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Weiterbildungspämie?


PhnThms

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vor 10 Minuten schrieb PhnThms:

hat schon jemand die Weiterbildungsprämie erhalten?

Aktuell soll wohl in Klärung sein, ob die überhaupt noch gezahlt wird, da ab Juli 23 monatlich 150,- € an Umschüler gezahlt werden.

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vor 49 Minuten schrieb Feature:

Aktuell soll wohl in Klärung sein, ob die überhaupt noch gezahlt wird, da ab Juli 23 monatlich 150,- € an Umschüler gezahlt werden.

Soweit ich weiß, gibt es die 150 Euro/ Monat für Umschüler, die Bürgergeld beziehen. ALG1 Umschüler bekommen kein zusätzliches monatliches Geld. Da gibt es die bis zu 2.500 Euro Weiterbildungsprämie.

Bearbeitet von ZwennL
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vor 42 Minuten schrieb MaxMusterman:

Auf jeden Fall ich beziehe Bürgergeld und bekomme jetzt für die AP1 1000 Euro und dann eben noch einmal 1500 Euro für das bestehen der AP2

Sehr gut! Dann kommen die 150 Euro/ Monat ab Juli noch on top nehme ich an. Finde ich sehr sinnvoll, da zusätzlich Motivation und Anerkennung geschaffen werden. Das sind keine Unsummen, aber 150 Euro/ Monat mehr, sind bei Bürgergeldbezug schon eine feine Sache.

Bearbeitet von ZwennL
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Bei mir hat die Bearbeitung für die Prämie von AP2 im Januar knapp 2 Monate gedauert, ich hatte es dann im März.. Aber funktionieren tut das, nur halt nur wenn die Umschulung über das Jobcenter läuft weil die Umschüler von der Rentenversicherung bekommen die Prämie nicht

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vor 3 Stunden schrieb Gast7:

Bei mir hat die Bearbeitung für die Prämie von AP2 im Januar knapp 2 Monate gedauert, ich hatte es dann im März.. Aber funktionieren tut das, nur halt nur wenn die Umschulung über das Jobcenter läuft weil die Umschüler von der Rentenversicherung bekommen die Prämie nicht

Wenn das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit der Kostenträger ist kann die Weiterbildungsprämie beantragt werden. 1000€ für das bestehen der AP1, 1500 für die AP2.

Es gibt außerdem noch einige Jobcenter (Bremen z.B.) wo man von vornherein auf die 2500 € Weiterbildungsprämie verzichtet aber dafür jeden Monat 150€ extra erhält (also 3600€ insgesamt). Da jetzt ab Juli alle Bürgergeld-Bezieher in einer mindestens 2-jährigen Umschulung 150€/Monat Weiterbildungsgeld beantragen können fällt diese Möglichkeit weg, man kann stattdessen dann aber natürlich die Weiterbildungsprämie für die nächste Abschlussprüfung nach Juli beantragen. Für die Leute, die jetzt die AP1 geschrieben haben also dann die 1500€ für das bestehen der AP2 im Winter.

Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären :)

 

Bearbeitet von Amorphium
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Am 8.4.2023 um 15:12 schrieb Militanter_IPv6ler:

Ich habe meinem Sachbearbeiter mein vorläufiges Ergebnis per Mail geschickt und da hat er gesagt das passt und er leitet es weiter an die Buchhaltung also vermute ich mal das ich das nächste Woche bekomme. 

Genau so habe ich es auch gemacht, habe allerdings einen Brief erhalten, dass das vorläufige Ergebnis nicht reicht und ich das endgültige bitte nachreichen soll.

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Am 17.4.2023 um 13:11 schrieb Gladiusprime:

Genau so habe ich es auch gemacht, habe allerdings einen Brief erhalten, dass das vorläufige Ergebnis nicht reicht und ich das endgültige bitte nachreichen soll.

ich habe heute diesen Brief der Agentur für Arbeit erhalten und kann kein endgültiges Ergebnis nachreichen, da es online im Azubi Center der IHK immer noch auf "vorläufig" steht und die IHK mir auf Nachfrage folgendes mitgeteilt hat:

Zitat: Bei der Prüfung im Teil 1 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Zwischenprüfung.

