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Angela

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Alle Inhalte von Angela

  1. Rein rechtlich sieht's so aus, wie palvoelgyi schreibt: - Azubis unter 18 müssen auch für den Tag vor der Prüfung vom Betrieb freigestellt werden (JArbSchG § 10) - für Azubis ab 18 gilt diese gesetzliche Regelung nicht, da sie nicht mehr unter das JArbSchG fallen - somit keine Freistellung für den Tag vor der Prüfung Für die Teilnahme an Prüfungen müssen alle Azubis freigestellt werden (BBiG § 7), also nur für den Prüfungstag selbst.
  2. Jetzt wird's mir klar. Wir reden wohl von 2 verschiedenen Dingen! Oracle ist ein Datenbankmanagementsystem für relationale Datenbanken und es ist wohl der führende Anbieter auf diesem Markt. Ein Großteil der Datenbanken, die in Firmen verwendet werden laufen auf Oracle. Dieses Oracle hat der Thread-Eröffner wohl auch gemeint. Da Oracle, wie gesagt, führend im Bereich Datenbanken ist, ist eine Zertifizierung meiner Ansicht nach durchaus sinnvoll. Um aber zurück zum Thema zu kommen: über die Qualität der Oracle-Zertifikate kann ich leider nichts sagen. Bei der Entscheidung für eine Zertifizierung für Oracle ist wichtig, ob das Aufgabengebiet und die Interessen eher im Bereich der Administration oder aber der Datenbankprogrammierung liegen. Gern gesehen ist ein Oracle Zertifikat bestimmt bei so mancher Firma.
  3. Das versteh ich jetzt auch nicht ganz. Was hat Oracle mit .NET bzw. Java zu tun? Und wie soll das Geld bringen? Ansonsten: wie Shad meint, welche Weiterbildung sinnvoll ist, kann man nicht pauschal sagen. Viele Firmen legen aber nach wie vor großen Wert auf Zertifikate, bei so mancher Bewerbung bringt so ein buntes Papier also mit Sicherheit was.
  4. Meiner Meinung nach vom jeweiligen Prüfungsausschuss abhängig. Die Korrektoren haben ziemlich freie Hand, wenn es um die Bewertung der Antworten geht. Ich lasse beides gelten, wenn es richtig ist, deutsch oder englisch ist egal. Kann aber auch PA-Mitglieder geben, die das anders sehen. Tut mir leid, auf solche Fragen gibt es leider meistens keine allgemein gültige Antwort....
  5. Welchen Beruf Du erlernst, das entscheidest Du nicht erst nach dem ersten Ausbildungsjahr.... Wie von den Vorrednern bereits gesagt, Systemintegration hat den Schwerpunkt Netzwerk (also eher Richtung Admin), Anwendungsentwicklung den Schwerpunkt Programmierung. Du musst entscheiden, was Dir besser liegt oder Dich eher interessiert. Das Gute an den Berufen ist, dass man trotzdem bereichsübergreifend ausgebildet wird (oder wenigstens sollte), d.h. ein Anwendungsentwickler lernt auch Netzwerke und ein Systemintegrator programmieren. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, sich nach Abschluss der Ausbildung schwerpunktmäßig zu verändern. Wie Deine Ausbildung abläuft hängt natürlich auch ganz stark von Deinem ausbildenden Betrieb ab, d.h. wenn das ein eher kleiner Schuppen ist, is nix mit Abteilungen durchlaufen und dann das machen, was einem am besten gefällt (so wie Dein Kumpel)...... Wie meine Vorredner ebenfalls bereits angemerkt haben, sind Vorkenntnisse laut Berufsbild nicht erforderlich. Du machst ja die Ausbildung, um Dir die Kenntnisse anzueignen. Manche Firmen erwarten aber leider trotzdem einiges an Kenntnissen. Wenn Du Dich also ein wenig informierst, kann das nicht schaden. Übrigens: solltest Du Dir das wirklich antun wollen und vorher eine Programmiersprache lernen, würde ich ebenfalls zu Java raten P.S.: ist es nicht wunderbar, dass es der Dottore wieder mal gemacht hat?
