<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Ketzer:
Mittel und Maßnahmen die geeignet sind um Mitarbeiter zu überwachen, sind durch den Betriebsrat zu genehmigen...
So oder so ähnlich habe ich das in Erinnerung. Und in sofern ist das sowieso nicht so ganz unproblematisch. Denn als BR würde ich da nicht mit spielen.
Aber die HTTP requests könnte man doch schon den Usern zuordnen, oder? Denn welcher User wann, wo angemeldet ist wird bei uns sowieso Protokolliert. Das heißt, wenn man weiß wer an dem Rechner saß, dann kann kann man ihm auch eine IP zuordnen und über die Proxi Log's dann ermitteln was abgerufen wurde.
Somit währe doch die User-Siterequest Zuordnung möglich.
Bei Verlassen des Arbeitsplatzes ist, laut Dienstanweisung, sofort der Bildschirm zu sperren. (Und die Revision nimmt das SEHR ERNST!)
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Oder hat das Arbeitsgericht "nur" komische Vorstellungen.
Grüße
Ketzer