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Bund trotz Ausbildung ?


linch

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Danke schonmal für alle die sich den folgenden Text durchlesen:)

Also hab da ein recht großes Problem ...

Ich habe vor rund 3 Jahren eine schulische Ausbildung zum Informations-technischen Assistenten gemacht ... Ich muss leider gestehen das ich diese Entcheidung bereue, da diese Ausbildung einem auf dem jetzigen Arbeitsmarkt rein garnichts bringt.

So als vorab info muss ich dazu sagen, dass man nach dieser ausbildung

a.) eine Berufliche hat und

b.) eine schulische in Form eines Fachabiturs.

Vor einem knappen halben Jahr habe ich nun eine Ausbildung zum Fachinformatiker der Fachrichtung Anwendungsentwicklung gestartet.

Heute habe ich vom Kreiswehrsersatzamt einen Brief bekommen.

Es ist kein Einberufungsbescheit, sondern lediglich die Vorbereitung auf diesen. Es wird die Info gegeben, dass man kurzfristig gezogen werden könnte oder halt zu einem späteren Zeitpunkt dieses Jahr.

-Die Frage ist nun ob der Bund mich nun trotz meiner 2. Ausbildung(naja soweit man meine erste als Ausbildung bezeichenn kann) ziehen kann ?

-Gibt es Möglichkeiten sich zurück stellen zu lassen ?

-Weiterhin habe ich dem Bund auch nicht über diese Ausbildung becheit gegeben. D.h. ich habe ihnen nicht mitgeteilt das ich mich in einer neuen Ausbildung befinde... Könnte dieser Punkt negativ gegen mich gewertet werden ?

Nunja hoffe es gibt Leute mit ähnlichen Erfahrungen die mir vllt ein zwei tipps geben könnten, wie ich am besten vorgehe.

Hoffe auf eine Ratschläge ...

mfg

PS: Habe kein Problem damit zum Bund zu gehen. Aber in der Ausbildung wäre das einfach nur tödlich :/

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Danke schonmal für alle die sich den folgenden Text durchlesen:)

Also hab da ein recht großes Problem ...

Ich habe vor rund 3 Jahren eine schulische Ausbildung zum Informations-technischen Assistenten gemacht ... Ich muss leider gestehen das ich diese Entcheidung bereue, da diese Ausbildung einem auf dem jetzigen Arbeitsmarkt rein garnichts bringt.

So als vorab info muss ich dazu sagen, dass man nach dieser ausbildung

a.) eine Berufliche hat und

b.) eine schulische in Form eines Fachabiturs.

Vor einem knappen halben Jahr habe ich nun eine Ausbildung zum Fachinformatiker der Fachrichtung Anwendungsentwicklung gestartet.

Heute habe ich vom Kreiswehrsersatzamt einen Brief bekommen.

Es ist kein Einberufungsbescheit, sondern lediglich die Vorbereitung auf diesen. Es wird die Info gegeben, dass man kurzfristig gezogen werden könnte oder halt zu einem späteren Zeitpunkt dieses Jahr.

-Die Frage ist nun ob der Bund mich nun trotz meiner 2. Ausbildung(naja soweit man meine erste als Ausbildung bezeichenn kann) ziehen kann ?

-Gibt es Möglichkeiten sich zurück stellen zu lassen ?

-Weiterhin habe ich dem Bund auch nicht über diese Ausbildung becheit gegeben. D.h. ich habe ihnen nicht mitgeteilt das ich mich in einer neuen Ausbildung befinde... Könnte dieser Punkt negativ gegen mich gewertet werden ?

Nunja hoffe es gibt Leute mit ähnlichen Erfahrungen die mir vllt ein zwei tipps geben könnten, wie ich am besten vorgehe.

Hoffe auf eine Ratschläge ...

mfg

PS: Habe kein Problem damit zum Bund zu gehen. Aber in der Ausbildung wäre das einfach nur tödlich :/

Hey,

normalerweise dürfen die dich nicht zwischen einer Ausbildung einziehen.

Inwiefern sowas rechtlich gehand habt wird, weiß ich nicht.

