sodom159 Geschrieben 16. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2007 Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: gibt es Sonderurlaub für die Abschlußprüfung??? besten dank im vorraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 16. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2007 Platte Antwort: Nein. Ausführlichere Antwort: Wenn Du volljährig bist, muss Dein Arbeitgeber Dich nur für die Teilnahme an der Prüfung freistellen. § 15 BBiG Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Sonderurlaub ist i.d.R. eine betriebsinterne oder tarifliche Regelung. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast darek_dcp Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 Offiziell hat man wohl keinen Anspruch, aber bei uns war es so, dass wir vor der Zwischenprüfung einen Tag, vor der schriftlichen Abschlussprüfung einen Tag und vor dem fachgespräch mit Präsentation 2,5 Tage oder 5 halbe Tage hatten bzw. uns nehmen konnten! Das bleibt ganz alleine Deinen Ausbildungsbetrieb überlassen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 Bei Jugendlichen natürlich: JArbSchG § 10 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,freizustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
B0fH Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 da steht nur, dass er an dem tag freizustzellen ist. irgendwie logisch oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aLeXL Geschrieben 18. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2007 Bei Jugendlichen natürlich: JArbSchG § 10 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,freizustellen. Erster Denken, dann Schreiben .... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mischa1981 Geschrieben 22. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2007 Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: gibt es Sonderurlaub für die Abschlußprüfung??? besten dank im vorraus Rechtlich nein, aber mein Ausbildungsbetrieb hat mich damals meines Wissens eine Woche freigestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angy Geschrieben 4. Januar 2021 Teilen Geschrieben 4. Januar 2021 Wie ist das bei ner Umschulung... Die Umschulung endete am 30.11. 2020 die mündliche Prüfung ist aber erst am 14.1.2021 und ich bin schon wieder in einem Job... Mein Chef meinte dafür muss ich Überstunden ansammeln Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 4. Januar 2021 Teilen Geschrieben 4. Januar 2021 ... ich wundere mich dass die Umschulung vor der Prüfung endet. Normalerweise endet ein Ausbildungsvertrag mit dem Erreichen des Ziels ? Wenn Du mittlerweile einen neuen AG hast dann muss der Dich nicht freistellen. Also Urlaub oder Abbummeln allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Visar Geschrieben 5. Januar 2021 Teilen Geschrieben 5. Januar 2021 vor 16 Stunden schrieb charmanta: ... ich wundere mich dass die Umschulung vor der Prüfung endet. Das ist, wenn es so geplant war, tatsächlich recht seltsam. Um noch vor der mündlichen Prüfung bei meinem Praktikumsbetrieb fest anfangen zu können, musste ich damals sowohl vom Maßnahme- als auch Bildungsträger explizit ausgeschult werden – mit dem Vermerk, dass das Maßnahmeziel (...das oft eher die berufliche Wiedereingliederung ist und weniger der Abschluss) erreicht wäre. Die Umschulung wäre ansonsten noch zwei, drei Monate weitergegangen, über die mündliche Prüfung hinaus. Einen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es für Prüfungen aber i.d.R. nicht. Für die mündliche Prüfung musste ich auch Urlaub nehmen. Dein Chef klingt übrigens schon jetzt sehr sympathisch, Angy.. 😂 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kammel Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 hat man für die prüfungsvorbereitung der Gp 1 Anspruch auf Sonderurlaub auch wenn man keine Urlaubstage mehr hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Meadril Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 § 15 BBiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/faq-liste/pruefungen/habe-ich-den-tag-vor-meiner-abschlusspruefung-frei--5088518 2min Google oder 1min Forum suche 🫠 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 Was genau verstehst du denn unter "Prüfungsvorbereitung", @kammel? Ein guter Ausbildungsbetrieb sollte dir während deiner Arbeitszeit eigentlich auch Zeit einräumen, in der du dich vorbereiten kannst. Wofür genau der Sonderurlaub? Im Prinzip ist ja auch der Besuch der Berufsschule irgendwie als Prüfungsvorbereitung zu sehen. Ansonsten, gilt das, was @Meadril schon gepostet hat: Am Tag vor der Abschlussprüfung (sowohl für Teil 1 als auch Teil 2) bist du als Azubi freizustellen. Meadril reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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