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KeeperOfCoffee

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Beiträge von KeeperOfCoffee

  1. Im Ausland zahlst du unter Umständen noch die Quellensteuer des entsprechenden Landes bzw. evlt. Anteilig. Bestimmte Statten haben keine (wie Großbritannien) andere Staaten haben eine sehr hohe wie z.B. die Schweiz. Um deinen Anteil dir zurück zu holen musst du dann viel Papierkram erledigen, soviel ich gelesen habe.

    Du kannst genau so gut in die dt. Wirtschaft investieren. Daimler ist z.B. ein Liebling von vielen deutschen Anlegern, da es dort über Jahre 5% Dividende gab. Dank des Dieselskandals wird sich dies aber glaube ich ändern.

    Ist keine Empfehlung, sondern nur meine Meinung.

  2. Am 31.8.2017 um 11:07 schrieb Errraddicator:

    ...  richtigen Aktien. Das lohnt sich erst, wenn man x tausende Euros investieren kann. Das möchte ich nicht.

    Sry aber das ist so nicht richtig. Du kannst Problemlos für die 75€ auch BP kaufen und 6%-7% Dividende, bei einer Preisschwankung von 4,9€ - 6€,  pro Jahr kassieren. BP deckt übrigens auch zum großen Teil die britischen Rentenfonds (welche die Arbeitgeber finanzieren), da die normale britsche Rente extrem schmal ausfällt.

    Und solltest du Angst vor dem Fall des Öls haben (was nicht so schnell kommen wird, wir haben noch Öl für die nächsten hundert Jahre), so könntest du immer noch auf andere global Player wie Siemens setzten.

    Mit Aktien jongliert man nicht rum, sondert hält sie bis es Sinn macht sie abzustoßen. Siemens hat z.B. dieses Jahr mit 80€ angefangen und sich im Sommer auf 130€ hochgearbeitet und fällt jetzt wieder. Bei Aktien muss man nur am Ball bleiben.

    Edit: Außerdem zahlst du bei Aktien keine jährlichen Gebühren und keine so hohen Verkaufsgebühren wie bei ETFs

  3. vor 5 Minuten schrieb Graustein:

    Dazu kommen noch 100 Euro pM in EFT.

    Stichwort ETFs. Wenn ihr ausländische, thesaurierende ETFs kauft müsst ihr was Steuer angeht alles manuell macht. Wenn ihr ausschüttende ETFs habt, egal ob aus Deutschland oder dem Ausland, so regelt dies jeweils automatisch eure Bank bei der ihr das Depot habt.

    Hierzu sollte man natürlich sagen, dass nicht jeder Broker mit einem Online-Depot den Status einer Bank hat (z.B. Flatex wird was Steuer angeht nichts für euch erledigen soviel ich weiß).

    Ab 2018 wird dies aber wohl alles einfacher werden:

    https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html

  4. vor 38 Minuten schrieb Yannick:

    Gekauft?
    Ich habe mir ne gebrauchte Tastatur für 30€ ersteigert die sonst 100€ kostet xD
    An sonsten nur notgedrungen neue Schue für wahrscheinlich auch nur 30€, und dann mal gucken...
    Wenn alles glatt läuft werde ich meinen Vertrag wechseln da ich mit dem o2 Netz unzufrieden bin, da gibt es dann vielleicht eine Anzahlung für ein neues Handy...Das war es dann aber auch...
    Viel bleibt eh nicht übrig nachdem ich mein Kostgeld bezahlt hatte.

    Würde ich mir bei den neuen Tarifen aber nochmal überlegen

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-O2-Tarife-mit-fettem-Datenvolumen-3819095.html

  5. vor 2 Minuten schrieb Errraddicator:

    "Das wäre der Firma unfair gegenüber sich krank zu melden, oder noch 2 Wochen so zu tun als ob nix wäre"

    Er muss ja auch nicht zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung zum 15 währe völlig angebracht. Hätte er halt die Unannehmlichkeit der zwei arbeitslosen Wochen.

  6. Gut es geht also nur um Interesse.

    Solange deine Firma nicht Tarifvertragspartner ist, brauchst du auch keiner Gewerkschaft beitreten, da die vertraglichen Vereinbarungen (also die Tarifverträge) nicht auf deine Firma zutreffen.

    Ich verstehe nicht, warum du dich informierst über den Beitritt, wenn du nichts davon hast.

