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Angela

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  1. Nur mal so als dezenter Hinweis: schon mal nachgefragt, wie Eure IHK das Berichtsheft haben will? Letztendlich entscheidet das nämlich die Frage ob von Hand oder am PC....
  2. IHK abhängig. Wir bekommen die Musterlösung zusammen mit den Ergebnissen zugeschickt. Hier dürfen die Azubis auch die Angabenblätter nach der Prüfung mitnehmen. So kann hinterher gegengeprüft werden, wo's gehakt hat.
  3. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe (ist ja schon ein paar Jahre her bei mir ) gibt es unterschiedliche Regelungen bzgl. Fachhochschulreife / allgemeine Hochschulreife in den einzelnen Bundesländern. Für Bayern gilt: Fachhochschulreife (= FOS) => alle Studiengänge an Fachhochschulen (FH) möglich fachgebundene Hochschulreife (= BOS ohne 2. Fremdsprache) => alle Studiengänge an der FH, an der Uni nur die fachbezogenen Studiengänge möglich allgemeine Hochschulreife (= Gymnasium oder BOS + Abschlussprüfung in einer 2. Fremdsprache) => alle Studiengänge sowohl an FH als auch an Uni
  4. Die rechtliche Lage zu diesem Problem ist hier: azuro muenchen sehr gut dargestellt. Das Wichtigste aus dem Artikel: "[...]Für minderjährige Auszubildende gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der ganz klar regelt wie Auszubildende für den Berufschulunterricht freizustellen sind. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden Unterricht wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. [...] Diese Regelungen gelten für volljährige Auszubildende leider nicht mehr.[...] Einige betroffene Auszubildende klagten gegen diese Auslegung und zogen vor das Arbeitsgericht. In einem Urteil hat das BAG im März 2001 einiges klargestellt. Seitdem gilt folgendes: Auch über 18jährige sind für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ist die Zeit, die der Auszubildende nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringt zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Arbeitgeber die Rückkehr nicht verlangen. [...]"
  5. Für mich persönlich wäre das nicht sofort ein Fall von "der Nächste bitte". Informatik-Leistungskurs mit einer (wenn auch schlechten) 1 ist in jedem Fall ein interessantes Kriterium. Stellt sich dann eher die Frage, woher die schlechte Mathematik-Note kommt. (btw: handelt es sich um ein Zeugnis der Kollegstufe mit Punkten statt Noten kann man + / - sehr wohl ablesen). Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch wäre bei den Noten u.a. noch von folgenden Kriterien abhängig: Wie gestaltet sich der Rest der Bewerbung (s.o.)? Wie viele Bewerbungen liegen vor, wie viele Leute davon möchte ich auf jeden Fall zum Vorstellungsgespräch einladen? Nur die Noten sind nicht entscheidend. Hier nur nach den Noten beurteilt würde die Bewerbung auf dem Stapel "einladen, wenn noch Plätze zum Vorstellungsgespräch frei sind" landen. Das jedoch, noch einmal betont, wäre meine persönliche Entscheidung! Andere Firmen andere Sitten!
  6. http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=80534
  7. Wenn ich richtig informiert bin, entfällt mit der BBiG Reform das Mindestalter von 24 Jahren (§30 BBiG 2005). Nach wie vor ist aber wohl Berufserfahrung erforderlich: BBiG 2005 §30, Abs. 2 : " [...] und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist."
  8. In unserem Unternehmen gab es bisher einige Azubis, welche die Ausbildung auf 2 Jahre absolviert haben. Mit entsprechendem Schulabschluss ist das auch möglich, der Ausbildungsvertrag wird in einem solchen fall nur für 2 Jahre abgeschlossen. Bei den Azubis auf 2 Jahre haben wir darauf bestanden, dass sie in der Berufsschule gleich ins 2. Jahr einsteigen und den Stoff des ersten Jahres nachlernen. Positive Erfahrungen haben uns überzeugt, dass dies der sinnvollere Weg ist. Für AEs ohne einschlägige Vorkenntnisse ist es allerdings relativ schwer, die Ausbildung mit einem vernünftigen Abschluss auf 2 Jahre zu machen, wenn auch durchaus möglich (ein 1er Kandidat und zwei 2er Kandidaten in unserer Firma beweisen es). Es ist allerdings ein hohes Maß an Eigeninitiative nötig und "Arbeitszeiten" weit jenseits der 8 Stunden täglich (sprich tägliches Lernen in der Freizeit). Wurde ein Vertrag auf 2 oder 2 1/2 Jahre geschlossen ist es, nach Auskunft unserer IHK, problemlos möglich, die Ausbildungszeit auf die regulären 3 Jahre zu verlängern. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei der IHK gestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dies bei anderen IHKs ähnlich gehandhabt wird. Ich persönlich finde es nicht in Ordnung, dass der Ausbilder auf einer von vornherein festgeschriebenen Verkürzung besteht. Ebenfalls aus eigener Erfahrung muss ich sagen, dass ein höherer Schulabschluss eine Verkürzung nicht in jedem Fall rechtfertigt. Ein Kompromiss-Angebot an den Ausbilder wäre vielleicht ein regulärer Vertrag mit der Option auf nachträgliche Verkürzung? Bei unserer IHK muss der Verkürzung der Auszubildende und der Ausbildende (sprich die Firma) zustimmen. Ohne die Zustimmung des Betriebes geht nichts. Das dürfte bei anderen IHKs ebenfalls ähnlich laufen. Angela (Ausbilderin)
  9. Liegt das Ergebnis in einem der Prüfungsteile unter 30% gilt die Prüfung als nicht bestanden. Liegen GA1, GA2 und WiSo jeweils über 30 % müssen sie zusammen (Gewichtung: GA1 + GA2 je 40%, WiSo 20%) mindestens 50% erreichen, um die Prüfung bestanden zu haben. Unter Umständen kann das auch durch eine mündliche Zusatzprüfung erreicht werden (wenn sich dadurch rechnerisch die 50% noch erreichen lassen).
