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AP1-Prüfung im Herbst 2022 - z.T. rechtswidrig ?


Santini

Empfohlene Beiträge

vor 12 Minuten schrieb Leumast:

Es gehen so wenige dagegen vor, weil es sich einfach nicht lohnt. Wenn du die Zeit ins Lernen investierst, hast du sicher mehr davon.

Was hast du davon, wenn du in 3 Jahren gewinnst? Deine Ausbildung solltest du bis dahin abgeschlossen haben und dann? Willst du deine AP1 nochmal schreiben ? 

Von Negativtatsachen oder -Beweisen haben Sie schon gehört oder ? Durch das Nichtklagen, ziehen Sie den Schluss, dass sie auch keinen Erfolg gehabt hätten. Eine solche Negativtatsache, lässt sich nicht beweisen, was sie irrelevant macht. 

Woher wissen Sie, dass ich besser mehr Zeit ins Lernen stecken sollte, bzw, dass ich zu wenig Zeit dafür aufwende ?
Sie wissen schon was ein Rechtsanwalt macht oder ? Der kümmert sich um alles, so dass ich mich darum nicht kümmern brauche. 

Davon abgesehen, lässt sich die Dauer von Gerichtsverfahren auch nicht pauschal vorhersagen. Daneben gibt es ja noch die Öffentlichkeit. Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Es gibt so genannte "Gerichts-Journalisten", die sich in vermeintlich interessante Verfahren setzen und dann berichten, was dort vorgetragen hat. 

Das ist es wovor die IHK Angst hat. Dass in der bundesweiten Berichterstattung z.B. über heise berichtet wird, dass die AP1-Prüfung angefochten wird, weil sie - allein nach dem Gesetzeswortlaut - rechtswidrig war und darüber hinaus auch noch so viele durchgefallen sind. Gerichte können entsprechende Informationen bei den Beteiligten einholen. Wenn da eine Seite rumzickt, dann kann das in einem schnellen Urteil zu Gunsten des Klägers enden, weil die Beklagte offenbar versucht unschöne Tatsachen zu verheimlichen. 

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vor 16 Stunden schrieb SR2021:

Das ist eine sehr naive Sichtweise aber du hast dich ja schon klar positioniert und die Einschätzung der Community ist dir auch egal. Daher spare ich mir an der Stelle auch jeden weiteren Hinweis. 

Aber einen gut gemeinten Tipp gibt es trotzdem noch dazu:

In der von dir verlinkten Verordnung gibt es mind. noch zwei weitere Themenfelder in die man die Aufgabenstellung des SQL Teils rein interpretieren kann, bevor du dir also das ganze Drama antust, such dir zusätzlich zu deinem Anwalt (der vermutlich nicht so ganz IT fest ist) zumindest mal einen vom Fach der deine Auslegungsweise auch unterstützen kann. 

Wenn das noch wo anders vorkommen kann, dann nennen Sie doch die genaue Fundstelle... Ich habe alle Ausführungen mit Fundstellen belegt. 

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vor 18 Minuten schrieb Santini:

Woher wissen Sie, dass ich besser mehr Zeit ins Lernen stecken sollte, bzw, dass ich zu wenig Zeit dafür aufwende ?
Sie wissen schon was ein Rechtsanwalt macht oder ? Der kümmert sich um alles, so dass ich mich darum nicht kümmern brauche. 

Wir können gerne beim Du bleiben :D 

Wenn du eine 5 in der AP1 geschrieben hast, solltest du jetzt alte Prüfungen durchgehen und deine Zeit lieber in die Vorbereitung auf deine AP2 und deine Projektarbeit stecken. Wäre meiner Meinung nach sinnvoller.

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Ob besagte AP1 nun rechtswidrig war oder nicht, das mag ich nicht zu beurteilen. Ist aber letztendlich auch nicht meine Aufgabe, sonst wär ich Richter.

