nAyu Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Hallo, ich habe ein paar Fragen, betreffend zum vorraussichtlichen Ende meiner Ausbildung am 25.6.13. Konkret geht es um: 1. Wenn ich mündlich bestehe (davon geh ich mal aus^^) heißt das, dass ich ab 26.5.13 "Facharbeiter" bin. Folglich, ist mein Ausbildungsvertrag erfüllt, und der Vertrag ist damit Automatisch beendet, richtig? Muss ich dann am 27.6. überhaupt noch in meinen Betrieb? (Vertrag geht bis 31.7.13) Wenn ja - bekomm ich dann ab diesem Tag min. Tariflichen (Stunden-)Lohn? 2. Was passiert mit meinen Resturlaub? Habe noch 16 Tage von denen ich 10 Tage bereits NACH meiner Prüfung beantragt habe. Die gehen ja eig. nich verloren, da ich sie ja nur auf dem "Papier" habe aber noch nicht reell genommen. (geht ja i-wo einher mit der ersten Frage) 3. Muss ich mich dann erstmal beim Arbeitesamt als arbeitssuchend melden? (klar versuch ich bereits was neues zu finden ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max_Power Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Zu 1. Ich denke dass du vertraglich gebunden bist und somit wirst du du auch dein Azubigehalt bis zum Ablauf des Vertrages bekommen. Wirst aber auch in der Firma erscheinen müssen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 1. Richtig; Wenn du nicht übernommen wirst, musst du nicht in den Betrieb...Ganz im Gegenteil..wenn du nach der Prüfung in den Betrieb gehst und dort deine 8 Stunden absitzt, ohne dass dich jemand nach Hause schickt, muss der AG dir einen unbefristeten Vertrag geben... 2. Normalerweise wird der Urlaub dann ausgezahlt... wie das mit bereits beantragtem ist, weiß ich nicht.. kann man die evtl. stornieren? 3. Ja..solltest du machen..außer du willst auf Leistungen/Hilfe verzichten... Was noch wichtig ist.. Sag deiner Krankenkasse Bescheid... eigentlich bist du ab bestehen der Prüfung nicht mehr versichert ! Wenn man das vorher mit denen abklärt, sollte das aber kein Thema sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Zu 1. Ich denke dass du vertraglich gebunden bist und somit wirst du du auch dein Azubigehalt bis zum Ablauf des Vertrages bekommen. Wirst aber auch in der Firma erscheinen müssen Das ist so nicht korrekt. Ausbildungsvertrag endet mit bestehen der Prüfung.. irrelevant wann die stattfindet... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 1. Wenn ich mündlich bestehe (davon geh ich mal aus^^) heißt das, dass ich ab 26.5.13 "Facharbeiter" bin. Folglich, ist mein Ausbildungsvertrag erfüllt, und der Vertrag ist damit Automatisch beendet, richtig? Muss ich dann am 27.6. überhaupt noch in meinen Betrieb? (Vertrag geht bis 31.7.13) Wenn du an deinen Arbeitsplatz gelassen wirst, bist du automatisch unbefristet übernommen. Wirst du jedoch "aufgehalten" oder "abgefangen" und kannst nicht arbeiten, bist du nicht übernommen. Wenn ja - bekomm ich dann ab diesem Tag min. Tariflichen (Stunden-)Lohn? Wenn dein Betrieb tarifgebunden ist ja, wenn nicht, nein. 2. Was passiert mit meinen Resturlaub? Habe noch 16 Tage von denen ich 10 Tage bereits NACH meiner Prüfung beantragt habe. Die gehen ja eig. nich verloren, da ich sie ja nur auf dem "Papier" habe aber noch nicht reell genommen. (geht ja i-wo einher mit der ersten Frage) Nimmst du die Urlaubstage, gehen sie bei deiner nächsten Beschäftigung verloren. Musst du also wissen, wann du den Urlaub nehmen möchtest. 