Veröffentlicht 18. August 201411 j Hallo Leute, ab nächsten Monat fängt unsere Abteilung mit der Bereitschaft an. Wir wechseln uns wöchentlich ab. Die Bereitschaft fängt an von 19 Uhr und geht bis 8 Uhr. Wir bekommen pro Tag einen Pauschalbetrag + Arbeitszeit. Wir machen das von daheim aus über VPN. Im Internet habe ich unterschiedliche Meinungen zur Besteuerung gefunden. Ist es richtig, dass der Pauschalbetrag ganz normal besteuert wird ? Oder wird der Paschalbetrag "vergünstigt" besteuert? Schließlich muss z. B. auch Samstag + Sonntag bereit sein. Vielen Dank !
19. August 201411 j Mein Freund, nicht IT, hat für Feiertagsbereitschaft immer 40€ bekommen und die wurden wie Nachtschichtzuschläge ausgezahlt, also steuerfrei.. Allerdings musste er nie hin, die 40€ waren nur dieser Pauschalbetrag. Ob das Geld für die Arbeitszeit versteuert werden würde weiß ich nicht. Es waren aber wie gesagt immer gesetzliche Feiertage.
19. August 201411 j spreche doch einfach mit deinem Vorgesetzten darüber. Gibt es hierzu etwas in schriftlicher Form? Da sollte eig. drin stehen, ob steuerfrei oder nicht.
19. August 201411 j Mein Freund, nicht IT, hat für Feiertagsbereitschaft immer 40€ bekommen und die wurden wie Nachtschichtzuschläge ausgezahlt, also steuerfrei.. Allerdings musste er nie hin, die 40€ waren nur dieser Pauschalbetrag. Ob das Geld für die Arbeitszeit versteuert werden würde weiß ich nicht. Es waren aber wie gesagt immer gesetzliche Feiertage. Dafür würde ich als IT-Administrator niemals eine Rufbereitschaft mitmachen. Wir bekommen auch Tagespauschalen + geleistete Arbeitszeit aber leider müssen wir dafür die kompletten Steuern zahlen.
19. August 201411 j für Feiertagsbereitschaft immer 40€ bekommen Für dieses Angebot würde ich meinen Chef auslachen und dankend nach einem neuen Job suchen. 40 Euro dafür, dass ich einen (per Gesetzt und auch erst mal Arbeitsvertrag) freien Tag nicht nutzen kann und an Telefon und Wohnung gefesselt bin? Da ist mir meine Freizeit definitiv mehr wert. Bei Rufbereitschaft kann ich nicht ins Schwimmbad, kann nicht ins Kino, in die Kneipe... Ich kann mich nur dort bewegen wo ich Empfang (Handy) und Internet habe, kann nicht wirklich Besuch empfangen (setzt euch hin ich muss noch "kurz" arbeiten)... Wie genau wurde die Bereitschaft bei euch denn geregelt? Gibt es einen Passus im Vertrag dazu? Was sagt der Betriebsrat (wenn vorhanden) dazu? Wie ist das mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (gesetzliche Ruhepause) wenn um z.B. Mitternacht der Bereitschaftsfall eintritt? Und vor allem: Warum habt ihr der Bereitschaft zugestimmt ohne so etwas im Vorfeld zu klären? Das wäre doch DAS was ich wissen will: "was habe ich davon, wie viel bleibt mir nachher real auf dem Konto"
19. August 201411 j Leute. Es war ein einziger Feiertag pro Jahr, und dafür, an Heiligabend nicht zu meiner Familie zu fliegen, sondern sich im Umkreis von 100-150km zu bewegen nehme ich die 40€ gerne. Er musste nicht ein einziges Mal dahin.. Ihr könnt ja gerne für euch mehr verhandeln, aber es geht in der Frage auch darum, ob es unversteuert ausgezahlt wird. Und das wurde es im Falle von meinem Freund. Dafür spielt es keine Rolle, ob es 40 oder 140 sind.
19. August 201411 j Sorry, für Feiertagsbereitschaft immer leist sich für mich nicht wie Es war ein einziger Feiertag pro Jahr Wenn dein Freund damit zufrieden war, gut für ihn. Mir wäre es zu wenig für regelmäßige RB (siehe TE). Bei einmal im Jahr schaut das halt ganz anders aus und lässt sich auch besser in den Alltag integrieren Bearbeitet 19. August 201411 j von Maniska
22. August 201410 j Unversteuert oder nicht ausgezahlt spielt dabei gar keine Rolle. Spätestens auf der Lohnsteuerjahresabrechnung stehen die 40€ im Gesamtbrutto mit drin und du darfst nachversteuern. => Milchmädchenrechnung... Alles andere ist Schwarzarbeit.
23. August 201410 j Ich hab das jetzt auch mal quer gelesen und wenn dann sind die ZUSCHLAEGE steuerfrei für Feiertage (also z.B. 50% mehr an Sonntag), aber nicht die Rufbereitschaft an sich. => Pauschbetrag wird normal besteuert. Siehe: Steuerfreiheit bei der Rufbereitschaft
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