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Ende der Ausbildung


alexp

Empfohlene Beiträge

Hallo,

schau dir mal §21 Abs. 2 BBiG an.

(1) 1Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. 2Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

BBiG - Einzelnorm

Frank

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hätte jemand nen vorschlag, was ich tun soll damit mein chef das einsieht? ich hab ihm schon entsprechende paragraphen und texte gemailt, er pickt sich aber passagen raus die ihm recht kommen....

und da ich ein relativ gutes verältniss zu mienem chef hab und das nicht gefähren möchte, schließen irgendwelche richterlichen sachen eigentlich aus

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das tat ich bereits...

Hi XXXXXXXXx

genau so machen wir das:

Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung

· Berufsausbildungsverhältnis endet als befristeter Vertrag theoretisch durch Zeitablauf

Das bedeutet, dass der Ausbildungsvertrag an dem Tag endet, der im

Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart wurde und nicht an einem Tag mitten im Monat,

an dem zufälligerweise die mündliche Prüfung statt findet=Durcheinander bei der

Gehaltsabrechnung

Ich brauche noch eine Info von Dir:

Welche Gehaltsvorstellungen hast Du als Festangestellter?

Vielen Dank

XXXXXXXXX

Von: Alexander XXXX[mailto:alpXXXX]

Gesendet: Montag, 9. Juli 2007 09:57

An: 'XXXX'

Betreff: Ende der Ausbildung

Hallo XXXXXXX,

§21 Berufsbildungsgesetz

BBiG - Berufsbildungsgesetz

IHK „Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung“

Allgemeine Informationen zur bestandenen Abschlussprüfung - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

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Durcheinander bei der Gehaltsabrechnung

Das Argument ist geil. Für die Dame oder den Herrn der das Lohnprogramm bedient bedeutet es wahrscheinlich nicht mehr als 10 Minuten Arbeit um dich umzuschlüsseln bzw. eine Nachkorrektur zur letzten Gehaltsabrechnung zu machen. Da das Lohnprogramm im Prinzip die meiste Arbeit von alleine macht.

Frank

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Es geht hier doch nicht ums Wollen^^

Ab dem Tag nach deiner Prüfung bekommst du ein Angestelltengehalt und kein Azubigehalt. Basta. Aus. Ende. Da kann dir dein Chef mit noch so "blöden" Sprüchen kommen. Du hast ihm das Gesetzt vorgelegt und die Externen, die die Lohnabrechnungen machen, werden das nicht zum ersten mal tun. Also lass dich nicht für Dumm verkaufen.

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Geht es jetzt eigentlich um mehr als einen Monat oder nur um die Hälfte eines Monats?

Also wenn man im Juni z.B. Prüfung hat und zum 31.8. der Ausbildungsvertrag datiert ist, sollte man ja schon darauf bestehen, zumindest Juli und August voll bezahlt zu bekommen, aber wenn man mitten im August Prüfung hat, würd ich jetzt nicht unbedingt auf das "halbe volle Gehalt" bestehen.. ich würde mir das Verhältnis zum AG halt nicht zerstören wollen, selbst wenn es eigentlich Gesetz ist..

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Die mündlichen Prüfungen sind diese Woche afaik (das sollte auch weitesgehend Bundesweit so sein). Von daher wären das dann schon über 1,5Monate.

Auch wenn es weniger wäre. Man sollte sich nicht alles bieten lassen. Zumal ich das vermeidlich gute Verhältniss anzweifeln möchte, wenn sich ein Chef auf diese Art und Weise durchsetzen will, um u.a Kosten einzusparen. Auf die Dauer, würde das vermutlich nicht gut gehen, möchte ich mal behaupten (ok, ist nur meine Meinung dazu).

m2c

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