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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Werte Kollegen,

mir liegt hier ein brisantes Thema auf dem Tisch.
Der Geschäftsführer ist auf mich zugekommen und hat mich beauftragt, den Internetverkehr unseres Betriebsrats auszuwerten. 
Er hat den Verdacht, dass hier über das Normalmaß hinaus im Internet gesurft wird.
Nach meiner Auffassung eher eine Schikane, sehr schwieriges Verhältnis, aber gut.
Es gibt im Unternehmen keinerlei Richtlinien / BV oder Ähnliches, die dies gestatten würden.
Entsteht dieses Begehren bei einem "normalen" Arbeitnehmer. so würde ich immer über den Betriebsrat / Datenschutzbeauftragten gehen.
Doch die Situation hier ist ja eine andere, weil der Betriebsrat selbst betroffen ist.

Wie gehe ich mit sowas am Besten um?

Ich danke Euch für Euer Feedback,

Gruß,

Christian

 

vor 10 Minuten schrieb allesweg:

Die WAS gestattet? Internetnutzung oder Mitschnitt?

Weder die Nutzung noch der Mitschnitt unterliegen einer Regelung.

Bitte präziser: ist nach BV eine (private)  Nutzung nun gestattet oder nicht ?

Ein Mitschnitt sollte immer mit dem DSB abgesprochen werden sofern eine Privatnutzung erlaubt ist. Eine Analyse des Übertragungsvolumens des Ports oder der IP Adresse ohne Mitschnitt der Pakete ist bei rein berulicher Nutzung unproblematisch, sofern Du nur den Durchsatz pro Zeiteinheit bemisst

vor 1 Stunde schrieb charmanta:

Bitte präziser: ist nach BV eine (private)  Nutzung nun gestattet oder nicht ?

Ein Mitschnitt sollte immer mit dem DSB abgesprochen werden sofern eine Privatnutzung erlaubt ist. Eine Analyse des Übertragungsvolumens des Ports oder der IP Adresse ohne Mitschnitt der Pakete ist bei rein berulicher Nutzung unproblematisch, sofern Du nur den Durchsatz pro Zeiteinheit bemisst

Das ist genau der Punkt. 
Es gibt keinerlei offizielle Regelung zum Thema Privatnutzung ja/nein.
Unser DSB ist damit beauftragt, eine entsprechende Regelung zu entwerfen um diese mit dem BR und der GF abzustimmen. 
Diese wird dann auch in eine BV münden. Doch das ist eben leider Zukunftsmusik.
 

vor 2 Stunden schrieb Gast Christian:

Der Geschäftsführer ist auf mich zugekommen und hat mich beauftragt, den Internetverkehr unseres Betriebsrats auszuwerten. 

Den Internetverkehr des Betriebsrates auszuwerten ist eine Überwachung und damit nach § 78 Abs. 1 BetrVG verboten. Es gibt diesbezüglich sogar ein Gerichsturteil. ( ArbG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.08.2016 - 5 BV 19/16 )

Bearbeitet von Sullidor

Mache das nicht zu deinem Problem  Du bist kein juristischer Fachmann und spekulierst hier gerade. Lass dir die Anweisung zu dieser Massnahme schriftlich geben von deinem Chef.

Dann ...

Variante 1) Dann schreibst du zurück, dass du die rechtliche Lage nicht kennst, aber Bedenken hast, dass dies compliant ist und fragst nach, ob du sie dennoch ausführen sollst. Wenn ja, dann führst du das aus.

Variante 2) Du führst die schriftliche Anweisung aus ohne Nachfrage.

Alles andere bringt dir Probleme. Du kannst eine Anweisung nicht einfach ignorieren mit dem Argument "ich glaube, dass könnte vielleicht nicht erlaubt sein".

vor 3 Stunden schrieb Gast Christian:

Entsteht dieses Begehren bei einem "normalen" Arbeitnehmer. so würde ich immer über den Betriebsrat / Datenschutzbeauftragten gehen.

Und was hindert dich jetzt, an den Datenschutzbeauftragten zu gehen? Falls vorhanden an den Konzernbetriebsrat?

vor 41 Minuten schrieb bigvic:

Alles andere bringt dir Probleme. Du kannst eine Anweisung nicht einfach ignorieren

Sorry, es kann niemand gezwungen werden illegale Anweisungen zu befolgen. Hier wäre der Fragesteller dann nämlich selber auch im illegalen Bereich.

Deine Argumentation ist doch: Chef gibt die Anweisung, eine Bank auszurauben also raubt der Untergebene eine Bank aus.

Natürlich kann man niemand zwingen illegale Anweisung durchzuführen. Man kann aber auch nicht verlangen jede Feinheit und Rechtssprechung vom ArbG/BetrVg zu kennen und vor jeder Anweisung prüfen, ob das alles konform ist. Wenn es nicht absolut offensichtlich rechtswidrig ist (wie dein Beispiel), dann würde ich die Rechtsprüfung nicht zu meinem Problem machen. Wie auch? Bin ja kein Anwalt und hab nur "google"-Wissen. Und wie soll die Weigerung aussehen? "Ich führe das erst aus, wenn ein Richterspruch oder mindestens Rechtsgutachten vorliegt".

Fall A: Es ist legal und man weigerte sich die Anweisung durchzuführen.
=> Abmahnung. Bzw. so oder so hat der Chef dann ein Problem mit dir bei der Verweigerung einer Anweisung, auch wenn es keine Abmahnung gibt. Du verlierst.

Fall B: Es ist illegal und man weigerte sich die Anweisung durchzuführen.
=> Rechtlich alles richtig gemacht. Du hast ein Problem per sofort mit deinem Chef. Du gewinnst, aber verlierst auch.

Fall C - Es ist illegal und man hat die Anweisung durchgeführt.
=> Ups. Was kann im schlimmsten Fall passieren als AN? Ein Richter wird einen schuldig sprechen, weil man das hätte wissen müssen als Laie der nach Anweisung durch den Chef handelt?  Glaube ich nicht. Aber kann man ja mal nach "gute Glauben" und "Treu und Glauben" oder so googlen.

Fall D - Es ist legal und du hast die Anweisung befolgt.

=> Alles gut, Chef ist happy.

Ich würde mich daher wenn ich nicht zu 100% sicher bin (was man faktisch fast nie sein kann, da Auslegungssache) fast nie für A oder B entscheiden. Und selbst wenn, dann würde ich mir je nach Verstoss überlegen, ob ich das zu meinem Problem mache oder nicht. Dann lieber einen neuen Job suchen, wenn man mit dem Gebaren der Firma nicht leben will.

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