Bauch: Job kündigen.
Ich habe mich lange mit einer sehr ähnlichen Entscheidung befasst. Bei mir ist es allerdings an dem Punkt: Ausgaben, gescheitert.
Da ich damals die Reserven nicht hatte um die freie Zeit zu überstehen.
Denke doch mal über eine Reduzierung der Arbeitszeit nach.
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbundesrecht%2Ftzbfg%2Fgesamt.pdf&ei=x34iVNmzL7C07Qbxn4HACw&usg=AFQjCNEDBrJeAq_JtpIBBD3Lg_5nmNjjjw&bvm=bv.76180860,bs.1,d.bGQ&cad=rjt
Nach §8 Satz 1 (1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass
seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Kannst du die Verringerung verlangen.
Musst diese 3 Monate vorher deinem Arbeitgeber mitteilen. Dieser muss dann bis spätestens 1 Monat vor beginn der gewünschten Teilzeit dies schriftlich abzulehnen. SCHRIFTLICH!
Ansonsten, wenn er nur mündlich wiederpsircht. Egal. Dann gilt das ganze als angenommen.
Wenn du also z.B. auf 50% Reduzieren würdest bekommst Du auch entsprechend 50% Gehalt.
Eventuell kannst du ja sogar mit deinem Chef vereinbaren das du in den Semesterferien mehr und im Semester weniger Stunden arbeitest.