denis-cubic Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Würde mich mal interessieren wie es in euren Ausbildungsbetrieben so ist. Müßt ihr nach der schriftlichen Prüfung zur Arbeit oder habt ihr danach Frei ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stahl Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 ich sag nur: WO IST DAS BIER?!?!?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kameltreiber Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Den betrieb der dich nach der schriftlichen prüfung verpflichtet arbeiten zu kommen will ich sehen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen.Ergo: eine Freistellung gilt nur für die Prüfungszeiten, nicht aber für das darauf folgende Besäufnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
floh007 Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 na klar weiterarbeiten. ich hab meinen vertrag bis 31.05. und der restlichen zeit könnte man sich doch auch güt auf die präsentation vorbereiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TK8782 Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 ich sag nur: WO IST DAS BIER?!?!?!?! Ganz meine Meinung!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 7. Mai 2007 Teilen Geschrieben 7. Mai 2007 Den betrieb der dich nach der schriftlichen prüfung verpflichtet arbeiten zu kommen will ich sehen! meiner zum Beispiel... nach der ZP durfte ich auch arbeiten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
denis-cubic Geschrieben 8. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Na dann frag ich lieber beim Chef nach... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lorbler Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 VERSAUTE AP -> Keinen Abschluss Keinen Abschluss -> Keine BOS Keine BOS -> Arbeitslos Arbeitslos -> HartzIV + bei Oma einziehen! HartzIV + Oma -> WOW-BurningCrusade 24 Monats ABO ich komme !!!!!!!!! Is doch geil !!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
denis-cubic Geschrieben 8. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Was ist BOS ???? Oh Gott noch so ein WoW Anhänger .... du tust mir leid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stahl Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Berufsoberschule 1 --> Fachabi... bzw. Berufsoberschule 2 --> Abitur... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lorbler Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 BOS -> Berufsoberschule ! Ich hoffe auch nicht dass ich Rückfällig werde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HJST1979 Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Also bei mir wars damals so dass ich mir nach der Prüfung erst mal zeit gelassen habe bis ich mich zu dem Zug begeben hab !! Dann war ich in der Arbeit und bei der Ankunft hab ich meine damalige Chefin soweit gebracht, dass sie gesagt hat ich darf nach Hause gehen !! Also wie gesagt "REDEN bringt SEGEN" *G* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Moroccn Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Ich werde danach so besoffen sein, das mich mein Betrieb sicher nicht mehr sehen will! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
callya Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Ich werde danach so besoffen sein, das mich mein Betrieb sicher nicht mehr sehen will! Dito! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
denis-cubic Geschrieben 8. Mai 2007 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Komisch das allen ans Saufen denken, also ich werde den Tag ruhig zu ende gehen lassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
callya Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Öh?! Naja, ins Koma saufen muss man sich nicht, das stimmt. Aber "anstoßen"?! Was spricht dagegen? Auch wenn niemand weiß, ob bestanden oder nicht.. einen Grund hat man auf jeden Fall. Entweder Frust-saufen oder einfach trinken, weil mit der schriftlichen durch! Danach ist die Ausbildung doch so gut wie durch. Projekt fertig, schriftliche... und naja, in 2 Moanten dann noch mal mündlich.. wobei ich das lieber mache als schriftlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Ich werde danach so besoffen sein, das mich mein Betrieb sicher nicht mehr sehen will!Klasse Einstellung. Darf ich das (ausführliche) Ausbildungszeugnis dazu schreiben? :cool: :floet: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
callya Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Naja, wenn man gesagt bekomme hat, dass man danach nicht mehr in der Firma erscheinen muss, dann ist es wohl Jacke. Wenn ich da noch hinmüsste, dann würd ich mich an deiner Stelle auch nicht so zukippen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
unsigned Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Da stand doch mal irgendwo was, dass der Tag vor schriftlichen AP und am Tag der AP der Azubi freigestellt werden muss! Oder irre ich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chief Wiggum Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Nein. Bzw Ja. Also Radio Eriwan. Für alle über 18 gilt das BBiG, und das sagt halt: Freistellung für die Prüfung, im Extremfall halt Nachmittags weiterarbeiten. Für unter 18jährige greift das JArbSchG, das sagt in § 10: (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. *** Klickmich *** Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sodalit Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Da stand doch mal irgendwo was, dass der Tag vor schriftlichen AP und am Tag der AP der Azubi freigestellt werden muss! Oder irre ich da? Im Jugendarbeitsschutzgesetz steht das und gilt somit nur für Jugendliche Da war ich wohl zu langsam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Da stand doch mal irgendwo was, dass der Tag vor schriftlichen AP und am Tag der AP der Azubi freigestellt werden muss! Oder irre ich da? Du irrst zumindest nicht, dass das "irgendwo" steht: Es steht im Jugendarbeitsschutzgesetz: § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Aber das gilt nur, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist: http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__1.html bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 8. Mai 2007 Teilen Geschrieben 8. Mai 2007 Die Frage dürfte wohl ausreichend beantwortet sein. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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