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GoaSkin

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  1. Hallo, ich versuche gerade einen HP-Officejet 6500 Drucker unter Windows 8.1 zu installieren. Das Setup-Programm von HP scheint sehr darauf ausgelegt zu sein, dass der Drucker im lokalen Netzwerksegment installiert ist. Zwischen dem PC und dem Drucker liegen jedoch zwei Router, sodass das Installationsprogramm lange im lokalen Netzwerksegment vergeblich nach einem Drucker abhorchen kann. Nachdem ein paar mal erfolglos versucht wird, erhalte ich dann eine Eingabemaske für eine IP-Adresse. Gebe ich hier dann aber die IP-Adresse des Druckers ein, beschwert sich das Setup (in schlechtem deutsch), dass die IP-Adresse nicht zum Netzwerk gehören würde. Über die Systemsteuerung lässt sich der Drucker installieren; dann aber ohne den Komfort der HP-Software und ohne Scan- und Fax-Funktion. Kennt jemand einen Trick, wie man auch die HP-Software für einen Drucker installiert bekommt, der irgendwo mit einer erreichbaren IP, jedoch nicht im selben Subnet steht?
  2. Hallo, ich habe mehrere Netzwerke per VPN miteinander verbunden, wobei ein Zugriff über Subnet-Grenzen hinweg nur über eine Direktangabe von IP-Adressen oder statische DNS-Einträge funktioniert. Zeroconf bzw. der Bonjour-Dienst ermöglichen is im lokalen Netzwerksegment, dass verschiedene Applikationen Netzwerkdienste erkennen können und die Rechner auch unter dem Namen erreichbar sind, den sie sich selbst als Hostnamen geben. Es gibt verschiedene, aber nur mit Beinbruch funktionierende Möglichkeiten, Zeroconf auch über Subnet-Grenzen hinweg zu ermöglichen. Hat damit jemand Erfahrung (z.B. in einer großen Firma, in der es mehrere Subnets gibt) und kann sagen, wie man das Problem sinnvoll löst? - mDNS-Bridge/Reflector? - DNS aufsetzen, der DNS-SD unterstützt? - Multicast-Routing? Ganz andere Möglichkeiten? mDNS-Bridge habe ich nichts brauchbares gefunden. Das Feature in Avahi zu aktivieren, bringt so ohne Weiteres nichts. Am liebsten wäre mir eine Variante, dass man steuern kann, welche DNS-Ankündigungen für auf das lokale Netzwerksegment beschränkt bleiben sollen und welche nicht. Auf allen Routern und VPN-Gateways wird Linux eingesetzt.
  3. Naja... Popup-Fenster kann man mit Javascript so aufbereiten, dass sie keine Titelleiste haben und bestenfalls bei einem Rechtsklick verraten, dass sie vom Browser kommen. Darüber hinaus kann man einer Webseite auch einen Layer verpassen, der nicht mit dem übrigen Content mit scrollt, wenn man die Scrollleisten benutzt. Und damit kann man einige Leute reinlegen. Schlimmer finde ich aber, dass man die Leute durch Augenwischerei betrügen kann, ohne dafür juristisch belangt zu werden. Letztes Jahr gab es z.B. einen Trojaner, der dafür gesorgt hat, dass das BKA angeblich den Windows-Desktop wegen illegalen Raubkopien gesperrt hat - mit schönem BKA-Layout. Zum Entsperren sollte man ein Bußgeld mit Kreditkarte oder Paypal zahlen. Obwohl sich hinter den Zahlungsmethoden mit Sicherheit irgendeine Bankverbindung verbirgt, durch die man die Betrüger enttarnen kann, konnten jene das ziemlich lange machen.