  6. Aus meinen Erfahrungen ist das so nicht richtig. Im Gegenteil - die mit Vorwissen stehen sich oft selbst im Weg, bzw. gehen mit einer "kann ich eh schon alles"-Einstellung ran. Während die ohne Vorwissen häufig viel engagierter sind, da sie wissen, dass sie aufholen müssen.
  7. Eine Einteilung des Lebenslaufes in Bereiche ist durchaus sinnvoll, wenn das Ganze dadurch übersichtlicher wird. Es ist mittlerweile auch durchaus üblich. Auch Deine Ordnungspunkte finde ich ok. Innerhalb dieser Ordnungspunkte solltest Du das Ganze aber wieder chronologisch ordnen. Bzgl. Punkt 5 wäre evtl. eine Überlegung, dort nur Hobbies / Fremdsprachen / Führerscheine aufzuführen und Deine besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse separat aufzulisten. P.S.: und Wehrmacht sollte man echt nicht schreiben!
  8. Der Notenschlüssel der IHK ist festgelegt - seit 1972 Umrechnung Prozent => Schulnoten findest Du z.B. hier: http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/Versteckte_Dateien/Versteckte_Dateien_Formulare/Notenschluessel.pdf
  9. Fachliche Fragen in einem Einstellungstest lehne ich ebenfalls ab, da der Azubi ja kommt, um was zu lernen. Wenn ich jemand haben will, der schon alles weiß, stell ich einen Ausgelernten ein (verkauf das auch zur Not so Deinem Chef / Personalabteilung). Wichtige Voraussetzungen sind meiner Meinung nach logisches und abstraktes Denken. Dazu finden sich auch im Internet jede Menge Aufgaben (z.B. ergänzen Sie diese Zahlenreihe etc.). Außerdem wichtig ist sprachliches Wissen, z.B. einen Text, der durchaus technisch sein darf, und Fragen dazu. Auch möglich ein einfacher englischer Text und Fragen dazu. Fertige Einstellungstests für IT-Berufe gibt es z.B. beim u-form Verlag (sehr beliebt hier, die verkaufen auch die alten Prüfungen ), als Anregung sind diese durchaus gut zu gebrauchen.
  10. Wieder mal abhängig von der prüfenden IHK. Bei unserer prüfenden IHK (Regensburg) führen 72 Stunden weder zu Punktabzug noch zum Durchfallen. Entscheidend ist die Begründung für die Zeitüberschreitung. An anderen IHK's führt eine Zeitüberschreitung jedoch zwangsläufig zu Punktabzug oder Nichtbestehen. Also nochmal: wie Zeitüberschreitung gehandhabt wird ist absolut abhängig von der prüfenden IHK....
  11. Welche Form von Berichtsheft wie zu führen ist legt die zuständige Stellle fest - sprich die zuständige IHK (nicht "die" IHK ). Bei Fragen und Problemen bezüglich Führung des Berichtsheftes also an die jeweils zuständige IHK wenden, die teilen einem dann schon mit wie sie's gern hätten. Ob und wie Berichtshefte bei den Prüfungen kontrolliert werden entscheidet der Prüfungsausschuss - und der ist ebenfalls von der zuständigen IHK berufen....
  12. Unbedingt abraten würde ich vom Berufsförderungswerk Dr. Eckert in Regenstauf! Sehr schlechte Ausbildung. Ebenfalls empfehlen kann ich die SPE (Siemens), ich weiß aber nicht, inwieweit dort noch Umschulungen angeboten werden (SPE Regensburg hat das mal gemacht, die Maßnahme könnte aber inzwischen bereits beendet sein).
