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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Kein Problem. Wenn dein Betrieb dich nicht als SI nehmen will, kannst du ihn verlassen.
  2. Wirrd im Rahmen des Lehrplans für "Wirtschafts- und Geschäftsprozesse" abgedeckt. Kein eigenständiges Fach.
  3. Seit wann kann ich denn den Fachinformatiker studieren ?
  4. Nein. Das einzige mathematische, was es in der Berufsschule gibt, ist kaufmännisches Rechnen (Rechnungswesen).
  5. Dann hat man vergessen, dir zu sagen, dass du noch ein einjähriges, anerkanntes Praktikum machen musst. Ansonsten ist es auch nur der schulische Teil.
  6. Hast du schonmal die Lehrpläne für den Informatikunterricht gesehen ? Das hat nur wenig mit der Realität in der IT-Branche zu tun. Deutsch ist natürlich das wichtigste überhaupt. Dem, dessen Bewerbung mit Fehlern behaftet ist, würde ich nicht viele Chancen einräumen. Und was Englisch betrifft : Je grösser die Firma, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass man gute Kenntnisse haben muss. Vielen fehlen aber vor allem die sprachlichen Kenntnisse, während das Schriftliche meist okay ist.
  7. Alternativ kannst du auch - falls die Qualifikation vorhanden ist - 1 Jahr auf ein allgemeines Gymnasium gehen. Dann hast du auf jeden Fall Fach-Abitur - schulischer Teil. In Verbindung mit einer Ausbildung erlangst du dann ein vollständiges Fach-Abitur. Ist sinnvoller, als noch ein paar Jährchen ausschliesslich die Schulbank zu drücken.
  8. lpd

    Drucker schläft ein ...

    Hm... das scheinen HP-Drucker so an sich zu haben, dass sie sich nach einer gewissen Zeit einfach abstellen und erst manuell wieder eingeschaltet werden müssen. Ist bei uns hier auch nicht anders. Einzig Unterschiede zu deiner Situation ist, dass unser Drucker ein anderes Modell und im Netzwerk verfügbar ist.
  9. Sorry, aber wenn du nicht gerade Unterhalt von deinen Eltern beziehst, solltest du schon wissen, wieviel du verdienst, damit du eventuell Förderungen beantragen kannst, denn von deinem Gehalt wirst du dir sicher keine Existenzgrundlage mit Wohnung, Lebensmittel etc. aufbauen können. Das wissen die Betriebe auch.
  10. lpd

    Ölwechsel

    Ach komm. Dabei würde man(n) sich ja zum Affen machen. Aufgrund der Kompliziertheit beim Ölwechsel wechselt man(n) lieber gleich das Auto. Das erspart Peinlichkeiten und bringt Vorteile bei der Bank. Nur wenn es um volle Aschenbecher geht, wird man(n) aktiv, denn das kann auf Dauer ganz schön teuer werden.
  11. 1. Es gibt nichts, wofür man dich loben sollte. 2. Das würdest du sofort gegen mich verwenden.
  12. Würdet ihr bitte beim Thema bleiben ? Ich glaube nicht, dass Checker damit geholfen ist, dass ihr über die beste Programmiersprache oder das beste Betriebssystem diskutiert.
  13. Das sind keine "fiesen Fragen", sondern ganz normale Fragen, die dazu dienen, einen Eindruck von dir zu bekommen, um herauszufinden, ob du für diesen Job geeigneter bist, als deine möglichen Mitbewerber. Ich gehe mal ganz kurz auf die Fragen ein : - Warum glauben Sie, dass Sie für den Job geeignet sind? Mein Interesse liegt schon länger in diesem Bereich, daher habe ich mich entschlossen, eine Berufsausbildung zu beginnen. Ob ich tatsächlich dafür geeignet bin, wird sich dann im Verlauf der Ausbildung herausstellen. Die meisten Bewerber machen den Fehler, sich zu preisen und zu erzählen, was sie alles mit Computern gemacht haben. Der Fehler daran ist, dass man sich völlig neu orientieren muss, wenn man einen Job in diesem Bereich anfängt. Damit, dass man zum Beispiel C++ kann, ist man nämlich noch lange nicht geeignet. - Warum sollten wir gerade Sie für den Job nehmen? Im Prinzip nichts anderes, wie die erste Frage. - Was sind ihre Stärken/Schwächen? Hier gebe ich mal keine präzise Antwort. Wer sich nicht selbst einschätzen kann, hat in der heutigen Gesellschaft ein grosses Problem. Wichtig hierbei ist, dass man sich klarmacht, dass mit dieser Frage bestimmt nicht überprüft werden soll, dass man Delphi nicht so gut beherrscht, wie C++. - Wie stellen Sie sich die Zeit nach der Ausbildung vor Nun, auf diese Frage würde ich auch nicht weiter eingehen, und grossartige Zukunftspläne schmieden. Das wäre ein sehr grosser Fehler. Die IT-Branche ist schnelllebig, man sich muss sich immer wieder anpassen. Wem das nicht klar ist, der braucht sich keine grossen Hoffnungen zu machen, in dieser Branche dauerhaft zu bleiben, bzw. überhaupt etwas zu finden. Letztendlich geht es darum, ob der Bewerber als Mensch in den Betrieb passt. Vorwissen steht erst an zweiter Stelle. Das sollte klar sein. Oh... und das wichtigste : Nie vergessen, Gegenfragen zu stellen. Das zeigt Interesse. Das meiste über meinen Ausbildungsbetrieb habe ich nicht vorher, sondern während des Vorstellungsgespräches erfahren. Ausser dass es ein Softwareunternehmen namens xyz ist, wusste ich rein gar nichts, als ich mich bewarb.
  14. Wenn du nach bestem Wissen & Gewissen handelst, dann hast du in der Regel deine Sorgfaltspflicht gewahrt. Natürlich kannst du nicht haftbar gemacht werden, wenn etwas dabei schief geht., ggf. aber schadensersatzpflichtig. Bei einfacher Fahrlässigkeit hast du deine Sorgfaltspflicht nicht gewahrt, weil du Aspekte ausser acht gelassen hast, die du hättest beachten müssen. Dafür kannst du schadensersatzpflichtig gemacht werden. (Man beachte den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den Wörtern "haftbar" und "schadensersatzpflichtig"). Und dann gibt es noch den dritten Bereich, den der Verantwortung. Auch einem Auszubildenden kann selbstverständlich Verantwortung übertragen werden, zum Beispiel für seinen Arbeitsplatz & seine Arbeitsmittel. Und da kommt wieder das Beispiel mit den PCs (siehe Posting weiter oben) : In diesem Fall sind Schadensersatzforderungen oder Abmahnungen seitens der Betriebsleitung gerechtfertigt. Oh, und dann unterscheiden wir noch zwischen externen und internen Verantwortungen. Es kommt selten vor, dass ein Mitarbeiter - egal, ob Auszubildender oder nicht - von externer Seite direkt haftbar oder schadensersatzpflichtig gemacht werden kann. Dafür bedarf einer Fahrlässigkeit bezüglich einer strafrechtlichen Angelegenheit. Für Schäden im privatrechtlichen Bereich ist zunächst immer der Betrieb verantwortlich. Das beste Beispiel ist der Brand im Düsseldorfer Flughafen gewesen. Warum ist gegen die Mitarbeiter der Baufirma wohl ein Strafverfahren eingeleitet worden ? Wäre da ein Auszubildender im 3. Lehrjahr beigewesen, hätte der auch auf der Anklagebank gesessen, ja oder nein ? Das deutsche Rechtssystem ist nicht so einfach. Letztendlich muss im Zweifelsfall immer ein Richter entscheiden, denn unsere Gesetze sind in den seltensten Fällen direkt anwendbar, sondern müssen zunächst für den spezifischen Fall ausgelegt werden, bzw. können sich sogar gegenseitig aufheben. Von daher kannst du nicht pauschal sagen, dass ein Auszubildender nicht verantwortlich, haftbar, schadenersatzpflichtig oder was auch immer gemacht werden kann. Eher umgekehrt.
  15. Da wird nicht gechattet, da wird gelobt. *duck* :D
  16. Jepp. Könnte man eigentlich editieren, aber bei den meisten Threads lohnt sich das nicht, bzw. ist viel zu müheselig & zeitintensiv. Ich hab´s hier teilweise gemacht und dann aufgegeben.
  17. lpd