  4. Wenn man Mac OS X oder Linux nutzt, dann fällt auf, dass eine gefakte Windows-Meldung nicht vom Betriebssystem kommt, weil das Layout hinten und vorne nicht passt. Auch Windows-Nutzern sollte das offensichtlich auffallen, sofern sie ihren Desktop-Style anders eingestellt haben, sodass die Anwendungsfenster nicht mehr wie im Auslieferungszustand auffallen. In sofern empfiehlt es sich im Zweifel, ein alternatives Desktop-Theme zu nutzen. Auch wenn man in diesem Beispiel auch so merken sollte, dass es sich um Werbung handelt, gibt es raffiniertere Beispiele. z.B. gefakte McAffee-Virenmeldungen, die vor dem Klick in keinem Detail als Werbung auffallen.
  5. Was die Bandbreite betrifft, kannst du so viel Bandbreite haben wie du willst - ohne weitere Maßnahmen ist es möglich, dass andere Anwendungen, die auf den PCs laufen, die Leitung zuballern, sodass die Gesprächsdaten nicht zeitnah übertragen werden. Abhilfe schafft ein Router, der QOS (Quality Of Service) beherrscht, was bei Nutzung von Voice Over IP auch ein absolutes Muss ist. QOS ist eine Funktion im Routing, die im Falle von ausgelasteten Leitungen bestimmten Diensten wie VOIP priorisiert, sodass den Telefongesprächen immer eine Mindestbandbreite gewährt werden kann und im Zweifel alle anderen Dienste gebremst werden. Netzwerkdienste können dann unterschiedliche Prioritäten anhand von Quelle, Ziel oder Port bekommen. Ohne QOS muss nur irgend ein Pappenheimer Bittorrent starten und die Leitung wäre bei einer beliebigen Bandbreite ziemlich dicht. Aber es muss garnicht mal jemand mutwillig die Leitung zuballern. Dazu kann der Besuch einer Webseite mit seltsamen Skripten schon reichen. Ansonsten ist die Frage, ob wirklich jeder mit Mikrofon und Lautsprechern freisprechen soll und Telefon-Nummern über Monitor und Tastatur wählen. Es gibt massig USB-Telefone, die als VOIP-Bedienteil an den Rechner angeschlossen werden. Kostenpunkt: Ganz billig. Darüber hinaus gibt es einige Telefone mit LAN-Anschluss (stationär) oder WLAN-Fähigkeit (meist tragbare Handgeräte im Akku-Betrieb) am Markt, die auch ohne Computer funktionieren - z.B. von Siemens. Dabei handelt es sich aber seltener um Geräte im unteren Preissegment, sondern eher um Komfort-Telefone mit großem Display und allen Möglichkeiten, die auch ein Smartphone bietet.
  6. Eine nochmalige Probezeit nach der Ausbildung ermöglicht es der Firma, die Stelle schnell wieder abzubauen, falls man sie im Nachhinein nicht leisten kann. Darum vereinbaren Einige für übernommene Azubis nochmals eine Probezeit.
  7. Ich denke, dass es ein Fehler war, zur Marktliberalisierungen die Hausleitungen im Besitz der Telekom zu belassen, die sich im Wettbewerb mit sämtlichen Konkurrenten befindet, denen keine Hausleitungen gehören und auch im Normalfall garkeine Möglichkeit haben, unter dem Straßenpflaster Kabel zu verbuddeln. Es wäre sinnvoller gewesen, die Zuständigkeit für Ausbau und Wartung der Hausleitungen an ein Träger (privat oder öffentlich) zu übergeben, der den Auftrag hat, die Anwohner mit brauchbaren Leitungen auf einem angemessenen technischen Stand zu bringen. Dies hätten z.B. Stadtwerke sein können. Ob die Leitungen für schnelles Internet brauchbar gemacht werden würden, würde dann nicht davon abhängen, ob sich die Telekom (durch eigene Verträge oder die Vermietung an einen Wettbewerber) dabei gute Umsätze erhofft. Der Magistrat einer Stadt hätte selbst eine gewisse Hoheit darüber, was für eine Infrastruktur an der letzten Meile vorhanden ist und wenn er zu wenig tut, dann würde dies bei der nächsten Kommunalwahl zum Wahlkampfthema werden. Finanziert werden müsste die Infrastruktur entweder über kommunale Gebühren oder aus Gemeindesteuern. Die Leute müssten dann zwar einen direkten oder indirekten Beitrag dafür leisten, dass ihr Haus an das Netz angebunden ist, im Gegenzug müssten die TK-Unternehmen die Leitungen aber weder mieten, noch warten und sanieren. Was hinter den Vermittlungsstellen passiert, wäre wie gehabt dann Sache der TK-Unternehmen, die sich dort heute auch Rackspace für ihre Technik mieten und Leitungen dort hin legen.