  10. Themenkatalog Ist für AE, aber auf der letzten Seite des pdf findest Du eine Erweiterung für SI. SI = vertieftere Kenntnisse im Bereich Hardware, Datensicherheit / Datenschutz / Datensicherung und Netzwerk als AE, aber geringere Kenntnistiefe im Bereich Programmierung / Dokumentation als AE
  11. Alles, was nicht von Dir ist, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Das gilt für Grafiken, Skizzen und Text. Wörtliche Textzitate sind in Anführungszeichen zu setzen und mit einer vollständigen Quellenangabe zu versehen. Sinngemäße Zitate müssen ebenso wie Grafiken und Skizzen mit einer vollständigen Quellenangabe gekennzeichnet werden. Am einfachsten geht das über Fußnoten. Bei literarischen Quellen (Bücher, Zeitschriften): Autor, Titel, Erscheinungsort und -jahr, Seitenzahl; bei Zeitungsartikeln zusätzlich, Name der Zeitschrift und Nummer der Ausgabe Bei Internetseiten: vollständige Adresse, u.U. (wenn entsprechend auf der Site vermerkt) ebenfalls Autor und Jahr Meines Wissens nach kann ein Autor nicht verbieten, dass Zitate aus seinen Werken verwendet werden, solange diese entsprechend als Zitat mit Quellenangabe gekennzeichnet sind. Dies gilt für Text, wie die Sache bei Grafiken o.ä. aussieht, weiß ich allerdings nicht.
  12. Ich reiche hier mal die IHK Regensburg nach: 58,3%
  13. MuSchG § 9 Kündigungsverbot: "(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; [...] (3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben. [...]" Es wäre zu klären (evtl. über einen Anwalt) inwieweit hier Absatz 3 angewendet werden kann, z.B. für eine Kündigung wegen Schädigung des Unternehmens und des Betriebsklimas
  14. Es gibt rein rechtlich auch die Möglichkeit, sich einen Teil des Bruttolohns als pauschalbesteuertes Fahrgeld vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Der Maximalwert liegt hier bei den momentan gültigen Rückerstattungspauschale (2004: 30 Cent pro Kilometer, 2005 weiß ich leider auch nicht) mal den gefahrenen Kilometern. Ein Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass Du für diesen Betrag keine Steuern, und so weit ich weiß, auch keine Sozialabgaben zahlen musst, da sie nicht zu Deinem Bruttolohn gerechnet werden. Ein Nachteil ist, dass Dir dieser Betrag auch fehlt, wenn Du ein 13. Monatsgehalt bekommst, das sich nach dem Bruttolohn berechnet. Ob Dir diese Möglichkeit in Deinem Betrieb geboten wird, müsstest Du bei Deinem Arbeitgeber erfragen.
  15. Äh - Vorsicht! Manche IHK's haben hier eigene Vordrucke, die dann natürlich auch verwendet werden sollen (müssen). Auch sind die Fristen, bis wann der Antrag eingehen muss und welche Unterlagen beizulegen sind, unterschiedlich. Also lieber mal direkt bei Deiner IHK nachfragen, wie die das haben wollen!
  16. Manche Betriebe schreiben eine Untersuchung für alle Neueinstellungen vor, unabhängig vom Alter. Dies wird den Bewerbern aber i.d.R. mitgeteilt. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine sogenannte Erstuntersuchung für Auszubildende, die beim Antritt ihrer Ausbildung noch nicht volljährig sind (JArbSchG § 32). Hier muss vor Antritt der Ausbildung dem Betrieb eine Bescheinigung über die erfolgte ärztliche Untersuchung vorgelegt werden.