Wenn das Ergebnis der AP1 eine 5 ist, dann bezweifle ich, dass es die Schuld des SQL-Anteils (und damit der Rechtswidrigkeit) ist - für eine 5 muss schon etwas mehr in der Prüfungsbearbeitung schieflaufen. Da sind dann auch Kommentare à la "Die Zeit wäre im Lernen besser investiert" nicht ganz unangebracht... und auch SQL kann man dann ja lernen. War ja vielleicht nicht das letzte Mal, dass SQL abgefragt wird. :) 

Logischerweise steht es in unserem Rechtsstaat nichtsdestotrotz jedem frei, die möglichen Schritte einzuleiten, um hier ein Urteil zu erlangen. Gleichzeitig ist aber auch nicht falsch, was hier mehrfach eingeworfen wurde: Denken wir mal optimistisch und gehen von einem Sieg aus... was gewinnt man dadurch?

Nun gut, man kann natürlich argumentieren, dass man das nicht für seinen eigenen Gewinn auf sich nimmt, sondern aus rein altruistischer Motivation den zukünftigen Prüflingen eine "fairere" Prüfung ermöglichen will. Oder aber: Man fühlt sich in seiner Ehre/seinem Selbstwert verletzt und auf den Schlipps getreten, wittert eine Schwachstelle und haut nun "zur Rache" so sehr drauf, wie es nur geht. In dem Fall würde man sich vielleicht wie der Sieger fühlen, wenn das Urteil zu eigenen Gunsten fällt, aber das war es auch.

Auch können Juristen allein diese Frage wohl eher nicht unter sich klären, da es zumindest einen gewissen Interpretationsspielraum gibt, für den man IT-Expertise bräuchte, um zu bewerten, ob man SQL (in dem Maße, in dem es vorkam) unter diesen oder jenen Punkt zuordnen kann. In der Realität schaut der Richter dann natürlich nicht in ein Forum und schaut sich an, was so der Konses dazu ist, sondern es würde vermutlich ein Gutachten o.Ä. angefordert werden. 

Die Argumentation, dass die Prüfungsergebnisse abschrecken sollen, kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen. Soweit mir bekannt (ich kann mich natürlich irren) ist die Ausbildung nicht gerade unbeliebt und es gibt viele Bewerber auf wenige Stellen, was ja nicht gerade abgeschreckt wirkt? 

Ich halte die Chancen hier auch nicht für besonders hoch, wenn ich ehrlich bin, aber stehe dem Ganzen insgesamt eher neutral-interessiert gegenüber. Freue mich auf das Urteil und die Rechtssprechung. :D 

Zum Abschluss noch ein ganz lieb gemeinter Hinweis, @Santini: Man kann Teile unterschiedlicher Antworten in Threads in einer einzigen Nachricht zitieren. Allgemein gehört es zur Forenetiquette, dies auch zu tun, statt Mehrfachposts zu verfassen, wie man es eher aus Messengern oder Social Media kennt.

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vor 59 Minuten schrieb Santini:

Und dann kommt die Organisation, die neue IT-Fachkräfte ausbilden soll und lässt den Großteil der angehenden IT-Fachkräfte durch die Prüfung fallen.

Diese Verdreherei erinnert mich jetzt zusehend an bestimmte alternative Realitäten und Narrative.
Du hast Spass an 'holzen', nicht wahr?
1. Die Organisation, die ausbildet heißt Betrieb oder Bildungsträger, nicht IHK.
2. Der Großteil angehender IT-Fachkräfte wurde nicht 'durchfallen gelassen'. Es hat eine Teilprüfung stattgefunden. Das Prüfungsergebnis wird noch festgestellt werden müssen. Da dort 50% der Note von der Eigenleistung im Projekt bestimmt werden, kann die IHK hier garnicht bestimmen, wer besteht und wer nicht.

 

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vor 39 Minuten schrieb Hypertext Preprocessor:

Ob besagte AP1 nun rechtswidrig war oder nicht, das mag ich nicht zu beurteilen. Ist aber letztendlich auch nicht meine Aufgabe, sonst wär ich Richter.