  8. Ich glaube, wenn man sich absolut sicher sein möchte, dass SMS im Störungsfall versendet werden, dann taugt nur eine Lösung über einen analogen Festnetzanschluss der Telekom. Bei Mobilfunklösungen besteht immer das Risiko, dass nicht immer Empfang vorhanden ist oder das Netz einmal überlastet. Es reicht nicht aus, im Raum die Nische zu finden, in der Empfang ist. Die Mobilfunkanbieter ersetzen ständig ihre Antennen durch Neue und versetzen ganze Sendestandorte. Ein analoger Anschluss hat (obwohl Steinzeit-Technik) den Vorteil, dass Endgeräte prinzipiell nicht auf externe Stromquellen angewiesen sind und ihren Strombedarf aus der Telefonleitung beziehen können - vorausgesetzt, man hat ein geeignetes Gerät gekauft. Dann können alle Sicherungen im Haus rausfliegen und die SMS kommt trotzdem an.
  9. Wann ein Arbeitnehmer wie viel Urlaub genommen hat, ist nicht Thema in einem Arbeitszeugnis. Kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, dazu etwas zu schreiben und falls doch, würde im Streitfall jeder Arbeitsrichter sagen, dass die Passage raus muss. Auch wird kaum ein Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis schreiben, weil man zu viel von seinem Urlaub genommen hat. Man sollte natürlich nicht damit ankommen, dass man jetzt darauf besteht, sofort seinen Resturlaub zu nehmen, weil man darauf einen Rechtsanspruch hätte - aber das sollte man eher unterlassen, weil ein solches Verhalten einfach keine Art ist. Und wenn jemand keine Art hat, dann kann man das schon auch im Arbeitszeugnis rüberbringen. Man sollte den Resturlaub mit dem Chef locker diskutieren und dafür eine Lösung finden. Ein Kompromiss ist gefunden, wenn der Resturlaub weder verfallen muss, noch sofort genommen werden. Und Urlaub zum Azubi-Tarif auszahlen lassen hin oder her - von einer Auszahlung kann man sich meist nicht viel kaufen. Zum Azubi-Tarif würde man (wie bereits erkannt) fast nichts ausgezahlt bekommen; zum Facharbeitertarif würde man für eine deutliche Steigerung seines Bruttolohnes sorgen, sodass man die Auszahlung gleich dem Finanzamt überweisen kann. Lediglich eine Vergütung in Form von steuerfreien Sonderleistungen ist diskutabel (z.B. Einzahlung in die Betriebsrentenkasse, betriebliche Krankenzusatzversorgung etc.).
  10. GoaSkin

    Gehaltsfrage

    Ich würde das Thema Spesen unbedingt einmal ansprechen - nicht nur im Bezug auf dich, sondern auf alle. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Reisespesen, allerdings sind die Reisespesen bis zu zeit- und ortsabhängigen Obergrenzen nicht nur für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei, sondern für den Arbeitgeber zugleich steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Werden Ausgaben während der Außentätigkeiten momentan vom eigenen netto bezahlt, dann ist die Einführung von Reisespesen eine billige Möglichkeit zur Gehaltserhöhung.
