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Lernstoffsammlung


KeySonic

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo,

habe mich daran mal bedient. Super - vielen Dank!

Wäre nur gut, wenn man dazu noch ne Weiterführung hätte. Der WISO-Teil hinden fehlt leider. Hat jemand den eventuell schon mal angegangen, oder vervollständigt? Wenn ja, bitte hier mal posten.

Vielen Dank vorab mal.

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ja guden

auch erstmal danke ^^

obwohl ich Ausbildung zum Informatikkaufmann mache, werde ich des trotzdem alles wissen müssen was da drinne vorkommt.

Aber ich hab ne Frage, können wir dir auch Ergänzungen geben? Also z.B. Sachen die uns noch als sehr wichtig erscheinen.

z.B. Punkt 16 Strukturierte Verkablung

ich find noch wichtig zu erwähnen, dass ein Etagenverteiler für Maximal 2500 m² verwendet werden darf, sprich wenn man eine Etage mit 2501 m² hätte müsste man schon 2 Etagenverteiler verwenden.

mit fetten Grüßen

eure kruste ^^

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  • 2 Wochen später...
  • 5 Wochen später...

Ich habe hier noch ein nettes WiSo Skript gefunden!

Gliederung

1. Der Betrieb und sein Umfeld

1.1. Stellung eines Betriebes in Wirtschaft und Gesellschaft

1.1.1. Ziele und Aufgaben

1.1.2. Produktionsfaktoren und Faktorkombination in der Volkswirtschaft

1.1.3. Produktionsfaktoren im Betrieb

1.1.4 Betriebliche Kennziffern

1.1.5 Arbeitsteilung in der Wirtschaft

1.2. Marktstrukturen und ihre Auswirkungen

1.2.1. Marktarten und Marktformen

1.2.2. Anbieter- und Nachfrageverhalten

1.2.3. Preisbildung

1.3. Kooperation und Konzentration

1.4. Grundzüge staatlicher Wettbewerbspolitik

1.5. Prokura und Vertretung

2. Berufsausbildung

2.1 Berufsausbildungsvertrag

2.2 Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung

2.3 Rechte und Pflichten des Auszubildenden

2.4 Ausbildungszeit und Urlaub

2.5 Ausbildungsstätte

2.6 Vergütung und sonstige Leistungen

2.7 Prüfungen

2.8 Kündigung

3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzgesetz

3.1 Lohn und Gehalt

3.2 Entgeltabrechnung

3.2.1 Steuerliche Komponenten

3.2.2 Abgaben zur Sozialversicherung

3.2.3 Beispiel einer Lohnabrechnung

3.3 Arbeitszeit und Arbeitszeitgesetz

3.4 Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz

3.5 Kündigung und Kündigungsschutz

3.6 Jugendarbeitsschutz (JarbSchG)

3.7 Frauenarbeitschutz / Mutterschutz

3.8 Schwerbehindertenschutz

3.9 Urlaub (Bundesurlaubsgesetz / Tarifverträge)

3.10 Tarifautonomie und Tarifvertragsparteien

3.11 Rahmen-/Mantel- und Lohn-/Gehaltstarifverträge

3.12 Friedenspflicht

3.13 Verbindlichkeit von Tarifverträgen

3.14 Streik – Aussperrung - Schlichtung

4. Betriebliche Mitbestimmung

5. Sozialversicherung

6. Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

6.1 Arbeitsgerichte

6.2 Sozialgerichte

wiso.doc

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  • 2 Wochen später...

mmh bin zwar schon ein wenig spät dran mit tips und tricks aber evtl kann das hier auch wer brauchen :rolleyes:

IT-Stoffsammlung..alles was man braucht:

Hier nun der Download-Link zum Zip File (10,7 MB):

===>HIER KLICKEN!

---------------------------------------

Hier ein Beispiel wie eine Gehaltsabrechnung abläuft... (anhand meines Gehalts ;) )

Lohnabrechnung:

Brutto_Lohn:................+3.000,00 €

AG_VL:...............................+40,00 €......(ca.28€ vom Arbeitgeber und Rest vom Staat)

=============================================

=....................................+3.040,00 €......(Steuerpflichtiger Bruttolohn)

Davon Abzüge:

Lohnsteuer:...................-514,67 €.....(nach Lohnsteuertabelle, bei mir 16,93% vom Steuerpfl. Bruttolohn) Zahlt 100% Arbeitnehmer!

Kirchensteuer..................-41,17 €.....(in Bayern, 8% von der Lohnsteuersumme, also 514,67 * 0,08....) Zahlt 100% Arbeitnehmer!

Solizuschlag....................-28,31 €.....(5,5% von der Lohnsteuersumme, also 514,67 * 0,055....) Zahlt 100% Arbeitnehmer!

Krankenvers....................211,28 €.....(BKK Allianz 13,9% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn davon zahlt der Arbeitgeber 50% und Arbeitnehmer auch 50%)

Krankenvers_Zusatz.........27,36 €.....(0,9% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn, zahlt 100% Arbeitnehmer!) Diesen Zusatz muss jeder zahlen!

