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geloescht_JesterDay

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  1. Naja, das ist ja nix besonders großes oder schweres. Ich würde zu den Winkeleisen tendieren. Allerdings nicht direkt Winkeleisen, sondern einfach ein kleines Stück Metal. Welches da am besten geeignet ist... keine Ahnung, würden wohl ansich fast alle gehen. Also stelle es mir so vor: Das Metall ist so ca. 20 cm lang und vielleicht 2cm breit. Je nach Stärke der Schiene, die da dran/drauf soll nimmst du 2-3 cm und biegst sie in 45° zum Rest. Die lange Seite befestigst du an der Decke, die Kurze ist für deine Schiene. Da es nur eine möglichst kurzer Schenkel ist, ist auch die Stabilität gewährt. Du müsstest dich schon dranhängen, um das wieder zu verbiegen. Und selbst das reicht je nach Material nichtmal aus. Die Sache ist halt, wie du das gebogen bekommst, aber da kannst du mal in einer Eisenwarenhandlung nachfragen, oder bei einem Schlosser oder Schmied oder so. Also die Massangaben sind nur mal geschätzt. Das wirst du am besten entscheiden können, was du brauchst. Wenn dir das nicht passt, nimmst du einen Holzblock oder Würfel oder so. Da sägst du hinten einen Teil in 45°! Winkel ab. An der Decke kannst du das dann mit einer langen Schraube und einem Dübel entweder von Vorn oder von Untern durch den Würfel durch befestigen. und daran dann die Schiene. Je nach Größe, die du wählst, sollte das wohl am unauffälligsten sein.
  2. Aber der Anwalt will ja schon wenn es dann vor Gericht geht schonmal einen Vorschuss bzw. eine Teilzahlung. Also bei mir war es damals so (nicht wegen einer Abmahnung), weiss aber nicht mehr genau er die wollte. Und bis dahin beruht alles noch auf dem urspr. Streitwert. Naja, wir drehen uns eh im Kreis hier... Wir sind uns auf jeden Fall einig, dass es für den Betroffenen nicht gerade toll ist und dabei sollten wir es auch belassen.
  3. Klar, aber bei 15.000 Euro Streitwert sind die auch nicht ohne. EDIT: Suche im Internet Ergabe so ca. 5000 Euro. http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm
  4. Zu 1. steht auf der von mit verlinkten Seite oben der Tip, die Abmahnung unter deutlicher Kürzung der Gebühren zu akzeptieren. Der Anwalt müsste die restl. Kosten dann einklagen. Das würde aber nicht unbedingt gemacht, weil dann nur die Anwaltskosten bzw. die noch offene Differenz der Streitwert ist und die Kosten damit deutlich niedriger wären (bzw. das, was der Anwalt dafür bekommt). EDIT: Dort aber bitte selber nachlesen und nich meine Erinnerung daran jetzt als Tip nehmen. Wenn doch: Auf eigene Gefahr. und zu 2.2: die von mir genannten Bedingungen sagen ja, dass der abmahnende die Kosten nur dann zahlen muss, wenn er genau wusste (oder davon ausgehen musste), dass seine Abmahnung nicht korrekt ist. Wenn er also davon ausgehen konnte, seine Abmahnung sei korrekt und das Gericht entscheidet anders, bleibst du auf den Kosten sitzen.
  5. Du hast das entscheidende, die Klammer dahinter, "vergessen"
  6. In der Registry: Windows Registry Editor Version 5.00 [HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Internet Explorer\PageSetup] "footer"="Hier steht meine Fusszeile ohne Platzhalter für die Seite o.ä." über die Seite selber auf keinen Fall.
  7. Ja, das meine ich ja auch genauso, und ich finde das ist nicht die falsch Richtung (s.unten). Wenn ich also abgemahnt werde, mir einen Anwalt hole und das Gericht entscheidet das die Abmahnung nicht gültig ist, bleibe ich auf meinen Anwaltskosten sitzen. Ich bin also so oder so der $!&§$ und darf zahlen.
