-
Gesamte Inhalte
1001 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Downloads
Kalender
Blogs
Shop
Alle Inhalte von Darth_Zeus
-
@alexf10 Hallo was? Ich bin nicht dein Saufkumpan, nur zur Erinnerung. Ich hab auch nicht gesagt, dass alle Einträge schlecht sind. Ich hatte das Problem mit der Umleitung von google und ähnlichem mehr und hab es so in den Griff bekommen. Deswegen steht in meiner Antwort, er soll die betreffenden Einträge löschen. Dasselbe gilt für unterschiedliche hosts Dateien. Nachdem die Symptome des Fehlers analog zu meinen damaligen sind, habe ich mir erlaubt, ihm zu schreiben, wie ich es in den Griff bekommen habe. Danke.
-
Wieivel Urlaubstage laut gesetz?
Darth_Zeus antwortete auf redbyte's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
1. Wie viel Urlaubsanspruch hat der Auszubildende jährlich? Sofern nicht günstigere tarifvertragliche Regelungen bestehen, ergibt sich der Mindesturlaubsanspruch • für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz • für Erwachsene aus dem Bundesurlaubsgesetz Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche beträgt gemäß Â§ 19 JarbSchG mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist; mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist; mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Wer zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre und älter ist, erhält Erwachsenenurlaub. Beispiel: Wer am 02.01.2004 18 Jahre alt wird, gilt urlaubsrechtlich noch als Jugendlicher, erhält 2004 also 25 Werktage Urlaub. Erwachsene Auszubildende haben einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen (=20 Arbeitstagen) § 3 Abs. 1 BUrlG Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG). Der Samstag ist also ein Werktag und zählt als Urlaubstag auch dann, wenn er aufgrund tariflicher oder betrieblicher Regelung kein Arbeitstag ist. 24 Werktage entsprechen also (im Normalfall) 4 Wochen Urlaub. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Urlaub nach Arbeitstagen (= Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird) vereinbart ist. Quelle: http://www.hwk-wiesbaden.de/files_ausbildung_beruf/Urlaub.pdf -
Such in deiner C Partition die hosts Datei und schau, was dort eingetragen ist. Normalerweise liegt die unter Winnt/systems32/drivers/etc. Dort dürfen diese Umleitungen nicht eingetragen sein. Wenn ja, diese Einträge rauslöschen. Vorsicht: Manchmal findest du mehrere hosts Dateien, auch in anderen Ordnern unter C. Schau dir auch diese an. Wenn da der Quatsch drinsteht, benenn die Datei um, meinetwegen in hosts.bak. Wenn der Fehler dann behoben ist, lösch die hosts, in denen der Fehler war. Frag nicht, woher ich das alles weiss, es war ein harter Abend, damals...
-
Wenn ein Azubi absichtlich durchfällt?
Darth_Zeus antwortete auf SaPaul's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Gib mal bitte die Quelle für diese Aussage an. Merci. -
Lösch mal den Inhalt des Temp Ordners, des Papierkorbes, der cookies, der TempInternetFiles, schau nach der Grösse der Systemwiederherstellung und setz die gegebenenfalls auf <1GB und so weiter.... Verlagere den virtuellen Arbeitsspeicher auf ne andere Partition. Da ist ne Menge Platz zu holen. Ansonsten leg den temp Ordner von Nero um.
-
Wie voll ist denn deine C Partition? Defrag in letzter Zeit mal laufen lassen? Grössenbeschränkung für Eigene Dateien?
-
Am besten mit ein paar mehr Informationen zum Notebook, zu den Updates, zur Fehlermeldung und ähnliches mehr, da heftiges Rühren und Auslesen des Kaffeesatzes nicht zum Erfolg geführt hat.
-
....die sich mit meiner deckt.
-
Soll ich mal forsichtig raten, warum die Schleife?
-
Nein, das ist einer, der die blaue Pille genommen hat....
-
Stimmt. Bielefeld zum Beispiel.....
-
Spätestens jetzt weisst du, warum ich da auch nicht mitmache.... Hauptsache, man(n) hat nen Grund, sich den Kanal vollaufen zu lassen und mit schmutzigen Liedern die Umwelt belästigen. Grundvoraussetzungen sind allerdings: Man hat selber keine Kinder. They are so sick.
-
FI-Bayern, die Zehnte - Jetzt wird's zweistellig!!
Darth_Zeus antwortete auf Saga's Thema in Fachinformatiker.de Treffen's regionale Treffen
Was, wie, wann? D*ich_hab_keinen_Überblick_mehr*_Z -
Was nur beweist, dass die User die Suchfunktion gefunden haben. Also schön der Reihe nach. Erster Schritt: Suchfunktion finden.......abgehakt Zweiter Schritt: Konsolidierungsphase.....beginnt jetzt Dritter Schritt: Überprüfung des Gelernten.....kommt in 4 Wochen Vierter Schritt: User nach Nutzung der Suchfunktion auf das Alter des Threads achten lassen.....sehr viel später Ausserdem finde ich es gut, dass artverwandte Themen an alte Threads angehängt werden. Und ausserdem ist mir das auch schon passiert, trotz meines gottgleichen Wesens...
