben hat, ist es natürlich möglich doch noch "Recht zu bekommen" gegenüber der IHK, womit eine Schadensersatzklage greifen könnte. Es würde in diesem Zusammenhang um eine Summe von ca. 10500€ gehen die von der IHK eingefordert werden würden. 

     

    Beste Grüße

    Informatiker001

  6. Hallo @neinal,

    vor 4 Minuten schrieb neinal:

    @Informatiker001 Mal eine Frage... Wie ist das im Moment? Ist deine Ausbildung verlängert worden? Oder chillst du jetzt Zuhause und wartest erstmal ab, was da so kommen mag?

    Das wäre ein kleiner Traum. Nein, ich bin weiterhin als Auszubildender bis Januar 2018 angestellt. Dies geht aus der Entscheidung der IHK hervor. Wird eine Prüfung nicht bestanden, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um ein weiteres halbes Jahr. Ich werde weiterhin in Projekte und in die Dokumentation dieser eingebunden. Der große Nachteil meines Fehler, des falschen Zitieren, was ich weiterhin als einen Formfehler interpretiere, ist das natürlich es weiterhin bei einem Ausbildungsgehalt bleibt und damit auf das große Gehalt und dem Titel "Fachinformatiker fr. Systemintegration" weiterhin warten muss, bis eine Entscheidung seitens des Anwalts oder eine erneute Prüfung gefallen ist. 

    Beste Grüße

    Informatiker001

  7. Hallo Zusammen,

    Vielleicht sollte die geltende Rechtssprechung durch einen Fachanwalt erfolgen, da diese sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit dem Juristischen besser auskennen. Wie bereits angekündigt, informiere ich euch gerne sobald ich vom zuständigen Anwalt etwas gehört habe. In der Zwischenzeit vielleicht einen kurzen Text zum Wiederspruch eines Abschlusszeugnis anhand einer Weiterführenden Schule die auf die Verwaltungsgerichtsordnung zurück greift:

    Zitat

    2.2 Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift sowohl bei der Schule, die den Verwaltungsakt erlassen hat, als auch bei der Schulaufsichtsbehörde eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung), Die Monatsfrist beginnt jedoch nur dann zu laufen, wenn der Betroffene schriftlich über den Rechtsbehelf des Widerspruchs belehrt worden ist. Ist diese Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, beträgt die Widerspruchsfrist 1 Jahr (§§ 70 Abs. 2, 58 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO ).

