Die erste Rechnung mit den 1168 ist nicht ganz richtig, da der mindestwert 300€ sind also dann 1200,-€ aber Grundsätzlich hast Du recht das Ihr schlechter abschneidet als mit der alten Regelung,
aber
In dem Fall solltet Ihr euch genau mit den Einzelvorschriften auseinandersetzen und evtl. auch bei den zuständigen Behörden (ist das das Jugendamt?) nachfragen. Problem ist aber natürlich das das Gesetz noch nicht komplett durch die Legislative ist.
Nach den Rechnungen auf der Ministeriumssite
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76746.html
könnte z.B. noch ein Anspruch auf Wohngeld dazu kommen oder eben auch andere Förderungen.