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AP1-Prüfung im Herbst 2022 - z.T. rechtswidrig ?


Santini

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Am 23.2.2023 um 15:47 schrieb Santini:

Normalerweise soll(wenn es nicht notwendig ist) der Stoff in der AP1-Prüfung in der AP2-Prüfung nicht nochmal dran kommen. Kurz gesagt, die AP1 und die AP2 hängen zusammen. Je nachdem was die IHK für Prüfungsaufgaben in der AP2 vorgibt, die im Zusammenhang mit der AP1 stehen kann als Rechtsfolge die AP2 ebenfalls als rechtswidrig eingestuft werden.

Und warum sollte am Ende der Ausbildung kein Stoff abgefragt werden, der in den ersten 0,5 - 1,5 Jahren der Ausbildung/Umschulung beigebracht wurde? Darf man das Wissen dann nach Abgabe der Prüfung wieder vergessen, weil man es nicht mehr braucht?

Finde alleine die Überlegung schon lächerlich.

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vor 40 Minuten schrieb Leumast:

Und warum sollte am Ende der Ausbildung kein Stoff abgefragt werden, der in den ersten 0,5 - 1,5 Jahren der Ausbildung/Umschulung beigebracht wurde? Darf man das Wissen dann nach Abgabe der Prüfung wieder vergessen, weil man es nicht mehr braucht?

Finde alleine die Überlegung schon lächerlich.

Wieso sollte man alles vergessen nach der AP1 ? Hab ich das irgendwo geschrieben?  Die gleiche Frage kann man auch für die AP2 stellen. Vergisst man danach auch alles. was in der AP2 dran war ? Man muss ja später auch nicht nochmal eine Prüfung ablegen. Oder willst Du dass Fachinformatiker alle 5 Jahre oder so, eine AP2-Prüfung ablegen, damit sie nichts vergessen ?
 

Das Grundprinzip des "Abschichtens" bei Prüfungen, wonach man nur in bestimmten Themen geprüft wird und später nicht mehr, ist durchaus üblich. Ist bei Medizinern schon lange so. Und bei Piloten auch. Und bei vielen anderen Berufen auch, die mir nur nicht einfallen. Also ich vertraue darauf, dass die nicht alles vergessen haben. Sonst dürfte ich mich nicht behandeln lassen oder fliegen. Es gibt ja tatsächlich viele Leute die nicht fliegen, weil sie Angst davor haben. Oder Leute, die nie zum Arzt gehen (wobei sie am Ende dann doch dort landen, wenn sie bestimmte Krankheiten nicht behandeln lassen). Das mit dem Nichtablegen von Prüfungen später scheint ja doch für einige ein Problem darzustellen.

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vor einer Stunde schrieb Leumast:

Und warum sollte am Ende der Ausbildung kein Stoff abgefragt werden, der in den ersten 0,5 - 1,5 Jahren der Ausbildung/Umschulung beigebracht wurde? Darf man das Wissen dann nach Abgabe der Prüfung wieder vergessen, weil man es nicht mehr braucht?

Finde alleine die Überlegung schon lächerlich.

weil der Prüfungskatalog das eigentlich so sagt. 

Und noch die persönliche Meinung dazu: Weil man das alles nicht schaffen kann zu lernen, die Masse ist so schon nicht zu bewältigen

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Am 24.2.2023 um 17:52 schrieb here:

Und noch die persönliche Meinung dazu: Weil man das alles nicht schaffen kann zu lernen, die Masse ist so schon nicht zu bewältigen

Du meinst, man schafft es nicht, zur AP2 auch noch den Stoff aus dem ersten Teil der Ausbildung zu können?

Am 24.2.2023 um 17:42 schrieb Santini:

Wieso sollte man alles vergessen nach der AP1 ? Hab ich das irgendwo geschrieben?

Wenn du das nicht meinst, dann sollte es doch auch kein Problem sein, wenn in AP2 nochmal was dazu dran kommt?

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vor einer Stunde schrieb Leumast:

Du meinst, man schafft es nicht, zur AP2 auch noch den Stoff aus dem ersten Teil der Ausbildung zu können?

