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Angela

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Alle Inhalte von Angela

  1. Wenn ich einem Bewerber mitteile, dass er sich Anfang März nochmal rühren soll und er ruft mich jede 2. Woche an (übertrieben ausgedrückt), würd mir das schon ziemlich auf die Nerven gehen. Allerdings hat Dir in Deinem Fall ja der Geschäftsführer angeboten, dass Du Dich melden sollst, wenn noch Fragen bestehen. Dieses Angebot würde ich allerdings nur nutzen, wenn Du noch dringend Informationen benötigst, die nicht noch 2 Wochen warten können. Ich persönlich würde lieber mal noch die 2 Wochen abwarten und mich dann erst melden - und vielleicht die Zeit nutzen, um mich näher über das Unternehmen zu informieren.
  2. Aha, Deine Projektarbeit soll also sein, einen sicheren WLAN Zugang zu finden und umzusetzen. Warum schreibst Du den Antrag so, als sei das Projekt bereits gelaufen? Du darfst mit der Umsetzung Deiner Projektarbeit erst beginnen, wenn der Antrag genehmigt ist. Und wenn das Dein Projekt ist, warum "haben wir uns entschieden"? Mit anderen Worten: es geht aus dem Antrag nach wie vor nicht hervor, was Du 35 Stunden lang (denke Du wirst FiSi?) zu tun gedenkst. Genauso wenig wie die Ziele Deiner Projektarbeit, die im Antrag bereits grob formuliert werden sollten.
  3. Für mich wird nicht ersichtlich, was Du in Deiner Projektarbeit machst, bzw. machen willst.
  4. Ich fänd's 'ne tolle Idee. Sicher gibt es Regeln, die für alle IHK's gelten, aber bereits angefangen bei Prüfungsterminen gibt es regionale Abweichungen (siehe BaWü). Ich wär auch gerne bereits, News aus meinem IHK-Bereich beizusteuern, bekomme da immer das aktuelle Mitteilungsblatt zur Ausbildung. Vielleicht kann sich ja einer der Verantworlichen hier mal zu sowas aufraffen?
  5. Äh... - darf man hier auf eine andere Site verweisen? :cool: http://www.fi-ausbilden.de Im Info-Pool unter AEVO....
  6. Die Ausbildung auf 2 Jahre zu machen ist durchaus möglich, wenn auch mit viel persönlichem Fleiß und Disziplin verbunden. Meine Empfehlung wäre ebenfalls, das erste Berufsschuljahr zu streichen, nicht das letzte. Wenn Du jedoch schon mitten in der Ausbildung steckst, ist das u.U. nicht mehr möglich.
  7. Generell gibt es bzgl. des Schulabschlusses keine bindende Vorschrift. Empfohlen wird jedoch Mittlere Reife oder (Fach)-Hochschulreife, wobei Bewerber, die "nur" Mittlere Reife haben, nicht unbedingt benachteiligt werden. Das ist allerdings stark von der jeweiligen Firma abhängig. Natürlich sind die Zeugnisnoten zunächst einmal entscheidend. Die meisten Firmen haben sehr viele Bewerbungen auf wenige Ausbildungsplätze und meistens werden nicht alle Bewerber auch zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Erfahrungsgemäß wird besonderer Wert auf gute Noten in Mathematik, Physik, Deutsch und Englisch gelegt. Auch sollte die Bewerbung selbst professionell gestaltet und - das ist entscheidend - frei von Rechtschreibfehlern o.ä. sein.
  8. btw: Angebot 1 ist die korrekte Lösung, da es als einziges alle gestellten Anforderungen erfüllt....
  9. Aber "die IHK" macht die Prüfung nicht - die macht der ZPA.... Und als Arbeitgeber wär mir ein Bewerber schon lieber, der bewiesen hat, dass er auch in einer Stresssituation und innerhalb eines sehr begrenzten Zeitrahmens vernünftige Leistung liefern kann - genau darauf kommt es in der IT-Branche nämlich häufig an.
