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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. Genau wie bei vielen anderen Tips hier, ist auch das von IHK zu IHK unterschiedlich. "Eigentlich" widerspricht eine solche Einleitung sogar den Vorgaben der IHK Bonn; denn dort ist eine kurze Projektzusammenfassung "direkt nach dem Deckblatt" vorgeschrieben. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß es wirklich PA-Mitglieder gibt, die ein gelungenes Vorwort negativ bewerten würden. ... Aber PAs sind wohl noch inhomogener als die IHKn. gruß, timmi
  2. Schaue Dir mal ein Word-Dokument mit einem Hex-Editor an. Das ist schon ganz interessant zu sehen, was da alles mitgeführt wird. Btw., ein firmen-internes Word-Dokument, welches mehrfach von verschiedenen Mitarbeitern bearbeitet wurde, mit der kompletten Änderungs-Historie an einen Kunden zu schicken, das kann durchaus Datenschutz-rechtliche Probleme aufwerfen. Auf jeden Fall werden dadurch Interna herausgegeben, die eine Firma vielleicht nicht gerne nach außen dringen lassen möchte. Die von Dir angesprochenen Tools entfernen genau diese Informationen aus dem Word-File. gruß, timmi
  3. Ohne jetzt irgendwem irgendetwas unterstellen zu wollen: Du kennst nur die eine Seite dieser Geschichte. gruß, timmi
  4. Wichtig ist vor allem, daß Du die Präsentation bis zur mündlichen Prüfung so oft wirklich praktisch durchgeführt hast, daß Du sie "im Schlaf" halten kannst. Praktisch durchziehen ist deshalb so wichtig, weil es unglaublich (!) viel Übung verlangt, solche elementaren Fehler wie "zur Wand reden" "mangelnder Blickkontakt" oder "unsicherer Stand" zu vermeiden. Das kriegt man NUR durch Übung hin. Über Aufbau und Stilelemente einer guten Präsi habe ich hier schon so oft und so viel erzählt, daß ein Hinweis auf die Suchfunktion des Forums ausreichen sollte. ;-) gruß, timmi
  5. "Speichern als ..." sollte den Overhead (Änderungshistorie, unbenutzte Fonts usw.) eigentlich auch entfernen. gruß, timmi
  6. Das sehen, wie hier bereits mehrfach zu lesen war, einige IHKn und/oder PAs (leider) ganz anders. Ich persönlich bin übrigens Deiner Meinung. Dazu ist der Anhang ja schließlich da. gruß, timmi
  7. Bei den Testprotokollen wäre ich aber vorsichtig. Ein "richtiges" Testprotokoll ist inhaltlich fast identisch mit dem Fach-Konzept - aber normalerweise wesentlich umfangreicher, weil es alle auszuschließenden Fehlermöglichkeiten enthalten sollte. Merke: Es wird immer auf Fehler getestet - nicht auf Funktionieren (Ausnahme: Anschalt-Test). gruß, timmi (die Gebetsmühle)
  8. Aha?!? Dann haben die das also endlich geschaftt, neu zu formulieren. Es gilt natürlich die aktuelle Vorgabe der IHK. Über diesen Punkt wurde lange diskutiert, weil die IHK Bonn ursprünglich der merkwürdigen Meinung war, daß der PA unheimlich viel Randplatz für Notizen haben müsse. Darum habe ich auch keinen rechten Rand angegeben. Auf jeden Fall angeben! Verweise einfach auf die Portalseite und zitiere die Ergebnisse gesammelt in einer übersichtlichen Tabelle. gruß, timmi
  9. Wogegen testest Du denn? Üblicherweise erstellt man aus dem Pflichtenheft ein Fach-Konzept und daraus das Testkonzept. Ich mag den Begriff "Soll-Konzept" nicht, denn der verwirrt nur: Es handelt sich dabei nicht um ein "Konzept" sondern um den zu erreichenden Zustand, der darin beschrieben wird. Der Begriff "Pflichtenheft" ist da wesentlich eindeutiger. und indirekt testest Du dann gegen das Pflichtenheft - halt nur gegen Deine "Übersetzung" davon, gegen das Fach-Konzept. Btw., getestet wird immer auf mögliche Fehler - nicht auf funktionieren! Einzige Ausnahme ist hier der Anschalt-Test. Ich weiß, daß das Thema "Testen" auf vielen Schulen recht stiefmütterlich behandelt wird. gruß, timmi
  10. Der "Präsi"?? Die ist doch beim Zeitplan für das Projekt inkl. Doku gar nicht mit dabei! gruß, timmi
  11. Das ist in Bonn explizit anders vorgeschrieben. Und auch das ist in Bonn so nicht zulässig. Hier gehören beide Komponenten in den Anhang. Btw., die Prüfer wissen schon, was die Begriffe im projektbezognen Glossar bedeuten - noch bevor sie soweit gelesen haben. ...Sollten sie zumindest. gruß, timmi
