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Kane85

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  1. Ich glaube nicht das man die Lösungen bereits irgendwo einsehen kann, oder?
  2. @Kwaiken mein Gott du Erbsenzähler. In der Ausgangssituation geht es um einen Azubi.
  3. Wenn ich keinen finanziellen Kraftakt will, muss ich meinen Azubi halt übernehmen?
  4. Meine Meinung und meine Erfahrungen dazu: Du befindest dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, egal ob Azubi oder nicht. Dein AG muss dich also in jeder Situation - außer ihr habt euch bereits beide für eine Weiterbeschäftigung ausgesprochen, was ja hier nicht der Fall ist - für Bewerbungsgespräche freistellen. Und zwar bezahlt und ohne zu murren. Bring einfach Nachweise mit wenn du vom Gespräch kommst und du bist auf der sicheren Seite. Edit: und informiere deinen AG rechtzeitig(!!) das du einen Termin hast. Der darf den nicht verneinen, allerdings darf er ihn ablehnen wenn du erst einen Tag vorher z.B. Bescheid sagst.
  5. Was? Der Zeitraum ist übel. Ich warte gerade auch auf meine Einladung, aber in der Terminübersicht steht bei mir Juni/Juli..
  6. Es ist so dunkel hier, ich kanns nicht sehen Edit: Ah, lag an meinem Dark-Design. Sorry. Zur Frage: Ich habe selbst bei GA2 ein äußerst mieses Gefühl. GA1 und WiSo dürften gut gewesen sein. Aber machen wir uns nicht verrückt, wird schon werden. Wenn die sehen das du in zwei Prüfungsteilen "gut" warst, dann suchen die dir bestimmt noch ein paar Punkte.
  7. Ich kann nur aus meiner momentanen Noch-Azubi Position sagen, dass das Zwischenzeugnis für mich im Hinblick auf Bewerbungen schon wichtig ist weil der Vertrag befristet ist und eine Übernahme noch nicht zugesagt wurde.
  8. Auf meiner Einladung stand einfach nur 4-6 Wochen (auch in Bayern)
  9. Alles klar. Kannst du mir eventuell sagen, wo man diese Abweichserklärungen am besten einbaut?
  10. Das Problem ist, dass in meinem Antrag ein anderer Anfangszeitraum angegeben ist als der, der es dann tatsächlich geworden ist. Das hat betriebliche Gründe, weil ich wegen Fertigstellung eines anderen Projektes ein paar Tage später mit meiner Projektarbeit angefangen habe.
  11. Ich musste in meinem Projektantrag einen ungefähren Zeitraum angeben, in dem ich meine Projektdokumentation in das IHK-Portal hochlade. Es wird wohl ein paar Tage länger dauern als geplant, dafür wurde aber auch später angefangen. Im IHK-Portal steht: Abgabe verbindlich bis: 15.05.2018 In meinem Projektantrag steht als ungefährer Zeitraum Anfang April bis zu diesem Freitag. Stellt das ein Problem dar?
  12. Ja, das stimmt leider. Es kamen einige unglückliche Umstände zusammen weswegen ich damit jetzt wohl Leben muss. Es gibt aber Gottseidank in näherer Umgebung ein paar passende Stellen die noch offen und frisch sind.
  13. Problematisch im Sinne meiner geistigen Verfassung das ordentlich in meine Bewerbung zu packen. Danke euch, damit kann ich was anfangen.
  14. .. hier ist das nächste Problem. Ich habe den Termin für die mündliche leider noch nicht.
  15. Hallo zusammen. Ich habe heute festgestellt, dass ich mich nun kurzfristig doch lieber von meinem Ausbildungsbetrieb weg bewerben sollte. Die schriftliche hatte ich am 25.04. und war - denke ich zumindest- erfolgreich. Wie schreibe ich das ins Anschreiben, wenn ich mitten in den Prüfungen bin und noch nicht sagen kann, ob ich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses wirklich bestanden habe? wie immer - vielen Dank euch
  16. Wenn man in GA1 eine 5 schreibt sollte man sich echt fragen ob der Abschluss wirklich etwas wert ist. Bei GA2 kann es durchaus mal passieren, weil es nicht die Kernkompetenz ist und ein bisschen Glückssache welche Themen behandelt werden. WISO ist halt WISO..
  17. Ich hatte zwar Bücher für GA1 und GA2, aber die haben mir nicht wirklich etwas gebracht. Am allermeisten geholfen hat es mir die Abschlussprüfungen von 2012 bis zur neuesten zu machen - und zwar unter realen Umständen. Stoppe dir die Zeit und schau wie lange du brauchst, übe auch gleich dich schnell zu entscheiden eine Aufgabe zu streichen. Anschließend kontrollierst du, soweit du die Lösungen hast, alles selbst durch. Das machst du so lange bis du mindestens eine 3 in allen Prüfungen schaffst. Ich bin damit gut gefahren.
  18. Nachdem ich die letzten Wochen genug alte Prüfungen gebüffelt habe finde ich, dass man das so pauschal nicht sagen kann. Es gab wirklich poplige AE'ler Prüfungen, aber auch unnötig schwere. Wo ist da das Gleichgewicht / die Gerechtigkeit bei dem ganzen? Jemand der z.B. 2013 / 2015 'ne 3 oder 4 hatte ist für mich qualifizierter als jemand der Sommer 16 eine 1 oder 2 hatte in der Fachqualifikation. Man kann das so nicht pauschalisieren.
  19. Ist das dann "mein" Berufsschullehrer bzw Klassenleiter der das bekommt, weißt du das zufällig so detailliert? Der mag mich nämlich nicht, und das fände ich kräftig unfair -.-
  20. Was? Mach mich nicht schwach. Wer wertet diese Prüfungen aus? Die Berufsschullehrer? Ich dachte die IHK macht das.
  21. Danke euch! Ich schreib einfach mal weiter mein Berichtsheft - zumindest bis die Einladung kommt und ich mehr weiß.
  22. Blöde Frage wahrscheinlich, aber ich bin mir grad echt unsicher. Muss ich, nachdem die IHK mein Berichtsheft gestern schon bei der schriftlichen durchgesehen hat, das Berichtsheft noch bis zur mündlichen weiterführen und mitbringen? Ist das Bestandteil davon?
  23. Ich glaube, die IHK bewertet hier schon relativ großzügig. Du hast ja, wenn man sieht welchen Denkfehler du hattest, keinen großen Fehler gemacht. Werden zwar nicht alle Punkte sein, aber da geht schon was.

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