  10. Wenn ich das hier so lese bin ich auf die Aufgabenstellung gespannt - und auf das tatsächliche Ergebnis. Denn erfahrungsgemäß: keine Panik! Das Ergebnis, das letztendlich rauskommt ist um vieles besser als das, was man direkt nach der Prüfung vermutet!
  11. Diesen Satz finde ich unglücklich formuliert. Generell beinhaltet er 2 Aussagen: Du möchtest FIAE werden und Du möchtest in diesem speziellen Betrieb die Ausbildung machen. Warum machst Du nicht vielleicht 2 getrennte Sätze (evtl. sogar Absätze) daraus. Schließlich sind es 2 wichtige Aussagen Deiner Bewerbung, die durchaus hervorgehoben werden dürfen. Finde ich auch nicht so glücklich. (Vor allem das Wort Arbeitsmoral, ich weiß nicht....). Vielleicht wäre es besser, gutes Arbeitsklima, Kollegialität oder etwas in der Art hervorzuheben. Auch an der Formulierung ("in meinem Wunsch gefestigt" hört sich in meinen Ohren seltsam an) könnte man noch arbeiten. Nach einem Schulhalbjahr wirst Du in C++ nicht geübt sein. Besser wäre eine Formulierung in der Art, dass Du Dir damit bereits Grundkenntnisse in der Programmierung und in C++ angeeignet haben wirst.
  12. Allen Prüflingen für heute viel Glück und Erfolg! Ihr macht das schon!
  13. protected = sichtbar für die Klasse und alle Subklassen package = sichtbar für die Klasse und alle anderen Klassen, die sich im selben Package befinden
  14. Nachtrag zu 2.: Assoziation, Aggregation und Komposition sollten zudem noch bezeichnet werden, d.h., über der Linie wird in Stichpunkten die Art der Beziehung angegeben ( z.B. Assoziation Kund - Konto: über dem Strich schreibt man "hat ein" => Kunde hat ein Konto). Außerdem sollten die sogenannten Kardinalitäten angegeben werden, kann man sich ähnlich vorstellen wie bei einem Datenbankmodell, an beiden Enden wird jeweils die Anzahl der möglichen Objekte angegeben (z.B. Assoziation Kund - Konto: bei Kunde steht eine 1, bei Konto 1..* => ein Kunde kann 1 bis unendlich Konten haben). Mögliche Kardinalitäten (Beispiele): - 1: genau 1 Objekt - 0..1: kein oder 1 Objekt - *: kein oder beliebig viele Objekte - 1..*: 1 bis beliebig viele Objekte - 5: genau 5 Objekte - 1, 5, 8: genau 1 oder 5 oder 8 Objekte - 1..7, 10, 14..*: nicht 0, 8, 9, 11, 12 oder 13 Objekte - etc.