Ich sehe es so, dass es nicht realistisch ist, all die geforderten Themengebiete in der Zeit in einer unbekannten Tiefe lernen, behalten und anwenden zu können. Das mag für die bekannten Superhelden hier im Forum nicht zutreffen aber ich für meinen Teil sehe es so. 

Hier müsste viel klarer differenziert werden, damit der Prüfling es auch alleine schafft, denn bekanntermaßen versagen Schulen und Betriebe größtenteils bei der Vermittlung des geforderten Stoffs. 

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vor 39 Minuten schrieb here:

all die geforderten Themengebiete in der Zeit in einer unbekannten Tiefe

Die Tiefe ist ja nicht unbekant.
Er existieren definierte Lernzielhöhen wie kennen, unterscheiden, benennen, anwenden, usw.

Nicht jeder Thema muss bis in aller Tiefe beherrscht werden.

Zwar ist es immer noch eine große Menge, aber die ausreichenden Kenntnisse kann man erwerben.

Bearbeitet von hellerKopf
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hallöle,

vielleicht interessiert es den ein oder anderen von euch. Ich habe erfahren, dass mindestens vier Personen im Bezirk gegen die Prüfung Einspruch eingelegt haben. Diese haben zwei Anwaltskanzleien beauftragt und es scheint, dass auch mindestens ein Unternehmen ihren Auszubildenden unterstützt. Ein Berufsschullehrer scheint ihnen ebenfalls zu helfen und ist sogar selbst IHK-Prüfer. Ich bin gespannt darauf, was dabei herauskommen wird, denn es sind die ersten Personen, von denen ich gehört habe, die in dieser Angelegenheit aktiv werden. 

 

PS: Für die vier Personen ist automatisch die Ausbildung um min. 6 Monate verlängert. Wurde ihnen von der IHK mitgeteilt und scheint wohl normal zu sein 🤷‍♂️

 

Wenn ich was neues erfahre, schreib ich es hier drunter.😅

 

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vor 4 Minuten schrieb hellerKopf:

Kann man den Grund für den Einspruch in Erfahrung bringen?
War der Einspruch früh genug, um morgen noch Einfluss zu haben?

Also meines Wissens haben die innerhalb eines Monats nach der Prüfung Einspruch eingelegt.
Laut einem IHK-Prüfer wurde die morgige Prüfung auch erst nach der letzten erstellt. Kann ich aber nicht beurteilen 🤷‍♂️

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vor 51 Minuten schrieb Meadril:

hallöle,

vielleicht interessiert es den ein oder anderen von euch. Ich habe erfahren, dass mindestens vier Personen im Bezirk gegen die Prüfung Einspruch eingelegt haben. Diese haben zwei Anwaltskanzleien beauftragt und es scheint, dass auch mindestens ein Unternehmen ihren Auszubildenden unterstützt. Ein Berufsschullehrer scheint ihnen ebenfalls zu helfen und ist sogar selbst IHK-Prüfer. Ich bin gespannt darauf, was dabei herauskommen wird, denn es sind die ersten Personen, von denen ich gehört habe, die in dieser Angelegenheit aktiv werden. 

PS: Für die vier Personen ist automatisch die Ausbildung um min. 6 Monate verlängert. Wurde ihnen von der IHK mitgeteilt und scheint wohl normal zu sein 🤷‍♂️

Wenn ich was neues erfahre, schreib ich es hier drunter.😅

Typisch deutsche Entwicklung....anstatt selbst vor der eigenen Türe zu kehren)) mittlerweile kann ich ja jeden Mist anfechten,

Und nochmal in Worten -  1 Unternehmen unterstützt - die Prüfung ist nahezu deutschlandweit gleich - nochmal in Worten  -  1 Unternehmen unterstützt...also ich weiß nicht, da fehlen einem schon die Worte))

hier mal kurz ein Auszug, wo überhaupt eine Anfechtung Sinn macht:

"Gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung bestehen, wenn der Widerspruch eingelegt wird, weil eine richtige Antwort falsch gewertet wurde und somit ein Bewertungsfehler vorliegt. Gleiches gilt, wenn der Prüfer widerrechtlich von der Malus-Regel Gebrauch gemacht hat. Das bedeutet, dass er in einem Multiple-Choice-Test für eine falsche Antwort Punkte abgezogen hat. Aber auch, wenn die Zeit zu knapp war oder die Prüfung nicht von zwei Prüfern abgenommen wurde"

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vor 32 Minuten schrieb hellerKopf:

Ok, dann wäre es fahrlässig für morgen irgendwelche Prognosen zu wagen.
Es kann wieder alles dran sein, was im Katalog steht. Auch die "als unzulässig" bezeichneten Themen, wie SQL.

