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Parser

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Alle Beiträge von Parser

  1. es wäre an dieser Stelle interessant etwas über den (Schul)bildungshintergrund von @Aeropsia zu erfahren, um genauer einschätzen zu können ob man guten Gewissens zum autodidaktischen Erarbeiten der Themen raten kann. So viel schon mal vorab: In den allermeisten Fällen sollte dies kein Problem sein. Was mich etwas beunruhigt ist, dass zumindest bei uns in BW die IHK eine Mindestzahl abgesessener Schulstunden zwingend verlangt und diese auch stichprobenartig kontrolliert ...
  2. SQL

    Parser hat auf mikeschuele91's Thema geantwortet in IT-Weiterbildung
    nicht direkt youtuber, aber einen anderen Tipp: du kannst dir die Northwind Beispieldatenbank installieren und zu dieser mal die folgenden Übungen machen: https://github.com/eirkostop/SQL-Northwind-exercises
  3. nochmal : In BW ist die Formulierung nicht "darf nicht programmierbar sein" sondern: Zuglassen ist ein nicht programmierter Taschenrechner (weiter oben habe ich mal ausgeführt warum auf diese Definition theoretisch alle Taschenrechner zutreffen)
  4. Point taken. Dann könnte man eine "Sammelprüfung" anbieten einen Tag vorher. (TRs einsammeln und verwahren. Hinweis: In BW wird die Prüfung an der BS durchgeführt ... ) Oder noch besser: GTRs zulassen, da diese Einschränkung aus meiner Sicht keinen Sinn ergibt...
  5. Darum geht es in der Tat. Meines Erachtens ließe sich das Problem ganz einfach lösen indem der Prüfling der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung den Taschenrechner aushändigt. Die Prüfungsaufsicht kann ihn dann inspizieren und ggfs. den Speicher löschen.
  6. ich habe mir diese quasijuristische Frage auch schon oft gestellt. Ich habe noch einen GTR auf Abiturszeiten (TI 89 Plus). Dieser ist programmierbar. Trotzdem würde ich diesen aus Gewohnheits- und Komfortabilitätsgründen gerne nutzen. Bei uns in BW ist man, zumnidest in AP Teil 1 , dazu übergegangen folgende Vorgabe zu machen: nicht programmierter Taschenrechner Ich frage mich dann immer, ob damit gemeint ist dass man diesen nicht selbst programmiert hat oder ob er auch schon "programmiert" ist wenn man nur die "Standardprogramme" betrachtet die darauf sind. Und in gewisser Weise schließt obige Vorgabe ALLE Taschenrechner aus, denn auch Grundfunktionen und das Wurzelziehen (vermutlich durch Heron Algorithmus) sind in diesen Taschenrechnern einprogrammiert. Fragen über Fragen... (auf die ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Vielleicht nerde ich an dieser Stelle aber auch zu sehr ab)
  7. ich stimme @hellerKopf zu. Ferner ergänze ich um: Du machst dir gefühlt zu viele Sorgen, es sieht nicht so düster aus wie du es darstellst. Versuche dich zu entspannen und gehe die Sache ruhig und gelassen an.
  8. wie bereits oben geschrieben wurde sehe ich diese Einstellung überaus kritisch. Ein Auszubildender ist keine billige Arbeitskraft, sondern ein Auszubildender.
  9. Jeder Mensch mit IQ >= 80 kann (muss!) eine AP Teil 1 bestehen. Man kann sehr viele Fragen mit gesundem Menschenverstand beantworten, die fachliche Komplexität (eigentlich möchte ich davon gar nicht sprechen) ist ein Witz für jeden, der das Wort Fachinformatiker schreiben kann. Anekdote: Unser BS-Lehrer gab mal eine AP Teil 1 zum "Test" einem Bekannten, der einen Handwerker Betrieb hat. Dieser bestand AP Teil 1...
  10. Parser hat auf Pinky2024's Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    was immer gerne vergessen wird: man muss zwischen unterschiedlichen Studiengängen differenzieren. Es ist ein Riesenunterschied, ob man Informatik oder Medienwissenschaft studiert. Bei ersterem ist der (intellektuelle) Aufwand enorm, ebenso wie die erforderliche SELBSTdisziplin. Zum Thema ÖD: Der ÖD ist für einen Fachinformatiker mit Ausbildung nicht der optimale Arbeitsplatz, wenn man das Einkommen maximieren möchte. Obwohl hier (langsam!) ein Umdenken stattfindet ob der schieren Personalnot im ÖD und den Opportunitätskosten, die man als Fachinformatiker vorrechnen kann.
  11. Parser hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    TL,DR: ich fasse mal zusammen: Don't do it ...
  12. Die Nutzwertanalyse ist subjektiv , denn
