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kündigen


fisianer2009

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Pacta sunt servanda, insofern könnte man dich wahrscheinlich schon zur Erfüllung des Vertrags auffordern oder zumindest einen Schadensersatz fordern. Wahrscheinlich wird die Firma das aber nicht machen und den Vertrag aufheben. Der Aufwand und der Ärger rechtfertigen es nicht, hierfür ein Fass aufzumachen und eine Person kann sich logischerweise nicht zweiteilen.

Die feine Art ist dieses Vorgehen aber nicht. Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, dann geht der andere natürlich davon aus, das sich auch daran gehalten wird. Zwischen seriösen Geschäftspartnern gilt bereits das Wort, bei manch anderen - wie man sieht - gilt anscheinend nicht mal der schriftliche Vertrag. Was würdest du denn sagen, wenn die Firma plötzlich kommt und sagt "Wir haben doch beschlossen einen anderen Bewerber zu nehmen, betrachten Sie ihren unterschriebenen Arbeitsvertrag bitte als nichtig"?

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@gimbo: Rhein theoretisch könnte die Firma das genau so machen.

Sie zahlt dann eben x Wochen Gehalt und der Fisch ist gelutscht.

Warum soll das der Arbeitnehmer nicht auch machen können....?

Zweigleisig Fahren ist nicht immer verkehrt, vll hat sich ja die Mörder Chance erst im Nachgang ergeben. Dann ist das eben so. Das Risiko, dass jemand einseitig den Vertrag kündigt besteht immer (innerhalb der Probezeit), das ist jedem Vertragspartner bekannt.

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Ich hoffe du bist nicht einer derjenigen, die jammern wenn aus einem 40-Stunden-Vertrag plötzlich ein 45- oder 50-Stunden-Vertrag ohne Bezahlung oder Ausgleich wird oder das Gehalt geringer ausfällt oder nicht pünktlich gezahlt wird. Verträge sind für dich ja anscheinend sehr flexibel auslegbar und du kannst ja schließlich kündigen, wenn wir das nicht passt!

Eine Firma sollte Bewerber nur einstellen, wenn sie sich über die Wahl wirklich sicher ist. Andersrum gilt das gleiche. Wer sich nicht sicher ist, sollte auch nichts unterschreiben. Wer meint, dass vielleicht noch eine bessere Stelle in Aussicht ist, muss eben um Bedenkzeit bitten. Eine Firma, die einen Bewerber wirklich will, wird das akzeptieren.

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Es zählen die Kündigungsfrist der Probezeit, wenn eine vereinbart wurde. Diese beträgt beidseitig 2 Wochen innerhalb Probezeit (siehe §622). Wenn keine Probezeit vereinbart wurde sind es eben die normalen 4 Wochen. D.h. die Firma bei der du vor Vertragsbeginn kündigst, könnte auf die 2 bzw. 4 Wochen Arbeit/Anwsesenheit bestehen (was wohl den Verlust der anderen Arbeitsstelle für dich bedeuten würde). Wenn du dennoch nicht antritts könnte sie dich auf Schadensersatz verklagen. Wie wahrscheinlich das alles ist kommt wohl darauf an wieviel Anstand man in so einer Situation (die eigentlich nicht vorkommen darf) zeigt.

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Hi Fisianer,

wie bereits erwähnt, sollte im Vertrag die Kündigung vor Arbeitsantritt nicht ausgeschlossen sein, ist das möglich. Beim Gegenteil kommt es meist zu Vertragsstrafen in Form von halben oder ganzen Monatsgehalts und da bietet sich ein Aufhebungsvertrag an.

Lass dir hier bloß kein schlechtes Gewissen von den Leuten einreden. Es gibt Situationen, da muss man eben mal Egoist sein undsich selbst in den Mittelpunkt stellen. Die Unternehmen werden es überleben. Für das "höfliche" Verhalten kannst du dir nix kaufen und die Karriere bekommst du meist auch nicht fürs "nett" sein.. Firmen benehmen sich im Worst Case nicht wesentlich besser. Klar gibt es dann hier einen Aufschrei, aber ändern tut sich deswegen nix. Generell sollte es nicht zur "Gewohnheit" werden wegen deinem "Ruf", aber es kann durchaus passieren. Dir wird im Leben nix geschenkt.

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