  11. Eigentlich soll es in diesem Forum ja nicht um Politik gehen, dennoch denke ich, dass das Thema zu ernst ist, um es in Coffeehouse zu posten. Die neue Bundesregierung schreibt sich u.A. auf die Agenda, schnelle Internet-Anbindungen zum Staatsziel zu machen. Aber seit einiger Zeit liest man in den Zeitungen immer häufiger, dass sich insbesondere im Ländlichen Raum Breitband-Bürger-Initiativen bilden, die u.A. aus eigenen Mitteln dafür sorgen wollen, dass sie schnelleres Internet bekommen, als ihnen die Telefon-Anbieter ermöglichen. Nun ist es aber so, dass seit der Liberalisierung des TK-Marktes die Telekom weiterhin das Monopol für die Teilnehmer-Anschluss-Leitungen hat (d.h. der Weg vom Verteilerkasten ins Haus). Diese Leitungen muss sie der Konkurrenz zu Konditionen bereitstellen, die von der Regulierungsbehörde vorgegeben sind. Was die übrigen Netzebenen betrifft, haben Konkurrenten prinzipiell die Möglichkeit, Leitungen bis in die Vermittlungsstellen, auf Wunsch auch bis in die Verteilerkästen zu legen und können für die übrigen Netzebenen Leitungen von der Telekom oder einem anderen Mitbewerber (z.B. 1&1 über Vodafone) mieten. Auch dafür gibt es teilweise Kostenvorgaben. Letztendlich befinden sich die Leitungen aller Netzebenen im Besitz der Telefonanbieter, die aus dem Erlös von Telefon- und Internetanbindungen den Auftrag haben, die Leitungen eigenwirtschaftlich zu erneuern. Investieren nun die Einwohner eines kleinen Ortes schnelle Leitungen selbst, erlassen sie faktisch den TK-Unternehmen die Kosten für Investitionen in das Netz. Nur weil eine Dorfgemeinschaft Leitungen und Technik aus eigener Kasse bezahlt haben, bekommen sie aber weder Rabatte, noch "vermieten" sie ihre Leitungen statt der Telekom an Mitbewerber. Ob die TK-Unternehmen mittlerweile darauf bauen, dass ihre Netze aus öffentlichen und privaten Mitteln ausgebaut werden und dadurch immer weniger die Notwendigkeit sehen, hier selbst in der Pflicht zu stehen? Man weiss es nicht. Fakt ist allerdings z.B., dass die ganzen Kabelfernseh-Anbieter zwar mit dem Erbe der Telekom-Kabelnetze gute Geschäfte machen, aber Investitionen scheuen, um Neubaugebiete und andere bislang unversorgte Gebiete anzubinden oder gar nur dabei sind, wenn die Stadt die Kosten dafür trägt. Möglicherweise ist ja der gesamte TK-Markt nur lukrativ, wenn es darum geht, aus der vorhandenen Substanz heraus Dienstleistungen anzubieten. Dann war es aber eventuell ein großer Fehler, die TANs nach der Marktliberalisierung überhaupt in die Hände von Telekom- und Kabelanbietern zu geben. Wie seht ihr das? Ist das Breitband-Staatsziel nichts weiter, als eine geplante, gewaltige Subvention des gesamten TK-Marktes als Ergebnis erfolgreicher Lobby-Arbeit oder eine Notwendigkeit?
  12. Ein PC für 1299 Euro ist kein Schnäppchen, wenn er nicht mindestens einen guten XEON-Prozessor auf dem Board hat, über mindestens 8GB ECC-RAM verfügt und eine Radeon- bzw. Geforce-Karte aus dem oberen Preissegment dabei. Du solltest mal nachprüfen, wie viel du für die einzelnen Komponenten bei einem Teile-Versand zahlen muss und bedenken, dass Versände wie Alternate einem auch für weit unter 100 Euro einen Zusammenbau anbieten. Abgesehen davon ist ein solcher Preisnachlass reine Formelei. Selbst Schuld, wenn man sich über 26 Euro freut, obwohl man gleichzeitig einige 100 Euro zu viel ausgibt.
  13. Verwendest du vielleicht einen IPv6-Internet-Zugang mit DS-Lite (bei Kabel-Internet oft der Fall)? Dann gibt es garkeine IPv4-Adresse, auf die man von außen verbinden kann, sondern nur eine, die Providerseitig noch einmal geNATted wird. In diesem Falle einfach IPv6-Port-Freigaben einrichten und drum kümmern, dass der Client auch IPv6 kann (z.B. SiXXs-Account einrichten)!
