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Haymaker84

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  1. So hab ichs auch gemacht! Is aber anscheinend falsch?!
  2. Naja, ich mein uml ist wichtig und alles... Aber soll ich alle 13 :confused: Diagramme auswendig aus dem FF kennen?! Find ich ein bisschen hart. For allem wenn in allen anderen PRüfungen (bis auf eine Ausnahme - soweit ich gesehen habe) ausschliesslich Klassen- und Use-Case-Diagramm gefragt waren. was ja auch die Realität wiederspiegelt. (Hab mir ein dickes uml buch zugelegt - da gets nur um klassen- usecase- und sequenz-umls... :old) und das tolle tabellenbuch zu Aktivitätsdiagramm: "Darstellung von Workflow und Multithreading - Zustandsübergänge ausgelöst durch Aktionsabschlüsse innerhalb einzelner Zustände." :upps Aber mal im Ernst: 13x Uml, PAP, ER-Modell, ER-DB-Modell, EGPK, Netzplan, Balkenplan?! - Wie viele Diagrammarten soll ich ich denn bitte draufhaben? Wenn ich auf Studienniveau lernen muss, will ich auch nach Studienniveau bezahlt werden.
  3. Puh... warum wird immer gleich darauf geschlossen, dass jemand klauen will? Sowas kann ich echt garnicht ab!:eek (hauptsache erstmal klug*******en ...) Ich habe aus dem Post eher verstanden, dass er die Software gebraucht von jemandem erwerben möchte ... (hier sind ja bestimmt auch ein paar ausgelernt)
  4. Natürlich ist dies ein Problem, unter dem viele zu leiden haben. Allerdings muss man es auch von der Seite betrachten, dass dies eigentlich in fast allen Bereichen der Fall ist. Und dies wird auch immer so sein, solange man mit einem System arbeitet, in dem Menschen eingebunden sind. Demnach spiegelt das für mich auch gut die realität wieder - denn wenn wir ausgelernt sind, wird ja auch nicht immer alles 100% fair ablaufen ... Ich denke dies ist eine veraltete Denkweise. Kaum ein Arbeitgeber möchte heutzutage einen "Fachidioten" (soll keine Beleidigung sein, finde nur grad kein passenderes Wort), der nur seinen Teilbereich kennt und nie über den Tellerrand geschaut hat. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der BS uns IT-Themen näher zu bringen, mit denen wir nicht täglich zu tun haben oder ggf. nie brauchen werden. Sonst würde man nicht davon gehört haben.
  5. das sind jeweils große Pläne, die je nach umfang ne ganze Seite einnehmen. Wenn du auch unter der Bedingung atrbeitest, das deine Doku die 10 Seiten nicht überschreiten sollte, MUSST du die dinger quasi in den Anhang stecken, weil dir der Platz fehlt. ICh habe bis jetzt immer gehört, dass man das "ich" auf jeden Fall vermeiden sollte, weil es zu unprofessionell klingt. Teilweise ist es sogar verpönt
  6. deine Probleme möchte ich haben ... :eek
  7. ich hab in der Berufsschule XAMPP (apache friends - xampp) verwendet, da ist eignetlich alles dabei, was man braucht. Server / PHP-Parser usw. Allerdings steht der wegen seiner Konfiguration manchmal in der Schusslinie. Hab da auch nicht nur gute Erfahrungen machen müssen. Aber man kann auf jeden Fall lokal gut loslegen!
  8. Ich halte gerade meine schriftliche Einladung zur Abschlussprüfung in der Hand, in der steht, dass die Benutzung des Tabellenbuches erlaubt ist. Es steht zwar nicht explizit drin, dass es uneingeschränkt verwendbar ist, jedoch wird die verwendung auch nicht eingeschränkt. Dem Wortlaut zufolge würde ich deswegen sagen, dass es uneingeschränkt verwendbar ist ... Wenn da steht "ich darfs verwenden" - warum sollte ichs denn "nicht verwenden dürfen"? Wir haben auch schonmal nachgehakt und nichts Gegenteiliges gehört! :cool: Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies ne Vorgabe ist, die jede IHK neu definiert.