Wenn das Ergebnis der AP1 eine 5 ist, dann bezweifle ich, dass es die Schuld des SQL-Anteils (und damit der Rechtswidrigkeit) ist - für eine 5 muss schon etwas mehr in der Prüfungsbearbeitung schieflaufen. Da sind dann auch Kommentare à la "Die Zeit wäre im Lernen besser investiert" nicht ganz unangebracht... und auch SQL kann man dann ja lernen. War ja vielleicht nicht das letzte Mal, dass SQL abgefragt wird. :) 

Logischerweise steht es in unserem Rechtsstaat nichtsdestotrotz jedem frei, die möglichen Schritte einzuleiten, um hier ein Urteil zu erlangen. Gleichzeitig ist aber auch nicht falsch, was hier mehrfach eingeworfen wurde: Denken wir mal optimistisch und gehen von einem Sieg aus... was gewinnt man dadurch?

Nun gut, man kann natürlich argumentieren, dass man das nicht für seinen eigenen Gewinn auf sich nimmt, sondern aus rein altruistischer Motivation den zukünftigen Prüflingen eine "fairere" Prüfung ermöglichen will. Oder aber: Man fühlt sich in seiner Ehre/seinem Selbstwert verletzt und auf den Schlipps getreten, wittert eine Schwachstelle und haut nun "zur Rache" so sehr drauf, wie es nur geht. In dem Fall würde man sich vielleicht wie der Sieger fühlen, wenn das Urteil zu eigenen Gunsten fällt, aber das war es auch.

Auch können Juristen allein diese Frage wohl eher nicht unter sich klären, da es zumindest einen gewissen Interpretationsspielraum gibt, für den man IT-Expertise bräuchte, um zu bewerten, ob man SQL (in dem Maße, in dem es vorkam) unter diesen oder jenen Punkt zuordnen kann. In der Realität schaut der Richter dann natürlich nicht in ein Forum und schaut sich an, was so der Konses dazu ist, sondern es würde vermutlich ein Gutachten o.Ä. angefordert werden. 

Die Argumentation, dass die Prüfungsergebnisse abschrecken sollen, kann ich auch nicht wirklich nachvollziehen. Soweit mir bekannt (ich kann mich natürlich irren) ist die Ausbildung nicht gerade unbeliebt und es gibt viele Bewerber auf wenige Stellen, was ja nicht gerade abgeschreckt wirkt? 

Ich halte die Chancen hier auch nicht für besonders hoch, wenn ich ehrlich bin, aber stehe dem Ganzen insgesamt eher neutral-interessiert gegenüber. Freue mich auf das Urteil und die Rechtssprechung. :D 

Zum Abschluss noch ein ganz lieb gemeinter Hinweis, @Santini: Man kann Teile unterschiedlicher Antworten in Threads in einer einzigen Nachricht zitieren. Allgemein gehört es zur Forenetiquette, dies auch zu tun, statt Mehrfachposts zu verfassen, wie man es eher aus Messengern oder Social Media kennt.

Es gibt auch noch andere Punkte, die bei der Prüfungsanfechtung eine Rolle spielen, die jedoch nicht öffentlich sein sollten. Die SQL-Aufgabe hat ca. 25% der Gesamtprüfung ausgemacht. Neben anderen Aspekten steigt der Anteil auf 50%. 

Danke für den Hinweis mit den mehrfach Posts.

vor einer Stunde schrieb Leumast:

Wir können gerne beim Du bleiben :D 

Wenn du eine 5 in der AP1 geschrieben hast, solltest du jetzt alte Prüfungen durchgehen und deine Zeit lieber in die Vorbereitung auf deine AP2 und deine Projektarbeit stecken. Wäre meiner Meinung nach sinnvoller.

Das tue ich auch. Egal was bei der AP1 rauskommt, die AP2 muss ich ja schreiben und auch die Projektarbeit durchführen.

