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Kündigung nach Ausbildungsende


Leotheras

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Hallo,

ich werde zum 29.01. mit der Präsentation & Fachgespräch meine Ausbildung als FIAE abschließen. Jetzt habe ich aber bereits seit längerer Zeit beschlossen nicht bei meinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben. Hierfür habe ich mich bereits an anderer Stelle beworben und Gespräche geführt, die gut verliefen, aber noch ohne Zusage (u.A. 2. Gespräch folgt noch). Wie ist jetzt die Situation nach dem offiziellen Ende meiner Ausbildung ab dem 29.?

Komm ich am nächsten Tag zurück gilt ja erstmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, nur inwiefern bin ich zu diesem Zeitpunkt gebunden bzw. kann ohne Frist das Verhältnis danach einfach beenden? Muss ich am 30.01. antanzen und klar sagen ich komme nicht wieder, oder lässt sich das auch zu einem späteren Zeitpunkt machen?

Mein Betrieb weiß derzeit noch nicht, dass ich mich woanders bewerbe, ich wurde aber auch noch nicht nach meinen Plänen gefragt. Das stille "ja, das wird schon irgendwie" ist leider symptomatisch für die Organisation in dem kleinen Betrieb.

 

Danke schonmal für Antworten

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Hallo,

wärst du denn bei deinem Ausbildungsbetrieb übernommen worden bzw. hast du den Vertrag bereits unterschrieben? Wenn nein, dann ist das alles kein Problem. Dann endet die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung. Ab diesen Zeitpunkt bist du dann kein Mitarbeiter der Firma mehr und musst dort auch nicht mehr erscheinen. 

Falls doch, dann musst du Kündigen. Da du als "neuer" Mitarbeiter wieder in der Probezeit befindest, ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer als bei einer normalen Kündigung. In diesem Fall würde ich dir raten, dass du dich zuerst ein Gespräch bei deinen Vorgesetzten suchst.

Bearbeitet von Exception
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Gerade eben schrieb Exception:

Hallo,

wärst du denn bei deinem Ausbildungsbetrieb übernommen worden bzw. hast du den Vertrag bereits unterschrieben? Wenn nein, dann ist das alles kein Problem. Dann endet die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung. Ab diesen Zeitpunkt bist du dann kein Mitarbeiter der Firma mehr und musst dort auch nicht mehr erscheinen. 

Danke für die Antwort. Ja, ich nehme mit ziemlicher Sicherheit an, dass ich übernommen werden würde. Ich hab einiges für die Firma geschrieben, was sie ohne mich nicht so einfach weiter bearbeiten könnten (gibt einen anderen Mitarbeiter, der kann aber z.B. Java nicht auf dem Niveau). Die Sachen sind zwar fertig und alles auch doppelt und dreifach dokumentiert (in einem Arbeitsumfeld wo "Dokumentation" nicht zu existieren scheint...), aber ich kann mir halt vorstellen, dass die etwas aus allen Wolken fallen, wenn ich mich da verabschiede.

Ich denke mal es ist wohl sinnvoll dann wirklich am 30.01. Schluß zu machen. Falls ich bis dahin doch eine Zusage habe (HR-Mensch will sich noch diese Woche bzgl. einem zweiten Gespräch mit der Fachabteilung melden) kann ich ja gleich damit rausrücken. Wird kein angenehmes Gespräch.

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vor 7 Stunden schrieb Exception:

Da du als "neuer" Mitarbeiter wieder in der Probezeit befindest, ist die Kündigungsfrist deutlich kürzer als bei einer normalen Kündigung.

Man ist mit einem "neuen" Vertrag, bzw. wenn man übernommen wird, nicht zwingend noch einmal in einer Probezeit. Das ist nur der Fall, wenn das explizit im Vertrag stehen würde.

vor 7 Stunden schrieb Leotheras:

Ja, ich nehme mit ziemlicher Sicherheit an, dass ich übernommen werden würde.

Dann solltest du aber auch schon längst einen Vertrag bekommen haben und/oder ein Gespräch darüber geführt habe. Immerhin bist du in einer Woche fertig mit deiner Ausbildung.

vor 7 Stunden schrieb Leotheras:

aber ich kann mir halt vorstellen, dass die etwas aus allen Wolken fallen, wenn ich mich da verabschiede.