Ich würd mich mal eher mit dem zuständigen Kreiswehramt in Verbindung setzen, die sagen dir dann schon was Sache ist.

mfg

Flanders

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je nachdem wann du den ersten bescheid bekommen hast gelten andere sachlagen.

in der zweiten ausbildung kannst du gezogen werden, das ist richtig. dies tun die aber nicht gerne.

generell gild: wenn die nicht wissen was du derzeit machst, können die dich ziehen. wenn du da anrufst wird dir geholfen.

am besten schreibste denen, dass du eine zweite ausbildung machst und die einberufung gerne bis ende der ausbildung aufschieben möchtest. anbei legste ne bestätigung vom Arbeitgeber, dass du wirklich dort bist und eine kopie deines ausbildungsvertrags.

hat bei mir (auch erst ITA und jetzt FISI) ohne größere probleme geklappt. allerdings wussten die schon vor beginn der ausbildung dass ich einen aufschub haben möchte.

wenn du da möglichst stressfrei durch möchtest kann ich dir nur raten, dich da schnellstmöglich zu melden. dann wird das schon.

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@Flanders86:

Brauchst doch nicht alles zu zitieren, wenns direkt dadrüber steht. Davon abgesehen sind Vollquotes ungern gesehen. (Bläst die Datenbank unnötig auf, man liest es sowieso nicht durch und macht den Thread unübersichtlicher, da man mehr scrollen muss.)

[...]-Weiterhin habe ich dem Bund auch nicht über diese Ausbildung becheit gegeben. D.h. ich habe ihnen nicht mitgeteilt das ich mich in einer neuen Ausbildung befinde... Könnte dieser Punkt negativ gegen mich gewertet werden ?[...]
Negativ nicht, aber es erhöht deine Chance, doch noch mal zurückgestellt zu werden bis zum Ende der Ausbildung.

Du solltest es ihnen aber schnellstmöglich mitteilen, denn wenn du erst mal deine Einberufung bekommst, wirds schwer. Gezogen werden kannst du sonst nämlich auch jetzt.

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Ich hatte ein ähnliches Problem, nur war das bei mir dann schon eine Reserveübung (1 Woche) zu der ich sollte. Ich hatte aber gerade meine Ausbildung angefangen. (Davor Uni, ohne Abschluss)

Das hab ich dem KWEA mitgeteilt und die wollten dann nur eine Kopie des Ausbildungsvertrages. Das ging ohne Probleme und ich hatte sogar schon den Ablaufplan für die Übung zugeschickt bekommen ;)

Eigentlich schade, ich wär gern hin :D

Meine Firma war natürlich nicht unbedingt begeistert damals, also dass ich gleich wieder weg sollte. Aber ... egal, is ja eh am Thema vorbei.

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es gibt noch mehr möglichkeiten :D

1. wenn du verheiratet bist, kannst du dich zurückstellen lassen ^^

2. wenn du Kinder hast und du allein erziehungsberechtigt bist

3. wenn du drei geschwister vorweisen kannst, die schon wehrdienst abgeleistet haben,

ernsthaft^^

lass dich zurückstellen oder besorg dir von deinem betrieb eine unabkömmlichkeitsstellung und fertig:)

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3. wenn du drei geschwister vorweisen kannst, die schon wehrdienst abgeleistet haben,

Es reichen 2 Geschwister und die müssen nicht den Wehrdienst abgeleistet haben, sondern überhaupt einen Dienst, auch den Zivil- oder Ersatzdienst.

War bei meinem jüngeren Bruder so ;) (Ich Wehrdienst, mein älterer Bruder Zivildienst. Der jüngste musste dann gar nichts tun.)

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1. wenn du verheiratet bist, kannst du dich zurückstellen lassen ^^

[...]

lass dich zurückstellen oder besorg dir von deinem betrieb eine unabkömmlichkeitsstellung und fertig:)

1) Wenn man verheiratet ist, wird man gar nicht mehr herangezogen, nicht nur zurückgestellt.

Eine Zurückstellung sollte kein Problem sein in diesem Fall.

