Veröffentlicht 27. Juni 20223 j Muss das Berichtsheft bei der mündlichen Prüfung mitgebracht werden? In der Einladung steht nichts davon, dass man es mitbringen muss, also gehe ich von nein aus?
27. Juni 20223 j Bei der IHK Pfalz wird es z.B. nicht verlangt. Wurde dein Berichtsheft bei der schriftlichen Prüfung kontrolliert?
27. Juni 20223 j Ist es bei euch nicht online? Ich hab das einfach als PDF dabei gehabt. Wenn einer gefragt hätte, hätte er es sehen können aber ich musste nicht den gesamten Bumms ausdrucken
27. Juni 20223 j Ich habe meinen Prüfer gefragt, er wollte das nicht, also habe ich keins ausgedruckt. Aber man hat die ja theoretisch eh auf dem Laptop oder Online.
27. Juni 20223 j Ich musste das Berichtsheft (2019) in ausgedruckter Form und vom Betrieb sowie Berufsschule unterschrieben mitbringen. Wurde dann vom PA einmal kurz durchgeblättert und auf Vollständigkeit geprüft. Richtig gelesen hat darin aber wohl niemand etwas. Wir hatten auch nicht die Möglichkeit, das irgendwo online zu führen. IHK in Bayern.
28. Juni 20223 j Da würde ich bei der zuständigen Kammer bzw dem zuständigen Ausschuss nachfragen. Wenn verlangt und Du hast es nicht dabei, ist das ein Grund zum Nichtbestehen.
28. Juni 20223 j Bei der IHK Stuttgart wird das Berichtsheft, während der mündlichen Prüfung, auch nicht mehr benötigt. Bei den Hinweisen zur IHK Abschlussprüfung steht bei uns folgendes:
28. Juni 20223 j Das kommt echt stark auf die Prüfer an, meine haben nichts angeguckt, kein Ausweis, Einladung, Berichtshefte, Handy ausschalten haben sie auch nicht verlangt. Einfach nur: so legen sie los. Und das waren eigentlich echt motivierte, gescheite Prüfer. Aber vorsichtshalber würde ich mich lieber an alle Vorgaben halten, damit man kein Risiko eingeht. Auch alles an Vorbereitung beachten, zb. 2 Laptops mitnehmen oder einen Extra Beamer. Bei meiner Prüfung hatte man Probleme mit dem HDMI-Kabel, ich hätte sonst mit meinem Beamer vortragen müssen, aber einer der Prüfer hatte einen Adapter dabei, also noch Glück gehabt ^^.
28. Juni 20223 j Autor Habe heute bei der IHK nachgefragt, ich muss es nicht mitbringen. (IHK Karlsruhe)
6. Juli 20223 j Im Gesetz, auch in der Neufassung, steht drin, dass zur Prüfung zuzulassen ist, "[…] wer einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG vorgelegt, bei einem elektronisch geführten Ausbildungsnachweis Gelegenheit zur Einsichtnahme gewährt hat und […]" Also man muss es machen, man muss es auch unterzeichnen (lassen) - ob es dann tatsächlich kontrolliert wird obliegt ganz der Willkür der Prüfenden. Ich hab da auch überhaupt keine Lust drauf, aber nunja, es muss wohl..
6. Juli 20223 j vor 26 Minuten schrieb daluqi: Also man muss es machen, man muss es auch unterzeichnen (lassen) - ob es dann tatsächlich kontrolliert wird obliegt ganz der Willkür der Prüfenden. Ich hab da auch überhaupt keine Lust drauf, aber nunja, es muss wohl.. Leute.. die Nachweise sind in erster Linie für den Azubi. Falls etwas in der Ausbildung massiv schief läuft, was eventuell bis zum Anwalt gehen muss, hat man damit unterschriebene Beweise. Außerdem dauern die keine 10min pro Woche aufzuschreiben.. Bearbeitet 6. Juli 20223 j von Brapchu
7. Juli 20223 j Autor Wie gesagt, ich hab bei meiner IHK (Karlsruhe) nachgefragt. Es hieß, dass man das Berichtsheft nicht zur Prüfung mitbringen braucht, weil wir es schon vorher (ich meine das war bei der anmeldung zur schriftlichen Prüfung) einmal hochgeladen haben. Das war zwar nur bis zu dem damaligen Zeitpunkt (Ich glaube ende letzten Jahres) aber den Rest des Berichtsheft wollten sie scheinbar nicht sehen. Der Prüfungsausschus hat am Tag der Prüfung auch kein Wort über das Berichtsheft verloren.
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