3. Muss ich mich dann erstmal beim Arbeitesamt als arbeitssuchend melden? Nur wenn du nicht übernommen wirst. Ich empfehle dir, vor Ende mit dem Betrieb zu reden, damit du im Klaren bist. Wirst du dann nicht übernommen, solltes du dich schon vorher beim Arbeitsamt ab dem Datum als arbeitssuchend melden. Wenn du übernommen wirst und trotzdem lieber woanders arbeiten möchtest: Nimm die Stelle erst einmal an und such nebenher weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nAyu Geschrieben 11. Juni 2013 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Hallo, besten dank für eure Resonanz. Wenn du an deinen Arbeitsplatz gelassen wirst, bist du automatisch unbefristet übernommen. Wirst du jedoch "aufgehalten" oder "abgefangen" und kannst nicht arbeiten, bist du nicht übernommen. Als direktes Beispiel dazu, offiziell heißt es noch nichts von Übernahme, mein Ausbildungsbetreuer (nicht Ausbilder) hat allerdings angedeutet, dass ich in der Woche nach meiner mündlichen Prüfung noch einiges tun soll. Folglich werde ich ja nicht "abgefangen" oder "aufgehalten" weil ich ja noch "arbeit" habe. Also werde ich zumindest für einen Monat weitergehend übernommen, richtig? Wie sieht das dann mit dem Gehalt aus? Ich habe ja keine Daten, Verträge, sonstiges dazu? Und klar suche ich nebenher weiter, ich bin froh wenn ich hier wenn bin um ehrlich zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Hans Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Als direktes Beispiel dazu, offiziell heißt es noch nichts von Übernahme, mein Ausbildungsbetreuer (nicht Ausbilder) hat allerdings angedeutet, dass ich in der Woche nach meiner mündlichen Prüfung noch einiges tun soll. Folglich werde ich ja nicht "abgefangen" oder "aufgehalten" weil ich ja noch "arbeit" habe. Also werde ich zumindest für einen Monat weitergehend übernommen, richtig? Wenn du auch nur anfängst, nach der bestandenen Prüfung weiterzuarbeiten, bist du automatisch unbefristet vom Arbeitgeber zu übernehmen. Kein Zeitvertrag, keine zu leistenden Stunden, sondern eine feste Anstellung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Wenn du aber Ärger vermeiden willst, sprech das mal an. Solltest du allerdings nach der Prüfung noch bei deinem Betrieb arbeiten, muss er dir den Lohn für eine Fachkraft bezahlen, der in deinem Betrieb üblich ist. Dein Urlaub darf eig. nicht verfallen. Ich bin da aber selber kein Experte muss ich zugeben. Sprich doch die Personalabteilung an und frag die ob sie genauere Infos haben. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit klaren Worten sehr viel Klarheit verschafft. Lass dir die Pläne deine AG für dich vorlegen und rede darüber. Wenn dein AG sich keine Gedanken gemacht hat, sollte er dies schleunigst tun. Fakt ist: Du "musst" mit bestehen deiner Prüfung nicht mehr zur Arbeit. Außer er bietet dir einen Arbeitsvertrag. Den Trick mit einfach hingehen und sich ein Angestelltenstatus ergaunern wird nicht gern gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Wenn du aber Ärger vermeiden willst, sprech das mal an. [...] Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit klaren Worten sehr viel Klarheit verschafft. Lass dir die Pläne deine AG für dich vorlegen und rede darüber. Der Meinung bin ich auch, ein Gespräch kann viele offene Fragen lösen. Zumindest weiß der Thredersteller dann, woran er ist. Wenn dein AG sich keine Gedanken gemacht hat, sollte er dies schleunigst tun. Fakt ist: Du "musst" mit bestehen deiner Prüfung nicht mehr zur Arbeit. Außer er bietet dir einen Arbeitsvertrag. Den Trick mit einfach hingehen und sich ein Angestelltenstatus ergaunern wird nicht gern gesehen. Ich würde "geltendes Recht" nicht als "Trick" bezeichnen. Wenn man sich zur Hintertür reinschleicht bzw. "ergaunert", greift