  14. Ein gewaltiger Unterschied zwischen einer IT-Ausbildung und der Ausbildung zum Altenpfleger ist, dass eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpfleger zugleich Vorschrift ist, um bestimmte Arbeiten ausführen zu dürfen (z.B. Spritzen geben). Somit sind im Pflegebereich an der einen oder anderen Stelle qualifizierte Fachkräfte per Gesetz vorgeschrieben. Für die Tätigkeiten eines Informatikers ist keine Qualifikation per Gesetz vorgeschrieben. Machen dürfen tut die Arbeit prinzipiell jeder. In den besten Wirtschaftswunderjahren, in dem ein Fachkräftemangel ganz andere Qualitäten hatte, als heute, hat ein Unternehmen alles getan, um vorhandene, geringer qualifiziertere Kräfte so weiterzubilden, dass sie höherwertigere Jobs machen konnten. Wer sich angestrengt hatte, konnte mit einer einfachen Ausbildung oder gar als Quereinsteiger einmal Jobs machen, für die man heute nur noch Hochschulabsolventen einsetzt und auch vergleichbar verdienen. Und wer von einer Hochschule kam, hatte ferner auch garnicht so schlechte Chancen, als Angestellter in Führungspositionen eine steile Karriere zu machen, die heute eher wie ein 6er im Lotto sind. Heute habe ich den Eindruck, viele Arbeitgeber wollen garnicht mehr so recht, dass ihre Leute im Job weiterkommen. "Die Leute müssen dann ja mehr verdienen und was die Personalkosten betrifft, gäbe es ja dann kein zurück mehr - also lassen wir das sein".
  15. Die Auto-Option in der FSTAB bezieht sich eigentlich nur darauf, ob ein Laufwerk beim Hochfahren automatisch gemountet wird. Diese Option ist Standard und muss in der FSTAB nicht angegeben werden. Viel mehr muss man für Laufwerke noauto angeben, wenn sie beim hochfahren nicht gemountet werden sollen. Dies beeinflusst nicht, was passiert, wenn ein Laufwerk erst später vorhanden ist (z.B. durch das Einstecken eines Mediums). Es gibt aber auch eine ganz einfache Möglichkeit, das Problem zu lösen: Abhängig vom Window-Manager, den das Linux-System nutzt, kann man auch dort konfigurieren, was mit bestimmten Wechselmedium passieren soll - i.d.R. im Datei-Manager.
  16. Das Gerät zum SMS versenden müsste ein Handy sein, das treibermäßig unterstützt wird und für das ein Tool existiert, das man aufrufen kann, um darüber SMS zu versenden. UMTS-Hardware ist in der Regel nicht in der Lage, SMS und Telefonie zu verarbeiten. Die Alternative wäre, Festnetz-SMS zu unterstützen, würde aber einen separaten Telekom-Anschluss benötigen. Bei den meisten anderen Anbietern funktioniert SMS nicht und viele Telefonanlagen können mit dem Dienst auch nicht umgehen.
  17. Mal ehrlich. Was unterscheidet es, einen PC zu schleppen und Anzuschließen von einem beliebigen anderen Gerät? Nichts. Und braucht man eine Fachkraft, die einen Fernseher oder eine Lampe anschließt? Nein. Von daher solltet ihr euch fragen, ob unbedingt der Informatiker die Hardware schleppen soll. Das kann irgendwer in der Firma machen, der gewöhnlich auch andere Sachen schleppt.
