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OkiDoki

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Alle Inhalte von OkiDoki

  1. Eine Präsentation in PowerPoint oder was auch immer, soll den Vortragenden unterstützen und nicht ersetzen, dafür gibt es die Dokumentation.
  2. Vom Grundsatz her kann dort das gleiche wie in der schriftlichen Prüfung zu GA1 drankommen. D.h. die Themengebieten sind relativ umfangreich.
  3. Zu schön um wahr zu sein, dabei handelt es sich eindeutig um eine Falle. Schlussfolgerung: Etwas Neues suchen und kündigen. Jetzt mal ernsthaft... was willst du da noch groß verhandeln? Und was ist an 2000 netto ohne BE nicht so gut?
  4. Du hast gerade einen Thread ausgegraben der 10 Jahre tot war ... und auch der Benutzer, den du ansprichst, war seit fast 10 Jahren nicht mehr online ... meinst du deine Frage ist hier richtig?
  5. Das bewertet wohl jedes Unternehmen anders, ich wüsste aber nicht was dagegen spricht. Bei uns wäre das i.O. und du würdest dadurch nicht aussortiert werden. PS: Personen mit einer Kündigungsfrist > 6 Monaten geht es genauso
  6. ((GA1+GA2)*2+WISO)/5 also in deinem Beispiel ((38+62)*2+60)/5=52 Nein
  7. Ich kenne die Region nicht, behaupte aber einfach mal pauschal, dass 30k p.a. für 4 Jahre BE überall zu wenig sind.
  8. Dann versteh ich die Berechnung nicht oder die Infos von der IHK sind veraltet. Ist aber auch egal, das trägt nicht mehr zur Topic bei und ich wollte hier kein neues Thema anfangen, sorry. https://www.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=13428&Media.Object.ObjectType=full
  9. Das habe ich auch gesehen, ich habe mich aber gefragt, ob er die Punktzahl in der mündlichen Ergänzung erreichen muss oder insgesamt auf 52 (GA1) bzw. 67 (GA2) Punkte kommen muss. Wenn eine Gesamtpunktzahl von 52 (GA1) bzw. 67 (GA2) erreicht werden muss und die mündlicher Ergänzung nur zu 1/3 zählt, müsste er am Beispiel von GA1 in der mündlichen Ergänzung auf 94 ((2x31+94)/3=52) Punkte kommen. Möglicherweise habe ich das aber auch einfach falsch in Erinnerung.
  10. Also grundsätzlich würde ich dem beipflichten, aber ich meine mich daran erinnern zu können, dass die schriftliche Prüfung mit einem Verhältnis von 2 zu 1 gegenüber der mündlichen Ergänzung bewertet wird. Bedeutet das nicht, dass er es sehr viel schwieriger hat die GA1 mit 31 Punkte auszugleichen statt die GA2 mit 46 Punkte?
  11. Mhm.. wenn ich den Text lese, verwendet er dort den Begriff "genauso" und nicht "ähnlich". Danke für den Hinweis, aber ... 1. sagt der Duden etwas Anderes 2. finde ich es immer wieder schön wie Menschen auf das Thema Rechtsschreibung zurückfallen, wenn Sie inhaltlich keine Argumente mehr haben. Mal abgesehen davon, dass wir uns in einem Forum befinden und so etwas niemanden interessiert. Und wenn du schon solche Tipps geben möchtest, fass dir erstmal selbst an die Nase... Ohne Statistik immer noch nicht aussagekräftig. Mal abgesehen davon, dass einige die die Prüfungen verkackt haben, es vermutlich auch schlechter bzw. größere reden als es ist. Oder man macht einfach beides? Aber das wäre ja vermutlich zu viel gewesen, oder? Das ist ganz simpel und betrifft im übrigen alle Prüfungen im Leben ... ist die Prüfung zu schwer, warst du zu schlecht.
  12. https://open.hpi.de/courses/javaeinstieg2015
