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charmanta

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Alle Beiträge von charmanta

  1. Ja. Das kriegen wir als Prüfer meist mit, da dies mit Akteneinsicht beginnt. Bei Formfehlern gibts u.U Nachkorrektur und auch das kriegen wir mit. Das Procedere hierzu ist auch Bestandteil unserer Pflichtschulungen als Prüfer
  2. Hm. Thema nach mehr als 24 Monaten mit Kritik wiederbeleben ... also ich kann nur sagen, dass wir als Moderatoren versuchen einen gepflegten Stil im Forum zu halten. @BINÄR-COD3 mit 6 Posts wirst Du eh wohl ein sparsamer Poster sein ? In der Tat gibt es viele Gründe weshalb man schlechte Noten hat. Aber wenn man in der Summe schlechte Noten hat und nicht eine gesundheitliche Begründung dann ist entweder der Fleiss oder die Auffassungsgabe sachlich ein Problem und der Job vielleicht nicht der richtige. Ich halte das nicht für überheblich bzw meine dies nicht so, aber es ist eine langjährige Erfahrung als Ausbilder und Prüfer. Auch korrekt ist dass ein Betrieb ( wenn er vernünftig ist ) weniger auf die Noten als auf den Bewerber schaut. Bei der aktuellen Varianz an Prüfungen der IHK halte ich ein Vergeigen einer Note auch für denkbar ... aber für das Vergeigen der ganzen Prüfung muss da in Kenntnis der VO mehr im Argen sein
  3. das sind normalerweise mehrere Aufgaben oder eine mit Unteraufgaben. "Typisch" fehlen mir die Beispiele, da in meinen PAs seit der Novellierung in dem Bereich keine MEPs stattfanden
  4. Sachliche Gliederung des Bereichs "Konzeption und Administration" Alles aus -1- was in 15 Minuten bearbeitet werden kann Du kriegst vom PA einen Aufgabenzettel und 15 Minuten Zeit. Dann stellst Du Deine Lösungen mündlich vor Grundsätzlich denkbar. Machen wir aber wegen der kurzen Zeit eher nicht. Wenn es dem Verständnis hilft aber doch denkbar. ? In 15 Minuten ? Kommt auf den PA an, kann man nicht pauschal beantworten 66 Punkte ist eigentlich kein Hexenwerk wenn Du in der Ausbildung aufgepasst hast. Schaffen die meisten Auch hier keine pauschale Antwort möglich. Entscheidet der PA
  5. was soll das bitte sein ? Ich frag für nen befreundeten Prüfer der den gerne mal einsehen möchte. Oder sprechen wir über die sachliche Gliederung und die Empfehlungen des DIHK ?
  6. das macht auf jeden Fall Sinn für das Fachgespräch denke ich
  7. Ok war unpräzise stimmt. Also der Prüfling muss den ANTRAG stellen aber die IHK weist den Prüfling bei uns in SH ( @Muff Potter und bei Dir in NRW wohl nicht ) im Vorfeld auf die Option hin. Wir bereiten uns dann vor wenn eine möglich ist aber der Antrag geht bei der IHK ein
  8. die MEP gibts nur auf ANTRAG. Wenn bei Dir eine nötig wäre hätte Dich die IHK kontaktiert.
  9. Bis jetzt ist das ausgeglichen
  10. Öhm. Das ist bei uns juristisch umgekehrt geregelt. Überschreitung nach PO gibt Punktabzug, eine Unterschreitung aus diesem Grund nicht. Aber aus meiner Erfahrung fehlen in den zu kurzen Dokus meist Punkte. Aber die Kürze selbst dürfen wir nicht abwerten da dies die PO nicht hergibt
  11. klar das kann jeder lesen
  12. was willst Du denn überhaupt (mit dem Studium) erreichen ?? ist eh nicht genormt. Darf sich jeder nennen Hm. Aber eine Melange von Wissen ist Voraussetzung für einen Aufstieg ? Ok. So heisst der Gaul den viele grade reiten. Die grossen kommen grade zurück. Was machst Du, wenn der Gaul tot ist ?
  13. Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist unüblich. Ich fürchte, die Befristungen werden wieder zunehmen. Augen zu und durch dürfte die Devise sein
  14. Jurist sagt „es kommt darauf an“ Um zu klagen braucht es einen entstandenen nachweisbaren Schaden. Ganz eindeutig sehen Gerichte den Unterschied zwischen juristischer und natürlicher Person auch nicht immer ot ende bitte
  15. Hust .... da hat jemand aber den Unterschied zwischen juristischen und natürlichen Personen nicht verstanden .... Und eine "Zustimmung" ist nur eine von vielen möglichen Grundlagen einer Verarbeitung ... und dazu die schlechteste Wahl. Back2Topic
  16. Dein Ausbilder soll sich mit der IHK in Verbindung setzen, gerne auch mal diesen Thread anschauen. Darunter wirst DU leiden, nicht Dein Ausbilder. Nochmal, das Projekt muss nachvollziehbar sein und alle am Prüfungsgeschehen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorbehalte eines öffentlichen ITLers sind nachvollziehbar, aber unbegründet.
  17. Ja. Ist so üblich damit wir auch das Projekt nachvollziehen können. Korrekt. Aber wenn alles schwarz ist und das Projekt zb Subnetze beinhaltet kann das zu Abzügen führen. Wir müssen das Projekt inhaltlich beurteilen können und das darf nicht drunter leiden
  18. wenn sie sich das leisten können. Ich seh im Moment eher dass ältere frei gesetzt werden und alle Firmen sparen.
  19. dazu kommt dass Du am Ende der Umschulung 55 und am Ende der Ausbildung 56 bist ... es gibt nach wie vor viele Firmen, die in dem Alter keine Anfänger mehr einstellen. Ansonsten unterstütze ich @ExplainItToTheDuck komplett
  20. Was genau sagt denn die Diagnose im Bereich DSL Verbindung?
  21. Sorry war unpräzise. Damit meinte ich die Noten der schriftlichen Prüfung, die meist durch die BS in erster Instanz korrigiert werden. Danke für den Hinweis
  22. ... mit Realschulabschluss ? IT Security ernsthaft ist entweder ein Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung und VIEL Erfahrung. Ausbildung FISI, mehrere Jahre Praxis als Admin ( aber so fängst Du nicht an ! ) und dann fortbilden
  23. Also mal sachlich. Wenn die Doku Mist ist kannst Du mit Präsi und FG die Note rausholen. Ist der ganze Part Mist dann wierholst Du. Nach der aktuellen PO ist es aber echt schwer mit einem schlechten Projekt durchzufallen wenn die Noten der schriftlichen Prüfung ok sind. Entspann Dich
  24. charmanta hat auf Sumarix's Thema geantwortet in Hardware
    Das ist vermutlich kein Hardware sondern ein Windows Problem. Backup einspielen würde ich sagen
  25. Formal: Du beantragst bei der IHK ein Thema und erst nach der Zulassung darfst Du damit beginnen. Die Einführung eines webbasierten Asset-Management-Systems mit Snipe-IT und Co ist kein Thema für eine IHK Doku. DIe besteht aus einer Betrachtung von Alternativen, Kosten/Nutzen-Analyse, Entscheidungsmatrix etc. das sollte Dein Ausbilder Dir erklären können. Lastenheft oder Pflichtenheft kommt auf jeden Fall in den Anhang. Je nach IHK gelten aber auch für den Vorgaben bezüglich des Umfangs

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