  8. <form method="post" name="myform" action="<?php echo $_SERVER["PHP_SELF"]; ?>"> ... </form> [/php] oder ein einfacher Link auf die eigene Seite. Das bringt z.B. etwas, wenn das Skript von einer anderen Datei eingebunden wird, z.B. index.php?script=myscript.php dann braucht myscript den Namen und den Pfad der Datei nicht kennen. Gut, das Beispiel ist nicht das Beste, weil der Request-String mitübergeben werden müsste (oben beim Form).
  9. War auch nicht anders gedacht. Es ging um den Streitwert ansich und den gibt es bei jeder Verhandlung.Und mir viel auf die schnelle nix anderes ein EDIT: Aber der Anwalt legt seine Gebühren erstmal nach dem Streitwert fest. Und wenn der dir sagt, das wird dich 10.000 € kosten, dann überlegst du dir das lieber nochmal. Auch wenn da evtl. weniger rauskommt am Ende.
  10. Es steht im UrhG aber drin, dass man Teile nutzen kann und darf! Wie oben schon angegeben z.B. § 51 und 57 (und ne Menge andere). EDIT: Wären da nicht die enormen Anwaltskosten (bei 15.000 € ist das schon ne Menge), würde das hier vielleicht geklärt werden können. So aber ist es viel einfacher und billiger die Seite erstmal zu schliessen und ggf. die Abmahnung zu zahlen und das Comic zu löschen. Auch dazu findest du ein paar Beiträge weiter vorne was Ja, der Urheber darf das verbieten. Die GEMA besitzt ja keinerlei Rechte an dem Werk, kann also nicht über die Verwendung oder Verbreitung entscheiden. EDIT2: Auch du zahlst ja für jeden CD-Rohling und Recorder (u.ä.) GEMA-Gebühren. Dennoch darf der Rechteinhaber dir verbieten, das ganze zu kopieren ("Kopierschutz").
  11. Nein, als Streitwert kann man nicht irgendeinen Fantasiebetrag angeben. Angenommen ich hätte in einem großen Unternehmen beim Portier vorne den Kugelschreiber kaputt gemacht und wäre geflüchtet, könnte das Unternehmen, auch wenn es das sonst nicht ernst nimmt, keinen Streitwert von > 10.000 € angeben Der Streitwert muss sich zumindest begründen lassen. Ob die Begründung akzeptabel ist entscheidet im Zweifel, also wenn der Beklagte sich dagegen wehrt*, das Gericht. EDIT: *Wohlegemerkt gegen den Streitwert Einspruch einlegt, nicht gegen die Abmahnung ansich.
  12. Und wie genau hast du das gemacht? Und um was für eine Art Seite ging es? Also was für ein Thema hat die Seite, welche Suchbegriffe hast du benutzt.
  13. Ist in meinen Augen nicht so. Metatags waren mal sehr wichtig, sind es aber heute nicht mehr so. Grund dafür ist der Missbrauch der Metatags bei vielen Seiten. In die Metatags wurden viele Stichwörter eingetragen, die mit der Seite aber ncihts zu tun hatten. In der suchmaschine waren die Seiten dann vorne zu finden, aber gebracht hat das nichts für den, der danach gesucht hat. Beim SEO-Wettbewerb der c't (Search Engine Optimization) kommt in der ersten Analyse der Ergebnisse das Wort Meta nicht einmal vor. Wichtiger ist der Inhalt und eine saubere Struktur der Seite. Auch Links in Foren bringen vielleicht etwas, damit die Seite überhaupt erstmal gefunden wird, ansonsten bringt das aber nicht viel. Etwas anderes wäre es, wenn die Foren oder Seiten in denen dein Link auftaucht auch etwas mit deinem Thema zu tun haben und dabei auch noch gut stehen in der Suchmaschine. Wenn die Seite für eine Suchmaschie uninteressant ist, ist sie das auch wenn sie auch 10 anderen uninteressanten Seiten verlinkt wird. Also am besten deine Seite von vorneherein gut aufbauen. Die Tips bei der c't (s.o.) hefen dir dabei bestimmt.
