Moment, du brauchst nichtmal Sonderurlaub beantragen, denn zur Bildungsarbeit der Berufsschule gehören auch Veranstaltungen mit berufsbezogenem Schwerpunkt (z.B. Betriebsbesichtigungen, Studienfahrten) oder mehrtägige Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt sowie Projekttage.
Der Erlass über Schulwanderungen, Wanderfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten usw. sieht vor, dass in der Berufsschule 2 eintägige oder eine zweitägige allgemein bildende oder berufsbezogene Veranstaltung je Schuljahr und Klasse durchgeführt werden kann. Ferner kann eine Studienfahrt mit berufsbezogenem Schwerpunkt oder eine Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt (z.B. Skifreizeit) bis zur Dauer von 6 Unterrichtstagen je Schülerjahrgang durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Unterrichtsveranstaltungen besonderer Art. Die Auszubildenden sind zur Teilnahme verpflichtet, soweit nicht triftige Gründe im Einzelfall dagegen sprechen. Daraus folgt, dass auch der Betrieb verpflichtet ist, die Auszubildenden für diese schulischen Veranstaltungen freizustellen. Wenn diese Veranstaltungen länger als 2 Unterrichtstage dauern, wird dies mit dem Berufsschulunterricht an jeweils abzustimmenden Schultagen verrechnet.
Dein Klassenlehrer soll dir schriftlich geben das Ihr vom bis auf eine Studienfahrt mit berufsbezogenem Schwerpunkt geht.
Das legst du deinem Ausbilder mit und teilst Ihm somit mit, das du an den Tagen eben "Schule" hast.