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ickevondepinguin

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  1. Nein, ein Projekt darf fehlschlagen oder nur teilbearbeitet werden können, wenn es nachvollziehbar dargelegt wird. Die IHK ist da nicht realitätsfremd. Die Prüflinge geben nur lieber fertige Projekte ab, weil dies dem Semi-Standard entspricht. Heißt: Es wird einfach irgendwie als fertig dargestellt und die Lösung installiert, auch wenn Hardware nicht beschafft werden konnte. Hier kann man möglicherweise Punkte verbrennen. Darlegen als Abweichung, im Projektverlauf an der entsprechenden Stelle aufgreifen und beschreiben. Den Lösungsansatz hast du im Projektverlauf ja demnach schon aufgezeigt. Für die Umsetzung kann das Ganze als PoC dargestellt werden. Bis hierher waren das sehr allgemeine Antworten. Da laufende Prüfung würde ich es auch dabei belassen. Wenn Du dir immer noch unsicher bist, sprich deine IHK an!
  2. Bei uns gibt es pro "Runde" eine neue Frist. Muss ja so sein. Bei uns werden die Antworten auch gesammelt übermittelt. Wenn unsere Prüffrist der Anträge ausläuft, und die Antworten da sind, gehen die gesammelt raus. Danach beginnt idR die neue Frist.
  3. Nein. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass eine solche Löungsauswahl stattfinden wird. Dafür planst du Zeit und formulierst es auch in dem Antrag. Im Antrag stehen keine konkreten Lösungsansätze. Diese vergleichst du in angemessener Art und Weise. Die Lösungsauswahl alleine beträgt im Schnitt 2 Stunden, bei uns.
  4. Schau, dass du die restliche Zeit, neben dem Orga-Kram für die Liveeinführung, sinnvoll verteilst, dann hätte ich damit kein Problem.
  5. Theoretisch hat man Zeit bis 40h vor Abgabepunkt der Dokumentation. Real eine Woche vor Abgabe der Doku. Die Anzahl von Antragsversuchen ist weder in der Prüfungsordnung noch im Gesetz gedeckelt. Zum Antrag: Was waren denn die Ablehnungsgründe? Ich sehe bei diesem Antrag KEINE Auswahl einer Lösung. Wo vergleichst Du Lösungsansätze (kein reiner Produktvergleich, das kann jede kaufmännisch arbeitende Person!)? Ich würde diesen Antrag in dieser Form ablehnen.
  6. Du schreibst doch auch das Berichtsheft im Betrieb. Von daher....
  7. Wie dem auch sei: Grundsätzlich sind 10% der Gesamtpunkte für den Bereich Kunden-/admin/Anwender.../such-dir-was-was-Doku angesetzt für die Bewertung. Weglassen = -10 Punkte....
  8. Im Zweifel den Prozess gegen den Ausbildungsbetrieb und bekommt seinen Verdienstausfall erstattet, da man weiterhin Auszubildender ist und keine Fachkraft...
  9. Nein. In deine Versicherung investiert. Wenn dein Ausbilder dir einen nicht-gute Ausbildung durch deine Einträge bescheinigt, dann hast du hinterher hier gewonnen...
  10. Korrekt. Und die gewichtest du entsprechend. Davon rate ich dringend ab! Die Kriterien sollten eindeutig aus dem Soll-/der Anforderungsanalyse/dem Lastenheft zu entnehmen sein, je nachdem was vorliegt! Selbiges gilt hinterher für das Testen deiner Lösung. Ich empfehle immer, alle Tests schon VOR Lösungsauswahl zu definieren - damit ein lösungsunabhänigiger Test durchgeführt wird! Am Ende lässt sich dann auch ein ordentlicher Soll-/Ist-Vergleich durchführen. Durch die immer gleichen Kriterien(kataloge) bekommt das Projekt einen roten Faden.
  11. Ja würde ich. Da in dem Ausbildungsbericht Tatsachen dokumentiert werden. Das Berichtsheft ist deine (Ausbildungs-)Lebensversicherung. Das IST später dein Nachweis, das du nicht richtig ausgebildet wurdest!
  12. Als Prüfer gar nichts! Was sagt denn dein Ausbilder dazu, der das Unterschreiben muss?!
  13. Ergänzung: Erst nach Abschluss des Verfahrens. Heißt, erst nach erfolgter Beschlussfassung des Prüfungsausschusses - nach dem Fachgespräch. Nach AP1 kannst du folglich keine Einsicht fordern, da das Verfahren aufgrund der gestreckten Abschlussprüfung noch nicht beendet ist.
  14. Halte ich für Gefährlich sich NUR darauf zu verlassen. Vgl. zur Zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung, welche als Anlage deinem Berufsausbildungsvertrag beigelegen haben dürfte, ist zu empfehlen.
  15. Da hast du's. Keine Eindeutige Nennung. Der PA geht sicher, dass du Alternativen abwägst. Mach das einfach, und gut ist. Es gibt bei Cloud-Teleonie ja viele Anbieter, dessen Funktionen und Umfang man gut bewerten kann. Viel Erfolg!