Wer sagt das SQL unzulässig ist? Steht im Prüfungskatalog für Teil 1 und Teil 2, und als IT-ler muss ich doch schon ein Verständnis haben, wie man mit Datenbanken arbeiten kann, ist halt keine Gaming Ausbildung...

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vor 4 Stunden schrieb Meadril:

PS: Für die vier Personen ist automatisch die Ausbildung um min. 6 Monate verlängert. Wurde ihnen von der IHK mitgeteilt und scheint wohl normal zu sein 🤷‍♂️

Da hab ich jetzt ne echte Lücke.
6 Monate länger Azubi, wegen des Widerspruchs?

Ich kenne Verlängerungen für  Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.
Aber nach der AP1 kann man noch garnicht durchgefallen sein.

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vor 44 Minuten schrieb hellerKopf:

Da hab ich jetzt ne echte Lücke.
6 Monate länger Azubi, wegen des Widerspruchs?

Ich kenne Verlängerungen für  Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung nicht bestanden haben.
Aber nach der AP1 kann man noch garnicht durchgefallen sein.

Ja, gebe ich dir recht. Wurde mir so zu getragen, den Brief(IHK) hab ich nicht gelesen.

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Vielen Dank für die Infos. Es ist gut zu lesen, dass man mit seinen Problemen nicht der einzige ist. 

Das Grundproblem ist die Ausbildungsverordnung. Sie hat an wichtigen Stellen schwere Fehler. Die FIAusbVO kennt nur eine AP2, bei der alle die gleiche AP1 geschrieben haben. Das hier Divergenzen entstehen, weil es bei allen Ausbildungsberufen 2-jährige und 3-jährige Zeiträume gibt, ist schon seit anno dazumal so. wurde aber in der Neuregelung nicht berücksichtigt. Das mag vielleicht daran liegen, dass diese Regelung von einem Akademiker federführend erstellt wurde, der weder Informatiker noch Jurist ist und die Praxis in Ausbildungsberufen nur vom Hörensagen kennt. 

Auch steht in mancher "Prüfungsordnung", dass einzelne Teile (AP1/AP2) nicht gesondert wiederholt werden können. Das bedeutet, dass man bei einer Anfechtung nur der AP1, diese und die AP2 nochmal schreiben muss. Das verstößt mehrfach gegen höherrangiges Recht. Kurz gesagt: Es wird ein Chaos geben. Wenn die ersten Klagen positiv verlaufen und darüber berichtet wird, dann wirds erst richtig lustig. Wenn dann nur ein paar Hundert Prüflinge klagen, dann wird es lustig was am Ende alles so entschieden wird. All das nur, weil die IHK meint, sie wäre im Recht und alles wäre rechtens bzw. sie hätte nichts falsch gemacht. Mit dem Fehler eingestehen, sieht es hierzulande ganz schlecht aus.

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vor 48 Minuten schrieb Santini:

Vielen Dank für die Infos. Es ist gut zu lesen, dass man mit seinen Problemen nicht der einzige ist. 

Das Grundproblem ist die Ausbildungsverordnung. Sie hat an wichtigen Stellen schwere Fehler. Die FIAusbVO kennt nur eine AP2, bei der alle die gleiche AP1 geschrieben haben. Das hier Divergenzen entstehen, weil es bei allen Ausbildungsberufen 2-jährige und 3-jährige Zeiträume gibt, ist schon seit anno dazumal so. wurde aber in der Neuregelung nicht berücksichtigt. Das mag vielleicht daran liegen, dass diese Regelung von einem Akademiker federführend erstellt wurde, der weder Informatiker noch Jurist ist und die Praxis in Ausbildungsberufen nur vom Hörensagen kennt. 