 

vor 36 Minuten schrieb hellerKopf:

Diese Verdreherei erinnert mich jetzt zusehend an bestimmte alternative Realitäten und Narrative.
Du hast Spass an 'holzen', nicht wahr?
1. Die Organisation, die ausbildet heißt Betrieb oder Bildungsträger, nicht IHK.
2. Der Großteil angehender IT-Fachkräfte wurde nicht 'durchfallen gelassen'. Es hat eine Teilprüfung stattgefunden. Das Prüfungsergebnis wird noch festgestellt werden müssen. Da dort 50% der Note von der Eigenleistung im Projekt bestimmt werden, kann die IHK hier garnicht bestimmen, wer besteht und wer nicht.

Wenn Du  behauptest, vor dem Verwaltungsgericht müsste jeder seine Kosten tragen, unabhängig vom Ausgang und ich schreibe, dass dies unzuteffend ist und die entsprechende Gesetzesstelle angebe, dann soll das holzen oder gar "Verdreherei" sein?

Du kannst mir nicht die Schuld geben, wenn Du hier falsche Behauptungen aufstellst und ich sie widerlege. 

Im Übrigen geht es hier nicht um die Ausbildung, sondern um die Prüfung. Und die wird von der IHK durchgeführt. 

Es wurde hier schon einmal erwähnt. Es gibt Gesetze. An die müssen sich alle halten. Wenn die IHK das nicht macht und hier dann verlangt wird, man solle das hinnehmen und stattdessen lernen, dann brauchen wir in Zukunft gar keine Gesetze/Regelungen mehr, wenn jeder machen darf was er will bzw. was er für richtig hält. 

Bearbeitet von Santini
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vor 9 Minuten schrieb Santini:

Und die kommt von der IHK. 

Stimmt leider auch nicht.
Der ZPA erstellt die Prüfung.

Tipp an den Anwalt wegen der Anschrift:
Der Name der Gesellschaft ist „ZPA Nord-West“. Sie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und hat ihren Sitz in Köln.
 

Bearbeitet von hellerKopf
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vor 23 Stunden schrieb bigvic:

Es geht hier nicht um gefallen oder nicht gefallen, sondern um Chancen und Sinnhaftigkeit eine solchen Unterfangens. "Die IHK" bekommt nicht wirklich ein Problem - die haben Justiziare dafür, die den ganzen lieben langen Tag nichts anderes machen, als solche Widersprüche, Klageandrohungen, Klagen, etc. durchzufechten. Das ist deren Alltag. Man sollte sich da einfach nichts vormachen. 

Und man muss sich den BEST CASE ja nur mal vor Augen führen. Man gewinnt sagen wir im Jahr 2026 den Fall - und dann? Was hat man dann wirklich gewonnen?

Dann haben die Juristen der IHK anscheinend nicht sauber gearbeitet bei der PO. Der Punkt von @Santiniist durchaus berechtigt und könnte das Gericht interessieren.

m.M.n. handelt es sich, wie Santini aufgeführt hat, um einen Formfehler und genau bei Formfehlern setzen Anwälte an. Eine bessere Steilvorlage als einen Formfehler konnte die IHK den Anwalt von Santini gar nicht machen.

Von daher finde ich den Punkt durchaus gerechtfertigt. Bis wann ein Urteil gefällt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt und wir wissen ja "die Mühlen in De. mahlen sehr langsam".

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vor 2 Stunden schrieb Santini:

Wenn das noch wo anders vorkommen kann, dann nennen Sie doch die genaue Fundstelle... Ich habe alle Ausführungen mit Fundstellen belegt. 

