Johny-tnt Geschrieben 31. Juli 2007 Teilen Geschrieben 31. Juli 2007 Hallölle, Arbeite neben meinem Studium nebenbei und die Firma hat leider seit Kurzem keine Aufträge mehr, die ich vollbringen kann. (hört sich absurd an, der Satz-Teil hinten dran:) Naja, jetzt möchte ich nach der FI Ausbildung ein wenig umorientieren, da wir im Studium mehr Inhalte aufgezeigt bekommen haben. Bin mir aber nicht sicher, ob ich eine Kündigung und Arbeits-Zeugnis von der Firma brauche, weil die mir immer noch keins ausgestellt haben. Genau an dem Punkt bin ich der Meinung, dass das Grass zu hoch wächst und die Personaler die Pferde nicht jaulen hören - ich meine, wie gut ich bei dem ex-Arbeitgeber war. Der war der Meinung, der kann mich halten noch ein halbes Jährchen, nur der Arbeitsvertrag läuft bei mir aus im Dezember aus und hatte keine Probezeit im ganzen Jahr, nur nebenbei erwähnt...^^ Muss ich kündigen oder kann ich auch ein Zwischen-Zeugnis anfordern, damit die mir alles herein schreiben, was ich gemacht hatte, damit ich einen Job bekomme und den alten dann mit neuem formal "quiten" kann? Rufen die Firmen auch beim jetztigen Chef an ...eigentlich?? : 0 Greetz_chen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the_colonel Geschrieben 1. August 2007 Teilen Geschrieben 1. August 2007 Also laut meines Wissensstandes bekommst du eigentlich immer ein Arbeitszeugnis. Und du hast natürlich das Recht ein Zwischenzeugnis zu fordern. Das kann für Bewerbungen oder auch einfach nur für deine Unterlagen gedacht sein. Wenn dein Vertrag ausläuft und er nicht verlängert wird, dann solltest du dir natürlich einen neuen Job suchen und dazu brauchst du auch ein Arbeitszeugnis. Rede einfach mal mit deinem Chef darüber, dass du ein Arbeitszeugnis brauchst, da dein Vertrag bald ausläuft. Greetz Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 1. August 2007 Teilen Geschrieben 1. August 2007 Also ich habe nur die Hälfte verstanden. Vo einem Studenten erwarte ich eigentlich schon die Behrrschung der deutschen Grammatik, aber das ist ja nicht das Thema (was das Thema ist weiß ich allerdings nicht...). Und du hast natürlich das Recht ein Zwischenzeugnis zu fordern. Stimmt, mehr aber auch nicht. Anfragen darf man ALLES, nur bekommen wird mans nicht immer. Der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Allerdings ist er verpflichtet, dir nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis binnen 3 Monaten auszustellen. Hast du einen befristeten Arbeitsvertrag, so brauchst du nicht zu kündigen, der Vertrag läuft einfach aus (ist ja kein Jambo-Spar-Abo ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 [...] binnen 3 Monaten auszustellen. Wo steht das denn? :confused: bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 Also ich habe für keinen meiner Studentenjobs ein Arbeitszeugnis :beagolisc M.M. nach auch recht sinnlos, wenn man unter 1 Jahr dort war.....ansonsten sammelt man in seinen Studentenleben wohl einiges an Zeugnissen. Dann sollte auch die Erwähnung im Lebenslauf mit Aufgaben reichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Johny-tnt Geschrieben 4. August 2007 Autor Teilen Geschrieben 4. August 2007 Also ich habe für keinen meiner Studentenjobs ein Arbeitszeugnis :beagolisc Und wie hast Du es gemacht? Gerade dann wollen die Firmen doch eher in der Firma telefonisch nachfragen und wenn der Cheff und co. nicht so gute Laune hat derzeit ... ^^ Danke schon mal an EUCH! Naja ... für den Studien-Beginn generell, wenn man keine großen Arbeitserfahrungen vorzuweisen hat, würden die ersten Arbeitszeugnisse doch nicht schaden ??:beagolisc Was mich interessiert ist noch mal diese Sache - angenommen jemand ist angestellt in der Firma und Vertrag läuft noch in der Zeit. Dann bewirbt sich dieser jemand - werden die Firmen dort im Betrieb anrufen? Für mich wäre es zu riskant, wenn ich