    II. Verfahrensablauf

    Bei der Bearbeitung von Beschwerden und Widersprüchen durch die Schulen bitte ich folgendes zu beachten.1. Von der Schulleitung zu erledigen:1.1 Bericht, der die Beschwerdepunkte kurz zusammenfasst und darlegt, ob formale Fehler oder     Verfahrensverstöße Vorliegen. Er soll auch die Stellungnahme der Schulleitung zur Berechtigung     des Widerspruchs bzw. der Beschwerde enthalten.1.2 Anlagen zum Bericht der Schulleitung (s. II. 3.)1.2.1 Versetzungsangelegenheiten        - Bei Nichtversetzung und Nichtzulassung zur Nachprüfung die Anlagen 1, 2,3,12,17,27.        - Entlassung nach Ablauf der Verweildauer § 2 und W 19.11,19.12 und 19.2          APO-GOSt die Anlagen 1, 2,3,12,17,27,28.        - Bei Nichtbestehen der Nachprüfung die Anlagen 1,2,4,18.        - Bei gleichzeitiger Beanstandung von Nichtversetzung und nicht bestandener Nachprüfung die          Unterlagen 1, 2,3,4,12,17,18,27.        - Bei Überweisung in eine andere Schulform während oder am Ende der Erprobungsstufe die          Anlagen 1, 2,3,12,17,18,20,29.        - Bei Nichtzuerkennung des Abschlusses der Sekundarstufe I: Hauptschulabschluss, Hauptschul-          abschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife: die Anlage 1.1.2.2 Bei Einzelzensuren auf Versetzungszeugnissen, Zwischenzeugnissen und als Kursabschlussno-         ten oder sonstige Einzelnoten: die Anlagen 12 und ggf. 17.1.2.3 Abiturangelegenheiten        - Bei Anfechtungen von Entscheidungen im Zulassungsverfahren (gemäß § 31.2 APO-GOSt) die          Anlagen 1, 3,5,13.        - Bei Nichtzulassung wegen Belegungsdefizits (§§ 12 und 28 APO-GOSt) Nichtanrechenbarkeit          eines Kurses wegen Bewertung mit 0 Punkten (§§ 28, 29 [6] Nr. 1 APO-GOSt) die Anlagen 14          und ggf. 12 und 30.        - Bei Anfechtung von Entscheidungen im Abiturprüfungsverfahren die Anlagen 1,4,15.        - Bei Anfechtung der Beurteilung einer schriftlichen Prüfungsarbeit zusätzlich die Anlagen 6,          2123 und ggf. 7.        - Bei Anfechtung der Beurteilung einer mündlichen Prüfungsleistung zusätzlich die Anlagen 6, 8,          22, 24 und 25.        - Bei Widerspruch gegen Entscheidungen nach § 23 oder § 24 APO-GOSt: die Anlagen 9, 10,          11, 28,31.        - Widerspruch gegen die Entlassung wegen Überschreitung der festgesetzten Verweildauer in          der gymnasialen Oberstufe: die Anlagen 1, 16,26.        - Nichtzuerkennung der Fachhochschulreife: Stellungnahme der Schule und die Anlage 1.2. Von der Fachlehrkraft zu erledigen    Die Lehrkraft hat zu allen Punkten von 2.1 bzw. 2.2 Stellung zu nehmen. auch wenn sich die Be-    schwerde / der Widerspruch nicht gegen alle hier aufgeführten Punkte richtet.2.1 Bei Beanstandungen von Leistungsbeurteilungen bei schriftlichen Arbeiten/Klausuren:2.1.1 Angaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen        - behandelte Unterrichtsgegenstände         - geübte Methoden         - zeitlicher Rahmen der Vorbereitung der Arbeit.2.1.2 Erläuterungen zu den Leistungsanforderungen: konkrete, auf die jeweilige Aufgabenstellung         bezogene Angaben.2.1.3 Begründung der beanstandeten Note unter Angabe der Bewertungskriterien.2.1.4 Ergebnisübersicht über die schriftliche Arbeit/ Klausur in der Klasse bzw. im Kurs und ggf.        Erläuterungen dazu.2.1.5 Stellungnahme zu einzelnen Beschwerdepunkten, soweit sie nicht bereits unter Ziff. 2.1.1 bis        2.2.3 erfasst wurden.2.2 Bei Beanstandungen von Leistungsbeurteilungen im Bereich mündlicher Leistungen/sonstiger      Mitarbeit2.2.1 Angaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen        - behandelte Unterrichtsgegenstände        - geübte Methoden        - vorrangig praktizierte Unterrichtsverfahren (Arbeits- und Sozialreformen), z. B. fragend-ent-          wickelndes Verfahren, Schülervortrag, Gruppenarbeit, Schülerübungen in naturwissenschaft-          lichen Fächern.2.2.2  Charakterisierung der Schülerleistungen       - Qualität der Unterrichtsbeiträge (konkrete auf die Unterrichtsbeiträge bezogene Angaben) z. B.          Nachweis der Fähigkeit          - erworbene Kenntnisse wiederzugeben (Richtigkeit, Reichhaltigkeit)          - Kenntnisse zutreffend anzuwenden          - Problemstellung zu erkennen und an Problemlösungen mitzuarbeiten,          - und zwar in Bezug auf            - allgemeine Beteiligung am Unterricht            - spezielle Leistungsnachweise, z.B. Protokolle, Referate. künstlerisch-praktische Arbeiten,              praktische Übungen, Versuchsvorbereitung und Versuchsdurchführung (z. B. Aufbau von              Versuchsanordnungen, Beobachtungen, Messungen), Aufbereitung von Materialien, schrift-              liche Übungen (in Sekundarstufe II), mündliche Leistungen bei Einzelüberprüfungen            - Umfang der Schülerleistungen, z. B.: regelmäßig, gelegentlich, nach Aufforderung durch die              Fachlehrkraft.2.2.3 Stellungnahme zu einzelnen Beschwerdepunkten, soweit sie nicht bereits unter 2.2.1 und 2.2.2        erfasst sind.

