Guten Tag,
ich habe ein sehr bekanntes Szenario, eine redundante Firewall zu erstellen. Ursprünglich bei einem Kunden, dieser hat sich aber umentschieden, nun hat mein Ausbilder gesagt, ich kann es ja trotzdem an den Testservern machen und wenn der Kunde sich umentscheidet, es dann doch durchführen. Also ist es nun ein Teilprojekt geworden.
Für den Betrieb erstelle ich eine komplette Anleitung die dann für das Endprojekt, dann sinnvoll eingesetzt wird.
So, denkt ihr das wird die IHK verstehen?
Zweite Frage:
Ich bin gerade bei einer Amortisation dran. Ich habe das Szenario, wenn man ein VPN-Zugang einrichtet gegenüber keinem VPN und der ITler muss für die Wartung der Firewall immer zum Kunden fahren. Mir wurde gesagt, dass mein Thema ja Firewall ist und nicht VPN. In der Dokumentation wird aber auch der VPN Zugang für die zukünftliche Wartung eingerichtet.
Dritte Frage:
Ich habe auch ebenso eine Nutzwertanalyse für die VPN Software gemacht. Ist das dann auch schlecht?
Die Firewallsoftware ist schon fest durch den Kunden bestimmt und wird nur geupdatet. Daher kann ich dort keine Nutzwertanalyse durchführen.
Ich bedanke mich mal im voraus für Antworten!