Das größte Manko an deiner Argumentation ist die Tatsache, dass laut Verordnung auch der Rahmenlehrplan mit einbezogen wird:

Zitat

Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie

2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

 

Der Rahmenlehrplan, hier zu finden:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Fachinformatiker_19-12-13_EL.pdf

hat im Lernfeld 5 folgenden Inhalt

Zitat

Lernfeld 5: Software zur Verwaltung von Daten anpassen

1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Informationen mittels
Daten abzubilden, diese Daten zu verwalten und dazu Software anzupassen.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich innerhalb eines Projektes über die Abbildung
von Informationen mittels Daten. Dabei analysieren sie Daten hinsichtlich Herkunft, Art,
Verfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Speicheranforderung und berücksichtigen
Datenformate und Speicherlösungen.
Sie planen die Anpassung einer Anwendung zur Verwaltung der Datenbestände und ent-
wickeln Testfälle. Dabei entscheiden sie sich für ein Vorgehen.
Die Schülerinnen und Schüler implementieren die Anpassung der Anwendung, auch im
Team und erstellen eine Softwaredokumentation.
Sie testen die Funktion der Anwendung und beurteilen deren Eignung zur Bewältigung der
gestellten Anforderungen. Sie evaluieren den Prozess der Softwareentwicklung.

 

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Am 21.2.2023 um 15:51 schrieb Santini:

Für den Fall, dass hier Leute von der IHK mitlesen. Diese Kiste wird auf jeden Fall durchgefochten und so oder so, kriegt die IHK ein Problem. Gerichtsverfahren sind öffentlich. Wer versucht Rechtsmittel herunterzuspielen, kann das gerne weiter versuchen. Ändert rein gar nichts. 

Ich glaube das einzige Problem was der IHK bei Erfolg einer Klage droht wären ein paar Leute,  die die Prüfung erneut ablegen.  Ich kenne das höchstens von Mathe-Abi Prüfungen dass die Bewertung der Prüfung manchmal nachträglich angepasst wurde. Ich vermute aber nicht dass dem Klagen vor Gerichten vorausgegangen sind sondern Einsprüche gegen das Ergebnis 

Bearbeitet von be98
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vor 2 Stunden schrieb Santini:

Die SQL-Aufgabe hat ca. 25% der Gesamtprüfung ausgemacht.

Es geht zwar in der 4. Aufgabe generell um eine Datenbank, für SQL gabs aber nur 11 Punkte.

vor 2 Stunden schrieb Santini:

Neben anderen Aspekten steigt der Anteil auf 50%. 

Das ist natürlich dramatisch!

Wie werden aus 25% 50%? Werden wir sicher nicht erfahren. Aber selbst wenn wir dir zugestehen, dass irgendwelche obskuren Gründe 50% deiner Prüfung rechtlich unwirksam machen, dann klagst du um 10 Punkte der Endnote. Viel Erfolg und Seelenfrieden.

P.S.: Nimmt man nur die 11 SQL Punkte sind es dann noch 2,2 Punkte der Endnote.

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vor 4 Stunden schrieb Santini:

Es gibt auch noch andere Punkte, die bei der Prüfungsanfechtung eine Rolle spielen, die jedoch nicht öffentlich sein sollten. Die SQL-Aufgabe hat ca. 25% der Gesamtprüfung ausgemacht. Neben anderen Aspekten steigt der Anteil auf 50%. 

Soll also bedeuten, dass angeblich 50% des Inhalts der Prüfung rechtswidrig sein sollen? Das halte ich dann ehrlich gesagt doch für recht unwahrscheinlich. Und worauf beziehen sich die Prozente eigentlich? Auf die Punkte, die für das Wissen, dessen Abfragung (angeblich, potenziell) rechtswidrig gewesen sein soll, verteilt worden wären?

Es ist eben auch schwierig, die Aussage nachzuvollziehen und über die potenzielle Rechtmäßigkeit der Fragestellungen nachzudenken, wenn vage gesagt wird "es gab da Punkte, aber die sollten nicht öffentlich sein" - gut, mag ja Gründe haben, die sich mir nicht erschließen, warum du die nicht nennen willst. Sei's drum.

vor 4 Stunden schrieb Santini:

Danke für den Hinweis mit den mehrfach Posts.

Gerne. :) 

 

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vor 7 Stunden schrieb Santini:

Und das wissen sie woher ? Die wenigsten gehen gerichtlich gegen Prüfungsergebnisse vor. Noch weniger, bei Prüfungsaufgaben, die gesetzeswidrig sind. Solche Klagen sind sehr selten. 

