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p490

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  1. Also, dass die Beschäftigungszeit unter 25 nicht angerechnet wird, ist längst passé; wurde aber ja schon angesprochen. Die Anstellung nach der Ausbildung ist ein eigenständiger Vertrag. Nun kann man bei der Kündigungsfrist natürlich argumentieren, ob die "Vorzeit" (also Ausbildung)angerechnet wird; das kann bei direkten Anschlüssen auch der Fall sein. aber der AG kann Dich ja eh nicht halten und das weiß er auch. Warum sollte er einen unmotivierten AN denn noch beschäftigen und ihm Geld zahlen? Setz die Kündigung nochmal auf, solange nicht geschehen und lass Sie ihm nochmal zukommen. Wenns "hart auf hart kommt" gehe ich auch davon aus, dass nach 2 Wochen Kündigungsfreist "alles vorbei ist". Gruß p490
  2. Obs ne Abmahnung erstmal gibt oder nicht sei dahingestellt. Weil ein Streit dazu geführt hat, dass der Azubi offensichtlich als Protest der Arbeit fernbleibt kann wohl als wichtiger Grund angesehen werden. ABER: Hier hilft das Ausschlußverfahren. Abmahnung gibts als Antwort nicht und alles andere macht hier einfach gar keinen Sinn (4 Wochen später kanns kein wichtiger Grund mehr sein). Also bleibt Antwort 4 als einzig mögliche und damit richtige Antwort.
  3. Das kann man auch benutzen soweit ich weiss. Ich machs immer "per Hand". 1) Nach der Softwareinstallation die Datenbank mit "startup migrate" starten 2) Unter rdbms das Skript catpatch.sql als SYS laufen lassen (über SQL*Plus mit @%oracle_home%\rdbms\admin\catpatch.sql) 3) Logs überprüfen 4) Datenbank öffnen 5) Unter rdbms alle Objekte rekompilieren, also das Skript utlrp.sql als SYS laufen lassen (über SQL*Plus mit @%oracle_home%\rdbms\admin\utlrp.sql) Wenn man das öfters macht, hat man ein Skript für die Vorgänge. Aber generell gilt: Lies vorher das README. Deswegen heißt es so. Auch wenn man die Datei besser secret.txt nennen sollte; dann würden die Leute da reinschauen. Gruß Andreas
  4. Security Spezialist <-> Einstiegsgehalt (Berufseinsteiger) Also ein eingestiegener Spezialist? Sorry, dass ich mir das Lachen nicht verkneifen kann, aber das sind zwei Gegensätze, die nicht funktionieren. Wenn ich ein "Spezialist" bin, kann ich kein Berufseinsteiger sein...
  5. STOP. Du willst ein Update! Also musst Du zwangsläufig in ein Verzeichnis schreiben, in dem es schon Daten gibt. Die vorhandene Software soll ja ein Update erfahren. Ist doch eigentlich logisch. Außerdem: VOR DEM UPDATE MÜSSEN ALLE ORACLE DIENSTE BEENDET WERDEN. Da darf im services.msc nichts mehr laufen. Bei der Installation wirst Du nach dem "OracleHome" gefragt. Klick einfach mal in das Auswahlfenster rein. Dort kannst Du das vorhandene OracleHome auswählen. Dann wird auch das bisherige Installationsverzeichnis eingetragen. Das muss halt beides übereinstimmen. Neues OracleHome mit altem Installationsverzeichnis funktioniert nicht. Nach dem Update muss auch die Datenbank geupdatet werden. Dazu muss z.B. die Datenbank im "Migrationsmodus" gestartet werden. Nur Software alleine funktioniert so nicht...
  6. Häh? Wenn sie hin ist, kommst nicht an die Daten, aber dann isses ja doch übel...egal. Isses ne Seagate und ist die Platte recht neu? Dann ist evtl. die Firmware hin. Da hat Seagate momentan wohl extreme Probleme. Ansonsten helfen PCInspector oder GetDataBack, wenn "versehentlich" die FAT defekt ist, also das Dateisystem völlig zerschossen ist und die Platte angeblich leer. Habe schonmal meinen USB Stick versehentlich bei einer WinXP-Installation formatiert. Wurde auch alles wieder korrekt widerhergestellt.
  7. ich habe nur anhand der alten prüfungen gelernt. 1,5 tage. 99% in wiso und insgesamt ne 2 im schriftlichen. gutes kosten-/nutzenverhältnis würde ich sagen. aber ich muss anmerken, dass ich nen bwl-vordiplom habe und mir das betriebswirtschafliche halt keine probleme bereitet hat...
