Veröffentlicht 26. April 201015 j Hey! Ich wollte mal das IT Handbuch durchgehen und wichtige Themen mit einem Klebezettel versehen, damit ich sie in der Prüfung leichter finden kann. Ist so etwas zulässig? Im Prinzip ist es ja nur ein eigenes Inhaltsverzeichnis. Und noch was anderes: Dürfen im Handbuch auch zusätzlich geschriebene Dinge drin stehen? Kleine Infos zu Sachen, die nicht drin stehen also. Das wäre sehr vorteilhaft - ist aber bestimmt nicht zulässig, oder? Danke und Gruß Christoph
26. April 201015 j Das sollte alles im Beiblatt der Einldaung stehen... Bei uns sind Klebezettel erlaubt - das Buch muss aber unbeschrieben sein.
26. April 201015 j Das ist mal wieder von IHK zu IHK unterschiedlich. Bei uns beispielsweise ist das nicht erlaubt. Darf ich mir Notizen in das IT-Handbuch schreiben? Nein. Sie dürfen sich lediglich unbeschriebene Post-It’s zwecks schnellerem Finden an den Rand kleben. Eingeklebte Seiten, handschriftliche Notizen als auch Ergänzungen, da Ihnen die aktuellste Ausgabe des Buches nicht vorlag, sind nicht erlaubt und können zum Ausschluss von der Prüfung führen. Quelle: IHK Berlin - FAQs für IT-Prüfungsteilnehmer
26. April 201015 j Bei uns sind "Post-It Zettel" je nach Prüfungskommission o.k. . Jedoch darf offiziell nichts darauf stehen. Manche sagen etwas und manche wiederum nicht. Vorsichtshalber so gestalten, dass man die zusätzlichen Papiere wieder herausbekommt. Lose eingefügte Blattsammlungen auf keinen Fall.
27. April 201015 j IHK München: Fachlich notwendige Ergänzungen: Es ist zulässig, zum schnelleren auffinden der einzelnen Kapitel "Fähnchen" an einzelnen Buchseiten zu befestigen. Damit man zur Prüfung kein neues Buch kaufen muss, sind handschriftliche, fachlich notwendige Ergänzungen erlaubt. Ausdrücklich verboten sind:einzelne Teile oder komplette Seiten aus einem anderen Tabellenbuch oder Kompendium o.ä., Lösungshinweise aus vergangenen Prüfugen oder gar komplette Lösungswege.
27. April 201015 j durchblättern die denn die bücher ob man was reingeschrieben hat?? Also das Recht haben "die" und es reicht, wenn "die" es bei dir machen. PS: "die" sind die Prüfungsbetreuer bzw. -aufpasser.
27. April 201015 j Ich glaube aber nicht das die Prüfer bzw. die ansässigen Aufpasser jedes Prüfling kontrollieren. Wenn, dann müssen schließlich alle kontroliert werden. Meine Meinung. So wurde bei uns in dieser Angelegenheit bisher umgegangen. Genau. Keine kompletten Aufgaben oder Lösungswege (...) Sehr exakt von der IHK München auf den Punkt gebracht. Wenn das nur alle SO machen würden
27. April 201015 j Sehr exakt von der IHK München auf den Punkt gebracht. Wenn das nur alle SO machen würden ich find das gut
27. April 201015 j Sehr exakt von der IHK München auf den Punkt gebracht. Sehr exakt? Das lässt jede Menge Spielraum für Interpretationen und ich will garnicht wissen, was los wäre, wenn eine solche Notiz zum Nichtbestehen der Prüfung führt. Eine Klage ist da ja vorprogrammiert. Ich halte das für absoluten Firlefanz. Die jeweilige IHKs sollten sich meiner Meinung nach einmalig genug IT-Handbücher anschaffen und die dann vor der Prüfung verteilen oder eben das benutzen ganz verbieten. Fertig. Damit ist jede Diskussion hinfällig.
27. April 201015 j Bei der zuständigen IHK anrufen und am Besten schriftlich geben lassen was man darf oder auch nicht darf. Teilweiße haben auch die anwesenden Prüfer keine Ahnung was denn erlaubt ist, vor allem wenn die IHK die Regeln geändert hat (Das soll keine Herabwürdigung der Prüfer und Aufsichten darstellen).
27. April 201015 j Es soll sogar Leute geben die sich ihre Ergänzugen so ausdrucken das sie wie eine ganz normale Seite im It Handbuch ausshen und dann einkleben
27. April 201015 j Es soll sogar Leute geben die sich ihre Ergänzugen so ausdrucken das sie wie eine ganz normale Seite im It Handbuch ausshen und dann einkleben Und es gibt Leute, die damit erwischt werden und deren GA1 dann als ungültig gewertet wird und die GA2 ohne Tabellenbuch schreiben müssen! GG
27. April 201015 j Die jeweilige IHKs sollten sich meiner Meinung nach einmalig genug IT-Handbücher anschaffen und die dann vor der Prüfung verteilen oder eben das benutzen ganz verbieten. Fertig. Damit ist jede Diskussion hinfällig. Warum soll das die IHK machen? Warum kann sich nicht jeder Prüfling sein eigenes Tabellenbuch kaufen? Viel wichtiger finde ich klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Und da sind die der IHK München bestimmt nicht beispielhaft - da gebe ich Dir recht! GG
27. April 201015 j Ich finde die Aussage recht eindeutig. Schwammig ist sie schon etwas, nur sonst müsste zu jedem Thema eine eindeutige Definition aufgestellt werden. Bei anderen IHKs wird dazu gar keine Angabe gemacht und wenn nachgefragt wird, dann kommt eine Hoffnungsvolle Antwort zurück die noch mehr verunsichert und weitere Fragen mit sich führt.