  15. Zu 1.: Zitat: "Klassendiagramme beschreiben die statische Struktur eines objektorientierten Modells, die über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben. Dabei stehen Aufbau und Beziehungen im Vordergrund. Klassen- und Objektdiagramme repräsentieren eine logische Sicht auf die Zusammenhänge einer Anwendung. Sie enthalten keinerlei Informationen über die Verteilung der modellierten Strukturen auf Software-Komponenten. Auch bleibt die Zuordnung der Software-Komponenten auf die Rechner und Server unbestimmt." => eingesetzt relativ früh im Entwicklungsprozess, zur Festlegung der Klassen- und Vererbungsstruktur Zu 2.: welche Verbindungslinien meinst Du? - Vererbungsschritte werden durch Linien dargestellt (gekennzeichnet wird die Vererbung durch ein Dreieck an der Superklasse, also der vererbenden Klasse) - abgeleitete Objekte werden mit ihrer Klasse über einen gestrichelten Pfeil verbunden (Objekte werden aber nur in Ausnahmefällen in Klassendiagrammen aufgenommen) - Daneben gibt es noch die Assoziation (einfache Linie zwischen 2 Klassen, beide Klassen sind gleichberechtigt und auch ohne einander lebensfähig, z.B. Bankkunde und Kunde wäre eine klassische Assoziation) - eine striktere Form der Assoziation ist die Aggregation (Linie zwischen 2 Klassen, an der höher in der Hierarchie stehenden Klasse ist eine nicht ausgefüllte Raute; beide Klassen sind ohne einander lebensfähig, die untergeordnete Klasse ergibt aber ohne die übergeordnete wenig Sinn, z.B. übergeordnete Klasse = LKW, untergeordnete Klasse = Achse) - die strikteste Form ist die Komposition (Linie zwischen 2 Klassen, an der höher in der Hierarchie stehenden Klasse ist eine ausgefüllte Raute; die untergeordnete Klasse ist ohne die übergeordnete nicht lebensfähig, z.B. übergeordnete Klasse = Gebäude, untergeordnete Klasse = Zimmer => ein Zimmer kann es ohne Gebäude nicht geben) Zu 3.: + = public - = private # = protected ~ = package (beteichnet die Sichbarkeit der Eigenschaften und Methoden)
  16. In WiSo kreuzt man die Aufgaben nicht direkt auf dem Angabenblatt an, sondern die Lösungen werden in einen separaten Lösungsbogen eingetragen. Wenn es also bei einer Aufgabe z.B. heißt "Tragen Sie die Ziffern von den zwei zutreffenden Aussagen in die Kästchen ein", dann gibt es auch nur 2 Kästchen. Es kann also gar nicht alles angekreuzt werden. Aus diesem Grund gibt es in WiSo, meines Wissens nach, also durchaus Teilpunkte, wenn z.B. nur eine der beiden Lösungsziffern richtig eingetragen wurde.
  17. Ich habe mich auch gewundert, da mir ebenfalls der 01.03. als Termin aus dem IHK-Nachrichtenblatt bekannt war. Auf dem beiliegenden Blatt zu den Anmeldungsaufforderungen steht allerdings Mittwoch, 02. März 2005. Ich denke, das wird aber spätestens geklärt, wenn die Bestätigungen eintreffen - darauf ist immer der genaue Ort und Termin vermerkt. @Quark Wann die Aufforderungen verschickt werden, hängt stark von der jeweiligen IHK ab, also keine Panik. Da Du die Aufforderung zur Anmeldung persönlich unterschreiben musst, wirst Du sie schon rechtzeitig zu Gesicht bekommen.
  18. Hier sind die Aufforderungen zur Anmeldung für die Zwischenprüfung März 2005 bereits eingetroffen und müssen bis spätestens 01.12.04 bei der IHK eingereicht werden..... edit: da steht auch drauf, der Termin wäre der 02.03.05, nicht der 31.03.
  19. Wie genau sich nun Umschulung definiert darfst Du mich auch nicht fragen. Landläufig bezeichnet man das Erlernen eines neuen Berufs nur dann als Umschulung, wenn diese von der Arbeitsagentur genehmigt und bezahlt wird (da nicht vermittelbar im ursprünglichen Beruf oder ähnliche Gründe), von einer Berufsgenossenschaft genehmigt und bezahlt wird (der ursprüngliche Beruf kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden) oder von der Bundeswehr finanziert wird (Ablauf des Zeitsoldat-Vertrages). In jedem Fall kommt aber nicht der ausbildende Betrieb bzw. die Lehrstätte für das Gehalt auf, sondern oben genannte Stellen. Ausbildungen kannst Du in Deinem Leben beliebig viele machen (wenn Du einen Ausbildungsplatz bekommst), Du giltst dann aber als "normaler" Azubi, der entsprechend vom Betrieb bezahlt wird, nach Tarif oder persönlicher Vereinbarung.
  20. Damit bist Du meines Wissens nach ein "ganz normaler" Azubi und kein Umschüler. Ob es bei Ausbildung gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gibt und wenn ja, wie hoch diese sind, kann ich leider nicht sagen.