  8. hallo?!? es geht dem AG nicht darum, dass man zum BUND muss. genau dasselbe gilt, wenn man zivildienst macht. man ist halt 9 monate (oder sinds noch 10?) nicht da. punkt. vielfach ists gar so, dass man froh sein muss als mann überhaupt eine ausbildungsstelle zu bekommen, wenn man seinen dienst noch nicht geleistet hat. das ist quasi die erste frage, die mir damals immer gestellt wurde und es kam einem wirklich so vor, als wenn man schon alleine deswegen schon gleich wieder gehen dürfte (das gilt natürlich primär für abiturienten, da die wenn um die ausbildungsstelle geht i.d.r. schon gemustert sind). es ist leider in der praxis oft so, dass die AG so reagieren. man kann natürlich glück haben, dass nach der prüfung der bedarf gerade nicht da ist. aber zurückstellen lassen kann man sich wegen einer arbeitsstelle leider nicht. nur während der ausbildung ist das möglich. ansonsten würden ja nur arbeitslose beim bund sein
  9. genau wie einmal angemerkt wurde: eine gesundschreibung gibt es nicht. wenn der AN sich gesundet fühlt und arbeiten gehen will, dann endet die krankschreibung mit der wiederaufnahme der arbeit (falls der AG nichts dagegen hat). der versicherungsschutz ist gegeben. siehe z.B.: http://www.forum-jobline.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2005/05072006.html oder http://www.learn-line.nrw.de/angebote/personal/krankschreibung.htm
  10. nochmal: ob und wie ich mich vom berufschulunterricht befreien lassen kann ist länderspezifisch geregelt. das ist von bundesland zu bundesland verschieden. es gibt bundesländer da geht das, wenn man schon eine abgeschlossene ausbildung hat. in anderen ist wohl teilweise die "abwahl" von fächern möglich und in anderen geht das gar nicht. dort muss man in die bs ohne wenn und aber. wie schwer ist es eigentlich eine suchmaschine zu nutzen und sich die entsprechenden vorschriften der länder anzuschaun?
  11. normalerweise müssen viele regelrecht darum kämpfen, dass der ag diese vorgehensweise unterstützt. wenn man es angeboten bekommt, sollte man dies tun und dies sage ich aus meinen persönlichen erfahrungen. es gibt nichts, was man in den 2 jahren nicht lernen kann, was man ansonsten in 3 tut. für die prüfungen sehe ich da absolut kein problem. ansonsten schau einfach mal durch das board (stichwort: boardsuche). du bist nicht der erste und wirst nicht der letzte sein, der diese frage stellt.
  12. also wenn sich jemand so etwas ansehen will, ist es doch wohl kein problem sich irgendwo zu registrieren. i am sorry, aber jeder der schreit "ist mir zu aufwendig", dem war es offensichtlich nicht zu aufwendig, dass man sich hier registriert, um seine meinung kund zu tun. die leute haben eher generell was gegen das registrieren und dann kann man das ehrlich sagen. aber dann "hat man halt pech gehabt". my 2 cent.
  13. zu 1) Ja zu 2) Dann lern mal mit der Boardsuche oder google umgehen, dann kannst Du Dir solche Fragen selbst beantworten. http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ weil keiner hier z.b. weiß bei welcher Krankenkasse Du bist und wie hoch deren Beitragssatz ist. Sollten aber um und bei 370 € sein (bei 13% Beitragssatz). Das Du ledig und nicht verheiratet bist habe ich einfach mal so angenommen. Monatliches Bruttogehalt: 470.00 € Lohnsteuer: 0.00 € Kirchensteuer: 0.00 € Solidaritätszuschlag: 0.00 € Krankenversicherung: 34.78 € Pflegeversicherung: 4.00 € Rentenversicherung: 45.83 € Arbeitslosenversicherung: 15.28 € Monatliches Nettogehalt: 370.13 € P.S. wieso gibt es den Führerschein ab 17 mit Auflagen, wenn man dann doch wieder Ausnahmen der Auflagen zuläßt? Verstehe einer die Politiker...
  14. Na, sicherlich darf man mittlerweile in D mit den entsprechend genannten Auflagen ein Auto bewegen, aber ich denke mal, dass auf dem Weg zur Arbiet sicherlich nicht die genannte notwendige Begleitperson "zum Spass" mitfährt.
  15. Lerninhalte in den einzelnen Lehrjahren sind in jedem Bundesland verschieden. Kann also keiner beantworten. Ich denke, dass es auf alle Fälle sinniger ist, dass erste Lehrjahr "auszulassen". Der Stoff ist um vieles einfacher, gerade in der BWL, aber es sind natürlich Grundlagen auf die man aufbaut. Also schnell nachholen. Man sollte schon deswegen nicht das letzte Lehrjahr auslassen: Am Ende des dritten tritt die allgemeine Lernphase für die Schüler ein. Vielleicht trifft man sich mal zusammen, um Stoff für die Prüfung durchzugehen oder sonstiges. Alle sind jedenfalls dabei sich auf die Prüfung vorzubereiten. Wenn man kurz vor der Prüfung noch mit den Schülern im 2. Lehrjahr hängt, interessiert die anderen die Prüfung nicht. Man müßte also "Gleichgesinnte" finden etc. Denke schon alleine deswegen sollte man tunlichst das erste Lehrjahr überspringen.

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