    3. Aufzählung der möglichen AnlagenAnlagen nicht durchnummerieren, sondern die Nummern dieser Zusammenstellung benutzen!1     Schülerstammblatt (Kopie) - in Abiturangelegenheiten mit vollständig ausgefülltem Schullaufbahn-,       Zulassungs- und Abiturteil (Kopie).       Protokolle:2     Protokoll der Versetzungskonferenz bzw. der Jahrgangsstufenkonferenz (Kopie des Auszugs).3     Protokoll der Versetzungskonferenz, der Konferenz des ZAA oder des Widerspruchsausschusses       über die Behandlung des Widerspruchs.4     Protokoll des Prüfungsausschusses über die Behandlung des Widerspruchs.5     Protokoll der ersten oder weiteren Konferenz/ Beratungen des ZAA.6     Niederschrift über die schriftliche Prüfung, ggf. Niederschrift über die Fachprüfung im Fach       Sport.7     Niederschrift über die mündliche Prüfung gem. VV 39.55 zu § 39 APO-GOSt.8     Niederschrift über die Aufsicht im Vorbereitungs- und im Prüfungsraum.9     Niederschrift über die Beratung des ZAA und die getroffenen Beschlüsse.10   Niederschrift über den betreffenden Prüfungsteil.11   Protokoll über Vernehmungen.       Stellungnahmen12   Stellungnahme der Fachlehrkräfte nach 2.2 dieser Verfügung, deren Zensuren beanstandet       werden.13   Stellungnahme des Widerspruchsausschusses bzw. der betroffenen Fachlehrkräfte zu nicht       bereits erfassten Beschwerdepunkten.14   Erklärung der Schulleitung oder der Beratungslehrkräfte über die erfolgte Information und Bera-       tung.15   Stellungnahme des ZAA und der betreffenden Fachprüferin bzw. des betreffenden Fachprüfers      (ggf. Erst- und Zweikorrektur) oder des betroffenen Fachprüfungsausschusses zu nicht bereits      erfassten Beschwerdepunkten.16  Stellungnahme der Schulleitung/des ZAA zur Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.      Unterlagen, Dokumente17  Die bei der Schule vorhandenen Klassenarbeiten/ Klausuren der Schülerin/des Schülers aus dem      letzten Schulhalbjahr im Original in den Fächern, in denen die Noten beanstandet werden, mit      vollständiger Aufgabenstellung ggf. Arbeitsmaterialien, die den Schülern zur Bearbeitung      vorgelegen haben (Texte und anderes). mit Angabe über benutzte Hilfsmittel und mit Angaben zur      Dauer der Arbeit.18  Schriftliche Arbeit und/oder Protokoll über die mündliche Nachprüfung.19  Termine und Beratungsergebnisse aller Erprobungsstufenkonferenzen für die betreffende      Schülerin bzw. den betreffenden Schüler.20  (noch) Gutachten der Grundschule beim Übergang in das Gymnasium/die Realschule.21  Von der oberen Schulaufsichtsbehörde genehmigter Vorschlag im Original mit sämtlichen im      Genehmigungsverfahren vorgelegten Anlagen.22  Aufgabenstellung in der dem Prüfling vorgelegten Form.23  Die schriftliche Prüfungsaufgabe mit Entwurf.24  Übersicht über die Kursinhalte in der Jahrgangsstufe 12/I bis 13/II mit Angabe der für die      Prüfungsaufgabe relevanten Inhalte.25  Beschreibung der Leistungserwartungen.26  Bei der Schule vorhandene Unterlagen, die eine Ausnahmeregelung begründen könnten.      Mitteilungen der Schule an Erziehungsberechtigte/Schüler27  Mitteilungen an die Schülerin, an den Schüler, an die Erziehungsberechtigten gem. § 27 (8)      ASchO und § 19 (2) APO-GOSt.28  Mitteilung an die Schülerin bzw. an den Schüler oder die Erziehungsberechtigten über die     drohende Entlassung.29  Die während der Erprobungsstufe ergangenen schriftlichen Mitteilungen an die Erziehungsberech-      tigten, ggf. Vermerk über die mündliche Beratung der Erziehungsberechtigten.30  Schriftliche Mitteilungen am Ende der Kurshalbjahre (Bescheinigung über die Schullaufbahn) 12/I,     12/II und 13/I über die vorhandenen Defizite (§18 Abs. 1 APO-GOSt).31  Sonstige dienstliche Unterlagen.

    Quelle: http://www.tresselt.de/widerspruch.htm

    Für die schlechte Formatierung Entschuldige ich mich. 

     

    Beste Grüße

    Informatiker001

  8. Hallo Zusammen,

    Für die Teils ausführlichen Antworten einiger Mitleser habe ich sehr zu Danken. Die Empfehlungen sind genau das was ich gesucht habe. Dafür meinen besten Dank.

    Ein Termin beim Fachanwalt steht für morgen (22.06.2017) an. In diesem Termin wird, da die zuständige IHK nicht bereit ist die Protokolle der Sitzung zur Verfügung zu stellen, ein entsprechender Rechtsweg gesucht um diese per Anwalt einzufordern. Zugleich ist das Schreiben der IHK mit den Ergebnissen in Frage zu stellen, da eine Begründung über das Ergebnis nicht vorhanden ist (So zumindest lautete die Aussage des Anwalts). Parallel suche ich, als Alternative, bereits ein neues Projekt falls der zuständige Anwalt die Erfolgsaussichten als zu gering einschätzt. Sollte natürlich ein Verfahren länger als 6 Monate dauern, so rendiert sich dies nicht, wie bereits einige geschrieben haben. Dies wird sich nun morgen im Gespräch mit dem Anwalt klären lassen.

    vor 3 Stunden schrieb D-eath:

    Vielleicht mal unabhängig von der Diskussion noch mal mein Senf:

    - 79 Punkte sind nicht überragend

    - Du präsentierst dein Projekt und antwortest auf die wohl berechtigte Frage, ob du plagiiert hast, mit "Keine Ahnung, ich hab so viel zu tun"? Dann hast du wohl plagiiert und den Prüfern allen Grund dazu gegeben, genau das zu vermuten und dich durchfallen zu lassen. Quellen auszulassen ist beispielsweise bei einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit ein Faux Pas, der dich den Abschluss kosten wird.

