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Was setzt ihr so von der Steuer ab?


DaFlo

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Als Softwareentwickler haben die mir vor ein paar Jahren am Finanzamt sogar selber vorgeschlagen alle meine IT-Zukäufe sofortig abzuschreiben (habs vorher immer aufwendig verteilen müssen), was ich seitdem auch ohne Probleme mache. Eigentlich kommen seitdem alle 1-2 Jahre 1 Laptop, 1 Rechner und gelegentlich ein neuer Drucker/Scanner ins Haus. Ansonsten natürlich die Fahrtkosten zur Arbeit und v.a. Fortbildungen/Schulungen, die ich aus eigener Tasche gezahlt habe (Fachmessebesuche usw. natürlich auch). Ab 2010 soll es wohl möglich sein auch als gesetzlich Versicherter die Krankenkassenbeiträge abzusetzen - das sollte man nicht verschlafen.

Bearbeitet von Crush
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Hi DaFlo,

also ich setz meine kompleten Kosten, die mir durchs Fernstudium entstehen ab (Unterrichtsmaterialien, Fahrten + Übernachtungskosten bei Präsenzveranstaltungen, Fahrten bei Treffen unserer Lerngruppe, Bücher). Außerdem noch die Standard Sachen, wie: Fahrtkosten zur Arbeit, Fachbücher, jede Art der Computer Hardware, meinen Laptop, etc. Halt alles was irgendwie drinsitzt und man irgendwie rechtfertigen kann. Wenn du zufällig Hausbesitzer bist kannst auch jegliche Baukosten (darunter fallen auch Rasenmäher, Waschmaschine, Farbe, Werkzeuge und all dieser Kram) absetzen.

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Wenn du keinen Beleg hast, kannst du auch nichts absetzen ohne weiteres. Evtl kann man aber bereits vorhandene Sachen oder Sachen, die man geschenkt bekommen hat schätzen (lassen) und so steuerlich geltend machen. Frag einfach mal beim Finanzamt nach (die habene ine Auskunftpflicht!). :rolleyes: Bekannt wäre mir das aber nicht, dass das geht. Evtl kannst du dir aber ja ein paar Rechnungen neu ausstellen lassen, falls sie noch gespeichert sind beim Verkäufer und du dort ein Kundenkonto hast.

Bei selbständigen gibt es die Möglichkeit, bereits vorhandene Güter in die Firma einzubringen ohne Rechnung und dabei wird dann der aktuelle Wert geschätzt.

Absetzen eines Arbeitszimmers bei Angestellten ist, meine ich, mittlerweile aber auch nur noch möglich, wenn man dieses auch beruflich/ausbildungstechnisch nutzt (also z.B. Heimarbeitsplatz oder Fernstudium). siehe hier (falls sich da nicht schon wieder etwas dran geändert haben sollte)

Da ich selbständig bin, wird alles an Kosten fürs Auto (1%-Regelung) inklusive Parkscheine und Verbrauchsmaterialien, sowie Wäschen und Kosten für Navi, geltend gemacht. Zusätzlich werden alle Büromaterialien, Hard- und Software (inklusive Steckdosen und diverse Lampen), Büromöbel, Miete, Reinigungskosten (Putzmittel, Reinigung von Anzug, ...), Medien wie CD-/DVD-Rohlinge), sowie anteilig alle Handy-, Telefon, sowie Internetkosten, Übernachtungskosten u.s.w. abgesetzt. Sooo viel kommt da aber normal gar nicht zusammen bei mir und man muss ja auch bedenken, dass wenn man Sachen wieder aus der Firma abzieht, man dann noch Steuern auf den Restwert wieder bezahlen muss (falls sie nicht verbraucht werden oder kaputt gehen). :rolleyes:

Bearbeitet von Crash2001
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Ich war heute auf dem Finanzamt zwecks Informieren. Das Einzige was ich dort zu hören bekam ist.

Originalzitat:

Dort im Regal liegt neben dem Steuererklärungs-Vordruck eine Information. Dort steht alles drin, was sie zum Ausfüllen brauchen. Bedienen Sie sich.

Soviel zum Thema "Auskunftspflicht".

Ich habe auf diversen Seiten gelesen, dass man Bewerbungskosten usw. absetzen lassen kann (auch ohne Belege). Ich habe mich im letzten Jahr bei diversen Firmen beworben, habe aber keinerlei Portozettel mehr von der Post.

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Ich war heute auf dem Finanzamt zwecks Informieren. Das Einzige was ich dort zu hören bekam ist.

Originalzitat:

Dort im Regal liegt neben dem Steuererklärungs-Vordruck eine Information. Dort steht alles drin, was sie zum Ausfüllen brauchen. Bedienen Sie sich.

Soviel zum Thema "Auskunftspflicht".

Ich habe auf diversen Seiten gelesen, dass man Bewerbungskosten usw. absetzen lassen kann (auch ohne Belege). Ich habe mich im letzten Jahr bei diversen Firmen beworben, habe aber keinerlei Portozettel mehr von der Post.

