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api

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  1. ich nehm mal punkt 3, den wiso stoff: sehr gutes buch: sicher zum industriekaufmann von groh/schröer aus dem merkur verlag rinteln; lass dich nicht vom titel irritieren, wiso abteilung passt auch für it'ler;
  2. so, nachdem jetzt drei leute eine stunde gegoogelt haben, und nichts gefunden haben: jetzt hier die aufgabe für alle: ich suche eine ein webseite, auf der beispielsweise die tagestemperaturen von münchen aus dem jahr 1966 zu finden sind. gibts sowas? danke.
  3. also egal was auch immer ein freelancer ist; ein freiberufler ist selbstständig, ansonsten ist er angestellter, aber dann kein freiberufler mehr. zurück zum thema: ich glaube nicht, das man seinen tarif aus seinen lebenshaltungskosten zurück rechnen kann; man musssehen was der markt für die spezielle dienstleistung abgibt. blöde frage: haben dein auftraggeber und du kein honorar bei auftragerteilung vereinbart?. ich meine. rechnung schreiben klingt für mich so, als wäre die leistung bereits erbracht und du rätslest jetzt was du berechnen sollst?
  4. *goldenenrahmenrauskram* *nagelinsforumhau* *gajulipostaushäng* schon wärs, wenn es so jemals kommen würde.
  5. eigentlich waren das meine worte. irgendwie hast du mich falsch verstanden.:confused:
  6. nein, das ist deine interpretation. ich halte sie durchaus für mündig. aber eine berufsschule ist leider/gottseidank nicht der ort an dem diese zu beweisen wäre. die schüler haben schlicht und ergreifend nicht die möglichkeit, dinge die von grund auf schlecht laufen zu korrigieren. selbstredend gibt es schulen an denen es gut läuft, logisch gibt es schulen an denen die lehrer eine gesprächs-/diskussionskultur fördern. aber dies ist nicht der regelfall. wenn (schlechte) lehrer sich hinter vorschriften, lehrplänen et al. verschanzen, gibt es manchmal nichts zu wollen.
  7. ich frage mich auch, was "abstimmen" genasu bedeutet. aber die azubis sind gewiss nicht bindeglied zwischen betrieb und schule. wie kämen sie denn in diese position? die krux (bereits oft bejammert) ist das nebeneinanderher von schullehrplänen der kumis und ausbildungsrahmenplänen von aka und zpa. die gehören koordiniert und abgesprochen. im prinzip gehört einer von beiden weg.
  8. rein sprachlich ist es allerdings schon recht deutlich: betrieb und schule sind die aktiven: die ausbildenden die lehrlinge sind die passiven: die auszubildenden zumindestens der betrieb hat eine ausbildungspflicht, die sich nach meinem geschmack auch auf die schule erstreckt; die lernpflicht der azubis als pflicht zu interpretieren sich den stoff selbst anzueignen halte ich für falsch. das kenne ich aus keinem anderen beruf; die ausbildung von bäckern, laboranten, kaufleuten und mechanikern in schule und betrieb deckt gewiss 95% des prüfungsstoffes ab. bei den it'lern scheint das nicht der fall zu sein. bleibt die frage, ob dies gewünscht ist.
  9. das mag für eine schule gelten mit der du zu tun hast. es gilt gewiss nicht für die schulen(!) mit denen ich zu tun habe. die machen ihren kram und kooperieren nicht mit den betrieben.
  10. notenbescheinigung sollte es eigentlich von der bs geben. --> sekretariat? ich würde die arie mit dem fehlenden ausbilder weglassen. klingt wehleidig. erklär es lieber im vorstellungsgespräch. viel glück.
  11. immer noch käse. deine schlussfolgerung ist falsch. die analogie bezieht sich im allgemeinen auf den einsatz des tabellenbuches nicht im speziellen auf wiso. sei's drum - es benutzt ja doch jeder auch im wiso-teil der zp.
  12. hab ich falsch gelesen oder verstanden. oder beides. verzeihung.
  13. die zp spielt keine rolle bei der verkürzung. zunächst brauchst du die einverständnis des betriebes, dann ein (zwischen-)zeugnis der schule und das alles geht an die kammer, die die verkürzung auf antrag des betriebes genehmigt oder auch ablehnt. wie gut der bs schnitt sein muss ist unterschiedlich, hier (in niederbayern) liegt er bei 2,5.
  14. info:bw hat die identische zwischenprüfung. (deckblatt der aka-zp h 2003) niemand stellt in abrede dass irgendwas beschlossen wurde, aber du bist der einzige, den ich kenne, der es in bezug auf die zp so auslegt. kammer münchen + passau : tabellenbuch für die gesamte prüfung. ich glaube du bist der lokale einzelgänger und nicht alle anderen.
  15. nicht sinnvoll soll es heissen. danke.
  16. noch vier wochen? ich hoffe du warst schon beim arbéitsamt? ansonsten frag doch nach einem zeugnis, vielleicht setzt das einen entscheidungsprozess in gang.
  17. das ist doch wohl käse. in der zp gibt es keinen zeitlich/organisatorisch abgetrennten wiso teil. der teil 4 (wiso) ist teil des einen prüfungsbogens. also ist es überhaupt nicht zu kontrolieren, daher ist auch sinnvoll es erst mal zu verbieten. ausserdem ist nirgendwo vermerkt dass das gummibuch für den wisoteil der zp nicht benutzt werden darf. falsche schlussfolgerung aus der analogie.
  18. für die kammer münchen interpretierst du richtig.
  19. hmh, nachvollziehbar, aber nicht überzeugend. schule, ausbildung ,3 jahre bundeswehr (oder andersrum) und kein dienstzeugnis? ich würde das dienstzeugnis bei zeitsoldaten nur weglassen, wenn das gesetz der langen zeit regiert, will heissen wenn der dienst länger zurückliegt. ein gutes zeugnis kann man immer vorzeigen, ein schlechtes sollte man besser nicht verbergen.
  20. erst mal nichts. - bei anderen firmen bewerben. ob du denn umstand, dass du dich nach anderen stellen umsiehst, als "druckmittel" bei der jetzigen firma einsetzen willst, musst du dir aber gründlich überlegen. möglicherweise beschleunigt es denn entscheidungsprozeß.
  21. nur aus interesse: woher rührt die grenze von 4 jahren? sollten zeitsoldaten nicht grundsätzlich das zeugnis mitschicken? ich meine wenn sie erst danach gefragt werden und dann mit einem schlechten lappen über den tresen kommen - ist es dann nicht besser das zeugnis von vorneherein anzufügen?
  22. api

    Champions-League

    1 : 1 - hast du dem kahn auch von dem blauen zeug gegeben??
  23. @duden-polli sind nicht beide schreibweisen erlaubt?
  24. api

    Champions-League

    ich hab dir 1000 mal gesagt, dass eine von den pillen reicht:cool:

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