Dann sind sie selber schuld. Immerhin ist ja klar, dass am Tag der letzten Prüfung bei Bestehen das Ausbildungsverhältnis endet. Und dieses "am nächsten Tag einfach weiterarbeiten" ist auch so ne Sache. Das macht eigentlich keiner bzw. sowas sollte vom AG definitiv anders gehandhabt werden, denn die Konditionen für so eine "stille Vereinbarung" sind nicht wirklich geregelt und es steht im Gesetz auch nur

Zitat

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. (§24 BBiG)

D.h. dort steht nichts von Urlaubstagen oder der Vergütung.

vor 7 Stunden schrieb Leotheras:

Ich denke mal es ist wohl sinnvoll dann wirklich am 30.01. Schluß zu machen.

Du solltest einfach, am Besten so schnell wie möglich, deinem Ausbilder und/oder deinem Chef noch einmal klar machen, dass du in einer Woche deine Abschlussprüfung hast und danach die Ausbildung und damit auch das Arbeitsverhältnis endet. Du kannst ja fragen, ob du denn noch etwas zu beachten hast bei der Räumung deines Arbeitsplatzes zum 29.1. oder so ähnlich. :D

vor 7 Stunden schrieb Leotheras:

Wird kein angenehmes Gespräch.

Wieso? Ist ja nicht deine Schuld, sondern das deines Ausbildungsbetriebes, der ja selber nicht aus den Puschen gekommen ist. Die haben auf dich zuzukommen und dir ein Angebot zu unterbreiten, wenn sie dich wirklich weiterbeschäftigen wollen würden. Das Einzige, was du an Gespräch zu führen hast, ist am letzten Arbeitstag (also dem 28.1.) zu sagen, bzw. nach bestandener Prüfung per Anruf:"Tschöö mit ö, ich bin dann mal weg!"

Was du auf jeden Fall tun solltest: Bei der Agentur für Arbeit anrufen und denen sagen, dass du voraussichtlich am 29.1. deine Ausbildung endet und du dann vermutlich erst einmal arbeitssuchend sein wirst. Sollte sich bis dahin ein anderes Arbeitsverhältnis ergeben, kannst du denen immernoch Bescheid geben. Aber du solltest auf jeden Fall schauen, dass du für den Übergang Arbeitslosengeld bekommst. Auch wenn ich mich wiederhole: Einfach am 30.1. weiterzuarbeiten würde ich dir nicht empfehlen, wenn du dort eh nicht bleiben möchtest.

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vor 7 Stunden schrieb Leotheras:

Komm ich am nächsten Tag zurück gilt ja erstmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

DAS IST FALSCH!!

Es reicht nicht einfach am nächsten Tag reinzuschneien.

Lese hierzu den Erfurter Kommentar zu Arbeitsrecht:

 

https://beck-online.beck.de/Dokument?"vpath=bibdata\komm\ErfKoArbR_10\BBiG\cont\ErfKoArbR.BBiG.p24.htm

TL;DR: "Eine Weiterbeschäftigung iSd. § 24 liegt vor, wenn der Auszubildende an dem der rechtl. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses folgenden Arbeitstag erscheint und auf Weisung oder mit Wissen und Willen des Ausbildenden oder eines Vertreters tätig wird"

Du musst also von jemanden mit Personalentscheidung (über Einstellungen) Weisungen erhalten. Ansonsten kannst du da eigentlich erscheinen und gleich aus dem Laden geworfen werden.

Bearbeitet von KeeperOfCoffee
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Ich finde du hast das vollkommen richtig gehandelt, denn auf die Möglichkeit einer Übernahme würde ich mich nicht verlassen, wenn du bis jetzt nicht mal ein Gespräch oder gar einen Vertrag hattest. Mancher Arbeitgeber verlässt sich ja darauf, dass die Leute auch erst mal ohne Vertrag erscheinen und arbeiten, aber das würde mir im Traum nicht einfallen, denn auch wenn es für sowas gesetzliche Regelungen gibt, gibt es für dich als Arbeitnehmer da viele Fallstricke angefangen von Versicherung bis hin zu wie viel verdienst du egtl ?