  13. Und was erhoffst du dir da von? Solange keine Statistiken von der IHK veröffentlicht wurden ist der Rest einfach nicht sehr aussagekräftig. Auf Seite 2 in diesem Thread hat jemand geschrieben, dass die Aufgabe genauso schon einmal in einer alten Prüfung dran kam ... Das nächste mal vielleicht einfach besser vorbereiten, dann klappt das auch mit ner guten Note oder dem Bestehen
  14. Nachprüfung oder in nem halben Jahr nochmal. In beiden Fällen ggf. mehr Zeit ins Lernen investieren.
  15. Die heißen vorläufige Prüfungsergebnisse, weil die Ergebnisse sich noch ändern können ... Die IHK gibt die Ergebnisse unter Vorbehalt und ohne Gewähr raus. Die endgültigen Ergebnisse werden erst später festgelegt. Nicht das die Ergebnisse sich häufig ändern, aber es ist möglich.
  16. Ach guck mal ... das war mir nicht bewusst. Das erklärt meiner Meinung nach dann zumindest das Einstiegsgehalt, nicht jedoch das aktuelle Gehalt.
  17. Wenn ein Gehalt stark unter dem Durchschnitt der Statistiken liegt und der Großteil aller anderen Erfahrungen etwas Anderes aussagt, ist dieses Gehalt bzw. die Erfahrung des Einzelnen einfach eine Ausnahme für mich.
  18. Das ist ok, dass es deine Erfahrungen sind und die will dir auch niemand absprechen, zumindest ich nicht. Was ich aber nicht ok finde ist, diese Einzelerfahrungen gegen alle Statistiken und den sehr viel größeren Teil aller anderen Erfahrungen, zu Gehältern in ähnlichen Regionen, zu verallgemeinern und als normal hinzustellen. Siehe hier: Das sorgt dafür, dass viele Andere sich möglicherweise ebenso unter Wert verkaufen, obwohl sie es gar nicht müssten, weil sie in irgendeinem Forum mal gelesen haben, dass in KMUs im Norden angeblich ja nicht mehr drin ist. Und was ich damit außerdem versuche, ist dir die Augen zu öffnen. Auch für dich ist, mit einem anderen Mindset und wenn du den Versuch wagst etwas Neues zu finden, sicherlich mehr drin.
  19. Die paar Stichpunkte machen es nicht besser ... dadurch wird immer vermutlich immer noch die fachliche Tiefe fehlen. Mal davon abgesehen, dass du das Thema gar nicht starten darfst, falls die IHK es noch nicht genehmigt hat und du es als Abschlussprojekt nutzen willst. Du solltest viel eher einen Projektantrag formulieren.
  20. Ich komme ebenfalls aus dem Norden, habe in einem kleinen Unternehmen (20 MA), in einem kleinen Kaff (500 Einwohner) gelernt. Weder dort, noch bei irgendeinem meiner Mitazubis aus der Berufsschule gab es Einstiegsgehälter von unter 32.000€ p.a bei 40h. Ich glaube immer wieder, dass du einfach nur versuchst dein geringes Gehalt für dich selbst irgendwie zu rechtfertigen und als ok darzustellen.
  21. Das Thema mit den Gehältern in deinem Unternehmen gab es doch schon so häufig ... und nein, das sind keine normalen Gehälter sondern Ausnahmen.
  22. Vom Zeitaufwand her ist es, zumindest bei mir, in Ordnung. Viel schwieriger finde ich, ist es, die Motivation nach der Arbeit zu finden und noch etwas zu tun. Ich schließe mich @Gottlike und @Albi an. In deiner Situation dürfte die beste Wahl wohl das duale Studium sein, außer du bist auf die 2000-2800 Brutto angewiesen und kannst mit Einschnitten nicht "leben".
  23. Im BGB steht nichts davon, dass die Freistellung nur innerhalb der Kündigungsfrist i.O. ist. Hier wird die Freistellung als zeitlich unabhängig beschrieben. Dennoch habe ich eben auf verschiedensten Seiten die Argumentation deines AGs nachlesen können. Nicht jedes Gesetz ist sinnvoll. Du darfst lt. StVo auch nicht im Gleichschritt über Brücken gehen ... Dem schließe ich mich an.

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