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KeeperOfCoffee

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Beiträge von KeeperOfCoffee

  1. vor 13 Minuten schrieb Guybrush Threepwood:

    Das ist Grundsätzlich falsch. https://dejure.org/gesetze/VwGO/68.html

    Können wir mal aufhören hier auf den Widerspruch zu hämmern? Wenn er wirklich aus Niedersachsen kommt, so wird es keinen Widerspruch geben. Den gibt es in Niedersachsen nur noch in wenigen Fachgebieten.

     

    Edit: Soll nicht heißen, dass ich die wilden Behauptungen von Jony unterstütze. Überhaupt müsste man nach jedem Post hier fast schon schreibne, dass es sich nicht um eine Rechtsempfehlung handelt.

  2. Die Mündliche Zusage hat die Faktoren Beschäftigungszeitraum und Eintrittszeitpunkt. Ist denn jetzt noch genau deine zu erbringende Arbeitsleistung definiert worden?

    Das wären die drei mündlichen Faktoren, mit denen ein mündlicher Vertrag zusammenkommen könnte.

    Da keine Zeuge anwesend waren, ist aber dieser mündlicher Vertrag, was ich so immer gehört habe, nichts wert. Keine Seite hätte Beweise.

  3. Meiner Meinung nach bist du an der jetzigen Situation schon etwas selbst Schuld. Normalerweise versucht man schon Monate vor der Prüfung mit den Zuständigen in Kontakt zu treten von wegen Arbeitsverhältnis. Desweiteren schreibt man Bewerbungen um den eigenen Wert einschätzen zu können.

    Das Angebot finde ich sehr schlecht. Ich würde es fast schon so deuten, als ob man dich los haben will.

  4. vor 8 Minuten schrieb Guybrush Threepwood:

    Super, dann kannst du mir sicherlich erklären auf welcher Grundlage das vorgeschriebene Vorverfahren in dem Fall ausbleiben kann,

    z.B. wenn der TE aus Bayern kommt...

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGVwGO-15

    Leider habe in dem Thread noch nichts gelesen, über die Herkunft des TE oder was die zuständige IHK ist.

    Widerspruchsrechts ist nicht Bundesweit einheitlich geregelt, einige Bundesländer haben besondere Regelungen. Wodurch dieser nach §68 Abs 1 Halbsatz 2 VwGO entfallen kann.

    Edit: Genaugenommen ist das Widerspruchsrecht in Bayern eh schon sehr begrenzt worden. Bei Prüfungen kann noch Widerspruch eingelegt werden, aber es ist in Bayern keine MUSS Regelung, sondern eher eine Kann Regelung

  5. Am 19.6.2017 um 19:12 schrieb WYSIFISI:

    Eine Privatperson kann keine Rechnung, sehr wohl aber eine Quittung schreiben. 

    Das kann man so nicht sagen. Es gibt sowas wie eine Privatrechnung.

    Zitat

    Sobald eine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Gewinn zu erzielen, ist diese gewerblich und muss angemeldet werden (Gewerbe/freiberufliche Tätigkeit).

    Das ist eine von mehreren Vorraussetzungen. Nur weil du zweimal im halben Jahr was auf ebay verkaufst, musst du kein Gewerbe anmelden

  6. Wie präsentierst du denn? Stehst du angespannt da als hättest du einen Stock im .... . Sprichst du wie ein Wasserfall. Oder stehst du locker da, hast etwas Schwung/Leben in der Stimme. 

    Die Prüfer sind auch nur Menschen. Die müssen sich jeweils einige Präsentationen ansehen. Und es ist nicht gerade schon jemanden zuzusehen, bei dem man befürchten könnte, dass er/sie jeden Moment vor Aufregung zusammenbricht. Genauso einen monotonen Sprecher, der auch Nachrichtensprecher hätte werden können.

    Ist jetzt nur meine Meinung, aber stell dir halt einfach mal vor, du wärst Prüfer.

    Machst du hin und wieder Pausen? Kleine Pausen von wenigen Sekunden fallen nicht auf, summieren sich aber in einem Vortrag.

    Trag mal die PP vor Leuten vor, bei denen du sicher sein kannst, dass Sie dich ehrlich bewerteten und frag sie wie du während der Präsi so wirkst.

    Es soll hier ja auch simuliert werden, wie du einem Kunden das Produkt vorstellen würdest.

  7. vor 13 Stunden schrieb chris1993hh:

     @KeeperOfCoffee Kriegst du denn noch den nötigen Energieschub? Bei mir hat das in letzter arg nachgelassen :( 

    Bei Leuten die viel Koffein zu sich nehmen (ich trinke z.B. seit Jahren viel Kaffee und leider komme ich auch nicht von Cola weg) wirk das Zeug nicht mehr so wirklich. Genaugenommen wird man davon erstmal etwas benommen und müde. Wenn man dann Glück hat merkt man 1 oder 2 Stunden später etwas. Ist eher wie bei nem Junkie...der Körper ruft Kaffee, du gibst ihm, und er beruhigt sich erstmal :D

    Meine Empfehlung wäre ja immer noch einfach ne kalte Dusche und mal viel Obst zum frühstück zu essen. Was die Konzentration angeht => vlt hast du ja einen Magnesiummangel. Da kannst du Pulver kaufen und jeden Tag eine kleine Menge in die Wasserflasche kippen.

    Ich selbst bin täglich ne halbe Stunde zu früh in der Arbeit, weil ich einfach..."Anlaufschwierigkeiten" habe :)

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