Eine Unabkömmlichkeitserklärung hat meines Wissens nach recht geringe Chancen durchzukommen. Da muss man schon sehr sehr gute Gründe haben um überzeugen zu können. Wenn man gar nicht mehr "Dienst leisten" möchte wäre das jedoch ideal. Hat ähnliche Wirkung wie eine Heirat. ;)

@linch: Wie alt wirst du denn nach der Ausbildung sein?

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Also die Ausbildung werde ich bis zum 31.07.2010 abgeschlossen haben.

Im Oktober darauf werd ich dann 24.

Im Normalfall wird man doch bis zum 23 Lebensjahr gezogen...

Aber ist es nicht so, dass sich diese Frist bei einem Freistellungsantrag verlängert?(habe irgendwo mal 25 gelesen)

Naja habe mir jetzt eben ne gestempelte Kopie des Ausbildungsvertrags und ne Bescheinigung der Personalabteilung geholt ... Reicht das, oder sollte ich noch ein freies Schreiben dazu packen, indem ich erkläre das ich gerne eine Freistellung bis Ablauf der Ausbildung haben möchte ?

mfg

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Ein kurzes Anschreiben solltest du schon noch dazupacken, sonst wissen die ja gar nicht was du möchtest. ;) (zumindest könnten sie so argumentieren)

Wenn eine Zurückstellung über das 23. Lebensjahr hinausgeht, so wird das maximale Heranziehungsalter auf 25 Jahre angehoben.

D.h. du kannst nach der Ausbildung noch gezogen werden.

Du könntest dich dann allerdings nochmal Mustern lassen, falls du denkst dass Chancen auf eine Ausmusterung bestehen.

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1) Wenn man verheiratet ist, wird man gar nicht mehr herangezogen, nicht nur zurückgestellt.

richtig, aber beachte, dass man auch eingezogen werden kann, wenn man geschieden ist und noch im wehrdienstfähigen alter ist (ich denke, das war bei 25 Jahren, bin mir aber nicht sicher. vllt auch 23)

ein freund von mir hatte diese "tolle" idee:

hat geheiratet, dies dem Kreiswehrersatzamt gemeldet und sich nach kurzer Zeit (5-6 Monate) wieder scheiden lassen.

Bei einer Überprüfung des KWEA kam dann heraus, dass er geschieden ist und wurde erneut eingezogen. die überwachen die leute also (teilweise)

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Also, wenn ich sowas lese, sorry, dann wird mir fast schlecht ... .

Da hat offenbar jemand nicht verstanden, was eigentlich eine Ehe ist oder warum man heiratet.

ein freund von mir hatte diese "tolle" idee:

hat geheiratet, dies dem Kreiswehrersatzamt gemeldet und sich nach kurzer Zeit (5-6 Monate) wieder scheiden lassen.

Zur Klarstellung: ich bin auch gegen den Wehrdienst oder ähnliche staatliche Pflichtdienste, wie man aus Diskussionen der vergangenen Wochen deutlich herauslesen konnte. Meine Position dazu ist insofern bekannt. Aber: wenn man das schon umgehen möchte, dann doch bitte nicht auf diese Art und Weise, indem eine (vorgeschobene, vorgetäuschte bzw. auch vorhandene, aber reine Zweck-) Ehe "nur mal schnell" mit dem Ziel geschlossen wird, nicht zur Bundeswehr gehen zu müssen.

Dazu fällt mir echt nichts mehr ein ...

Gruß, fach_i_81

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wie schon alle vormir kann ich dir sagen das sie dich NICHT einziehen können![...]
Wenn man nicht Bescheid gibt, dass man in einer Ausbildung ist, dann können sie das sehr wohl. Dann stehen da plötzlich mal 2 nette Leute vor der Türe und nehmen dich mit. ;)

Falls die erste Ausbildung als Ausbildung gewertet wird, dann hat die Bundeswehr sogar das Recht, ihn aus der "zweiten" Ausbildung heraus zu ziehen. Das wird aber im Normalfall nicht gemacht, da jeder weiss, dass die Ausbildungsplatzsuche nicht einfach ist und keine Chancen verbaut werden sollen.

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