Warum gehen die wenigsten dagegen vor? Weil es ziemlich aussichtslos ist. Und die Dauer von solchen Verfahren kann man ergooglen. Erste Instanz im Bundesschnitt sind 10 Monate.

Ich verstehe auch deine komischen Andeutungen bzgl. der Öffentlichkeit nicht und das dann der Druck sooo gross wird, dass auf einmal deine IHK umfällt und dann was passiert? Ich glaub du überschätzt das Thema massiv. Es mag für dich die Welt sein und das allerwichtigste Thema überhaupt, aber ein paar Prüfungsaufgaben in irgendeiner Prüfung für irgendeinen IHK-Beruf interessiert in der Breite schlicht keine Sau um es mal salopp auszudrücken. Und selbst wenn es morgen auf BILD und SPIEGEL und FAZ auf Seite 1 steht ... was denkst du was das dann für Konsequezen hat für deine IHK? Richtig, genau gar keine. Das ist ein Verband und die haben ein Monpol.

 

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Naja, das Kind "ist nun in den Brunnen gefallen" der "Drops ist gelutscht".

 

Sowohl für die Prüflinge, aber auch für die IHK. 

P.S. sehr gut das sich Menschen nicht mehr alles gefallen lassen. Go for it.

Be the pain in the ass 👍

Bearbeitet von eulersche_Zahl
Archivinger
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vor 23 Stunden schrieb hellerKopf:

Stimmt leider auch nicht.
Der ZPA erstellt die Prüfung.

Tipp an den Anwalt wegen der Anschrift:
Der Name der Gesellschaft ist „ZPA Nord-West“. Sie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und hat ihren Sitz in Köln.
 

Du solltest wirklich aufhören juristische Behauptungen aufzustellen.

vor 21 Stunden schrieb hellerKopf:

Holzen ist dein Tonfall gegenüber der IHK und einigen Kommentatoren hier.
Verdreherei ist es, wenn du sagst, IHK würde ausbilden.

Trotzdem mal danke:  You made my day !

Interessant. Du fühlst Dich offenbar angesprochen bei Kritik an der IHK. 
Wo habe ich mich im Tonfall vergriffen ? Und wo habe ich behauptet, dass die IHK ausbildet ? Du stellst laufend Behauptungen auf, die unzutreffend sind. Da es Dich offenbar kränkt, wenn ich Dich korrigiere unterlasse ich es.

 

vor 22 Stunden schrieb SR2021:

Das größte Manko an deiner Argumentation ist die Tatsache, dass laut Verordnung auch der Rahmenlehrplan mit einbezogen wird:

Der Rahmenlehrplan, hier zu finden:
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/BeruflicheBildung/rlp/Fachinformatiker_19-12-13_EL.pdf

hat im Lernfeld 5 folgenden Inhalt

Danke für diesen Hinweis. Der ist mir nicht aufgefallen. Wenn Du noch mehr solcher Punkte hast, fühl Dich frei hier sie hier einzustellen.  

 

vor 17 Stunden schrieb bigvic:

Warum gehen die wenigsten dagegen vor? Weil es ziemlich aussichtslos ist. Und die Dauer von solchen Verfahren kann man ergooglen. Erste Instanz im Bundesschnitt sind 10 Monate.

Ich verstehe auch deine komischen Andeutungen bzgl. der Öffentlichkeit nicht und das dann der Druck sooo gross wird, dass auf einmal deine IHK umfällt und dann was passiert? Ich glaub du überschätzt das Thema massiv. Es mag für dich die Welt sein und das allerwichtigste Thema überhaupt, aber ein paar Prüfungsaufgaben in irgendeiner Prüfung für irgendeinen IHK-Beruf interessiert in der Breite schlicht keine Sau um es mal salopp auszudrücken. Und selbst wenn es morgen auf BILD und SPIEGEL und FAZ auf Seite 1 steht ... was denkst du was das dann für Konsequezen hat für deine IHK? Richtig, genau gar keine. Das ist ein Verband und die haben ein Monpol.