    wegen bimei

    Kann ich mir leisten. Wer keine Sympathien hat, kann auch keine verlieren. :D
  18. Also, die Editierfunktion bleibt weiterhin max. 15 Minuten nach dem Erstellen des Beitrages bestehen, danach muss man sich an den Moderator / Admin wenden. Ende der Diskussion. --- Thread closed ---
  19. lpd

    [punk]?!

    Hm.. wie wäre es mit Lostandfound.de ? DA sollte es alles geben, was das Punkerherz begehrt. Früher gab es mal den OnlineShop von A.M. Music, aber die haben leider pleite gemacht. War der beste Online-Shop für Punks, den es gab. @R8ider Nein, das ist dann die Gruppe der Ka-Punks (Ka = Kapitalist). Motto : Wir unterschlagen dem Staate das Geld. Wie ? ganz einfach : Die mühevoll am Bahnhof zusammengeschnorrten Moneten werden auf ein Schweizer Nummernkonto eingezahlt. Übrigens, der moderne Punk trägt Lederjacken, Iroperücken müssen gefärbt sein (blau, grün oder rot, manchmal auch lila), und Piercings haben Sicherheitsnadeln abgelöst.
  20. lpd

    wegen bimei

    Ich bin dagegen.
  21. Wirklich nicht ? Wenn der Bankangestellte weiss, warum der Fehlalarm ausgelöst wurde, kann sein Arbeitgeber davon ausgehen, dass ihm dieser Fehler kein zweites Mal passiert und ihn weiterarbeiten lassen, wie bisher. Passiert es allerdings ein zweites Mal, darf der Arbeitgeber durchaus drastischere Massnahmen ergreifen. Wenn Firmen das täten, was du erzählst, dürften wir theoretisch keine Arbeitslosen mehr haben, da jeder Arbeitnehmer Fehler macht, und dementsprechend beaufsichtigt werden müsste, gell ?
  22. Wenn ein Fachinformatiker in 4 Wochen drei PC´s verschrottet, kostet das den Betrieb ca. 3000 €. Willst du erzählen, dass man den Fachinformatiker nicht an einen PC lassen darf ?? Sicher kann man einem Auszubildenden verantwortungsvolle Aufgaben geben. Sollte dabei ein Schaden entstehen, ist dies nicht weiter tragisch. Richtet der Auszubildende aber häufig Schaden an, verletzt er damit seine Sorgfaltspflicht. Und dafür kann er sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden. In o.g. Fall könnte der Betrieb den nächsten PCs des Auszubildenden von seinem Lohn abziehen oder ihn sogar abmahnen.
  23. Wenn dies über einen längeren Zeitraum passiert, kann sich der Betrieb durchaus wegen Irrtums in der Person vom Auszubildenden trennen. Auch nach der Probezeit.
  24. Nun, XP startet u.a. neu, wenn es abstürzt, als Ersatz für den berüchtigten BlueScreen. Hauptgrund für einen Absturz unter XP sind inkompatible Treiber / Hardware. Insofern kann es schon an der Tastatur liegen.

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