Aussage der IHK Bielefeld

@testplayer975 und @Amorphium bei welcher IHK seid ihr?

@Gladiusprime wie ist aktuell der Stand bei dir?

Bearbeitet von PhnThms
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vor 1 Stunde schrieb PhnThms:

ich habe heute diesen Brief der Agentur für Arbeit erhalten und kann kein endgültiges Ergebnis nachreichen, da es online im Azubi Center der IHK immer noch auf "vorläufig" steht und die IHK mir auf Nachfrage folgendes mitgeteilt hat:

Zitat: Bei der Prüfung im Teil 1 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Zwischenprüfung.

Aussage der IHK Bielefeld

@testplayer975 und @Amorphium bei welcher IHK seid ihr?

@Gladiusprime wie ist aktuell der Stand bei dir?

Ich bin bei der IHK Bremen, hab einfach den Ergebniszettel der IHK mit dem Antrag auf Weiterbildungsprämie eingereicht. Ich könnte schwören dass ich auf ner Seite der Agentur für Arbeit gesehen habe, dass bei Berufen mit gestreckten Abschlussprüfungen der erste Teil der Prüfung als Zwischenprüfung zählt. Meine Sachbearbeiterin muss das genauso gesehen habe. Jetzt finde ich auf die schnelle aber nichts mehr.

 

Edit: Ein Link von Haufe.de, nicht 100% das was ich meinte

edit 2: https://openjur.de/u/2193568.html vom SG Karlsruhe

Bearbeitet von Amorphium
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vor 18 Stunden schrieb PhnThms:

...

Zitat: Bei der Prüfung im Teil 1 handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Zwischenprüfung.

...

@testplayer975 und @Amorphium bei welcher IHK seid ihr?

Bin IHK Kiel,

egal was die IHK sagt die Rechtsprechung ist wohl ziemlich Eindeutig, bei einer Umschulung über 24 Monate zählt die AP1 wie eine Zwischenprüfung und es gibt eine Bildungprämie

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vor 25 Minuten schrieb testplayer975:

Bin IHK Kiel,

egal was die IHK sagt die Rechtsprechung ist wohl ziemlich Eindeutig, bei einer Umschulung über 24 Monate zählt die AP1 wie eine Zwischenprüfung und es gibt eine Bildungprämie

auf wen muss man jetzt los gehen? Auf die IHK, die eine Bescheinigung verweigert (weil Umschüler ja in den Augen der IHK Bielefeld sowieso der letzte Dreck sind) oder auf die Agentur für Arbeit?

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vor 23 Minuten schrieb PhnThms:

auf wen muss man jetzt los gehen? Auf die IHK, die eine Bescheinigung verweigert (weil Umschüler ja in den Augen der IHK Bielefeld sowieso der letzte Dreck sind) oder auf die Agentur für Arbeit?

Auf die Agentur für Arbeit welche die Umstellung der Prüfung noch nicht mitbekommen hat oder gekonnt ignoriert.

Die AP1 ist faktisch keine "Zwischenprüfung" denn die gibt es nicht mehr.

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Am 22.4.2023 um 12:52 schrieb Brapchu:

Auf die Agentur für Arbeit welche die Umstellung der Prüfung noch nicht mitbekommen hat oder gekonnt ignoriert.

Die AP1 ist faktisch keine "Zwischenprüfung" denn die gibt es nicht mehr.

die Agentur stößt sich an dem Wörtchen "vorläufiges Ergebnis" 

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Bei mir riecht es auch wieder nach Stress. Habe alles eingereicht und die Bearbeiterin bei der Arbeitsagentur hat mich dann angerufen und im Gespräch so getan, als ob sie die Prämie nicht kennt 😆😆 als ob 😂😂

Sie hat es wohl am Dienstag an die Teamleitung weitergereicht. Wenn sie keinen Stress machen, dann ist alles normalerweise sehr schnell erledigt. Auf mein Nachfragen kam keine Antwort also wird eine schriftliche Ablehnung folgen. (nur eine Vermutung) Gibt natürlich direkt einen 3 Zeiler Widerspruch,  der 1 Minute bei mir dauert und ihnen dann Stunden an Arbeit kosten wird.🫡

Nach Widerspruch erfolgt meist ein Anruf von denen und dann hab ich mein Geld, weil die genau wissen, dass es mir zusteht. Aber man kann es ja jedes Mal aufs neue versuchen, weil die meisten bestimmt eine Ablehnung direkt akzeptieren.  Müsst ihr nicht! nehmt euch das, was euch zusteht! 