das natürlich nicht. Wenn er aber einfach zur Pforte hereinspaziert, seinem dann ehemaligen Ausbilder guten Morgen sagt und anfängt zu arbeiten oder bestenfalls noch Aufgaben bekommt, ohne dass jemand das verhindert (meist muss man ja auch schon vorher sein sieben Sachen packen), ist er unbefristet übernommen. Und so hört es sich für mich auch an, wenn der Betrieb möchte, dass er nach der Ausbildung "einen Monat weiter arbeitet". Wenn sich der Threadersteller aber einen befristeten Vertrag für diesen Monat aufsetzen lässt, hat er selber Pech. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Ich würde "geltendes Recht" nicht als "Trick" bezeichnen. Wenn man sich zur Hintertür reinschleicht bzw. "ergaunert", greift das natürlich nicht. Wenn er aber einfach zur Pforte hereinspaziert, seinem dann ehemaligen Ausbilder guten Morgen sagt und anfängt zu arbeiten oder bestenfalls noch Aufgaben bekommt, ohne dass jemand das verhindert (meist muss man ja auch schon vorher sein sieben Sachen packen), ist er unbefristet übernommen. Und so hört es sich für mich auch an, wenn der Betrieb möchte, dass er nach der Ausbildung "einen Monat weiter arbeitet". Wenn sich der Threadersteller aber einen befristeten Vertrag für diesen Monat aufsetzen lässt, hat er selber Pech. Ich halte diese Vorgehensweise dennoch für fragwürdig, sollte man dies bewusst machen. Ich bin ja eher verfechter des ehrlichen Gesprächs. Da wissen alle woran sie sind. Wenn er denn gebraucht wird für wenige Monate oder auch nur einen, dann ist das so. Am Ende kommt aber immer noch das Arbeitszeugniss das sollte man nicht vergessen. Als fleißiger Mitarbeiter mit kommunikationsbereitschaft erreicht man doch mehr als Ausnutzer von Gesetzeslücken. Bischen dratisch formuliert ja aber meine Meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 [...] Wie sieht das dann mit dem Gehalt aus? Ich habe ja keine Daten, Verträge, sonstiges dazu? Und klar suche ich nebenher weiter, ich bin froh wenn ich hier wenn bin um ehrlich zu sein. Wie wäre es denn, vielleicht mal etwas früher als 2 Wochen vor dem vermeintlichen Ausbildungsende nach Übernahme/Gehalt/Einsatzmöglichkeiten zu fragen? Mein Ex-Chef hat sich bzgl. einer Vertragsverlängerung auch nach beinahe täglichem Nachfragen nicht weiter ausgelassen. Das Ende vom Lied war, das ich mir ne neue Stelle gesucht habe und ohne Kündigungsfrist aus dem alten Vertrag ausgeschieden bin, mit einer ordentlichen, zeitlich geregelten Übergabe war natürlich nicht mehr viel zu machen, aber ganz ehrlich: Das ist nicht mein Problem als Arbeitnehmer, wenn er sich nach mehrmaligem Nachfragen nicht drum kümmert. Ich würde noch mal ganz direkt nach einer Übernahme fragen, direkt nen Termin für die Gehaltsverhandlungen ansetzen, und wenn da weiter rumgedruckst wird, am besten gleich Bewerbungen schreiben. So eine Vertrösterei muss man sich mMn nicht bieten lassen. Gruß, Goulasz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 11. Juni 2013 Teilen Geschrieben 11. Juni 2013 Ich halte diese Vorgehensweise dennoch für fragwürdig, sollte man dies bewusst machen. Ich bin ja eher verfechter des ehrlichen Gesprächs. Da wissen alle woran sie sind. Wenn er denn gebraucht wird für wenige Monate oder auch nur einen, dann ist das so. Am Ende kommt aber immer noch das Arbeitszeugniss das sollte man nicht vergessen. Als fleißiger Mitarbeiter mit kommunikationsbereitschaft erreicht man doch mehr als Ausnutzer von Gesetzeslücken. Bischen dratisch formuliert ja aber meine Meinung. Der Betrieb des Threadersteller möchte ihn die Woche der mündlichen Prüfung