Es kommt auf beide Seiten an.
Wenn $Macho auf $Klischeeblondchen trifft, ist das Ergebnis wohl abzusehen...
Wenn man voneinander lernt und sich dabei nicht zu blöd anstellt oder durch seine Reize beim Dozenten keinen Vorteil erhaschen will, sich zivilisiert verhält, ... sollte es meines Erachtens funktionieren können.
Als was wirst du dich bewerben? Wo wirst du dich bewerben?
Der "unter Tischen kriechende Kabelverleger" trägt seltenst die Halsschlinge, der IT-Berater mit überwiegend Chefkontakt ist fast nie ohne zu sehen.
@Hobbies: Casemodding, LAN-Parties, ... PC hier, Computer da <--> Ausgleichssport.
tach.
*grmpf* Toll, wenn in zentralen Komponenten was nicht klappt, der Betreuer in Urdings ist, man die Vertretung ist und die Einarbeitung erst nächste Woche so richtig starten soll. Hoffentlich ist bald WE
Für den Osten greift Alligator zu hoch.
Was ist jetzt genau deine Aufgabe? Was sind "Hardwareaufgaben"?
Hobbies, Arbeitsweg, andere Standorte sind für dein Gehalt unerheblich. Du bist in Thüringen angestellt und wirst auch nach Thüringer Maßstäben bezahlt.
Wie wird mit den Überstunden verfahren?
Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen fehlt - falls Kundenkontakt bestand: diese sowieso!
Grund für das Zeugnis fehlt.
Zukunftsaussicht fehlt.
Somit ist das Zeugnis in diesem Umfang nicht gut.
Aus dem Gesamtkunstwerk herausgerissen ist eine Beurteilung nur schwer möglich.
Ansich steht hier nichts schlechtes. Aber ich kann ein Zeugnis um diesen Ausschnitt herum schreiben, sodass es auf der Notenskala von 1-6 im zweistelligen Bereich anzusiedeln ist
§2(5)1 ArbPlSchg: Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht aus Anlass des Wehrdienstes ablehnen.
Wenn der AG einen anderen Grund (oder gar keinen) für die Nichtübernahme nennt, besteht keinerlei Schutz.
Hier auch: "******splatz" und sonstige Erwähnungen dieses A-Wortes können zu gelegentlichen Tumulten mit falschen Bärten und tieffliegenden Steinen führen Also wenn jetzt hier noch einer Jehova sagt...
Ach und bei Urdings (das, was Wölfchen und ich z. B. morgen haben) siehts ähnlich aus :floet:
24 Werktage Urlaub, wobei Werktage alles außer Sonn- und Feiertage sind. Siehe Paragraf 3 Bundesurlaubsgesetz. Somit sind 20 Tage bei einer Fünftagewoche das gesetzliche Minimum.
Stichworte "virtuelles Hausrecht" und heise sollten reichen.
Zu den Vorankündigungen: die gab es speziell im letzten GEZ-Thread...
Und nebenbei: mir fällt auf, dass das Sternchen-Script in letzter Zeit nicht gerade Langeweile haben kann.
Dein Betrieb ist dazu verpflichtet, den für euch gültigen (Mantel-)Tarifvertrag zugänglich zu halten. Einfach beim Betriebsrat oder der Personalabteilung nachfragen.