  18. Wie gesagt... Ihr müsst euch zu einem möglichen Gehalt zunächst auch garnicht äußern und könnt auch auch anhören, was die Bewerber so wollen bzw. von ihnen eine Gehaltsangabe in der Bewerbung fordern. Nachdem man eine Bewerbungsrunde durch hat, habt ihr drei Entscheidungsmöglichkeiten: 1.) Ihr nehmt einen besonders kompetenten Bewerber, der auch ein höheres Gehalt möchte. Die Erwartung an ihn ist es euch wert. 2.) Ihr wollt nicht so viel für einen neuen Informatiker ausgeben und die besten Bewerber mit hohen Forderungen sind zu viel Luxus. Jemand, der weniger verlangt und auch weniger kann ist völlig ausreichend. 3.) Es war kein geeigneter Bewerber dabei, den sich die Firma leisten kann. Es wird darum doch niemand eingestellt. Norddeutschland und ländlich alleine sagen über den örtlichen IT-Arbeitsmarkt noch nicht viel aus. Ihr müsst einfach austesten, wer sich so für die Stelle interessiert und zu welchen Bedingungen. Auch in einer strukturschwachen Region kann es schwierig sein, einen Bewerber zu finden, wenn einfach kaum jemand in der Region wohnt und die Bereitschaft, für einen guten Job wegzuziehen, sehr hoch ist.
  19. Man kann die gleiche SSID identisch auf mehreren Access Points konfigurieren. Dann wird ein de facto identisches Netzwerk auf mehreren Kanälen auf mehreren Frequenzen angeboten und die Clients, auf denen die Zugangsdaten gespeichert sind, suchen sich irgend eins davon aus. Nach diesem banalen Prinzip funktioniert die WLAN-Versorgung in größeren Gebäuden. Wie Rayv1 erwähnt hat, kann es aber dann sein, dass sich alle Clients hauptsächlich mit einem Access Point verbinden und alle anderen Access Points kaum genutzt werden. Allerdings muss es nicht sein, dass sich die Clients den stärksten Access Point aussuchen. Es hängt davon ab, wie der WLAN-Treiber im Client funktioniert und da kann man insbesondere bei Handies und Tablets nicht immer eine besondere Logik bei erkennen. Ein WLAN Access Point kann übrigens eine Verbindung mit einem Fehlercode trennen, der dem Client mitteilt, dass er es auf einem anderen Kanal probieren soll. Das raffen aber einige Geräte dann doch nicht. Einige WLAN Access Points haben besondere Konfigurationsmöglichkeiten für Netze mit mehreren APs und wissen sich zu helfen, wenn ein AP viel genutzt wird und ein Anderer kaum. Wenn man allerdings keine teuren CISCO-Geräte oder Vergleichbares aufbauen möchte; meistens reicht es schon, die Anzahl gleichzeitig erlaubter Verbindungen zu limitieren.
  20. Das Arbeitsamt bietet das u.A. im Rahmen des JOB-Service an, ob man auf diese Weise aber sinnvoll Personal findet, ist zweifelhaft. Manche Arbeitgeber denken sich eben, dass alle Arbeitnehmer, die das Gleiche gelernt haben, auch das Gleiche mitbringen und egal wo sie arbeiten ein völlig identisches Aufgabengebiet haben. Dem ist aber meistens nicht so. Zu dem würde ich als Arbeitsvermittler natürlich bevorzugt meine Härtefälle zu solchen Firmen schicken, bei denen man es vergessen kann, dass sie einmal in der Lage sind, sich richtig zu bewerben.
  21. Was macht ihr euch so viel Gedanken über das Gehalt? Genauso, wie ein Bewerber in einer Bewerbung keine Angaben zu machen braucht, wenn er dazu in der Stellenausschreibung nicht gefragt wird, muss man als Arbeitgeber dazu im Vorfeld keine Angaben machen. Einfach Bewerber einladen und dann im Vorstellungsgespräch fragen, was der Bewerber verdienen möchte und erst einmal zur Kenntnis nehmen! So lässt sich hinterher vergleichen, wie viel Geld für wie viel Kompetenz ein Bewerber möchte. Hinterher kann man immernoch überlegen, ob man lieber den Bewerber möchte, der für viel Geld auch viel bringt oder lieber jemanden, der billiger ist und weniger kann. Und Leute, die wenig Ahnung haben aber viel fordern, kann man dann auch getrost absagen. Allerdings sollte man auch Leute absagen, die scheinbar sehr viel können aber kaum Geld wollen. Bei diesen Leuten gibt es nämlich oftmals einen Grund, warum sie für ihre Kompetenzen nicht viel verlangen können, über den i.d.R. nicht gesprochen wird.