Es geht gar nicht darum, eine große Berichterstattung zu generieren. Es reicht schon aus, wenn diese Meldung in IT-relevanten Presseportalen auftaucht. Dann erfährt jeder der bundesweit die AP1-Prüfung abgelegt hat, dass die Aufgaben gerichtlich festgestellt, rechtswidrig waren. Was würden dann Azubis machen, die eine sehr schlechte Note in der AP1 hatten, wenn sie erfahren, dass diese Prüfung bzw. Prüfungsaufgaben rechtswidrig waren? Diese Frage soll jeder für sich selbst beantworten. Achso zum zeitlichen Aspekt. Normalerweise soll(wenn es nicht notwendig ist) der Stoff in der AP1-Prüfung in der AP2-Prüfung nicht nochmal dran kommen. Kurz gesagt, die AP1 und die AP2 hängen zusammen. Je nachdem was die IHK für Prüfungsaufgaben in der AP2 vorgibt, die im Zusammenhang mit der AP1 stehen kann als Rechtsfolge die AP2 ebenfalls als rechtswidrig eingestuft werden. Soviel zum Thema "Dauer eines Rechtsstreites".

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vor 3 Stunden schrieb Santini:

 Normalerweise soll(wenn es nicht notwendig ist) der Stoff in der AP1-Prüfung in der AP2-Prüfung nicht nochmal dran kommen. Kurz gesagt, die AP1 und die AP2 hängen zusammen. Je nachdem was die IHK für Prüfungsaufgaben in der AP2 vorgibt, die im Zusammenhang mit der AP1 stehen kann als Rechtsfolge die AP2 ebenfalls als rechtswidrig eingestuft werden. Soviel zum Thema "Dauer eines Rechtsstreites".

Das ist aber auch so eine Sache. Wenn man mal schaut, ist bei den Entwicklern sowohl in Ap1 qls auch Ap1l2 Ipv4/Ipv6 genannt.

Für wen gilt diese Regelung jetzt?

Der reguläre Azubi wird nach 3 Jahren fertig.

Der Verkürzer nach 2 1/2 Jahren.

Umschüler nach 2 Jahren.

Dann sind da noch die Wiederholer. 

Jeder hat mitunter eine individuelle Ap1 geschrieben aber sitzt zusammen in einer Ap2.

Und je länger die neue AO besteht, desto vermischter wird das alles. Woran wird diese Regelung bemessen, an wem etc?

Da muss man klipp und klar sagen: "Was in der Ap1 gelistet ist, kommt definitiv nicht in Ap2" Alles Andere kann nicht funktionieren.

 

 

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vor 15 Stunden schrieb here:

Das ist aber auch so eine Sache. Wenn man mal schaut, ist bei den Entwicklern sowohl in Ap1 qls auch Ap1l2 Ipv4/Ipv6 genannt.

Für wen gilt diese Regelung jetzt?

Der reguläre Azubi wird nach 3 Jahren fertig.

Der Verkürzer nach 2 1/2 Jahren.

Umschüler nach 2 Jahren.

Dann sind da noch die Wiederholer. 

Jeder hat mitunter eine individuelle Ap1 geschrieben aber sitzt zusammen in einer Ap2.

Und je länger die neue AO besteht, desto vermischter wird das alles. Woran wird diese Regelung bemessen, an wem etc?

Da muss man klipp und klar sagen: "Was in der Ap1 gelistet ist, kommt definitiv nicht in Ap2" Alles Andere kann nicht funktionieren.