  14. Wieso sollte man das, wird das jetzt z.B. im Musik- oder Kunstunterricht auch gelehrt? :beagolisc Aber zum Thema... er hat einen Teil des Liedes genutzt. Er hat weder das ganze Lied genutzt, um ein neues daraus zu machen (Covern nennt man das auf neudeutsch und das ist ausserdem erlaubt, nur die GEMA meldet sich dann), noch hat er das kopiert (aus einer nicht eindeutig legalen Quelle. Vielleicht hat er die CD ja gekauft, darum geht es hier aber nicht), und vorallem hat er seine Kopie nicht verbreitet. Es geht hier um einen kleinen Teil des Liedes (weiss nicht wie lang das Lied geht. Ich hab jetzt nur gefunden, dass die CD 44 Min Spielzeit hat und 12 Lieder enthält. Das macht im Schnitt 3,666 Minuten / Lied als 3 Min 40 Sek ung. Damit sind 20 Sekunden als ca. 11% des gesamten Liedes). Das müsste wohl ein Gericht klären, ob das nicht unter § 57 (Unwesentliches Beiwerk) des UrhG fällt, oder vielleicht unter §51 UrhG (Zitate), oder sonst wie doch erlaubt ist (ich bin, wie ihr euch denken könnt, kein Anwalt o.ä.). Dazu wird es aber bestimmt nicht kommen, da Sony gleich mit 15000Euro Streitwert die Latte sehr hoch gelegt hat. Die Kosten für den Anwalt hängen nämlich vom Streitwert ab. Hätten sie z.B. nur 1000 Euro genommen (wenn wir mal von 1000 Downloads ausgehen und 1 Lied 1 Euro kostet (wobei es ja aber nicht ein ganzes Lied war...)), wäre der Anwalt gleich einiges günstiger für den Beklagten. Den Streitwert aber erstmal an die höchstmögliche Grenze (oder darüber) zu legen, ist eine Taktik, mit der man andere, die sich sowas nicht unbedingt leisten können praktisch kaltstellt. Das Sony sich sowas leisten kann wird wohl keiner bezweifeln. Zu einer Klärung vor Gericht wird es also mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nicht kommen. Das sich jetzt Leute hinstellen und von sich geben, dass es doch eindeutig ist und er es nicht anders verdient hat, ist schon sehr kühn. Wie schonmal gesagt, kannte ich die Seite nicht. Es spielt für mich als keine Rolle, ob die Seite geschlossen ist oder nicht. P.S. Man kann der MI ja doch irgendwie gratulieren zum Erfolg ihrer Werbeaktion. Die Leute kopieren zwar nicht weniger, aber sobald jemand von dort was mit Urheberrechtsverletzung sagt, sind sich fast alle gleich ihrer Schuld bewusst. Wenn die sowas sagen muss es ja stimmen... Das einzigste was man vom UrhG weiss ist, dass man nix kopieren darf und das reicht denen dann schon. Man darf das aber sehr wohl, wenn auch nur in begrentztem Umfang und eben nicht immer. Und ausserdem bin ich mir sicher, dass es hier nicht darum ging, dass ein kleiner Teil des Liedes genutzt wurde, sondern eher um die Art wie und wo er genutzt wurde.
  15. War mein Fehler. Ich hab, wie öfter mal im TS, hier die geschweiften Klammern verwendet. Mit runden geht es
  16. # Falls angemeldet, Logout anzeigen [loginUser = *] temp.login = TEXT temp.login.value { <form action="/index.php?id={$LoginPageID}" method="post"> Angemeldet<br /><input type="hidden" name="logintype" value="logout" /> <input type="hidden" name="pid" value="{$UserFolderID}" /> <br /> <input type="submit" name="submit" value="Logout" /></form> } Jetzt hat das ganze keinen Inhalt.