     

    Sorry, aber nach dem, was du hier abgibst, solltest du dich fragen, ob dein Durchfallen nicht einfach berechtigt ist und du ggf. einfach nicht der Überflieger bist, den du vorzugeben versuchst. Vielleicht mag das Projekt für dich ja nur ein Kinkerlitzchen in deinem vielbeschäftigten Projektalltag sein, aber wenn du nicht mal grundlegende Regeln befolgen kannst, dann hast du halt einfach Pech gehabt. Wiederhole deine Prüfung und mach es besser. Uns wurde eingebläut, auch in der Berufsschule, gefälligst sauber zu arbeiten. Wenn du das nicht kannst, bist du wohl einfach noch nicht weit genug.

    Das ist hier kein Hotdog Stand @D-eath. Über die bestehenden Noten Punkte wird hier auch glaube ich gerade nicht Diskutiert. Zugleich möchte ich dich bitten beim Thema zu bleiben oder diesen Beitrag zu meiden, da ich nicht um eine Analyse meiner Kompetenzen oder Leistungen gebeten hatte. Ich möchte auch auf keinen Fall einen Streit oder eine kontroverse Diskussion beginnen! Ich hatte jeglich um Rat geben, wie aus Sicht anderer der vielleicht beste Weg ist um in diesem Verfahren den Kopf zu bewahren. Zugleich habe ich in einem früheren Post bzw. sogar im Eingangspost klar definiert das ich mir des Vorwurfs der Kopie bewusst bin, Dies ist nicht anzuzweifeln. Nur ist die Art der Bestrafung ist aus meiner Sicht massiv überzogen, wodurch ich diesen Forumsbeitrag erstellt hatte, in der Hoffnung eine Empfehlung zu erhalten oder vielleicht Personen anzutreffen die durch ähnliche Situationen mit der IHK in Konflikt geraten sind. Entsprechend konnte mir bereits geholfen werden, durch die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten. Ich möchte dir aber auch nicht "vor den Karren fahren". Nimm diesen Post bitte als freundlichen Hinweis auf. Dankeschön.

     

    Natürlich halte ich euch weiterhin auf dem laufenden, in der Hoffnung verhältnismäßig schnell ein Ergebnis zu erhalten.

    Beste Grüße

    Informatiker001

     

     

  9. Hallo Zusammen,

    In der Zwischenzeit hat sich ein wenig was getan. Die zuständige IHK bleibt Ihrer Meinung treu. Hierbei ist das Zynische, das diese keine Prüfung durchgeführt haben, sondern das Protokoll der entsprechenden Prüfer aus dem Ausschuss als Referenz verwendet haben. Also quasi nur das Ergebnis der Prüfer einige Tage später wiederverwendet haben. Die Zeit hätte man sich auch Schenken können.  Auf Rückfrage zum Erhalt der Dokumentation kam nur die Aussage: "Diese liegt mir nicht vor. Die kann ich Ihnen daher nicht aushändigen." 

    Zugleich ist auf dem Postweg heute die Offizielle Bestätigung über das Nicht bestehen eingetroffen. Daran ist wieder Spannend zu sehen, das nicht alle Teile aberkannt wurden. Laut diesem Schreiben wurde nur die Dokumentation mit 0 Punkten bewertet. Der Part der Präsentation und des Fachgesprächs wurden mit 79 Punkten anerkannt (Waren es nicht vorher noch 99 Punkte von 100 Punkten ?). Zugleich fehlt eine Begründung für die 0 Punkte in dem Schreiben. 

    Das weitere Vorgehen sieht nun so aus, das ich die neue Situation meinem Fachanwalt vorgelegt habe, dieser wird dies nun Prüfen und dann einen entsprechenden Rechtsweg einschlagen wenn dieser in der neuen Situation gute Chancen sieht. 

    Gerne halte ich euch auf dem laufenden über die Situation. Daher würde ich die Administratoren bitten diesen Forumseintrag nicht zu Schließen.

    Beste Grüße

    Informatiker001

  10. Hallo @Jony,

    vor 27 Minuten schrieb Jony:

    Was viele empfehlen ist nicht immer zwangsläufig richtig. Nur mal so am Rande. Recht haben und Recht  sind zwei paar Schuhe. Leider in Deutschland traurige Realität ist.