  7. Zitat
    Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung
    Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er
    • die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
    • oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.
    Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes (Berufsaufgabe bzw. -wechsel) erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).
    Will ein Auszubildender dagegen denselben Beruf weiter erlernen und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht: Hat der Auszubildende den besonderen Kündigungsgrund des Berufswechsels nur vorgeschoben, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der alte Aus­bildungsbetrieb von ihm Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). 

    Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730

    Da steht explizit, dass der alte AG Mittel einlegen kann. 

    Eine Sperrung kann durchaus früher vollzogen worden sein, heutige Fälle finde ich allerdings online dazu nicht

  8. Was hier teilweise geredet wird. Ihr müsst explizit zwischen §22 Abs 2 Nr 1 BBiG und Nr 2 BBiG unterscheiden. Nr 2 gilt nur wenn der Auszibildende die Ausbildung nicht mehr ausführen WILL. Ansonsten hat er nur die Möglichkeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Wenn er sofort diese Ausbildung wieder ausführt (und das wird in der IHK gelistet) könnte der alte Betrieb evtl. gegen die Kündigung vorgehen.

    Definition:

    Zitat

    Der Begriff des wichtigen Grunds in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht grundsätzlich dem in § 626 Abs. 1 BGB. Eine wirksame Kündigung setzt also voraus, dass das Ausbildungsziel erheblich gefährdet ist und dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann (LAG Köln, Urteil v. 25.6.1987, 10 Sa 223/87). An dieser Stelle kann auch die Pflicht des Ausbildenden zur charakterlichen Förderung des Auszubildenden i. S. v. § 14 Abs. 1 Nr. 5 BBiG zu berücksichtigen sein, die jedoch abhängig von dem Alter des Auszubildenden und dem Kündigungssachverhalt zu gewichten ist (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 10.10.2012, 3 Sa 644/12).

    Quelle: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesingrachorlembke-kschg-bbig-22-bbig-kuendigung_idesk_PI10413_HI1753129.html

    Es muss also abgewogen werden, ob er hinreichende Gründe hat um die Ausbildug bei diesem AG zu kündigen, was ich sehr anzweifle. Wenn er den Ausbildungsberuf weiterhin anstrebt, so kann er von Nr. 2 nicht Gebrauch machen.

    Insofern würde ihm nur ein Aufhebungsvertrag bleiben, sonst nichts.

    Wichtig ist hierbei

    Zitat

    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

    Übrigens

    Zitat

    § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.

     

  9. Dein erstes Gehalt hat oft wesentlichen Einfluss auf deine berufliche Entwicklung. Viele Arbeitgeber fragen was man den letztens verdient hat (auch wenn sie's mMn nichts angeht, aber wie will man sowas "nett" bei einem Bewerbungsgespräch sagen) und nach dem was du anstrebst. Wenn die Differenz hier recht hoch ist, fragt man sich natürlich, warum man so viel mehr zahlen sollte, als der letzte Arbeitgeber. Bzw. werden diese "entsprechenden Betriebe" oft so handeln. Viele wechseln so von einen Job mit schlechter Vergütung in den nächsten usw. Es wurde im Forum schon oft gesagt, dass man versuchen sollte einen möglichst guten Einstieg zu schaffen, satt sich unter Wert zu verkaufen. Natürlich gibt es hier mehrere Parameter wie die Gegend usw.

    Bis man irgendwann das Glück hat aus dieser Spirale zu entkommen (AG zahlt anständig, Tarif, oder geregelter öD)...

    TL;DR Dein Einstiegsgehalt hat evlt. einen Einfluss auf deinen Verdienst auf deinen nächsten Job, also versuch einen guten Einstieg in deinen Werdegang hinzulegen. Viel Glück.

     

  10. vor 5 Minuten schrieb dileix3:

    40 km in eine Richtung oder insgesamt ?

    Ich bekomme netto weniger als du und fahre 40 km einfach und zahle das gleiche Zeug wie du, also irgenwie passt das was nicht :P

    Aber ich bekomme immerhin die Fahrtkosten zur Schule erstattet, vermutlich wird es daran liegen.

    Zitat

    Den Wechsel will ich nicht nur wegen der Strecke machen die ich fahren muss sondern auch wegen unverständlichkeiten mit Personen im Betrieb.

    Damit hättest du gleich rausrücken sollen :D war doch klar, dass was nicht passt

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