Auch steht in mancher "Prüfungsordnung", dass einzelne Teile (AP1/AP2) nicht gesondert wiederholt werden können. Das bedeutet, dass man bei einer Anfechtung nur der AP1, diese und die AP2 nochmal schreiben muss. Das verstößt mehrfach gegen höherrangiges Recht. Kurz gesagt: Es wird ein Chaos geben. Wenn die ersten Klagen positiv verlaufen und darüber berichtet wird, dann wirds erst richtig lustig. Wenn dann nur ein paar Hundert Prüflinge klagen, dann wird es lustig was am Ende alles so entschieden wird. All das nur, weil die IHK meint, sie wäre im Recht und alles wäre rechtens bzw. sie hätte nichts falsch gemacht. Mit dem Fehler eingestehen, sieht es hierzulande ganz schlecht aus.

was ist höherrangiges Recht? neben der Prüfungsordnung, wo man bei Teil 1 gar nicht durchfallen kann...

dann müssten auch zukünftig sämtliche Betriebe verklagt werden, die nicht exakt nach der Ausbildungsordnung vorgehen zumal das auch Richtwerte sind...nur komisch dass sich da niemand beschwert.

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vor einer Stunde schrieb Santini:

Kurz gesagt: Es wird ein Chaos geben. Wenn die ersten Klagen positiv verlaufen und darüber berichtet wird, dann wirds erst richtig lustig. Wenn dann nur ein paar Hundert Prüflinge klagen, dann wird es lustig was am Ende alles so entschieden wird

Ich finde es garnicht lustig, wenn hier Chaos entstehen sollte.
Nur weil hier vieleicht geringfügig Fehler gemacht wurde, wird eine ganze Prüfungsgeneration verunsichert.

Die Foristen, die hier geschrieben haben, dass SQL Aufgaben eine gute Möglichkeit waren Punkte zu sammeln, und die, die gerne weiter SQL in der AP1 gehabt hätten, können ihren Dank ja dann an die Gesetzestreuen senden.

Und mancher AG wird sich sagen:"Ach was IHK Prüfergebnis. Ist sowieso nichts wert. Da mach ich mir doch eine eigene Prüfung für Bewerber"

 

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vor 3 Minuten schrieb hellerKopf:

Ich finde es garnicht lustig, wenn hier Chaos entstehen sollte.
Nur weil hier vieleicht geringfügig Fehler gemacht wurde, wird eine ganze Prüfungsgeneration verunsichert.

Die Foristen, die hier geschrieben haben, dass SQL Aufgaben eine gute Möglichkeit waren Punkte zu sammeln, und die, die gerne weiter SQL in der AP1 gehabt hätten, können ihren Dank ja dann an die Gesetzestreuen senden.

Und mancher AG wird sich sagen:"Ach was IHK Prüfergebnis. Ist sowieso nichts wert. Da mach ich mir doch eine eigene Prüfung für Bewerber"

 

Wenn ich mir die SQL-Aufgaben ansehe in der AP1, dann ist das ein Witz, dass deshalb ein Fass aufgemacht wird, zumal es im Prüfungskatalog steht. 

Ich verstehe hier einfach das grundlegende Problem bzgl. SQL nicht, da es ein Prüfungsthema ist und sogar explizit im Katalog steht, wie weit die Befehle zu kennen sind. Das sage ich jetzt nicht als jemand, der jahrelang in der Berufsschule war (bin Externenprüfling und lerne seit einigen Monaten erst), sondern als jemand, der quasi nur diesen Katalog zur Hand hat und daraus sich Lernstoff selbstständig bereitstellt.

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vor 4 Stunden schrieb DaveIT:

Wenn ich mir die SQL-Aufgaben ansehe in der AP1, dann ist das ein Witz, dass deshalb ein Fass aufgemacht wird, zumal es im Prüfungskatalog steht. 

Ich verstehe hier einfach das grundlegende Problem bzgl. SQL nicht, da es ein Prüfungsthema ist und sogar explizit im Katalog steht, wie weit die Befehle zu kennen sind. Das sage ich jetzt nicht als jemand, der jahrelang in der Berufsschule war (bin Externenprüfling und lerne seit einigen Monaten erst), sondern als jemand, der quasi nur diesen Katalog zur Hand hat und daraus sich Lernstoff selbstständig bereitstellt.