    Natürlich möchte ein RA Geld verdienen, aber ein guter Anwalt berät zielstrebig und wirtschaftlich ;)

    Der Anwalt kann gerne so viel Honorar wittern wie er will solange es keine klare Anweisung zum Handeln gibt von meiner Seite kann der Anwalt nicht aktiv werden. Der Anwalt hat entsprechend alles vorbereitet, falls es zu solch einem Verfahren kommt.  Ich muss erstmal davon ausgehen das dieser Anwalt mich richtig berät. Wie gesagt, beabsichtige ich erstmal abzuwarten bis die IHK sich meldet. Vielleicht war meine Formulierung nicht ganz richtig. Ziel soll es sein bei einer Negativen Entscheidung seitens der IHK erst eine Verwaltungsklage gegen diese zu erwirken. Sobald diese Verwaltungsklage erledigt ist bzw. das Ergebnis nun anerkannt wird, wird es eine Schadensersatzklage für die Zeit vom Ergebnis des Ausschuss bis zum Ergebnis des Amtsgericht geben um die Einbuße des Gehalts wieder zu erhalten. Aber ich möchte natürlich vermeiden einen Klageweg einzuschreiten und hoffe inständig das die IHK zu meinen Gunsten entscheiden wird.

    Grüße

    Informatiker001

  11. Hallo Zusammen, 

    Aktueller Sachstand ist, die zuständige IHK prüft derzeitig das vom Ausschuss festgesetzte Ergebnis. Dazu wird die Projektdokumentation noch einmal auch mit meinem Hinweis eines Formfehlers geprüft.
    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt empfiehlt dieser eine Verwaltungsklage (Anfechtung des Ergebnis gegenüber der IHk) sowie eine Schadensersatzklage (gegen den Ausschuss der IHK wegen Einbuße im Gehalt) anschließend auf den Weg zu bringen. Mir wurde es so erklärt das, dass Ergebnis auf zwei Wegen angefechtet werden kann. Der Weg A ist der direkte Weg (Anruf bei der IHK und Formloses Schreiben) und Option B ist der Weg über einen Fachanwalt. Ich gehe in diesem Fall den Weg A warte ein Ergebnis der IHK ab, in der Hoffnung das diese zu gunsten des Prüflings entscheiden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird über den Weg B beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Hannover) eine Zivile Verwaltungsklage eingereicht, womit meine Projektdokumentation durch einen Gutachter des zuständigen Gerichts geprüft wird. Dies ist langwierig und eine Probe für die Nerven. Um die Frage meiner Vorredner zu beantworten: ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung die bereits über den Sachstand aufgeklärt wurde und die Kosten übernimmt. Ich hoffe natürlich Inständig das die IHK zu meinem Wohle entscheiden wird. Ich kann nur hoffen das dieses Chaos niemanden selber betrifft. Natürlich halte ich euch über den Sachstand auf dem Laufenden. Das bedeutet an die Administratoren: Bitte diesen Eintrag nicht schließen. Ich werde ihn nicht vergessen.

     

    Beste Grüße

    Informatiker001

  12. Moin @bigvic,

    vor 5 Minuten schrieb bigvic:

    Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Gibt es denn klare Zitierregeln, die dir auch zugänglich sind bei deiner IHK? Wenn nicht, dann könnte das ein Weg sein um da noch was herauszuholen. Viel Glück.

    Der Spruch ist so alt. Wer diesen wohl erfunden hat? Ich drücke mich nicht vor einer Strafe. Ich plädiere nur auf eine vernünftige Bestrafung (Anerkennung der Prüfung und Abzug von Punkten durch Formfehler) Mir geht es auch nicht darum das beste Ergebnis zu erzielen sondern zumindest eins zu erzielen mit dem es möglich ist sich zu Bewerben bzw. einen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschreiben. 

    Für mich ist die IHK Hannover zuständig. Die IHK stellt dazu zentral ein Dokument bereit. Dies nennt sich "Hinweise zum Projektantrag / zur Projektarbeit / zum Fachgespräch Fachinformatiker/-in Systemintegration" ( http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/user_upload/Fachinformatiker_Systemintegration_2016.pdf ) in diesem Dokument ist einiges niedergeschrieben zum Thema Dokumentation. Dazu gehört aber nicht das Thema Zitieren oder Verweise. Ich kann also doch noch Hoffen?

    Vielen Dank für deinen Hinweis. Habe das entsprechend meinem Anwalt gleich weitergegeben mit dem Hinweis dies mit zu Prüfen.

    Grüße

    Informatiker001

  13. Hallo @Chief Wiggum,

    vor 38 Minuten schrieb Chief Wiggum:

    Du bist auf dem Holzweg. Jeder fremde von dir verwendete Text muss im Fließtext als Zitat kenntlich gemacht werden.