Manche Betriebe haben auch Betriebsvereinbarungen zur Übernahme, aber du sagtest dein Betrieb ist klein und hat dann wohl keinen Betriebsrat, also halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

Fakt ist jedenfalls, so lange du keinen neuen Vertrag unterschrieben hast musst du nach Bestehen der Abschlussprüfung nicht mehr dort "antanzen", so du das nicht mehr willst. Es wäre allerdings dienlich dich dann vorher beim Arbeitsamt zu melden, damit du Geld bekommst falls deine neue Firma dich erst einen Monat später einstellt oder so.

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Ich denke nicht, dass das ganze nach irgendeiner linken Tour ablaufen sollte. Meine Chefin sitzt in einem IHK-Ausschuss, von daher ist da durchaus ein Ruf zu verlieren. Na ja, im Endeffekt ist es egal. Bewerbungsgespräche hatte ich schon und bei einem hab ich schon die Ansage, dass es sehr gut aussieht. Das zweite Gespräch, dann mit den Projektleitern, kommt nächste Woche.

vor 2 Stunden schrieb Al.Thani:

Es wäre allerdings dienlich dich dann vorher beim Arbeitsamt zu melden, damit du Geld bekommst falls deine neue Firma dich erst einen Monat später einstellt oder so.

Wie genau sieht das aus bzw. welche Art Gelder sind das? Ich war damals nach Abbruch meines Studiums beim AA, nur da hieß es nach Vorlage der Finanzdaten es gibt erstmal kein Geld, bis die Spareinlagen aufgebraucht sind.

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vor 8 Minuten schrieb Leotheras:

Ich war damals nach Abbruch meines Studiums beim AA, nur da hieß es nach Vorlage der Finanzdaten es gibt erstmal kein Geld, bis die Spareinlagen aufgebraucht sind.

Aufgebraucht vermutlich nicht, da man ein Grundvermögen haben darf (ich meine das war irgendwas von 150€ pro Lebensjahr)! Aber ich musste nach Abbruch des Studiums auch erst einmal einen großen Teil meiner Ersparten aufbrauchen.

vor 8 Minuten schrieb Leotheras:

Wie genau sieht das aus bzw. welche Art Gelder sind das?

Erst einmal Arbeitslosengeld I. Du hast ja in den letzten 2 Jahren Geld verdient und die Sozialversicherungen gezahlt. Denen ist auch erst einmal egal, was du an sonstigen Vermögen hast. Kann aber gut sein, dass du dann noch per ALG 2 aufstocken "darfst", da die Ausbildungsvergütung ja idR nicht gerade hoch ist.

Aber selbst ein wenig ALG I ist immernoch besser als am Ende erst einmal gar nichts zu haben und so wie es aussieht wäre es ja auch nicht für lange. Und einfach weiterarbeiten würde ich definitiv nicht, ohne schriftlich festgehaltene Regelungen in Form eines Arbeitsvertrages.

Bearbeitet von Rienne
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Melde dich ASAP bei der Arbeitsagentur, damit du deinen Anspruch nicht verlierst. Alleine wegen der Krankenversicherung ist das wichtig.

Und zur Weiterarbeit nach der Prüfung noch:

Zitat

Kehrt der Auszubildende daher um 11:30 Uhr von der Prüfung zurück und arbeitet auf Geheiß des Arbeitgebers im Anschluss daran bis zum normalen Betriebschluss um 17:00 Uhr weiter, gilt ein Arbeitsverhältnis als begründet.

[...]

Da der Ausbilder in der Regel wissen wird, wann sein Auszubildender eine Prüfung hat, dürfte ihn eine Erkundigungspflicht treffen, wie die Prüfung ausgegangen ist. Versäumt er dies und lässt den Auszubildenden weiterarbeiten, gilt das Arbeitsverhältnis als begründet.

https://www.dreher-partner.de/de/aktuelles/detail/article/die-ungewollte-uebernahme-von-auszubildenden.html

 

Also lieber den Ausbildungsbetrieb dezent darauf hinweisen, wann man Prüfung hat und das man - falls man  besteht - danach nur noch zur Vorlage dieser Bestätigung erscheint. Alles andere führt zu bösem Blut.

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