3. Mai 201015 j Hey! Danke erst mal für die zahlreichen Antworten. Okay, also reinschreiben werde ich vorsichtshalber nichts. Aber ich denke, mit den Fähnchen sollte es kein Problem geben. Trotzdem werde ich die zuständige IHK rechtzeitig kontaktieren um auf Nummer sicher zu gehen. Danke und viel Glück für die Prüfungen! Gruß Christoph
3. Mai 201015 j Viel wichtiger finde ich klare Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Und da sind die der IHK München bestimmt nicht beispielhaft - da gebe ich Dir recht! GG Und genau deshalb habe ich mir einige Seiten zusammengestellt und werde diese ins Buch kleben. Und wenn dann irgendjemand meint der müsste mir das Buch weg nehmen oder sonstwas, soll mir erstmal zeigen wo es steht das ich das nicht darf ! Uns wurde im IHK-Vorbereitungskurs von den Dozenten (die alle auch Prüfer sind) sogar empfohlen an manchen stellen was dazu zu schreiben. In der Einladung zur schriftlichen steht auch nicht drin was ich darf und nicht. Unter dem Punkt Wir bitten Folgendes mitzubringen steht nur: - IT-Handbuch od. Formelsammlung für die GA I + II Nichts für ungut aber wenn es so eine Lücke in der Regelung gibt werde ich sie ausnutzen.
3. Mai 201015 j So erweitert man das Tabellenbuch: 1. Ein kluges Gehirn irgendwo herausoperieren ohne das man dabei erwischt wird Nicht davon Naschen, verursacht Bauchweh. 2. Das Gehirn anschließend mit Alkohol reinigen. Ca. 500ml für nach der Prüfung aufbewahren um das eigene Gehirn zu bereinigen. 3. Anschließend sehr feine Scheibe, z.B. mit der Brotschneidemaschine, schneiden und ins Buch einkleben. Zur Konsevierung kann man transparentes Klebeband, Tesa-Film, darüber kleben. 4. Damit während der Prüfung die Aufpasser der IHK keinen Verdacht schöpfen, sollte das Buch zuvor 3 Tage im Wald zum auslüften aufgehangen werden. Bearbeitet 3. Mai 201015 j von froschkopf
3. Mai 201015 j Nichts für ungut aber wenn es so eine Lücke in der Regelung gibt werde ich sie ausnutzen. Das kannst Du versuchen - ist aber hoch riskant. Bei uns haben deswegen 10 Prüflinge einmal die GA1 1/2 Jahr später nochmals schreiben dürfen - und die GA2 ohne Tabellenbuch weiter schreiben müssen. Wenn Du das riskieren willst?! GG
4. Mai 201015 j Unter dem Punkt Wir bitten Folgendes mitzubringen steht nur: - IT-Handbuch od. Formelsammlung für die GA I + II Genau, nix steht da von einem kommentierten oder auffrisiertem IT-Handbuch. Frag bei deiner IHK nach, was erlaubt ist, was nicht.
5. Mai 201015 j Guten Morgen, ich habe soeben mit der IHK-Oldenburg telefoniert. Es dürfen keine Notizen im Buch stehen und nur unbeschriftete Post-Its etc ans buch geklebt werden (Bringt ja sehr viel...) sagte mir die anscheinend leicht "genervte" Frau am Telefon :mod: Von diesen Vorgaben steht in der Einladung zur schriftlichen Prüfung nichts.. also als tipp, ruft mal bei eurer IHK an.
5. Mai 201015 j Kann die Aussage nur bestätigen. Habe gestern bei der IHK Frankfurt angerufen und auch nachgefragt. Post IT sind erlaubt. Reinschreiben geht u.U. Das Buch wird vor der Prüfung überprüft. Wenn etwas drin steht, wird ein Prüfer herangezogen und er entscheidet ob es in Ordnung geht oder eine Lösung sein könnte. Am besten nichts reinschreiben und nur Post IT. Hab mir am Sonntag die neue Auflage bestellt, soll heute ankommen. Gaaaaanz frisch
5. Mai 201015 j Ich habe momentan nicht die aktuellste Ausgabe des IT-Handbuchs. Ich habe eine Auflage davor... Weiss jemand wie groß der Unterschied zur neuen Auflage ist? Soll ich mir das noch bestellen? Bin am überlegen... Bearbeitet 5. Mai 201015 j von Gimpling
5. Mai 201015 j Also ich habe einmal 5. Auflage 2007 und 6. Auflage 2009 und weiß langsam auch nicht welches Buch ich in die Finger nehmen soll... In der 2007er Auflage ist beispielsweise noch VoIP drin. Was in der 2009er Auflage nicht drin ist. Dort sind aber auch einige neue Sachen wie SSDs drin... Es wäre echt nicht schlecht wenn man beide Bücher mitnehmen könnte... aber was solls muss ich halt VoIP nachtragen -.- Edit: VoIP findet man doch im 2009er Buch... unter Internet Telefonie -.- Bearbeitet 5. Mai 201015 j von Seelbreaker
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