  13. Ja, das stimmt so. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag vor der Abschlussprüfung, der allen Auszubildenden in § 15 BBiG gewährt wird. Dass die Auszubildenden für den Tag der Freistellung weiter ihre Vergütung erhalten, ist in § 19 BBiG abgesichert. Die Freistellung zur Prüfungsvorbereitung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG gilt an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. "Arbeitstag" ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb oder in der Dienststelle gearbeitet wird. In der Praxis bedeutet das: Ist ein Montag als Prüfungstag angesetzt, das Wochenende arbeitsfrei und der Freitag Ausbildung im Betrieb, geht der Freitag als Arbeitstag dem Prüfungstag nicht "unmittelbar" voran, weil das Wochenende dazwischenliegt. Es besteht keine gesetzliche Freistellungspflicht. Wird allerdings üblicherweise am Sonntag gearbeitet, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, so ist der Sonntag der Arbeitstag, der der Prüfung "unmittelbar vorangeht" und damit freizugeben.
  14. Parser hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wir finden das ALLE eine selten dümmliche Idee. Dann schreibst du das GENAU SO in das Berichtsheft. Das Berichtsheft kann auch als Beweis FÜR DICH dienen, wenn in der Ausbildung etwas schief läuft, z.B. man dir ständig ausbildungsferne Inhalte als Arbeitsaufgaben gibt.
  15. mögliche gründe Informatik an einer Universität zu studieren: 1. Intrinsisches Interesse am Fachgebiet, Spaß daran die Dinge sehr gut zu verstehen. 2. Man will Lehrer werden und brauchts für die Verbeamtung 3. Man will in die Forschung 4. Man will zu FAANG 5. Man will in einem großen Konzern (Daimler, Porsche, BASF) Chief Software Architect werden 6. Man will bei IBM Datenbanktechnologien federführend mitentwickeln
  16. Die Region ist nicht gerade für das große Geld bekannt. Trotzdem schön da (hohe Lebensqualität) ! Kleine Bude --> kleines Geld. My two cents: Ich würde mal mit 3.300 Euro brutto pro Monat in die Verhandlung gehen.
  17. nein, da du keinen Bachelor oder ein Bachelor Äquivalent besitzt. Du hast, wie @skylake es bereits gut beschrieben hat, absolut keine Ahnung davon was ein akademisches (Informatik)-Studium bedeutet. Dadurch bedingt, dass das intellektuelle Niveau in der Ausbildung so katastrophal ist (s. @skylake s Ausführungen) gilt diese Aussage so für die allermeisten Länder nicht. Diese Aussagen sind sämtlich falsch, auch illustrieren sie sehr deutlich, dass du nicht den geringsten Plan davon hast, WAS Informatik ist. Hint: Das , was in den Fachinformatiker Prüfungen abgefragt wird hat mit Informatik herzlich wenig zu tun. Du hast wirklich absolut nicht den blassesten Schimmer davon, wie es an einer Universität zugeht. ... das glaube ich auch.
  18. den dritten Punkt (" Müll liegen lassen") finde ich noch verständlich, aber die beiden ersten nicht. Wie bereits von Vorschreibern geschrieben wurde fände ich es sehr befremdlich in einer fremden Firma einfach mal in die Küche reinzumarschieren. Und auch das Whiteboard würde ich nicht reinigen. Das mag in einer Startup Bude einen gewissen "Charme" haben, sein Glas "wegzuräumen". Aber ich glaube nicht, dass ein solches Verhalten in einem Konzern erwartet wird. Im Gegenteil, man fände ein solches Verhalten hochgradig eigenartig. Dafür gibt es eigenes Personal, welches es vermutlich auch alles andere als witzig findet, wenn man ihm seine Arbeit "weg" nimmt ...
  19. sehr coole und wichtige neue FI-Spezialisierung. "Man" (die Firmen) ist aber noch nicht so weit. Lerne FIAE, habe aber starkes Interesse an DP Themen. Habe den FIAE deshalb gewählt, weil breiter aufgestellt und weiter verbreitet ...
  20. Gehaltstechnisch nach oben hin open end, dafür weniger Arbeitsplatzsicherheit. (Leistung lohnt sich) Gehaltstechnisch klare Begrenzungen/ Gehaltsbänder, die nicht schlecht sind. Nach Übernahme ins Beamtenverhältnis quasi Unkündbarkeit. Evtl. Nachteil: Eine gewisse Beamtenmentalität kann sich aufgrund des vorigen Fakts einstellen ...
  21. Meines Wissens kann man in Argentinien keinen akademischen Grad erwerben. der es direkt ermöglicht sich in Deutschland Dipl.Ing. zu nennen. Selbst die Bezeichnung Ingenieur ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung (siehe Ingenieurgesetz IngG). Ich wäre an @juansel10 s Stelle äußerst(!) vorsichtig mit dem Führen solcher akademischer Grade und geschützten Berufsbezeichnungen!
  22. @neinal nicht. Sie kannst du gerne mal fragen, ob sie das FI-Zeugnis beilegt.
  23. das stimmt so nicht. Frag mal die Leute hier mit Berufserfahrung , die teilweise in sehr gut dotierten Positionen unterwegs sind. Sehr viele von denen legen da das Fachinformatiker Zeugnis gar nicht mehr vor, da Berufserfahrung VIEL wichtiger ist. Deswegen stimme ich @RaZZoR zu:

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