 

Du hast die Grundproblematik der Umsetzung der Prüfungsordnung vollkommen richtig erkannt. Endlich mal jemand, der wirklich Ahnung hat. Genau deswegen hab ich das mit AP1 und 2 geschrieben. Hätte die IHK sich an die Intention der Verordnungen gehalten und im 1. Teil nur die offensichtlich geforderten Aufgaben zur Einrichtung eines PC-Arbeitsplatzes (hier gibt es genügend Prüfungsmöglichkeiten), dann wäre es nie zu dieser Situation gekommen. In der AP2-Prüfung werden dann die aus der verhunzten AP1 im Herbst und der im Frühjahr sitzen. Der Spielraum für die IHK eine für alle eine rechtmäßige AP2-Prüfung hat sich aufgrund ihrer bisherigen Aufgabenpolitik stark verringert. Hier kommt dann noch ein anderer Aspekt hinzu, den ich noch nicht erwähnt habe, weil man ihn erst nach der AP2-Prüfung in Erwägung ziehen könnte: Das gute/alte Gleichheitsgebot. Es wird nicht einfach werden, die Prüfung so zu gestalten, dass keiner benachteiligt wird.

Ich erlebe das aber auch an anderer Stelle. Aufgabensteller bemühen sich immer häufiger, ihre Kompetenz durch das Erstellen besonders schwieriger/pfiffiger Aufgaben unter Beweis zu stellen. Keine Ahnung warum das so ist.

Warten wir mal, was die weitere Entwicklung ergibt. 
 

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vor 15 Stunden schrieb here:

Da muss man klipp und klar sagen: "Was in der Ap1 gelistet ist, kommt definitiv nicht in Ap2" Alles Andere kann nicht funktionieren.

Weshalb sollen Inhalte nur in der AP1 dran kommen dürfen, nicht aber in AP2?

Weshalb soll die Ausbildungsdauer Einfluss auf die Prüfungsinhalte haben?

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vor 16 Minuten schrieb allesweg:

Weshalb sollen Inhalte nur in der AP1 dran kommen dürfen, nicht aber in AP2?

Ich denke mal der TE meint aufgrund dieses Vermerks:

Zitat

(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.

Was aber in keinster Art und Weise eine Einschränkung darstellt, da der ZPA bzw. die IHK immer argumentieren kann, dass alle fachbezogenen, erlernten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der beruflichen Handlungsfähigkeit dienen.

 

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vor 50 Minuten schrieb Santini:

Das gute/alte Gleichheitsgebot. Es wird nicht einfach werden, die Prüfung so zu gestalten, dass keiner benachteiligt wird.

Das ist nicht nur schwierig sondern schlichtweg unmöglich. Hoffe das ist dir klar.

Unterschiedliche Schulen, Lehrer, Ausbildungsbetriebe, die Azubis selbst, Privates Umfeld der Azubis etc. machen eine Prüfung in der keiner auf irgendeine Weise "Benachteiligt" wird nicht möglich.

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vor 3 Stunden schrieb Brapchu:

Das ist nicht nur schwierig sondern schlichtweg unmöglich. Hoffe das ist dir klar.

Unterschiedliche Schulen, Lehrer, Ausbildungsbetriebe, die Azubis selbst, Privates Umfeld der Azubis etc. machen eine Prüfung in der keiner auf irgendeine Weise "Benachteiligt" wird nicht möglich.

Oh. Sie sind Jurist ? Hier wird immer wieder die Ausbildung angeführt. Um die geht es nicht. Es geht hier nur um die Prüfung (AP2 mit unterschiedlichen AP1-Prüflingen). Keine Ahnung warum immer wieder auf die Ausbildung verwiesen wird.

Das Grundproblem das die wenigstens verstehen wollen, ist, dass durch die umfassende Neuordnung sowohl der Inhalte als auch der Prüfungsmodalitäten (gestreckte AP) dies alles juristisch "Neuland" ist. Es gibt keine Rechtsprechung zu der neuen Konstellation. Aber es gibt Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen einzelner Aspekte. Und es gibt ein Vielzahl an rechtlichen Grundsätzen, an die hoheitlich handelnde Akteure gebunden sind. (bevor hier irgendwer Luft holt: "Aber die IHK ist doch.... " rate ich von ab.). Das ist das Themengebiet von Juristen. Man kann als IT'ler natürlich auch juristische Einschätzungen abgeben. 

 

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