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timmi-bonn

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Alle Inhalte von timmi-bonn

  1. "Schon"? ... Nur! gruß, timmi (Alter = Jahrgang)
  2. Nicht nur "rein mathematisch". gruß, timmi
  3. Bei mir fand sie zumindest in einer Kaserne statt und wurde von BW-Personal durchgeführt. gruß, timmi (ganz alt)
  4. Ich bin mir auch noch nicht so ganz sicher, ob ich diese Beiträge hier unter "albern" einstufen soll oder unter "Imponiergehabe von Pubertierenden". Aber das gehört wohl irgendwie zum alljährlichen Vormusterungs-Ritual heranwachsender Jugendlicher. Eine Art Initiations-Ritus auf dem Weg zur Mann-Werdung. ...Oder so. Wir haben es damals genau so gemacht - und wirkten wohl auch genau so albern. gruß, timmi
  5. timmi-bonn

    s´Naddel

    Erstens heißt die nur (noch) "Bild"; das Attribut "Zeitung" haben die sich bereits vor vielen Jahren selbst abgesprochen. Und zweitens: Wer denn sonst? gruß, timmi
  6. Es wäre vielleicht möglich, Dir hierbei zu helfen, wenn man wüßte, welche IHK für Dich zuständig ist. Warum habt ihr eigentlich alle so'ne Angst davor, Euren (richtigen) Wohnort im Profil einzutragen? gruß, timmi
  7. Mir auch. Das ist zeitlich gar nicht zu schaffen. ... Und außerdem am eigentlichen Ziel des Projektes vorbei: Denn der Prüfling soll nicht zeigen, daß er Hardware, Betriebssysteme und Software "nach Anleitung" installieren kann. Wichtig sind im Projekt die eigenen Entscheidungen für diese oder jene Lösung. Wann soll denn bei diesem Installations-Marathon auch noch eine Evaluierung verschiedener Lösungen und ein Konzept erstellt werden? gruß, timmi
  8. Ja, schon - aber doch nicht innerhalb des Projektes. Die Präsi wird erst angegangen, wenn das Projekt abgeschlossen ist. Woher hast Du bloß diesen Unsinn!?!? gruß, timmi PS: Und jetzt glaube es mir ruhig; ich prüfe das seit mehreren Jahren.
  9. Dann solltest Du Deine Meinung dringendst nochmal überprüfen... Bevor Du solche Behauptungen hier im Forum aufstellst solltest Du Dir bewußt machen, daß Du damit eventuell mehrere Leser dieses Forums in die Irre führst. Falls Du etwas nur "Deiner Meinung nach" behauptest, wäre es besser, wenn du die entsprechenden Passagen aus den Vorschriften einmal genau liest. Kleiner Tip: Im BBIG und/oder in der Berufs-Verordnung wirst Du ganz bestimmt fündig. Und bevor hier jetzt was Falsches hängenbleibt: Die Vorbereitungszeit für die Präsentation gehört nicht mit zur Projektzeit. Das ist sogar logisch, denn es handelt sich schließlich die Präsentation des fertigen Projektes. gruß, timmi
  10. Hast Du an Zugriffs-Schutz, Parallel-Zugriffe und Deadlock-Situationen gedacht? Gleichzeitiger Zugriff auf den selben Datensatz ist immer problematisch und kann leicht zu Datenverlust führen. gruß, timmi
  11. Diese Zeit gehört aber nicht mehr in die Projekt-Zeit rein. gruß, timmi
  12. Ich stelle mir das gerade vor: Auf jedem Schulbuch das Logo des Schülers, der dieses Buch kauft. ... Oder zumindest das der Schule, an der es benutzt wird. :floet: gruß, timmi (kunden-orientiert)
  13. Um Gottes Villen! Wenn ein Logo, dann doch bitte das des Ausbildungsbetriebes - und nicht das des externen Auftraggebers eines Projektes. Das ist mit CI/CD eigentlich nicht gemeint. gruß, timmi
  14. Grundsätzlich solltest Du darauf achten, daß das Zimmer hell wirkt. Dazu eignen sich am besten "transparente" Abtönungen von Weiß. Denn je dunkler ein Zimmer wirkt, desto mehr "drückt" es während des Aufenthaltes darin auf die Stimmung. Ich weiß ja nicht, wie lange Du Dich darin üblicherweise aufhälst und was Du alles darin tust. Solltest Du darin nicht ausschließlich auf den Monitor starren, dann achte darauf, es keinesfalls dunkel erscheinen zu lassen. gruß, timmi