  17. Eine Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren. Aktuell habe ich den Fall, dass ein krankgeschriebener Azubi wieder zur Arbeit kömmen möchte. Muss ich ihn wieder heimschicken? Zum Arzt schicken und die Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen? Oder kann ich ihn einfach wieder arbeiten lassen? :confused: Meine eigenen Recherchen haben ebenfalls ein zweigeteiltes Bild ergeben. So behauptet z.B. freizeit-und-familie.de hier zu finden dass man einfach so wieder zur Arbeit gehen kann, wenn man sich gesund fühlt, ohne den Versicherungsschutz oder sonstiges zu gefährden. Dagegen behauptet plusminus hier zu finden dass, solange man noch arbeitsunfähig geschrieben ist, der Arzt vorher zustimmen muss, ehe man wieder arbeiten gehen darf und dass auch die Krankenkasse informiert werden muss.
  18. Wir stellen unsere Azu's für die Abschlussprüfung ganztägig frei. Denn vor / nach der Prüfung wären sie nicht wirklich zu was zu gebrauchen! Aber das ist, wie gesagt, ein Entgegenkommen, verpflichtet sind wir dazu nicht.
  19. Mäßige bitte etwas Deinen Ton. Du hast eine Frage gestellt und eine hilfreiche und korrekte Antwort bekommen (wenn ich auch nicht ganz verstehe, wie Du den, Zitat "lustige ihk schein" erworben hast ohne zu wissen, wie sich die Punkte darauf errechnen). Es betseht also kein Grund hier ausfallend zu werden!
  20. Nochmal zu Aufgabe 1: Es handelt sich um eine Original Aufgabe einer Abschlussprüfung und die richtige Antwort ist - laut Lösungshinweis der IHK (und eigener Berechnung ) - tatsächlich 466 Bilder.....
  21. BaWü ist bisher das einzige Bundesland, das eigene Abschlussprüfungen macht (Termin + Aufgaben). Alle anderen Bundesländern schreiben eine einheitliche Prüfung an einem einheitlichen Termin.
  22. Testprüfungen lag ich zwischen 60% - 80%. In der Prüfung selbst hatte ich Glück (obwohl ich noch zu denen gehöre, die keine Aufgabe streichen durften), habe insgesamt im schriftlichen Teil 90% erreicht. Glück gehört auf jeden Fall dazu, denn ganz ohne Lücken geht wohl keiner in die Prüfung. Meine Lücken empfand ich allerdings als nicht allzu groß, da ich mich in allen Themen, die regelmäßig drankommen (z.B. Datenbanken, Netzwerkplan, Sicherheit, Subnetting, Struktogramme etc.) fit gefühlt habe.
  23. Da kann ich nur zustimmen. Interessant sind die Themen, die ca. 6 - 9 Monate vor der schriftlichen Prüfung aktuell waren.
  24. Nachdem hier häufig Fragen auftauchen, bzgl. was ist bei einer Bewerbung zu beachten, hier mal ein paar Punkte, auf die ich persönlich achte beim Bewerten einer Bewerbung. Anmerkung: es geht hier um Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung in einem mittelständischen Unternehmen. Es handelt sich um Kriterien, nach denen ich persönlich urteile. Andere Unternehmen / Personen mögen auf völlig andere Dinge Wert legen! 1. Äußeres: - ist die Bewerbung sauber? (keine Fett- oder Kaffeeflecken o.ä.) - ist die Bewerbung vollständig, d.h. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse? - ist die Bewerbung ordentlich ausgedruckt und somit überhaupt leserlich? - ist die Bewerbung halbwegs anständig formatiert (Absätze, Einrückungen etc.)? 2. Sprache: - sind in der Bewerbung gehäuft Rechtschreibfehler zu finden? - sind in der Bewerbung gehäuft grammatikalische Fehler zu finden? 3. Anschreiben: - ist die korrekte Berufsbezeichnung verwendet worden (wir bilden leider keine "Informatiker" aus)? - handelt es sich um eine offensichtliche 08/15 Bewerbung, oder ist sie auf das Unternehmen zugeschnitten? 4. Zeugnis(se): - Noten in Mathematik, Informatik, Physik, Deutsch, Englisch - Bemerkung (so weit vorhanden) - ist das Zeugnis aktuell (das der 5. Klasse interessiert nicht)? 5. sonstiges: - sind bereits einschlägige Praktikas absolviert worden? - welche Interessen werden angegeben? - welche Vorkenntnisse sind vorhanden? Die Punkte 1 - 4 sind dabei entscheidend dafür, wer zum Vorstellungsgespräch geladen wird.

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