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Anschreiben und Lebenslauf sind getrennte Dokumente. Ich bin gerade darüber gestolpert, was deine Zeit in der Schulkindbetreuung oder im Jugendzentrum bringt - bis ich in einem anderen Dokument nachgelesen habe, dass du dort gearbeitet hast.

Wie passt es zusammen, dass die Bewerbung vertraulich gehandhabt werden soll, du aber dennoch ein Arbeitszeugnis anfordern könntest? Wenn es unverfänglich angefordert werden kann, dann liefere es mit. Wenn nicht: biete es gar nicht erst an.

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  • Ich würde empfehlen, sich über die ARGE einmal ein professionelles Bewerbungstraining "verschreiben" zu lassen. Ein Forum kann nur begrenzt helfen. Für eine ordentliche Bewerbung ist es schon erforder

  • Bitschnipser
    Bitschnipser

    najoaaaa kommt auf die Anwender an

  • Also ich muss sagen ich finde das Excelding toll. Klar, es gibt ander Azubis die vielleicht schon mehr oder besser programmiert haben, aber das bei dir zeugt von Interesse. Du hast eine Aufgabe (Hausa

  • Autor
vor 30 Minuten schrieb allesweg:

Anschreiben und Lebenslauf sind getrennte Dokumente. 

Das ist mir bewusst. Ich meine nur, dass die gescannte Unterschrift wenn sie halt nicht mehr ins Anschreiben passt dann wenigstens in den Lebenslauf kommt.

vor 32 Minuten schrieb allesweg:

Wie passt es zusammen, dass die Bewerbung vertraulich gehandhabt werden soll, du aber dennoch ein Arbeitszeugnis anfordern könntest? Wenn es unverfänglich angefordert werden kann, dann liefere es mit. Wenn nicht: biete es gar nicht erst an.

Unverfänglich angefordert werden kann es nicht wirklich. Niemand weiß, dass ich gerne wechseln würde. Ich möchte gerne die Situation vermeiden, dass ich dort weiterarbeite, keine neue Stelle habe, aber ein Arbeitszeugnis für eine Absage angefordert habe.

Wenn mir jetzt jemand sagt er möchte es unbedingt vorher sehen, weil er sonst keine Entscheidung treffen will dann würde ich es anfordern. Es ist eben auch noch nicht gekündigt und ich werde ohne eine andere Stelle zu haben auch nicht kündigen.

Außerdem erhöht es doch auch den "Marktwert". Man sieht doch gleich, dass es eben auch kein Weltuntergang für mich ist eine Absage zu bekommen.
Es bewirbt sich ja jeder Mensch auch für mehrere Stellen und ich habe auch eine Arbeit wo ich bleiben kann.

Zusätzlich steht es halt auch drin, weil ich erstens wahrscheinlich bis zum 31. Oktober kein AZ haben werde, selbst wenn ich eins anfordere. Zweitens wollte ich halt direkt den Wind aus den Segeln nehmen, dass es nicht vergessen wurde. Sondern bewusst nicht mitgeliefert wurde, weil Situation X.

 

Du würdest das also komplett weglassen in meinem Fall?

vor 45 Minuten schrieb FIAE123:

Unverfänglich angefordert werden kann es nicht wirklich. Niemand weiß, dass ich gerne wechseln würde. Ich möchte gerne die Situation vermeiden, dass ich dort weiterarbeite, keine neue Stelle habe, aber ein Arbeitszeugnis für eine Absage angefordert habe.

Das ist eher die Regel als die Ausnahme.

Komme ich aus einer Festanstellung habe ich im Regelfall kein aktuelles AZ. Da ich aber noch bei dem Unternehmen bin würde iein AZ wohl mindestens im Bereich 2-3 angesiedelt sein.

Verdächtiger wäre m.E. ein aktuelles AZ ohne Vorgesetzen- oder Aufgabenwechsel im AZ. Soll da einer weg gelobt werden?

