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P3AC3MAK3R

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  1. @IJK: Der 2. Teil des Satzes ist vielleicht ein wenig unglücklich, aber daß das Feinkonzept durch Verfeinerung bzw. Ergänzung des Grobkonzeptes entsteht ist wohl kaum falsch, oder? Was verbreite ich denn noch so für Halbwahrheiten? :confused:
  2. Soweit ich weiß, wird beim Feinkonzept ein vorher vorhandenes Grobkonzept bzw. Pflichtenheft weiter detailiert, so daß jemand, der bisher nichts mit dem Projekt zu tun hatte, es damit umsetzen kann.
  3. Ein gewisses Wissen sollte man bei den Prüfern schon voraussetzen bzw. voraussetzen können, so daß allgemein bekannte Begriffe wie z. B. HTML, PHP, SQL und UML wohl nicht unbedingt erklärt werden müssen. Viel mehr sollte man sich eher auf betriebsspezifische bzw. sehr spezielle Begriffe konzentrieren.
  4. Bei uns (IHK Ostwestfalen) wurde das als "Kundendokumentation" bezeichnet. Es sollte darin erklärt werden, wie die entstandene Anwendung zu bedienen ist. Man könnte das also durchaus auch als "Bedienungsanleitung" bezeichnen. Eine Quelle für gute Beispiele kann ich Dir leider nicht nennen.
  5. Einen anderen Grund kann es eigentlich nicht geben, denn immerhin läßt sich das File z. B. mit WinAce entpacken.
  6. Liegt vermutlich an einer veralteten WinRAR-Version beim Entpacken. Ich bekomme das File mit WinRAR 2.80 auch nicht entpackt.
  7. Es sollen auch Azubis existieren für die nicht die IHK in ihrem Wohnort zuständig ist (falls dort überhaupt eine existiert)...
  8. Ich denke nicht, daß das nötig ist. Wichtig ist, daß die fachlichen Quellen angegeben werden. Quellcode sollte am besten in einer Schriftart wie Courier New dargestellt werden. Die Schriftform für Quellcode darf natürlich von der sonst verwendeten (wie z. B. Arial oder Times) abweichen. Das kommt auf das Projekt bzw. die Länge des Quellcodes an und darauf, was die betreffende IHK fordert (wenn sie dies tut). Ich würde das personenneutral halten. Also eher der letztere Stil.
  9. Kann man umfangreich dokumentierten Quellcode nicht schon als technische Dokumentation bezeichnen?
  10. Falls keine digitale Version des Antrages existiert, bleibt wohl nur übrig, sich an die IHK zu wenden.
  11. Ganz unwichtig ist auch die folgende Regel nicht:
  12. Uns (IHK Ostwestfalen) wurden nach Präsentation und Fachgespräch sowohl die Ergebnisse dieser Prüfungsteile als auch das Ergebnis der Projektarbeit mitgeteilt.
  13. Die schon wieder.
  14. Falls sich das noch ändern sollte, lasse es mich wissen.
  15. Denken wir heute mal wieder um besonders viele Ecken? :p :D
  16. Hatte ich auch nicht als solche verstanden. Ich wollte nur die Daseinsberechtigung meines Einschubes erläutern.
  17. Mir stellt sich die Frage, wie Du ohne ein Pflichtenheft Punkt 6 bearbeiten willst.
  18. In dem Fall müßtest Du eben die Redundanz entsprechen begründen. Redundanz kann ja durchaus (z. B. aus performancetechnischen Gründen) sinnvoll sein.
  19. Ja, das kann gut sein. Ich habe halt hier nur Word 97 zur Verfügung und kann somit nicht überprüfen, ob der Befehlsweg bei anderen Word-Versionen derselbe ist.
  20. [Word 97:] Jetzt müßtest Du den Überschriften 1. und 2. die Formatvorlage "Überschrift 1" und den Überschriften 1.1., 1.2., 1.3., 2.1., 2.2. und 2.3. die Formatvorlage "Überschrift 2" zuweisen. Dann kann über Einfügen - Index und Verzeichnisse - Inhaltsverzeichnis das Inhaltsverzeichnis eingefügt werden.
  21. Um bei Word das Inhaltsverzeichnis automatisch erzeugen zu lassen, ist das aber wohl der einzige Weg. Das funktioniert natürlich nur, wenn vorher den Kapitelüberschriften auch die entsprechende Formatvorlage (Überschrift 1, Überschrift 2, ...) zugeweisen wurde.
  22. Ich glaube ein Thread reicht auch.
  23. Ich schätze bei uns (Oktober 2001) hatte das so ca. 4-6 Wochen gedauert.
  24. Wenn Du das entsprechend begründest (z. B. in einem Unterkapitel "Änderungen gegenüber dem Projektantrag"), sollte das kein Problem sein. Ich hatte damals dasselbe Problem und es gab mit der erwähnten Vorgehensweise keine Probleme.
  25. Also ehrlich gesagt würde ich an Deiner Stelle lieber darauf verzichten, das herauszufinden.

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