Veröffentlicht 6. Mai 20205 j Hallo *, ist es ein Problem, wenn nur der Ausbilder die Eidesstattliche Erklärung unterschrieben hat und der Projektverantwortliche nicht? Gruß .\admin
6. Mai 20205 j Wenn es zwei Felder für Unterschriften gibt, müssen auch beide ausgefüllt werden. Sonst könnte man sich den zweiten Eintrag ja auch sparen.
6. Mai 20205 j ... ich kenne das so, dass der Azubi versichert die Arbeit ohne Hilfe erstellt zu haben ? Was haben Ausbilder und PV damit zu tun ?
6. Mai 20205 j Bei einigen IHKen (z.B. bei uns in Oldenburg) unterschreiben auch die Unternehmensvertreter, dass die Angaben zum Projekt korrekt sind (z.B. der Durchführungszeitraum).
6. Mai 20205 j vor 8 Stunden schrieb stefan.macke: Wenn es zwei Felder für Unterschriften gibt, müssen auch beide ausgefüllt werden. Sonst könnte man sich den zweiten Eintrag ja auch sparen. Wenn es aber keinen zusätzlichen Projektverantwortlichen gibt? Bzw. der Ausbilder gleichzeitig der Verantwortliche ist? Nirgends steht geschrieben, dass eine Extraperson benötigt wird.
6. Mai 20205 j Dann unterschreibt der Ausbilder halt zweimal. Es kann doch durchaus eine Person zwei Rollen einnehmen. Habe ich selbst bei meinem Azubi auch so gemacht.
7. Mai 20205 j Wenn die Unterschrift beider Rollen gefordert ist, muss die Person, welche die Rolle inne hat, im vorgesehenen Feld unterschreiben. Woher soll denn ersichtlich sein, dass die Person eine Doppelrolle hat?
7. Mai 20205 j Autor vor 19 Stunden schrieb stefan.macke: Dann unterschreibt der Ausbilder halt zweimal. Es kann doch durchaus eine Person zwei Rollen einnehmen. Habe ich selbst bei meinem Azubi auch so gemacht. Bei mir hat mein Ausbilder nur einmal unterschrieben. Und unsere IHK Leitung (Oldenburg) hat zu mir gesagt, dass das okay ist.
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