  22. Vielleicht liegt der Fehler darin, dass ihr einen ausgebildeten Fachinformatiker sucht. Fachinformatiker ist zwar ein Ausbildungsberuf, aber es ist unüblich, in einer Stellenausschreibung einen "gelernten Fachinformatiker" zu suchen. Viel mehr sucht man einen IT-Menschen mit gegebenen Schwerpunkten, der idealerweise eine Ausbildung als Fachinformatiker hat. Ich würde als Fachinformatiker auch eine Stellenausschreibung, in der man fettgedruckt einen Fachinformatiker sucht, nicht ernst nehmen.
  23. Man kann de jure ein Fahrtenbuch nutzen, allerdings kann dies ein Kampf mit dem Finanzamt sein, was auch davon abhängt, wie das örtliche Finanzamt drauf ist. Ein Fahrtenbuch muss plausibel geführt sein und dies in einer Form, die das Finanzamt akzeptiert. Wird ein elektronisches Fahrtenbuch genutzt, muss auch dieses bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine Handy-App wird z.B. nicht akzeptiert. Ein Fahrtenbuch kann aber u.U. gegenüber der 1%-Regelung noch einen ganz anderen Vorteil haben: Besteuerungsgrundlage ist beim Fahrtenbuch nicht der Anschaffungswert des Wagens, sondern die tatsächlich für das Fahrzeug aufgewendeten Kosten - ausgenommen Verbrauchsstoffe. Kommt die Fahrtenbuch-Regelung zum Einsatz, dann wird die Summe der Werkstatt- und Versicherungskosten zuzüglich dem Abschreibungswert ermittelt und dieser Betrag abhängig vom Fahrtenbuch in einen privaten und einen Geschäftlichen Anteil aufgeschlüsselt. Selbst bei überwiegend privat genutzten Firmenwagen kann somit die Fahrtenbuchregelung zumindest dann von Vorteil sein, wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, das bereits abgeschrieben ist.
  24. Das Finanzamt akzeptiert es in der Regel nicht, wenn jemand behauptet, er würde den Firmenwagen für die Fahrt zur Arbeit nutzen, aber nicht privat. Selbst wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbietet, den Firmenwagen für private Fahrten zu nutzen, aber die Nutzung für Fahrten zur Firma erlaubt, wird i.d.R. von 1%+0.03% pro Entfernungskilometer zur Arbeit ausgegangen. Behauptet eine Firma, ein Wagen wird ausschließlich dienstlich genutzt und ist Teil eines Fuhrparkes, kann es sogar passieren, dass überprüft wird, ob der Wagen nachts weggesperrt wird. Aber immerhin wäre der geldwerte Vorteil der Frau nur 1%. Da sie im Home-Office arbeitet, käme da nichts weiter drauf. In jedem Fall lohnt sich ein Firmenwagen auch nur dann, wenn dem Arbeitnehmer dabei keinerlei weitere Kosten entstehen. Muss man Benzin- und Wartungskosten tragen, dann kostet ein selbst geleastes Fahrzeug oftmals weniger, als der geldwerte Vorteil ausmacht.
  25. Was die Kündigungsfrist betrifft: Meines Wissens nach ist es so, dass ein Arbeitnehmer immer vier Wochen im Voraus zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte kündigen darf, auch wenn im Vertrag etwas Länderes vereinbart ist. Vertraglich ist nur regelbar, dass ein Arbeitnehmer schneller aufhören kann, als gesetzlich vorgesehen. Arbeitgeberseitig ist es umgekehrt. Der Arbeitgeber muss mindestens die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, es sei denn, im Arbeitsvertrag hat man sich auf eine Längere geeinigt. Steht im Arbeitsvertrag, dass der Arbeitgeber nach einer Woche kündigen kann, dann gilt die gesetzliche Regelung.

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