  15. Hier mal der entsprechende Auszug aus dem BBIG dazu: =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-= § 39 Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. (2) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind. § 40 Zulassung in besonderen Fällen (1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Schulen oder Einrichtungen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen. =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-= Soweit das Gesetz. Zusammengefaßt bedeutet das normalerweise, daß die Schule zustimmen muß (das wird dort meist am Schulnoten-Durchschnitt gemessen); der Ausbildungsbetrieb muß zustimmen; und die zuständige IHK muß dem Antrag schlußendlich zustimmen. Natürlich muß eine Zwischenprüfung abgelegt worden sein. gruß, timmi
  16. Das Problem dürfte sein, daß Deine Anfrage als "Aufruf zu einer Straftat" interpretiert werden könnte. Denn die ausschließlichen Rechte an diesen Unterlagen liegen beim U-Form-Verlag. Falls also niemand seine ehrlich erworbenen Original-Unterlagen an Dich abgeben will, dann ist das zögerliche Antworten hier leicht verständlich. gruß, timmi Disclaimer: Ich habe nicht gesagt, daß Du zu einer Straftat aufgerufen hast! Aber es könnte ja sein, daß Leser Deiner Anfrage diese als "Aufruf zur Raubkopie" fehlinterpretieren.
  17. Wieso "widersprechen" sich denn Logos? Allgemein: Gegen Logos auf oder in der Doku ist absolut nix einzuwenden. Die meisten Dokus, die ich auf den Tisch kriege, tragen das Logo des Ausbildungsbetriebes. gruß, timmi
  18. Ich hatte eigentlich schon an den Antrag seiner zuständigen IHK gedacht. Ich hatte den Eindruck, daß es ihm speziell um einen Antrag in elektrischer Form (DOC o.ä.) geht, den er von seiner IHK halt nicht kriegt. Deshalb meine "Anleitung". gruß, timmi
  19. Falls nein, dann scanne Dir doch einfach einen Papier-Antrag ein und wandle ihn, z.B., in ein Doc-File oder ein Overlay um. Du bist doch Fach-Informatiker. gruß, timmi
  20. Wohl eher im Gegenteil. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie mir mein Vetter vor vielen Jahren mal ein paar Schachteln Canadischer Pall-Mall mitbrachte. Da waren schon damals, als wir an so'was noch nicht einmal dachten, bereits Totenköpfe und ein Warnhinweis des Gesundheitsministeriums (oder WHO) aufgedruckt. Meine Schulfreunde fanden diese Totenköpfe so toll (heute würde man wohl "cool" sagen), daß unbedingt jeder wenigstens eine von diesen Zigaretten rauchen mußte. Es passierte also genau das Gegenteil von dem, was eigentlich mit diesem Aufdruck erreicht werden sollte. gruß, timmi
  21. Mönsch! Dann schreibe das doch, bitte, in Dein Profil! gruß, timmi
  22. Ja, das ist immer das Beste. Btw., gerade deshalb habe ich eigentlich wenig Verständnis dafür, daß hier soviele ihren Wohnort nicht eintragen. Dann könnte man viel gezielter helfen. gruß, timmi
  23. Einspruch, Euer Ehren! Im Ernst: Macht euch alle Mühe, die ihr euch nur machen könnt bei der Bewerbung. Sie ist eine der wichtigsten Weichen, die es im Berufsleben zu stellen gilt! Aber: Ich würde auch dringendst davon abraten, solche Gimmicks wie CDs oder Videos beizulegen. Ein Hinweis darauf, daß man jederzeit bereit ist, die bisherigen Leistungen anhand von geeigneten Hilfsmitteln bei einem persönlichen Gespräch vorzuführen ist da bestimmt geschickter. Bewerbungen sollte man ganz "altmodisch" streng nach den derzeit gültigen Regeln für die Form erstellen. gruß, timmi
  24. Icha würde doch lieber formulieren "Dann ist es sehr unwahrscheinlich". Denn es handelt sich hier um die "Neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien von Verteidigungsminister P.Struck erlassen". Hier heißt es mit Datum 15.04.2003: "Änderung der Einberufungskriterien zum 1.07.2003: Das Höchstalter zur Einberufung wird auf 23 statt 25 Jahre gesenkt. Außerdem werden Verheiratete, und Männer die einen Fachhochschulausbilungsvertrag haben, nicht mehr ein berufen. " Aber: Das sind Richtlinien!! Daraus einen gesetzlichen Anspruch ableiten zu wollen, das halte ich für gewagt. gruß, timmi
  25. Beispiele für den Antrag?? Tips für den Inhalt der Projektarbeit und Kriterien für die Genehmigung des Antrages findest Du hier. Aber Beispiele für den Antrag halte ich für wenig sinnvoll. gruß, timmi

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