noch kommen lassen. Damit ist er auf jeden Fall nicht im Recht, wenn er ihn nicht übernimmt oder einen Vertrag aufsetzt. Das hat auch nichts mit Ausnutzen von Gesetzeslücken zu tun, sondern eher mit Ausnutzung eines Azubis und das kann ich einfach nicht gutheisen! Ein offenes Gespräch muss leider von beiden Seiten aus kommen, das ist leider nicht immer so. Wenn der Betrieb dann noch sagt: "arbeite noch eine Woche, sonst kriegst du kein gutes Arbeitszeugnis" wäre das dann noch die Krone des Ganzen... Dann ist es sehr wohl wichtig, seine Rechte zu kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thaderius Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Endet das Ausbildungsverhältnis nicht erst mit erhalten der schriftlichen Bestätigung über das bestehen der Prüfung? (Also nicht direkt nach der mündlichen, sondern erst 1-2 Wochen später?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Wo hast du denn den Unfug aufgeschnappt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Nein, sofort nach deiner (bestandenen) mündlichen Prüfung bist du kein Azubi mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thaderius Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Wo hast du denn den Unfug aufgeschnappt? bei google ^^° das heißt also, dass ich, wenn die prüfer mir sagen ich hätte bestanden bereits einen neuen Vertrag bräuchte. Dann bin ich froh den Thread hier gesehen zu haben ^^ (2 Wochen ohne Gehalt wäre nicht so schön -.-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tracker Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Erstmal bekommst du bei bestehen der Mündlichen Prüfung ein vorläufiges Zeugniss ausgestellt, welches beweist entwede bestanden oder das du es in 6 Monaten nochmal versuchen sollst. Worauf bezieht sich 2 Wochen ohne Gehalt? Unentgeldlich arbeiten oder keine arbeit und kein Geld, aber miete (z.B.) steht an? Nur aus neugier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Für solche Fragen sollte es wirklich ein Fach geben, so etwas wie WiSo in den Fachinformatiker-Ausbildungen. Oh, Moment, da war ja was. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thaderius Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 wenn die ausbildung mit der mündlichen endet, der neue vertrag erst 2 wochen später beginnen würde würden ja 2 wochen fehlen (und dann ist letzteres der fall (miete)) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Erstmal bekommst du bei bestehen der Mündlichen Prüfung ein vorläufiges Zeugniss ausgestellt, welches beweist entwede bestanden oder das du es in 6 Monaten nochmal versuchen sollst. Wobei das "Zeugnis" ein Zettel ist, auf dem dein Name steht und Bestanden oder Nicht bestanden angekreuzt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thaderius Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 ah, ok, das wäre ja dann das schriftliche dokument *vor kopf schlag* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 12. Juni 2013 Teilen Geschrieben 12. Juni 2013 Ich würde sowas auch in jedem Fall versuchen vorher zu klären... Aber ehrlich gesagt, wenn bis zur Prüfung nicht's fest ist, würde ich, wenn kein anderer Job vorhanden, auch in die Arbeit gehen. Ein Kollege von mir hat morgen seine mündliche Prüfung. Und weiß immernoch nicht, ob es zu einer Übernahme kommt, oder nicht. Aussage von unserem Ausbilder (vor ca. 2 Stunden) war, dass er versucht das heute zu klären. Kann aber nicht's versprechen... also echt tolle Aussichten für morgen ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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