  9. Zu sagen, dass ein Pflichtenheft eher was Entwickler ist, verfehlt ein wenig den Sinn eines Pflichtenheftes. Ein pflichtenheft ist ja eigentlich ein universelles Dokument. Man kann sich auch theoretisch ein Pflichtenheft für den Einkauf bei Aldi erstellen, wenn man das für nötig hält. Es will halt nur selten jemand was mit dem Dokument zu tun haben... Nach meiner Auffassung ist das Soll-Konzept wenn überhaupt nur ein Teil des Pflichtenheftes, da aufgrund seiner festen Struktur (die Gliederung ist quasi vorgegeben) sehr viel Hintergrund (IST) beleuchtet wird. Ein Plichtenheft durch ein Soll-Konzept zu ersetzen ist ein größerer Rückschritt, den ich nicht ohne Rücksprache durchführen würde. Es wundert mich auch ein bisschen, dass deine IHK durchgehen lässt, dass du ein Pflichtenheft in 2 Stunden Schreiben willst, wobei man schon 30 min. - 1 h. damit beschäftig ist den Aufbau von dem Ding zu schnallen... Und natürlich wird dort vieles (beinahe alles) angesprochen was später in der eigentlichen Doku verwendet wird. Je mehr - desto sauberer hat man geplant.
  10. Was hat das ganze mit Excel zu tun?! Naja: Wenns um die Inhalte geht: Es gibt doch dieses Dokument, ich glaube Ausbildungsrahmenplan, wo die ganzen zu vermittelnden themen drinstehen. Theoretisch kann davon ja alles drankommen.
  11. Das kann ich nur zu gut verstehen. Ich hab mich schon zurück gehalten und bin nachher bei 17 Seiten (netto) gelandet! Unsere IHK schein da aber sowieso etwas komischer zu sein, als andere. Es existieren irgendwie keine "schwarz-auf-weiss" Vorgaben. Wir mussten uns ausschliesslich auf erfahrungswerte stützen. Und wenn man danach geht, mögen sie es ganz gerne, bücher zu wälzen... :eek
  12. Der Programmablaufplan ist nach DIN 66001 genormt. z.B. (DIN) Demnach ist zwar die Form dier verschiedenen Symbole festgelegt, jedoch nicht Ihre Farbe. Man muss das ganze ja auch schliesslich in bestehende Designs integrieren können.
  13. ich glaube ich hatte das eben falsch verstanden. ich dachte gerade an die Inhaltangaben der einzelnen Anhänge. Ich glaube du dachtest dann eher an das Anhangsverzeichnis (Gesamtheit der Anhänge). Ich habe in meiner Doku einen HAuptpunkt "Anhang" der Inhalthatsangabe. In der Doku selbst ist unter diesem Punkt das Anhangsverzeichnis. Ich hab mir nun aber sagen lassen, dass man das Verzeichnis auch direkt in das Inhaltsverzeichnis der Doku packen kann. Meine beiden Vorgänger haben letztes Jahr je eine Variante verwendet und bei keinem wurde es bemängelt. Am ende ist es warscheinlich geschmackssache, hauptsache es steht irgendwo.
  14. ich habe das Inhaltsverzichnis immer direkt vor den eigentlichen Anhang plaziert. Sonst müsste man ja immer zurückblättern. :schlaf:
  15. So wie ich es verstanden habe, ist die sache ja nicht in Stein gemeisselt... Man kann kann von seiner geplanten Dokumentation abweichen, allerdings nur, wenn man dies begründen kann! Spontan würde mir einfallen, dass man ausdrückt, dass sich erwiesen hat, das die Erstellung den Zeitrahmen sprengen würde oder aus irgendwelchen Gründen nicht mehr als notwendig betrachtet wird. Vielleicht kann dann eine abgespeckte Variante herhalten. Wie gut sowas ankommt, hängt natürlich vom PA ab. Allgemein finde ich es besser man weicht gut begründet ab, als dass man ein unnötiges Dokument hinquält.
  16. Statt diesem Punkt könnte ich auch sowas sagen wie; Aus technischer Sicht wird hierfür eine serverseitige Programmiersprache verwendet, welche im Rahmen der Projektarbeit ermittelt wird. Diese Programmiersprache muss die Möglichkeiten bieten dynamisch HTML-Seiten zu generieren und die Darstellung von der Geschäftslogik durch eine MVC-Architektur zu trennen. Aber ich bin mir absolut nicht sicher.