  17. Das Zauberwort heisst hier: Multipart Der erste Teil deiner Mail ist die Textnachricht (mit entspr. MIME-Type) und danach folgt ein Teil (wie bei einem Mailanhang), der die HTML Nachricht enthält. Ein entspr. konfigurierter Client wird dann nur den HTML-Part anzeigen bzw. nur den Text-Part. EDIT: Wenn du dann noch Bilder innerhalb des HTMLs haben willst, musst du die auch in einem zusätzlichen Part mit anhängen. Diesem Part gibst du dann noch eine eigene ID und auf diese ID beziehst du dich in der img src. Nur mal als Hinweis
  18. Hi, hoffe doch mal, dass sich hier irgendjemand mit Typo3 auskennt. Mein Problem diesmal: Ich hab im TypoScript ein Formular, was ausgegeben werden soll, wenn der Benutzer nicht angemeldet ist und eine andere Version davon, wenn der Benutzer angemeldet ist. Das ist alles ok und geht auch. Jetzt mein Problem: Es handelt sich um mehrere Zeilen im ScriptEditor. Ich hab da z.B. stehen: # Falls angemeldet, Logout anzeigen [loginUser = *] temp.login = TEXT temp.login.value = <form action="/index.php?id={$LoginPageID}" method="post"> und so weiter. Um es etwas übersichtlichter zu machen, hab ich den Text, der in Value reinsoll auf mehrere Zeilen verteilt. TypoScript nimmt aber nur das, was in der ersten Zeile steht. Gibt es da eine Möglichkeit mehrere Zeilen zusammenzuhängen? Er macht ja auch keinen automatischen Umbruch oder so, würde also sehr blöd aussehen.
  19. Weil eine Nutzung eben erstmal, entsprechende Vergütung vorrausgesetzt, eigentlich immer erlaubt ist. Wenn einem die Nutzung nicht passt, muss man das als Urheber dem nutzer mitteilen. Listen mit "erlaubt" - "nicht erlaubt" hätten dann wieder das Problem, dass der Nutzer dann versuchen würde, seine Nutzung eben gerade noch am Rand eines solchen Verbots zu halten. Dann müsste man dennoch wieder den Urheber befragen. Wirklich hilfreich wäre so etwas nicht unbedingt. Meistens kann man es sich ja schon denken, das jemand mit einer Nutzung wohl nicht einverstanden wäre (etwa die Nutzung für eine Parteiwerbung der NPD bei Musiker, die z.B. Mitglied der SPD sind o.ä.). Ausserdem sagte der Vertreter der Stones ja, und auch der CDU, dass sie mit der Nutzung nicht einverstanden sind, allerdings unternehmen sie (noch) nichts dagegen. Wirft IMHO auch ein "gutes Licht" auf die UrhG-Verschärfungsdebatte, wenn die CDU vom Urheber gesagt bekommt "Ne, dürft ihr nicht nutzen", sie aber sagen "Wir zahlen was an die GEMA, also interessiert ihr uns nicht" und das Lied dennoch nutzen. EDIT: Stimmt. Ausserdem musst du als Künstler erstmal der GEMA beitreten, um in den Genuss überhaupt zu kommen, bzw. als Verwerter.
  20. Die GEMA ist nur dafür da, das Künstler für eine evtl. Nutzung auch Geld erhalten. Stell dir mal vor, jeder, der Musik aufführt, müsste mit jedem einzelnen Künnstler abrechnen. Eben, nicht besonders toll. Deswegen wurden Einrichtungen wie die GEMA geschaffen. Aber da es hier nur um eine Vergütung geht, hat es noch lange nichts mit der Erlaubniss des Urhebers zu tun. EDIT: Aus dem Grund wirst du auch nie einen von der GEMA über "die bösen Raubkopierer" jammern hören
  21. Eine 2.Firewall ja gerade nicht, deswegen ja die DMZ. Wenn auf dem Rechner sonst nix läuft ist es ja egal. 1 (oder 2) offener Port (=FTP) und ssh nur für lokales Netz. Sonst läuft nix was mit Netzwerk o.ä. zu tun hat auf dem Server. Eine Windowskiste sollte es natürlich nicht unbedingt sein Aber auch da kann man eigentlich, auch ohne FW, alles unnötige schliessen.
  22. Sooo eindeutig wie hier manche tun ist es auch nicht. Ausserdem waren es auch nur 20sek. Was hier angemahnt wird, wird wohl weniger die Nutzung des Werkes (20 Sekunden davon laut dem Artikel oben) sein, sondern eher die Art des Comics, zu dessen Unterlegung das Stück verwendet wurde. Also halt, dass es dafür verwendet wurde.

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