 

  • Autor
Das ist eher die Regel als die Ausnahme.
Komme ich aus einer Festanstellung habe ich im Regelfall kein aktuelles AZ. Da ich aber noch bei dem Unternehmen bin würde iein AZ wohl mindestens im Bereich 2-3 angesiedelt sein.
Verdächtiger wäre m.E. ein aktuelles AZ ohne Vorgesetzen- oder Aufgabenwechsel im AZ. Soll da einer weg gelobt werden?
 
Das war mir so nicht bewusst. Danke für die Info.
Auch dass bei mir auf der Arbeit angerufen wird und nachgefragt wird wie ich denn so drauf bin würde ich gern verhindern. Kann der neue AG alles machen, sobald ich gesagt hab dass ich kündigen möchte.
Hab gelesen das kann durchaus passieren.
vor 2 Minuten schrieb FIAE123:

Auch dass bei mir auf der Arbeit angerufen wird und nachgefragt wird wie ich denn so drauf bin würde ich gern verhindern. Kann der neue AG alles machen, sobald ich gesagt hab dass ich kündigen möchte.
Hab gelesen das kann durchaus passieren.

Wenn du die Bewerbung an das unfähigste HR Team der Welt schickst vielleicht. Einfach kurzen Vermerk rein bzgl. Bewerbung sollte vertraulich behandelt werden und dann sollte das passen. Die Verweise auf das Arbeitszeugnis kannst du dir wie schon gesagt sparen.

Falls ich jemals heraus bekomme, dass ein potentieller neuer Arbeitgeber ohne meine Zustimmung irgend jemanden anruft und ich das heraus bekomme, haben wir Spaß. Weitergabe personenbezogener Daten und Schadensersatz wegen Lohnausfall wegen Küdigung durch jetzt-Ex-Arbeitgeber.

Zu LL & Anschreiben: ich muss BEIDE gelesen haben, um zu kombinieren, dass du dort beruflich tätig warst und nicht als einer der Betreuten. (Mehrfach umformuliert & dann die Hälfte vergessen... ) "Ob während meiner Beschäftigung im Jugendzentrum..." oder irgendwie so in der Art fände ich persönlich geschickter.

vor 4 Minuten schrieb FIAE123:

Auch dass bei mir auf der Arbeit angerufen wird und nachgefragt wird wie ich denn so drauf bin würde ich gern verhindern.

Sagen wir mal so, wenn der potentielle neue AG so was bei mir abziehen würde und ich bekomme das mit: Beim aktuellen AG leugnen "kenn ich nicht, keine Ahnung wer das ist und was das soll" und dem Landesdatenschutzbeauftragten Bescheid geben dass da einer mit schützenswerten Daten um sich wirft.

vor 29 Minuten schrieb allesweg:

Schadensersatz wegen Lohnausfall wegen Küdigung durch jetzt-Ex-Arbeitgeber.

Plus Schadenersatz wegen jeder nicht bekommenen Gehaltserhöhung, nicht genehmigten Schulung in den nächsten 2 Jahren. Wird zwar etwas schwerer das zu beweisen, aber wenn der AG von sich aus regelmäßig erhöht und man nichts bekommt... Wird bestimmt nicht unmöglich sein da einen Zusammenhang herzustellen.

Ich hatte mich auch schon einmal bei einem AG nicht beworben, weil ich wusste dass deren IT- Leiter und meiner zusammen im Verein sind. Ein privates Gespräch unter Freunden, wird schwer da den Datenschutzi drauf anzusetzen.

WENN man unbedingt nachforschen will, dann wird das gemacht, da hilft dann auch kein Sperrvermerk o.Ä. deswegen würde ich so was einfach direkt weglassen.

  • Autor




Zu LL & Anschreiben: ich muss BEIDE gelesen haben, um zu kombinieren, dass du dort beruflich tätig warst und nicht als einer der Betreuten. (Mehrfach umformuliert & dann die Hälfte vergessen... ) "Ob während meiner Beschäftigung im Jugendzentrum..." oder irgendwie so in der Art fände ich persönlich geschickter.

Du hast Recht. Habs direkt geändert. Danke.

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