  17. Hi nochmal. Erstmal danke für eure rege Beteiligung. Ich habe mal einen neuen Antrag aus dem Ärmel geschüttelt und bin noch unschlüssig, denn er ist ziemlich "aufgebläht", auch bin ich mit dem verbliebenen Entscheidungsspielraum (keinem :floet:) unzufrieden... Was denkt ihr? ----------------------------------------------------------------- Das XXX ist gemäß Â§2, Abs.1, Nr.2c des XXX für die zentrale Registrierung von XXX-Daten im Zentralen XXX zuständig. Die Datenübermittlung an das XXX erfolgt elektronisch seit dem 01.01.1999 (Einführung des neuen XXX). XXX nach vorherigen Mustern sind demnach nicht zentral erfasst und behalten bis 2032 ihre Gültigkeit. Bis dahin werden diese ausschließlich beim freiwilligen Umtausch zum XXX überführt. Allerdings ist die Anzahl der freiwilligen Umtausche in den letzten Jahren rückläufig, wobei noch ein großer Anteil der sich in Benutzung befindlichen XXX nicht erfasst sind. Um einer unter Umständen bestehenden Verunsicherung von XXX-Inhabern in Bezug auf die Konsequenzen im Falle eines Umtauschs entgegen zu wirken, wurde von der Stabsstelle "Presse/Öffentlichkeitsarbeit" angeregt, dem Bürger eine Informationsquelle zum Thema "XXX" zur Verfügung zu stellen. Das von mir durchzuführende Projekt bezieht sich Aufgrund dieser Ausgangslage auf die Entwicklung einer Internet-Anwendung. Diese soll nach Projektabschluss von dem bestehenden Internetauftritt des XXX abrufbar zur Verfügung gestellt werden, was die einzige Schnittstelle der Anwendung darstellt. Aus inhaltlicher Sicht wird der Gegenstand der Anlage 3 (zu §6, Abs.7) der XXX programmatisch aufbereitet (Umstellung von XXX alten Rechts und Umtausch von XXX nach bisherigen Mustern). Aus technischer Sicht wird hierfür die Programmiersprache „Java“ serverseitig verwendet. Auf dem Webserver wird sowohl die Servlet- als auch die JSP- (Java Server Pages) Technologie verwendet, die über die Model View Controller (MVC) – Architektur interagieren. Durch diese Technologien werden dynamisch HTML (Hypertext Markup Language) -Seiten generiert und dem Bürger auf diese Weise eine grafische Benutzeroberfläche geboten, die sich in Abhängigkeit von seinen Eingaben in mehreren Schritten aufbaut und die Möglichkeit bietet, zu jedem beliebigen Punkt (der Eingabe) zurück zu navigieren. Die Anwendung wird dem Bürger die Möglichkeit bieten, Typ und Daten seines veralteten XXX einzutragen und als Ergebnis eine detaillierte Übersicht im HTML-Format zu erhalten, welche XXX auf seinem neuen XXX eingetragen wären (aufgrund des Inhalts der Anlage 3 (zu §6, Abs.7) der XXX). Die hierfür notwendige Datenbasis wird durch einen Programmteil realisiert, der sowohl die Daten beinhaltet, als auch diese in verwendbarer Form zur Verfügung stellt. Die durch den Server generierten Internetseiten werden so gestaltet, dass sie zum einen den allgemeinen Standards des W3C-Consortiums für HTML- und CSS- Dokumente, sowie den spezifischen Standards der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) genügen und dem Corporate Design des Internetauftrittes des XXX angepasst werden.
  18. Es ist ein Beiblatt erlaubt, allerdings nur um den Punkt "kurze Projektbeschreibung" zu erweitern.
  19. Bei uns gibt es noch weitere Azubis (FISI), die sind bei diesem Punkt mit 6 und 7 einzelpunkten ausgekommen (und akzeptiert worden!). Daran kanns nicht liegen.
  20. Siehe #10: Für diesen Punkt (Projektphasen/zeitliche Gliederung) habe ich im Antrag meiner IHK nur ganze 7 Zeilen...
  21. Amen. So denke ich auch so langsam darüber. Allerdings gibt uns die vielzahl derer, die verdammt gute Ergebnisse hinlegen nicht gerade recht. Irgendwo muss das Chaos eine "gesunde" Mischung aus dem Wesen der Projektarbeit und unserer Arbeits-/Denkweise sein. Schade finde ich, dass Erläuterungen zu den einzelnen Bestandteilen der Projektarbeit so allgemein gefasst sind, dass (aus meiner Sicht) alles Interpretationssache ist - der PA im Gegenzug natürlich eine festgelegte Form im Hinterkopf hat, derer wir uns nur durch Try/Error nähern können...
  22. Danke, ich denke mit der Beschreibung ist mir schon etwas geholfen. Ich dachte immer, dass für uns noch eine gewisse Entscheidungsfreiheit geben muss und das nicht das ganze ergbenis bereits im Antrag offenbart wird. Da hatte ich wohl irgendwas falsch verstanden... :upps
  23. Leider für mich nicht okay... Wir haben im Antragsformular bereits einen Punkt "Projektphasen mit Zeitplanung", welcher aber nur 3,5 cm und mit 7 Zeilen voll ausgereizt ist. Darauf scheint unsere IHK keinen besonderen Wert zu legen. Mir geht es hier AUSSCHLIESSLICH um die Beschreibung. Denn es wurde bei mir bemängelt, dass die --> Bechreibung <-- zu ungenau ist. so schlimm nun auch wieder nicht ;-)

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