    Vielen Dank für deine Nachricht. Schlimm mit diesen Holzwegen heutzutage. Das ich im Rahmen des Projektes bzw. im Fließtext zitieren muss, war mir im nachhinein bekannt. Ich hatte es vergessen. Aus meiner Sicht ein Formfehler.  Ich habe dies innerhalb der Dokumentation so gehandhabt:

    Zitat

     

    Quellenverzeichnis

    Für die Vorbereitung auf das Projekt und die Anfertigung dieser Dokumentation wurden folgende Quellen verwendet:

    Interne Dokumente des xxxxx (Name Arbeitgeber)

    Mathias Kettner

    https://mathias-kettner.de/cms_distributed_monitoring.html

    Stunnel

    https://www.stunnel.org

     

     

     

    Hallo @-JP-,

    vor 43 Minuten schrieb -JP-:

    In dem Augenblick, in dem du Seitenweise kopiererst, ohne anzugeben das es sich dabei um ein Zitat handelt, bist du meiner Meinung nach schon im Plagiat.

    Du hättest das mit eigenen Worten selbst beschreiben können, und auf die Quelle verweisen können. Das wäre korrekt gewesen.

    Unabhängig davon würde ich so oder so nicht mehrere Seiten kopieren.

    Aber am Ende kann das nur ein Anwalt beurteilen.

    Vielen Dank für deine Nachricht. Ein entsprechender Fachanwalt für Verwaltungsrecht habe ich bereits eingeschaltet. Dieser wird nun die Dokumentation prüfen. Vorab möchte ich natürlich versuchen die Kosten gering zu halten (Anwälte sind bekanntlich nicht Günstig) und habe diesbezüglich in diesem Forum nun einmal um Rat gefragt, in der Hoffnung dadurch in die Köpfe der IHk bzw. eine andere Sichtweise auf die Situation zu erhalten. 

     

    Hallo @Asura,

    vor 33 Minuten schrieb Asura:

    Ich möchte mich nicht großartig zu diesem Thema äußern oder darüber urteilen, da ich schlichtweg wenig Erfahrungen mit diesem Thema habe. Aber:

    Im Prinzip schon, ein nicht Bestehen bedeutet, dass du keine Fachkraft bist und weitere 6 Monate warten musst. Einen Gewissen Stellenwert hat diese Dokumentatin also doch, zumindest für den Anfang.

    Vielen Dank für deine Nachricht. Unrecht hast du in diesem Punkt nicht. Nur geht es mir vordergründig darum das die Dokumentation im Moment von der IHK wie die Eierlegende Vollmilchsau behandelt wird. Dies ist aus meiner Sicht bei einer Master, Magister oder Doktorarbeit notwendig. Nicht bei einer Projektdokumentation, daher verstehe ich nicht wieso die IHK solch ein "Theater" aus einem meiner Meinung nach Formfehler macht. 

     

    Hallo @Rienne,

    Vielen Dank für deine Nachricht. 

    vor 21 Minuten schrieb Rienne:

    Also ich glaube, das Problem liegt vor allem am Umfang. Man soll selbstständig eine Dokumentation über 15 Seiten erstellen. Wenn davon mehr als 1/4 fremde Texte sind, und diese dann nicht einmal als solche gekennzeichnet wurden, dann würde ich mir als Prüfungsausschuss auf gut Deutsch auch ver*****t vorkommen. So etwas gehört mMn eigentlich in den Anhang und man kann innerhalb der Dokumentation dann darauf verweisen.

    Die Dokumentation umfasste insgesammt 41 Seiten. Davon sind 15 Seiten "Einleitung bzw. Hauptteil" und 26 Seiten "Anhang" . Natürlich hätte ich dies in den Anhang verfrachten können. Vordergründig geht es nun in diesem Forumseintrag nun nicht darum wie hätte man es richtig machen würden wollen können hätten, dafür hätte ich diesen Eintrag vor der Abgabe der Dokumentation einreichen müssen. Wie auch weiter oben bereits geschrieben, ist mir der Fehler mit dem Zitieren nun durch die IHK bekannt. Aus meiner Sicht legitimiert dies aber die IHK nicht dazu eine Prüfung komplett als Betrug abzustempeln. Die im Fachgespräch gestellten Fragen haben sich um die entsprechenden 3 1/2 Seiten gedreht. Die Fragen konnten von mir beantwortet werden. Die entsprechende Resonanz durch die Prüfer habe ich erhalten (Bei der Beantwortung jeder Frage gab es ein kurzes Nicken seitens der Prüfer) wodurch ich meine entsprechende Reife und damit auch das Fachwissen nachweisen konnte. Natürlich ist die Empfindung der Prüfer zu verstehen. Nur die Reaktion ist es aus meiner Sicht nicht. 

     

    vor 27 Minuten schrieb Rienne:

    Bist du dir denn sicher, dass es überhaupt um besagte Stelle geht? Oder hast du vielleicht als Dokumentationsvorlage alte IHK Berichte alter Azubis genutzt und dort vielleicht deren Formulierungen (unbeabsichtigt) übernommen? Nicht, dass ich dir etwas unterstellen möchte, aber das soll ja auch immer wieder vor kommen. Und so, wie sich deine Texte lesen, scheinen deine Ausführungen erst einmal nur Vermutungen zu sein.