Bearbeitet von devmen
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vor 44 Minuten schrieb devmen:

Bei mir riecht es auch wieder nach Stress. Habe alles eingereicht und die Bearbeiterin bei der Arbeitsagentur hat mich dann angerufen und im Gespräch so getan, als ob sie die Prämie nicht kennt 😆😆 als ob 😂😂

Sie hat es wohl am Dienstag an die Teamleitung weitergereicht. Wenn sie keinen Stress machen, dann ist alles normalerweise sehr schnell erledigt. Auf mein Nachfragen kam keine Antwort also wird eine schriftliche Ablehnung folgen. (nur eine Vermutung) Gibt natürlich direkt einen 3 Zeiler Widerspruch,  der 1 Minute bei mir dauert und ihnen dann Stunden an Arbeit kosten wird.🫡

Nach Widerspruch erfolgt meist ein Anruf von denen und dann hab ich mein Geld, weil die genau wissen, dass es mir zusteht. Aber man kann es ja jedes Mal aufs neue versuchen, weil die meisten bestimmt eine Ablehnung direkt akzeptieren.  Müsst ihr nicht! nehmt euch das, was euch zusteht! 

Immer konstruktiv bleiben, denn wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Klar musst Du Widerspruch einlegen. Aber mach das sachlich. Neben einer rein sachlichen Formulierung würde ich die folgenden beiden Links mit einbauen:

Merkblatt 6 - Seite 23 - Punkt 3.1.5 Weiterbildungsprämie
SG Karlsruhe, Urteil vom 11.12.2018 - S 4 AL 1712/18 (hier insbesondere wegen dem Hinweis auf die gestreckte Abschlussprüfung, wie unter Punkt 1 erwähnt. Dieser Link wurde bereits weiter oben von Amorphium erwähnt.)

Bearbeitet von ZwennL
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Krass wie unterschiedlich das abläuft, hab meiner Sachbearbeiterin einfach den Antrag + Scan von der Ergebnismitteilung der IHK geschickt und gefragt ob sie das bearbeitet, die hat das einfach ans richtige Team weitergeleitet und nichtmal 14 Tage später war das Geld da. 

Für den Fall das auch der Widerspruch nicht hilft gibt es in den meisten Städten/Gemeinden auch noch eine kostenlose Rechtsberatung vom lokalen Anwaltsverein o.Ä. da würde ich dann erstmal vorbeischauen.

Drücke dir natürlich trotzdem die Daumen dass es klappt.

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vor 11 Minuten schrieb Amorphium:

Krass wie unterschiedlich das abläuft, hab meiner Sachbearbeiterin einfach den Antrag + Scan von der Ergebnismitteilung der IHK geschickt und gefragt ob sie das bearbeitet, die hat das einfach ans richtige Team weitergeleitet und nichtmal 14 Tage später war das Geld da. 

Für den Fall das auch der Widerspruch nicht hilft gibt es in den meisten Städten/Gemeinden auch noch eine kostenlose Rechtsberatung vom lokalen Anwaltsverein o.Ä. da würde ich dann erstmal vorbeischauen.

Drücke dir natürlich trotzdem die Daumen dass es klappt.

War bei mir auch so. Habe nach dem Ergebniss der Zwischenprüfung angerufen IFK den Wisch geschickt. Keine 2-3 Tage später hatte ich die 1k für die Zwischenprüfung auf dem Konto. Falls ich den Abschluss bestanden haben sollte... hoffe ich das es genau so schnell geht (bin auch Umschüler)

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