  13. Normalerweise bist Du nicht mehr berufsschulpflichtig. Trotzdem würde auch ich den Besuch der BS empfehlen, da dort theoretische Inhalte vermittelt werden, die prüfungsrelevant sind. Mit Deiner Vorbildung ist eine Lehrzeitverkürzung sicher sinnvoll, es wundert mich eigentlich, dass Dein Vertrag nicht von vorneherein eine Verkürzung vorsieht. Sieh mal nach, von wann bis wann Deine Ausbildung geht, das muss im Vertrag stehen. Regulär wären 3 Jahre, also z.B. 01.09.2004 - 31.08.2007, Verkürzung ist möglich auf 2 1/2 Jahre (also z.B. 01.09.2004 - 28.02.2007) oder 2 Jahre (01.09.2004 - 31.08.2006). Ist im Vertrag keine verkürzte Ausbildungszeit eingetragen, kannst Du bei Deiner zuständigen IHK eine Verkürzung beantragen. Der Ausbildende (sprich Dein Betrieb) sollte jedoch einer Verkürzung zustimmen. Der entsprechende Antrag muss i.d.R. ca. ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin der Abschlussprüfung bei der IHK eingehen (für 2 1/2 Jare also ca. im Juni, bei 2 Jahren ca. im Dezember).
  14. Anmerkung: mag auch unterschiedlich gehandhabt werden, aber ich kenn folgende Regelung: Lehrzeit 3 Jahre: Zwischenprüfung im Frühjahr (nach 1 1/2 Ausbildungsjahren) Lehrzeit 2 1/2 Jahre: Zwischenprüfung im Herbst (nach 1 Ausbildungsjahr) Lehrzeit 2 Jahre: Zwischenprüfung im Frühjahr (nach 1 1/2 Ausbildungsjahren) Dies gilt natürlich nur, wenn die Verkürzung zu diesem Zeitpunkt bereits feststeht, also z.B. der Vertrag von vorneherein auf 2 1/2 Jahre abgeschlossen wurde. Wird erst nach der Zwischenprüfung verkürzt - bleiben diese Termine (natürlich ). Er erfolgt von der IHK - rechtzeitig - eine Aufforderung zur Anmeldung zur Zwischenprüfung, die dem ausbildenden Betrieb zugestellt wird. Diese Aufforderung muss ausgefüllt, vom Ausbildenden und dem Prüfling unterschrieben und bis zu einem festgelegten Termin an die zuständige IHK zurückgeleitet werden. Der Termin zur Herbst-Zwischenprüfung ist der 29.09.04, die Einladungen dazu kamen bereits im Frühsommer. Der Termin für die Zwischenprüfung Frühjahr 2005 ist der 01.03.05
  15. Das ist mit Sicherheit ein Thema, das je nach Prüfungsausschuss unterschiedlich gehandhabt wird. Bei "unserem" Prüfungsausschuss ist die von mir genannte Begründung ausreichend, es müssen keine weiteren Alternativen genannt oder geprüft werden. Natürlich muss begründet werden, warum ein bestimmtes Produkt gewählt wurde, aber, wie gesagt, "weil das ein ausdrücklicher Kundenwunsch ist" genügt als Antwort. Insofern stimme ich also zu, dass es sicherer ist eine Kosten-Nutzen-Analyse aufzunehmen, wenn man nicht sicher weiß, wie der zuständige PA das handhabt, bzw. haben will.
  16. Und ich widerspreche Dir hier etwas, @Hawkeye, wenn zu Beginn der Arbeit die Entscheidung bereits auf ein Produkt gefallen ist, muss ich keinen Produktvergleich mehr machen. Mein Kunde (egal ob intern oder extern) käme sich wohl auch leicht vera... vor, wenn er definitiv sagt "ich will xyz" und dann präsentiere ich ihm meinen Entwurf und laber 5 min. von Produkt "abc", und teil ihm zum Schluss mit "aber entschieden habe ich micht für xyz, weil...". Die Begründung "Nach ausdrücklichem Kundenwunsch soll eine Migration auf xyz erfolgen" genügt vollauf.