---------------------------------------------

Summe Krankenvers....-238,64 €......(Diese beiden bilden die zuzahlende Krankenversicherungssumme)

Rentenvers....................-302,48 €......(19,9% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn davon zahlt der Arbeitgeber 50% und Arbeitnehmer auch 50%)

Arbeitslosenvers.............-63,84 €......(4,2% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn davon zahlt der Arbeitgeber 50% und Arbeitnehmer auch 50%)

Pflegevers........................25,84 €......(1,7% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn davon zahlt der Arbeitgeber 50% und Arbeitnehmer auch 50%)

Pflegevers_Zusatz.............7,60 €......(0,25% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn, zahlt 100% Arbeitnehmer!) Diesen Zusatz muss jeder zahlen!

---------------------------------------------

Summe Krankenvers.....-33,44 €......(Diese beiden bilden die zuzahlende Pflegeversicherungssumme)

==============================================

Summe Abzüge:...........-1.222,55 €......(Summe der gesamten Abzüge) das ziehen wir vom Steuerpfl. Bruttolohn ab.

Vorläufiges Netto:......+1.817,45 €......(Vorläufig weil noch weitere Abzüge kommen)

AG_VL...............................-40,00 €......(Vermögenswirksame Leistungen werden abgezogen und auf Bausparer umgebucht)

==============================================

Netto_Lohn:.................+1777,45 €......(Netto Auszahlungsbetrag, das was man auf die Kralle bekommt :wink: )

PS:

Beitragsbemessungsgrenzen: (Jahr 2007)

Bei Kranken. und Pflegevers. ist es die 3.562,5 €

Bei Renten-Arbeitsl. Vers. ist es die 5.250,00 €

(Alles Brutto versteht sich :wink: )

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Pflegevers_Zusatz.............7,60 €......(0,25% Beitrag vom Steuerpfl. Bruttolohn, zahlt 100% Arbeitnehmer!) Diesen Zusatz muss jeder zahlen!

---------------------------------------------

Stimmt nicht ganz:

Nur Personen die ihr 23. Lebensjahr vollendet haben udn noch kein Kind haben.

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PS: Es ist ab dem 25. Lebensjahr =)

§ 55 SGB XI (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze)

(1) Der Beitragssatz beträgt [...]

(2) [...]

(3) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, um einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag für Kinderlose). Satz 1 gilt nicht für Eltern im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Ersten Buches. [...] Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, für Wehr- und Zivildienstleistende sowie für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

bimei

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§ 55 SGB XI (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze)

(1) Der Beitragssatz beträgt [...]

(2) [...]

(3) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, um einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag für Kinderlose). Satz 1 gilt nicht für Eltern im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Ersten Buches. [...] Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, für Wehr- und Zivildienstleistende sowie für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

bimei

ok ich geb mich geschlagen :hells:

hab gar ned gemerkt das ich das schon zahl :P

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§ 55 SGB XI (Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze)

(1) Der Beitragssatz beträgt [...]

(2) [...]

(3) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erhöht sich für Mitglieder nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, um einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag für Kinderlose). Satz 1 gilt nicht für Eltern im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Ersten Buches. [...] Satz 1 gilt nicht für Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, für Wehr- und Zivildienstleistende sowie für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

bimei

Danke, brauch ich ja nix mehr hinzuzufügen.. hehe

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  • 3 Monate später...
  • 1 Monat später...
Prüfungen kann man doch allgemein nur von der IHK bekommen oder?

Nein, für die IT-Berufe vom U-Form-Verlag.

Das weitergeben der Prüfungen ist wegen dem Urherberrechtskram verboten oder nicht?

Kommt auf die Form an, wenn ich erworbene Prüfungsunterlagen verkaufe oder verschenke ist das ok.

Belehrt mich eines besseren ;)

Done.

bimei

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Wenn die Weitergabe (z.B. durch Kopieren) der Prüfungsunterlagen in einem bestimmten Rahmen erfolgt, könnte evtl. § 53, UrhG ("Privatkopie") zutreffen. Kopieren der Unterlagen ist also nicht gleich illegal (das gilt übrigens auch für andere urheberrechtlich geschützte Werke, auch wenn das die Musik- und Unterhaltungsindustrie gerne verschleiert).

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  • 3 Wochen später...
  • 2 Monate später...
  • 4 Wochen später...

Also mal zu deinem Dingens da.

Ich hab mir das Teil ausgedruckt und dachte, ich lern ein bisschen.

Bis zur Seite 6 bin ich gekommen, danach konnte ich mir das einfach nichtmehr antun.

Die Texte sind sowas von sinnlos aneinander geschrieben. Sehr viele Informationen sind einfach total fehl am Platz, passen überhaupt nicht dazu oder sind schlichtweg einfach falsch.

Das liest sich, als hätte derjenige, der es geschrieben hat überhaupt nichts von alle dem verstanden, was er dort geschrieben hat.

Sorry, aber bevor ich mir das weiter antue und irgenwelche sinnlosen und falschen Sachen lerne, such ich mir die Sachen lieber selbst zusammen.

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