    Ja, ich bin mir absolut sicher, da die Prüfer mir die Projektdokumentation mit einer gewissen Aggression vor die Nase auf den Tisch "geknallt haben mit der offenen Seite um die es in der Eingangsfrage geht. Ich verleugne das Kopieren der Texte bzw. Bilder nicht! Dafür ist die Beweislast zu gut. Ich verleugne auch nicht, das ich dies als Zitat hätte kennzeichnen sollen. Ich zweifle aber an der Härte der entsprechenden Strafe in Form einer "Schwerwiegenden Täuschung" der Prüfer. Aus Sicht der aktuellen Rechtssprechung (Google ist mein Freund) ist eine Schwere Täuschung wenn das Projekt nie stattgefunden hat, oder die Dokumentation komplett vom Projektantrag abweicht, oder es klar zu erkennen ist das mehr als 50 % der Dokumentation oder des Projekts nicht selber durchgeführt wurden. Das ist bei mir nicht der Fall. Es geht im ganzen um 6 Bilder und 559 Wörtern von 36 Bildern bei 7.869 Wörtern. Das sind bei den Wörtern eine Differenz von 7,10% und bei den Bildern 16,66% die nicht von mir stammen. Da ich die Situation aufgrund der eigenen Befangenheit nicht Objektiv betrachten kann, wäre natürlich die Frage, wie sieht dies die IHK. 

    Bis dato erstmals vielen Dank an alle für die schnellen Antworten bzw. Hinweise. 

    Wer Tippfehler findet, darf diese behalten.

    Beste Grüße

    Informatiker001

  14. Hallo Chief Wiggum,

    Erstmals vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    vor 8 Stunden schrieb Chief Wiggum:

    Bei dem von dir genannten Umfang kann man durchaus von einem Plagiat ausgehen.

    Wie meinst du das? Die von mir angesprochenen 3 1/2 Seiten umfassen Textblöcke aus der vom Hersteller unter GPL Lizenz zur Verfügung gestellten Texte sowie Internen Dokumenten des Arbeitgebers. Als blutiger Amateur des geltenden Rechts würde ich doch sagen das ein Plagiat nicht vorliegt, da ich Texte aus Dokumenten verwendet habe die der IHK nicht zur einsicht zur Verfügung stehen. Zugleich aber auch Texte des Herstellers verwendet habe. Das bedeutet doch ich habe den Teil, der kopiert wurde auf ein Minimum beschränkt und nur vergessen entsprechend den Verweis direkt im Fließtext zu deklarieren, da ich dies im Quellenverzeichnis erledigt habe. Oder Interpretiere ich dies nun absolut falsch?

     

     

    vor 7 Stunden schrieb Chief Wiggum:

    Hier mal ein interessanter Artikel aus der LTO:

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wissenschaftlicher-ideenklau-ich-wuerde-nicht-gerade-in-einer-doktorarbeit-plagiieren/

    Ich zitiere mal aus dem genannten Artikel:

     

     

    Vielen Dank für den Link. Der Artikel ist Interessant. Wobei auch hier glaube ich, die IHK von Ihrem hohen Ross mal runter kommen sollte. Es geht nicht um eine Magister oder Doktorarbeit sondern um eine Projektdokumentation. Die hat für die Zukunft einen Stellenwert gleich Null. 

    Nochmals vielen Dank für deine Mühe. Ich werde nun die gesamte Situation an meinen Anwalt weiter geben, würde aber diesen Forumsbeitrag offen lassen, bis sich ein Ergebnis von Seiten der IHK ergibt. Vielleicht hilft dies dann weiteren Prüflingen.

     

    Beste Grüße

     

    Informatiker001

  15. vor 26 Minuten schrieb Chief Wiggum:

     

    Wie soll das verstanden werden? Finden sich auf den 4 Seiten vereinzelte Sätze, die du nicht als Zitat gekennzeichnet hast oder stammen die 4 Seiten komplett aus fremder, nicht gekennzeichneter Quelle?

    Hallo Chief Wiggum,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auf 3 1/2 Seiten durchgehend vom Hersteller, bzw. Aus Internen Dokumentationen des Arbeitgebers zitiert, dies aber nicht kenntlich gemacht, sondern im Quellenverzeichnis auf die Interne Dokumentation sowie auf den Hersteller verwiesen.

     

    Ein Plagiatsvorwurf, ist aus Persönlicher Sicht doch ein wenig weit ausgeholt, @bigvic? Aber Danke für den Tipp. Ich werde meinen Fachanwalt entsprechend morgen Informieren.

    Vielleicht gibt es noch weitere Empfehlung? Der Ermessungsspielraum soll laut IHK enorm sein.

    Beste Grüße 

    Informatiker001

  16. Hallo Community,

    wie im Titel dieses Forumeintrags bereits beschrieben, suche ich nach dem richtigen Weg zum Anfechten des Ergebnis der Projektdokumentationen.