  21. Auch bei einer betrieblichen Umschulung wirst Du von Arbeitsagentur bzw. Berufsgenossenschaft bezahlt - solange diese sie genehmigt haben. Und nur wenn es eine genehmigte Umschulung einer dieser Träger ist, gilt das Ganze überhaupt als Umschulung, so weit ich weiß. Ansonsten ist es tatsächlich eine Ausbildung (Lehrstelle), auch wenn es schon die zweite, dritte oder 20. ist...
  22. Zunächst einmal die Frage: willst Du eine Umschulung machen? Sowas wird von Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft gezahlt, das Umschulungsgeld richtet sich dabei nach Deinem letzten Verdienst. So weit mir bekannt ist, gibt es dabei weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Oder willst Du eine Ausbildung machen? Dann schließt Du mit einem Betrieb einen Ausbildungsvertrag und die Bezahlung richtet sich entweder nach gültigem Tarif oder wird bei Einstellung ausgehandelt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden inzwischen fast ausschließlich als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers im Vertrag aufgenommen, d.h. Du kriegst was, wenn Du Glück hast, hast aber keinen einklagbaren Anspruch darauf.
  23. Guten Morgen! Habe die Diskussion hier am Rande mitverfolgt, ganz interesant.... Ich möchte aber nicht auf die zwei hier vertretenen Standpunkte eingehen (die in vielen Dingen gar nicht so verschieden sind ), sondern mich zum ursprünglichen Thema des Threads äußern, das da lautet "schriftliche IHK Prüfung unrealistisch?" Meine Meinung dazu: Zu Anfang mag dieser Vorwurf sicherlich zutreffend gewesen sein, ich spreche von den ersten durchgeführten Prüfungen 1999 / 2000. Das ist jedoch insofern verständlich, da die IT-Berufe, 1997 eingeführt, noch zu neu und die Anforderungen zu ungenau definiert waren. Dies hat sich aber in den vergangenen Jahren deutlich verbessert und die Prüfung orientiert sich an neuen technischen Entwicklungen und Inhalten, die man in einem IT-Beruf zumindest in Grundlagen beherrschen sollen (z.B. Datenbanken). Das Problem generell der IT-Berufe ist das sehr breite Spektrum, das sie umfassen und das kein Betrieb und keine Berufsschule bis ins kleinste Detail vermitteln kann. Es wird immer Spezialisierungen geben. Positiv zu vermerken ist, bezüglich der Prüfungen, daher ebenfalls, dass deutlich weniger Detailwissen abgefragt wird, das tatsächlich je nach ausbildendem Betrieb und besuchter Berufsschule sehr unterschiedliche Schwerpunkte haben kann. Dafür wird stärker das Verständnis allgemeiner Zusammenhänge und das Verknüpfen unterschiedlicher Wissensgebiete, wie z.B. Projektmanagement und Hardware, geprüft. Und das finde ich den heutigen Anforderungen an diesen Beruf durchaus angemessen. Dem Problem unterschiedlicher Schwerpunkte in der Ausbildung, begründet durch Betrieb und Berufsschule, begegnet man zudem mit dem Konzept, dass von 6 Handlungsschritten einer gestrichen werden kann. Abschließend muss ich daher sagen: ich finde die schriftlichen Prüfungen weder unrealistisch noch zu schwer. Im Gegenteil - sie sind den einzelnen Berufsbildern mit ihren jeweiligen komplexen Anforderungen mittlerweile durchaus angemessen. Um die Qualität der IT-Berufe zu sichern, sollten sie daher keinesfalls noch stärker vereinfacht werden.
  24. Im Gesetz (BBiG §7) heißt es lapidar: "Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme [...] an Prüfungen freizustellen. [...]" Streng ausgelegt bedeutet das, dass Du nur für die Zeit der Prüfung freigestellt werden musst, nicht für den ganzen Tag. Hier zeigen sich jedoch die meisten Betriebe entgegenkommend, das sollte aber auf jeden Fall vorher mit dem Betrieb geklärt werden.

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