  16. Ich denke, der PA geht somit von einem Vgl. aus und hat nur noch einmal deutlich gemacht, das dieser bitte gemacht werden soll. Diese ist somit drin und gehört natürlich, selbstverständlich in eine Projektplanung hinein und in den Ablauf hinein. Ansonsten, siehe die Antwort von @charmanta.
  17. Nein. Wie ich oben schrieb: Immer von den Prozessen der jeweiligen IHK und des jeweiligen Prüfungs(teil)ausschusses. Der Antrag wird auch nicht nur durch EINEN Prüfer zugelassen oder abgelehnt. Die Frage bei Dir wäre: Welche Kammer? Die Frage beim Kollegen: Welche Kammer?
  18. Ja, das ist ind er Tat wahr. ABER: Damit ist das "Projekt" ein Arbeitsauftrag. Und ist SO nicht genehmigungsfähig. Heißt konkret: Wenn @JaWiesoNicht hier "Abweichungen vom P-Antrag" hat bzw. die Auflage nicht erfüllt, ist das Projekt so nicht bewertbar. Die Auflage ist eine Vorgabe. Es muss ein Vergleich stattfinden, in welcher Weise auch immer! Und dieser muss sich vom Kaufmann für IT-System-Management und vom IT-Systemelektroniker abheben. Sprich: Welches PROBLEM wird mit der neuen Anlage gelöst, und was sind die Alternativen unter dem neuen Ansatz. Problem: Analge ABC auf $_Technik-basierend hat folgende EInschränkungen/es passiert in nächste rZeit das, es geht nicht jenes. Soll: Eine neue Analge die A, B, und C kann. Gewichtung der Kriterien ist folgende... Vgl: 3 Alternativen. Dadurch ist bedingt, das es eine "Pseudo"-Auswahl wird. Das ist eigentlich so nicht gewollt. Dein Antrag jedoch genehmigt mit der Auflage. Bring das also entsprechend ein, so, als wenn Du hier wirklich einen Vgl. machen würdest... Dein Projektantrag wäre bei uns so niemals durchgegangen. Käme im Verlauf (durch eine Rückfrage durch uns oder deinem Antrag eindeutig) heraus, das die Lösung feststeht oder gar umgesetzt ist, wäre es "verbrannt". Wir würden ein neues Thema fordern. Soviel zu den Fakten. Inhahtlich kann/darf Dir hier keiner mehr helfen, da genhmigt mit Auflage.... Vielleicht hat @charmanta oder @skylake in ihrer jeweiligen, großherzigen Weisheit noch einen allgemeinen Hinweis.
  19. Oftmals ist die Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erst nach der Abgabefrist der Prüflinge möglich. Sprich, bei uns ist das so, das wir dann folglich vor dem 08.03. nicht an die Anträge kämen, auch wenn wir wollten. Bis zu zwei- bis drei Wochen ist in der ersten Phase normal, nach Deadline. Es sind immerhin alles ehrenamtliche Prüfer, die das in ihrer Freizeit machen und ggf. über Entscheidungen auch sprechen müssen. Rausgeschickt werden die Antworten dann wieder nach der Bearbeitungsphase der Prüfer, gesammelt auf einem Mal.
  20. Warum denn nicht? Ich bin z.B. auch FiSi und betreibe in einem Verein, in welchem ich aktives Mitglied bin, andere Softwarelösungen als wir sie in der Firma hier anwenden würden oder betreue dort auch die technischen Aspekte der Webseite.
  21. Darf ich fragen bei welcher Kammer?! Wir wollen dir da keinen Strick raus drehen, aber eigentlich ist das ja kein FiSi-Projekt. Das ist ja krass.
  22. Ich würde die Aufzählerei weglassen. x Windows-Server, y Linux/Ubuntu-Server. Diese laufen auf Desktop-PCs in einer gewachsenen Struktur. Sehe ich auch so. Suche eine Lösung für die Abschaffung der Desktop-PC-Server. Damit hast du mehrere Lösungen. Virtualisierung ist möglich und ein sinnvolles Projekt. Vor Allem mit der Übernahme der Dienste/Server in die VM-UMgebung.... Denn die "gewachsene" Struktur ist dein Problem!
  23. Meine zitierten Stellen lassen somit noch auf Arbeitsauftrag schließen. Damit nicht genehmigungsfähig....
  24. Und das jetzt bitte in der Textform sauber formulieren und als gesamten Antrag neu hier eintragen Dann schauen wir gerne drüber
  25. Ja, genau. Aber: sowie sagen mir im Zusammenhang das hier lediglich eine neue ESXi-Version installiert wird und ein Server getauscht wird. Das ist ein Arbeitsauftrag, somit nicht genehmigungsfähig. Problem: HV ist alt und unsicher. Verstanden. Aber wo ist die kaufmännische Entscheidung? Du sagst, das du den bestehenden ESXi aktualisieren möchtest. Was passiert aber mit den VMs? Müssen die konvertiert werden? Da steckt viel mehr hinter, als nur den HV zu aktualisieren - wenn man nicht bei ESXi bleibt. Wo liegen die VMs? Auf den Datenträgern auf den einzelnen Servern? Auf einer SAN? Die fachliche Tiefe ist nicht da, weil wie gesagt, es erst einmal nur ein Arbeitsauftrag ist.

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