    Ist-Zustand: Am 15.06.2017 habe ich im Rahmen meiner Mündlichen Abschlussprüfung mein Projekt in einer Präsentation und in einem Fachgespräch verteidigen müssen. Die geforderten Zeiten von jeweils 15:00 Minuten konnten exakt eingehalten werden.

    Nach dem Fachgespräch und einer Wartezeit von knapp 30 Minuten wurde mir gesagt ich hätte in meiner Folumentation mit dem Thema "Distributed Monitoring mit Check_MK über eine verschlüsselte Verbindung" einen Plagiatsvorwurf durchgeführt. 

    In der Dokumentation habe ich auf Insgesamt 4 von 15 Seiten vom Hersteller der Applikation Zitiert(Es ging im Detail um das Thema Rechtevergabe und Vererbung innerhalb der Umgebung) habe aber den entsprechenden Bereich nicht klar als Zitat deklariert, sondern im Quellenverzeichnis auf die Webseite des Hersteller verwiesen.

    Der entsprechende Ausschuss der IHK wirft mir nun Schwerwiegenden Betrug vor und ich bin mit 0 Punkten durch die Mündliche Prüfung gefallen. Zusätzlich wurde mir während der Besprechung noch Vorwürfe gemacht mit den Aussagen "Sie machen hier den Guttenberg. Sie hätten Ihm nachgemacht" und "Sie könnten auch in die Politik gehen mit ihren Aussagen das Sie davon nichts wüssten" 

    Wie sind diese Aussagen zu Stande gekommen? Auf die Frage des Lehrers, ob ich abgeschrieben hätte, habe ich nur geantwortet "Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, da die Dokumentation zu lange her ist und ich regelmäßig im Rahmen des Tagesgeschäfts Projektdokumentationen verfassen muss"

    Davon abgesehen, das der IHK Prüfer bzw. Die Beisitzer diesen Vorwurf weder Kommentiert haben, bzw. Zusätzlich eine Begründung abgegeben haben wir sich nun das, doch sehr Negative Ergebnis erklären lässt(Aus Sicht von Bekannten, Kollegen, Vorgesetzten und einem IHK Prüfer aus einem anderen Zuständigkeitsbereich handelt es sich um einen Formfehler, deren Negative Bewertung nicht solch ein Endergebnis wiederspiegelt) sind mir die Personen nicht Namentlich genannt worden.

    In Zusammenarbeit mit dem Ausbilder haben wir umgehend (2Stunden nach der Prüfung) Beschwerde bei der Ansprechpartnerin der IHK eingereicht. Dies wurde mit dem Hinweis bestätigt, das meine Dokumentation bzw. Das Ergebnis nochmals geprüft wird. 

    Da ich aber kein Vertrauen in die zuständige IHK habe, wäre nun die Frage an euch, lohnt es sich Parallel den Juristischen Weg einzuschlagen und über einen entsprechenden Fachanwalt eine Verwaltungsbeschwerde ( Fachbegriff bei einer Anfechtung. So wurde es mir erklärt) einzureichen oder empfiehlt es sich abzuwarten? Ich habe nicht die notwendigen Nerven bis die IHK sich irgendwann dazu durch ringt das zu Prüfen (Laut einschlägigen Forumeinträgen kann das locker 6-9 Monate dauern) zusätzlich habe ich durch die, aus meiner Sicht fehlerhafte Entscheidung nun einen Verdienstausfall, da ich weiterhin den Status Auszubildender trage. 

    Über einen Tipp/Hinweis gerne auch von Prüfern der IHK würde ich mich freuen.

    Grüße

    Informatiker001

  17. Hallo Community,

    Am 10.Mai 2017 sind in Niedersachsen die Abschlussprüfungen für Fachinformatiker fr. Systemintegration.

    Nun ist mir beim Lernen (Alte Abschlussprüfungen der letzten Fünf Jahre sowie mit dem Buch "Prüfungsvorbereitung Aktuell Abschlussprüfungen") aufgefallen, dass nicht wirklich zu erkennen ist, welche Themen die IHK abfragt. Es gibt einige Themen (RAID, Speicherberechnung) die eigentlich immer vorkommen. Nur, so erschint es mir, werden die anderen Aufgaben für die Prüfung nach Wetterlage und Gemütslage des Erstellers ausgewählt.

    Daher nun die Frage: Gibt es für den Prüfungsteil GA 1 vielleicht Themen, die dieses Jahr explizit erfragt werden könnten? Den wirklich Schlau wird man aus der IHK nicht.
    Sollte es diese Frage in einer anderen Form bereits geben für die Abschlussprüfung 2017, bitte diesen Eintrag schließen oder mich darauf hinweisen.

    Für Informationen wäre ich sehr Dankbar.

     

    Mit besten Grüßen

    Informatiker001

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