  17. Schon klar, es sollte aber deutlich aus dem Antrag hervorgehen, was genau Inhalt Deiner Projektarbeit ist. In erster Linie also eine Formulierungsgeschichte. Statt "..es ist von x auf y zu migrieren" "im Zuge der Projektarbeit soll von x auf y migriert werden...". In die Projektbeschreibung gehört die Zieldefinition Deines Projektes, da darf's auch ruhig etwas detaillierter sein, was genau das Ding später leisten soll.
  18. Für mich geht aus dem Antrag nicht hervor, was Du eigentlich jetzt genau machen willst. Eine detailliertere Projektbeschreibung ("...im Zuge der Projektarbeit soll..." etc.) wäre nicht schlecht.
  19. Will man hier (IHK Regensburg) die Lehrzeit von 3 auf 2,5 Jahre verkürzen, also an der Winterprüfung teilnehmen, muss der Antrag bis spätestens Ende Juni bei der IHK vorliegen...
  20. Generell entscheidet Dein Arbeitgeber darüber, wie sich Deine Arbeitszeit gestaltet - natürlich innerhalb der gesetzlichen Regelungen, Tarifvertrag etc. Du hast einen Vertrag über 40 Stunden mit einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden - das ist gesetzlich korrekt und auch vom Tarifvertrag her zulässig. Wenn Du jeden Tag eine halbe Stunde länger willst und am Freitag eher heim, frag Deinen Chef. Sagt er "nein" - sorry - leider verloren (und das muss er nicht mal begründen oder auf Gesetze zurückgreifen).
  21. Gleich im Anschreiben erklären, warum die Noten so und so ausgefallen sind wär vielleicht 'ne Möglichkeit.... Anschließend die eigenen Fähigkeiten hervorstellen und ein wenig selbstbeweihräuchern (aber nicht die Unwahrheit schreiben und nicht zu sehr übertreiben! )
  22. Nein, man muss nur deutlich darauf hinweisen, dass es sich um vorläufige Ergebnisse ohne jegliche Gewähr handelt. Die Ergebnisse werden ja auch nicht schriftlich weitergegeben, sondern nur mündlich. Durch den Hinweis auf die Vorläufigkeit und die mündliche Weitergabe hat der Prüfling auch keine Möglichkeit, dieses Ergebnis "einzuklagen", wenn es nach der Zweitkorrektur doch anders ausfallen sollte. @nichtlustig nochmal: beide Prüfungsteile werden separat gewertet. D.h., Du kannst den praktischen Teil bestehen, auch wenn Du den schriftlichen versiebt hast, sprich in der Schriftlichen durchgefallen bist. Das sähe dann so aus, dass Du in einem halben Jahr auch nur den schriftlichen Teil wiederholen musst, aber nicht den praktischen.
  23. Die beiden Prüfungsteile werden unabhängig voneinander gewertet. Die Einladung zu Präsentation / Fachgespräch ist also kein Zeichen dafür, dass Du die Schriftliche bestanden hast. Die schriftlichen Prüfungen (GH1 + GH2) werden an den meisten IHK's bereits 2 Tage nach dem Prüfungstermin vom Prüfungsausschuss (Ausbilder + Lehrer) korrigiert. Wenn Euer Lehrer / Ausbilder dort dabei ist, kann er Euch ein vorläufiges Ergebnis sagen. Die Prüfungen werden dann aber nochmal von Zweitkorrektoren geprüft, auch wird WiSo zentral in Köln ausgewertet, und daher kann die offizielle Bestätigung dauern. Und auch auf dem Schreiben der IHK, das erfahrungsgemäß 4 - 6 Wochen nach der Prüfung in Euren Ausbildungsbetrieb kommt, handelt es sich um vorläufige Ergebnisse der schriftlichen Prüfung, an denen sich aber meist nichts mehr ändert.

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