-
Doch, geht. Ist ne Ascii Version von StarWars
-
nachdem das ja geklärt ist: ~~~~~closed~~~~~~~
-
Mexikanische Luftwaffe zeigt "angebliches" Ufo-Video
Darth_Zeus antwortete auf Nuggel's Thema in Small Talk
Oder mit der KLE über einen Hügel hüpfst.... -
Gleich losschicken. Schau dir vorher die Zeugenaussagen an, wenn die das Würgen bestätigen, mit reinschreiben, dass du den Schaffner wegen schwerer Körperverletzung zur Anzeige bringen wirst.
-
Werden die Prüfungen doch wiederholt ?!?!
Darth_Zeus antwortete auf SySi2001's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Kein Fake. Nicht nachschreiben. Aber warum neuen Thread zum alten Thema? -
Und noch dazu eine so gut durchdachte.....
-
Hmmm, der Vorschlag mit der erneuten Führerscheinprüfung für Leute über 60 ist ne super Sache. Da erkennt man gleich, ob die 'alten Säcke' noch fahrtüchtig sind. Allerdings: Wie weisen denn die jungen Leuten unter 35 nach, dass sie fahren können und super Refexe haben und immer richtig reagieren? Ich hätte da schon eine Idee: Alle zwischen Führerscheinerwerbsdatum und 35 müssen genauso zu einer jährlichen Kontrolle, genauso wie die alte Menschen. Durchgefallen heisst Füherschein weg. Neu machen frühestens in 4 Jahren. Unfall gebaut und unter 25? Nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Schein weg. Neuerwerb in frühestens 4 Jahren. Unfall gebaut zwischen 25 und 35 Jahren und keine 1,5 Millionen Kilometer Praxis nachgewiesen? Schein weg. Neuerwerb in frühestens 4 Jahren. Alkohol, Drogen, dabei Auto gefahren und erwischt worden? Nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Schein weg. Neuerwerb nie wieder. Euch Jungspunde möchte ich schreien hören, wenn es soweit käme. Aber pauschal über alte Menschen urteilen, dass könnt ihr. Ich setz mich 1000mal lieber zu meinem 63 jährigen Dad ins Auto als zu einem von euch. Warum? Erstens fährt der Mann so schnell und sicher, dass ich beruhigt nebenan lesen, schlafen, arbeiten usw kann. Zweitens weil es einfach Spass macht, wenn die entsetzten Gesichter der GTI Fraktion im Rückspiegel auf der Autobahn blitzartig kleiner werden, weil der 'alte Sack' um soviel schneller und besser fährt als die. Und die schönsten Gesichter gibt es zu sehen, wenn er nach einer gemütlichen Alpentour von seiner 1100er BMW Enduro runtersteigt und den Helm abnimmt. Schönen Gruss an die 'mit-60-Führerschein-Prüfung-haben-Woller'. Träumt weiter. D_Z PS: Die old Lady, die mit ihrem sibernen 330er Allrad Automatik BMW euch an der Ampel abfertigt, ohne es zu wollen, könnt ihr gerne von mir grüssen. Ist meine Mum.
-
Wenn man wirklich etwas sieht, zum Arzt gehen, bescheinigen lassen. Auf jeden Fall Gegenanzeige erstatten, wenn er dich auch in irgendeiner Weise verletzt hat. Der Bahn einen freundlichen Brief schreiben, dass du die 40 € gerne zahlst, wenn sie deine beiden Kumpels, die im selben Abteil weiter vorne standen, auch zur Kasse bitten, da die auch nur zweite Klasse Tickets hatten, oder sie sollen dir schlüssig erklären, warum ein Teil der Fahrgäste Aufschlag zahlen muss und die anderen nicht. Funktioniert bei mir immer. Erwähne noch, dass du gerne in die zweite Klasse durchgegangen wärst, wenn der Schaffner den Weg freigehalten hätte. Keine Beleidigungen, und nicht das übliche Sch***-Bahn geschwafel, und schon sind die lieb. Fazit: Zeig niemandem deinen Ausweis, der nicht dazu berechtigt ist.
-
Massenstrafanzeige gegen IHK und ZPA
Darth_Zeus antwortete auf allsystems's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Damit zeigst du deutlich, dass du nicht qualifiziert genug bist. -
Massenstrafanzeige gegen IHK und ZPA
Darth_Zeus antwortete auf allsystems's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Wenn du dich für kompetent genug hältst und uns deine Kompetenz auch schlüssig beweisen kannst, dann ja. Ausserdem solltest du auch noch beweisen können, warum die IHK, die es ja so gar nicht gibt, inkompetent ist.Nur zu schreiben, die haben die Prüfung nicht unter Verschluss gehalten, reicht da nicht. Da gibt es noch mindestens 5 weitere Stellen, die undicht gewesen sein können. Ansonsten nein, du darfst sie nicht in Frage stellen.