  12. Die Vorgaben der Bonner IHK habe ich auf meiner Internet-Seite aufgeführt. Dort sind auch die Punkte Quellenangabe und projektbezogenes (!) Glossar (beide in den Anhang!) aufgeführt. Wenn Du eine Abweichung vom geplanten (beantragten) Zeitplan hast, dann führst Du das mit Begründung unter einem Punkt "Abweichungen von der ursprünglichen Planung" auf. Ohne Pflichtenheft wirst Du nicht testen können. Und ohne Test-Protokoll wird Dir eine saubere Übergabe / Abnahme an den Auftraggeber nicht gelingen. Auch ein innerbetriebliches Projekt hat, wie jedes andera auch, einen AG. Sonst wäre es kein Projekt. Btw., Du darfst beruhigt sein: Ich prüfe Dich nicht - ich werde aber dabei sein. gruß, timmi
  13. *seufz* Jaja - Sushi müßte man sein ... gruß, timmi
  14. Falls euch danach so gar nix mehr einfällt, dann könnt ihr euren Gästen ja mal das dickste (und leckerste) Kotelette Kölns zeigen: beim Lommerzheim in Deutz. Bilder dazu findet ihr z.B. hier. Da gibt's auch die Anfahrt-Beschreibung. Ach ja, und mich findet ihr am Samstag da auch. gruß, timmi
  15. Jetzt haste mich neugierig gemacht: Warum? gruß, timmi
  16. Generell können die Wartungskosten (auch Schulungskosten) niedrig gehalten werden. gruß, timmi
  17. Nicht "solch ein Projekt", sondern "Ein Projekt, welches den zeitlichen Rahmen derart weit unterschreitet, daß wegen des erwarteten Umfanges an eine solche Arbeit keine gute Benotung erwartet werden kann". gruß, timmi
  18. ??? :confused: Könntest Du das, bitte, ein bißchen präzisieren? So pauschal kann ich das nicht nachvollziehen. gruß, timmi PS: Wo liegt eigentlich dieses, ach so lustige, " Wohnort: Nightprisson"
  19. Ich habe von einem solchen "Vorwort" in einer Projekt-Doku noch nie etwas gehört. (Aber das muß ja schließlich nix heißen!) Mir drängt sich die Frage auf "Was meint er mit >Vorwort<?" Denn "Vorwort" heißt ja nix anderes, als ein Einleitungstext VOR dem eigentlichen Beginn. Es wäre wahrlich hilfreich(er) gewesen, wenn dieser "Ausbilder" sich über den Inhalt des gewünschten "Vorwortes" ausgelassen hätte - als sich so orakelhaft auszudrücken. "Da sollte noch irgendetwas vor!" ist wenig aussagekräftig. Die Kurzdarstellung hinter dem Deckblatt hat er ja offensichtlich nicht gemeint. Und ein anderes "Vorwort", wie gesagt, kenne ich nicht. Die Kriterien zur Projekt-Doku, wie sie derzeit in Bonn gefordert werden, findest Du hier. gruß, timmi
  20. Du Glücklicher! Ich pflege hier inne Firma mehrere Handbücher mit einem Umfang zwischen 50 und 200 Seiten. Und bei jeder Änderung muß ich zumindest sowohl den Index wie auch das Inhaltsverzeichnis manuell nachbearbeiten. Bei den größeren Dokumenten (so ab 120 Seiten) formatiert Word sogar eigenmächtig ganze Textpassagen um. Ich würde heute aus meiner persönlichen Erfahrung heraus sagen: Bis ca. 50 Seiten ist Word ganz OK. Aber darüber hinaus ist der manuelle Aufwand für die Nachbearbeitung so groß, daß man über ein anderes Text-Tool nachdenken sollte. gruß, timmi
  21. Du hast zwar insofern Recht, als in der vorgegebenen Maximalzeit auch eine Portion Erwartungshaltung an den Umfang der Projektarbeit steckt. Aber so pauschal kannst Du dennoch nicht sagen, daß jegliche Unterschreitung des Threshold "angekreidet" wird. Ein Projekt, welches den zeitlichen Rahmen derart weit unterschreitet, daß wegen des erwarteten Umfanges an eine solche Arbeit keine gute Benotung erwartet werden kann, wird bereits beim Projektantrag mit einer entsprechenden Bemerkung versehen werden. Btw., hier wurde kürzlich sogar ein Projekt aus diesem Grunde abgelehnt. Der Antragsteller diskutierte lieber mit der IHK darüber, daß er in den Bestimmungen wohl etwas über die Maximal-Zeit, nicht aber über die Minimal-Zeit für ein Projekt finden konnte - anstatt das Projekt "aufzubohren". ---> Setzen Sie eine Runde aus; gehen Sie nicht über "Los"; ziehen Sie nicht 4000 DM ein ... gruß, timmi
  22. Erstens sind das Lösungsvorschläge ...und zweitens sind die durchaus nicht immer fehlerfrei! gruß, timmi
  23. Schau' Dir mal Deinen Betreff in der von mir kommentierten Mail an. Ich finde es nicht lustig, sich selbst öffentlich einer Straftat zu bezichtigen. Und eine Copyright-Verletzung ist eine Straftat. Punkt. Daher glaube ich jetzt lieber mal an einen schlechten Scherz ...und beende dieses Thema meinerseits. gruß, timmi
  24. Wenn Du einen Untergrund hast, der genau 35 kg Last aushält, würdest Du auf diesen etwas für Dich sehr wertvolles stellen, das 35,5 kg wiegt? Risiko macht nur da Sinn, wo es wirklich etwas bringt. Hier ist es schlicht unnötig. gruß, timmi
  25. Nein. Das habe ich übrigens noch nie in einer Doku gesehen. Genau so! Die Projektphasen müssen beschrieben werden und dazu die Dauer der einzelnen Phasen tabellarisch im Rahmen der Projekt-Planung. gruß, timmi

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