Bewerber sein sollte. Gerade dann, wenn Vertrag ausläuft und man jede Zeit gekündigt sein kann, ist es doch ein miserables Signal vom Bewerber. Einerseits gebe ich Auskunft darüber, ich will in der Firma nicht bleiben oder mir gefällt es dort nicht und das auf beiden Flanken. Anderseits für den momentanen Chef ist es keine Freude, wenn dieser die Bewerbungsbemühungen mitbekommt. Denn nicht jeder hat ja Probezeit im Arbeitsvertrag verankert und andere Auswahl hat man nicht. Man kann sich schlecht anonym nach dem Motto bewerben. –„Sie erfahren den Namen der Firma erst, wenn ich das dünne Papier in der Hand halte und dies dann entspannt bei einem Tee unterzeichne“ ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 @ bimei Also gängige Regelungen und Gesetze such ich nicht für jeden raus (einfach mal selbst googlen ). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chickie Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 Ich hörte noch nie von jemanden, dass die bei der alten Firma angerufen haben. Kenn genauso niemanden, der für jeden "ein paar Monate" Job ein Arbeitszeugnis bekommen hat Steht ja auch im Lebenslauf selten ein Ansprechparnter oder sonst was....was also bei größeren Firmen schwer werden sollte, dass er bei deinen ehemaligen "Chef" anruft. Ein Zettel darüber was ich da getan habe würde ich nur fordern, wenn ich wirklich 1 Jahr oder länger dort war :beagolisc Hab für meine Studentenjobs halt max. das Ausbildungs/Arbeitszeugnis als FI mitgeschickt....... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 Also gängige Regelungen und Gesetze such ich nicht für jeden raus.Kurz: du hast keinen Beleg für die von dir genannte Dreimonatsfrist. Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung. (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Nix mit Dreimonatsfrist. Jetzt bist du am Zuge, deine Behauptung zu belegen. Links: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630.html http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 Hi, meine letzte Firma hat auch gesagt, dass ich das qual. Zeugnis innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung erhalte, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, dies in der Frist mir zuzustellen. Ich hab auch etwas gegoogelt und keinerlei Belege für eine solche Regelung gefunden, aber irgendwo her muss ja diese Praxis kommen - ist ja anscheinend kein Einzefall. Vielleicht ists ja kein Gesetz, sondern so eine Art Präzedenzfall? Und manchmal weiss ja Google auch nicht alles ciao, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dr.dimitri Geschrieben 4. August 2007 Teilen Geschrieben 4. August 2007 Hi, dieser Link: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/3384.pdf sagt etwas anderes. Da werden 2 Wochen genannt und auch das wenn es sich um Massenentlassungen handelt. Wenn ich 3 Monate auf mein Zeugnis warten muss kann ich mich nicht bewerben und muss mich arbeitslos melden - ich glaub die von deiner Firma waren einfach nur faul oder wollten dir eine reindrücken. Dim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 5. August 2007 Teilen Geschrieben 5. August 2007 Hi, Wenn ich 3 Monate auf mein Zeugnis warten muss kann ich mich nicht bewerben und muss mich arbeitslos melden ... naja ich hoffe doch, dass man sich vorher bewirbt. Ich fang mich doch nicht erst an mit bewerben, wenn ich mein Zeugnis habe, auch wenn ich "schon" am letzten Arbeitstag erhalte. Dann nimmt man halt das letzte Zeugnis und reicht das andere dann nach. Und immer häufiger läuft es sowieso mit mündlichen Referrenzen, da werden die schriftlichen halt formhalber eingereicht/nachgereicht. cu, vic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. August 2007 Teilen Geschrieben 5. August 2007 meine letzte Firma hat auch gesagt, dass ich das qual. Zeugnis innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung erhalte, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, dies in der Frist mir zuzustellen. Ich hab auch etwas gegoogelt und keinerlei Belege für eine solche Regelung gefunden, aber irgendwo her muss ja diese Praxis kommen - ist ja anscheinend kein Einzefall. Vielleicht ists ja kein Gesetz, sondern so eine Art Präzedenzfall? Das sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen! Heisst, wer innerhalb dieser Zeit kein Zeugnis einfordert, hat keinen Anspruch mehr. Und wenn es eine solche Ausschlusspflicht in Deinem Vertrag gab, dann ist Deine Firma natürlich gesetzlich dazu verpflichtet. Gesetzlich dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten, vertraglich verpflichtet, innerhalb der Ausschlussfrist das Zeugnis auszustellen. ;-) Eine allgemein geltente Pflicht zur Ausstellung eines Zeugnisses innerhalb von drei Monaten gibt es nicht. Gesetzlich verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Verjährungsfrist aber in bestimmten Fällen schon vor Ablauf verwirkt sein, z.B. dann, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck erweckt, er will kein Zeugnis haben (Urteile bspw. ArbG Frankfurt/Main AZ 15 Ca 10684/03; LArbG Hamm AZ 3 Sa 1598/01; usw.). bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 5. August 2007 Teilen Geschrieben 5. August 2007 Der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Meines Wissens nach, ist der AG sehr wohl dazu verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen, wenn der AN einen triftigen Grund hat. D.h. benötigt der AN ein Zwischenzeugnis um sich zu bewerben (z.B. weil er einen befristeten Vertrag hat), muss der AG diesem ein solches auch ausstellen. newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. August 2007 Teilen Geschrieben 5. August 2007 Meines Wissens nach, ist der AG sehr wohl dazu verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen, wenn der AN einen triftigen Grund hat. D.h. benötigt der AN ein Zwischenzeugnis um sich zu bewerben (z.B. weil er einen befristeten Vertrag hat), muss der AG diesem ein solches auch ausstellen. Dafür gibt es aber kein verpflichtendes Gesetz, das muss im Zweifel vor Gericht erstritten werden. Insofern ist die Aussage von Nhuya zu Zwischenzeugnissen richtig. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 5. August 2007 Teilen Geschrieben 5. August 2007 Ich schau gerne nach (aber nicht jetzt, ist ja schon spät). Gäbe es dazu keine Regelung würde das bedeuten, der Arbeitgeber müsste dir kein Zeugnis ausstellen, da er ja keine Frist hat und das ergo jahrelang auf morgen verschieben kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 6. August 2007 Teilen Geschrieben 6. August 2007 Meine Güte, ich musste erst den Thread suchen Also ich habe mich jetzt fachkundlich schlau gemacht und Chief Wiggum hat Recht: Es gibt tatsächlich keine Frist für den AG. Das heißt im Klartext und auf gut Deutsch, dass der AN am Po ist. Stellt der AG kein Zeugnis aus, wiel er es immer auf "morgen" verschiebt, kannst du NICHTS dagegen machen. Meint der AN nun, ihm sei dadurch ein Schaden entstanden, z.B. weil er das Zeugnis nicht einer Bewerbung beilegen konnte, so muss der AN beweisen, dass ein AG ihn eingestellt hätte, wäre das Zeugnis in der Bewerbung drin gewesen. Da das ja eigentlich ausgeschlossen ist, ist man am Po. Definit sollte das geändert und eine entsprechende Frist in das Gesetz mitaufgenommen werden. Ich warte nun auch schon seit geraumer Zeit auf ein Zeugnis, dass ich mir nach dieser Info wohl abschmieren kann, da ich ja bereits einen neuen Job habe und somit keinen Nachteil daraus ziehe, wenn ich dieses Zeugnis nicht habe. Jedenfalls nicht in den kommenden Jahren. Wo bleibt da die Gerechtigkeit??? Zumal ich ein 1A Zeugnis bekommen sollte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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