Das ist richtig. Die Briefmarken, Fotos, Papier und was sonst noch so anfiel. Allerdings schätze ich mal stark, dass man dies widerum beweisen bzw. belegen können muss. :mod:

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Ich war heute auf dem Finanzamt zwecks Informieren. Das Einzige was ich dort zu hören bekam ist.

Originalzitat:

Dort im Regal liegt neben dem Steuererklärungs-Vordruck eine Information. Dort steht alles drin, was sie zum Ausfüllen brauchen. Bedienen Sie sich.

Soviel zum Thema "Auskunftspflicht".[...]

Dann hättest du dem unfreundlichen Beamten sagen sollen, dass du es in den Informationen nicht findest. Die müssen dir helfen - evtl kann das aber nicht derjenige am Empfang... muss man je nach Finanzamt was nachhaken. Auskunftpflicht haben sie dennoch.
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Stimmt natürlich, wo man ohne Belege pauschalen geltend machen kann, sollte man dies natürlich tun...

Nur so am Rande bemerkt:

Steuerbeamte und Steueranwälten sind auf den Staat vereidigt (Sie sind keine Gegenspieler oder Konkurrenten!). Das bedeutet, solange man sie nicht direkt auf eine Sache anspricht, dürfen Sie eigentlich gar nicht nutzungsfähige Auskünfte geben, sondern nur auf gestellte Fragen antworten - mehr nicht. Ihre Verpflichtung ist es nach dem Eid, die Einnahmen des Staates möglichst nicht zu mindern. Sie dürfen die Unterlagen lediglich optimal zur Bearbeitung aufbereiten. Nicht einmal eine Prüfung ist Ihnen erlaubt! Deshalb kann man nur froh sein, wenn die einem wirklich "so viel wie möglich rausholen". Ich kenne aus privatem Kreis einen Fall, wo der Berater lediglich für sich selbst "so viel wie möglich rausgeholt" hat - zu Lasten seines blauäugigen Kunden und trotz Nachweis nicht mal beim Gerichtsverfahren verknackt werden konnte oder seine Lizenz verloren hätte. Der hat sich von den Geld der Firma öber hundert Tausender einfach selber abgezweigt - und zwar nicht als Honorar!

Bearbeitet von Crush
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Ich habe auf diversen Seiten gelesen, dass man Bewerbungskosten usw. absetzen lassen kann (auch ohne Belege). Ich habe mich im letzten Jahr bei diversen Firmen beworben, habe aber keinerlei Portozettel mehr von der Post.

Zu den Bewerbungskosten: Die kann man sich übers Arbeitsamt wiederholen. Dort gibt es eine Pauschale (pro Bewerbung 5 €), die man sich über ein Antrag für maximal 100 Bewerbungen wiederholen kann (also max. 500 €). Dazu muss einfach eine Kopie des Bewerbungsanschreibens beigelegt werden (bei Online-Bewerbung reicht ein zusätzlicher Ausdruck).

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Zu den Bewerbungskosten: Die kann man sich übers Arbeitsamt wiederholen. [...]
Afaik gilt das aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man das beantragt hat. So war es zumindest damals.

Zudem weiss ich nicht, ob das nur gilt, wenn man zurzeit arbeitslos ist, oder auch, wenn man sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befindet und sich nebenher auf eine neue Stelle bewirbt.

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Afaik gilt das aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem man das beantragt hat. So war es zumindest damals.

Zudem weiss ich nicht, ob das nur gilt, wenn man zurzeit arbeitslos ist, oder auch, wenn man sich in einem festen Beschäftigungsverhältnis befindet und sich nebenher auf eine neue Stelle bewirbt.

Das wüsste ich jetzt nicht genau, habe es selbst noch nicht in Anspruch genommen. Ich denke aber, dass es gilt solange man arbeitsuchend ist. Das ist ja sowohl am Ende der Ausbildung, als auch zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses.

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Für Berufskleidung gibt es eine Pauschale, dafür brauch man keine Belege.

Sprich wenn man sich nen Anzug kauft, ist der absetzbar?

PS: ich hasse Steuererklärungen

DITO!

btw:

Das man Fachbücher absetzen kann ist klar.

Aber kann man ein Abo der C't auch absetzen?

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Da ich grade an meiner Steuererklärung sitze, hab ich mich so gefragt, was ihr absetzen tut?

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten .... komische Frage. Das ist doch sehr stark abhängig von Deinen persönlichen Umständen. Hier alles aufzuzählen macht wenig Sinn.

Du kannst ja mal eine Aufstellung machen, welche Kosten Du im letzten Jahr hattest, dann sagt Dir vielleicht jemand, was davon Du absetzen kannst. ;)

Sprich wenn man sich nen Anzug kauft, ist der absetzbar?

Wenn Du nachweisen kannst, dass das bei Dir Berufskleidung ist ... :hells:

Das man Fachbücher absetzen kann ist klar.

Aber kann man ein Abo der C't auch absetzen?

Das nennt sich Fachliteratur, ob Buch, Zeitschrift, digitales Medium, ist egal.

bimei

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