Zumal auch die SQL Syntax gegeben ist... ich denke bei vielen ist das Problem, dass Betriebe oder auch ehemalige Azubis die alte Zwischenprüfung im Kopf haben, die zählte auch nix und war eigentlich zu jedem Prüfungstermin geschenkt (weil 80% Multiple Choice...)

Wie schon gesagt, wer sich gut vorbereitet auf Basis des Prüfungskatalogs, wird deutlich über 50% kommen! Wer eine Woche vor Prüfungstermin beginnt, wird es wohl eher schwer haben....

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So ein Grundkurs Jura/Verwaltungsrecht scheint bei einigen hier dringend nötig.

Nochmal für alle zum Mitschreiben: Wer die Prüfung ablegt und keine Rechtsmittel einlegt, der kriegt diese Prüfung auch ganz normal korrigiert, bewertet etc. Egal was Gerichte urteilen. Sie urteilen immer nur in dem einen Fall in dem geklagt wurde. Das ist so üblich in einem demokratischen Rechtsstaat. Regelungen für alle macht der Gesetzgeber. Und Regelungen im Einzelfall werden vor Gericht entschieden.

Chaotisch könnte es deshalb werden, wenn immer mehr Prüflinge die Prüfung anfechten. Das schwappt dann irgendwann  an die Presse und von dort….. kann sich jeder selbst denken,

 

Und wenn das mit SQL alles rechtens war, wieso macht IIhr dann hier so ein Theater? Ihr könnt das dann doch völlig entspannt sehen…… komisch das dem nicht so ist…. vielleicht ist das ja doch nicht so klar….

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Am 26.2.2023 um 18:47 schrieb here:

Ich sehe es so, dass es nicht realistisch ist, all die geforderten Themengebiete in der Zeit in einer unbekannten Tiefe lernen, behalten und anwenden zu können. Das mag für die bekannten Superhelden hier im Forum nicht zutreffen aber ich für meinen Teil sehe es so. 

Ich bin weder ein Superheld noch ein Überflieger, muss dir aber dennoch widersprechen.

Ich habe meine Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt und die erste AP1 nach neuer Verordnung geschrieben. Und es ist sehr wohl möglich, alle Themen des Prüfungskataloges zu lernen. Wenn man nicht verkürzt, ist es entsprechend etwas entspannter, die gesamten Inhalte zu lernen.

Wie hier bereits erwähnt wurde, sind Differenzierungen im Prüfungskatalog existent. Somit lässt sich für jeden abschätzen, wie intensiv welche Themen zu lernen sind.

Und ganz nebenbei: Wir hatten damals absolut keine Ahnung, was uns in der Prüfung eventuell erwarten könnte, da wir die erste AP1 nach der neuen Verordnung geschrieben haben. Somit blieb nur der Prüfungskatalog. Und die Inhalte, die dort zu finden sind, waren auch in der Prüfung vorhanden.

Und alle, die mit mir verkürzt haben, haben mit entsprechender Vorbereitung sehr ordentliche Noten geschrieben. 

 

Bearbeitet von Mirel
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vor 1 Stunde schrieb Mirel:

Ich bin weder ein Superheld noch ein Überflieger, muss dir aber dennoch widersprechen.

Ich habe meine Ausbildung auf zwei Jahre verkürzt und die erste AP1 nach neuer Verordnung geschrieben. Und es ist sehr wohl möglich, alle Themen des Prüfungskataloges zu lernen. Wenn man nicht verkürzt, ist es entsprechend etwas entspannter, die gesamten Inhalte zu lernen.

Wie hier bereits erwähnt wurde, sind Differenzierungen im Prüfungskatalog existent. Somit lässt sich für jeden abschätzen, wie intensiv welche Themen zu lernen sind.

Und ganz nebenbei: Wir hatten damals absolut keine Ahnung, was uns in der Prüfung eventuell erwarten könnte, da wir die erste AP1 nach der neuen Verordnung geschrieben haben. Somit blieb nur der Prüfungskatalog. Und die Inhalte, die dort zu finden sind, waren auch in der Prüfung vorhanden.

Und alle, die mit mir verkürzt haben, haben mit entsprechender Vorbereitung sehr ordentliche Noten geschrieben. 

Damit sollte das Thema beendet sein, zumal sich sowieso nur die aufregen, die sich einfach schlecht vorbereitet haben....

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