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Taschenrechner


PsychoFreak

Empfohlene Beiträge

Hallo.

Ich frage mich gerade ob bei der Prüfung (Sommer 07) programmierbare Taschenrechner erlaubt sind oder nicht.

Bei allen IHK Dokumenten die wohl überregional stand das der Taschenrechner "Netzunabhängig und geräuscharm" sein muss. Jetzt habe ich von der zuständigen IHK (Siegen) die Einladung bekommen und dort steht das ein nicht programmierbarer Taschenrechner genutzt werden darf.

Laut den überregionalen Texte müsste ja ein programmierbarer Taschenrechner erlaubt sein. Laut dem regionalen Schreiben nicht...

Oder sehe ich das falsch?

Ich hatte eigentlich nicht vor einen programmierbaren Taschenrechner einzusetzen allerdings wäre es ja nicht gerecht wenn die selbe Arbeit einmal mit und einmal ohne geschrieben werden würde...

mfg

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Du kannst ja den programmierbaren und zur Not einen nicht-programmierbaren mitnehmen. Je nachdem drückst du zu Beginn der Prüfung den Reset-Knopf oder verwendest einfach den Notfallrechner :D

Liegt allerdings alles in deinem Ermessen der Risikobereitschaft^^

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Für welche IHK gilt diese Aussage? Für welchen Prüfungstermin? Und hast du es auch schriftlich?

IHK Kiel. FiSi Prüfung 11.05.

Schriftlich habe ich da nichts.

Aber hey, mal ehrlich: Welcher Lehrer guckt sich a) wirklich den Taschenrechner an und B) kann auf anhieb erkennen, dass er Zahlensysteme umrechnen kann? Meine können/tuen dies nicht.

SiemensmasterXXX

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also ist ein solcher Taschenrechner verboten?

Amazon.de: Casio FX-991ES wissenschaftlicher Taschenrechner: Elektronik: Casio

Zitat:Berechnungen zur Basis n (BIN/OCT/DEC/HEX), Rechnen mit komplexen Zahlen

Genau den habe ich mir gekauft und vorher in der IHK gefragt.

Es hiess, dass dieser Taschenrechner zugelassen ist.

Aber wie gesagt: Schriftlich habe ich nichts.

Das ist mir aber prinzipiell egal, da ich nicht denke, dass es da bei mir Probleme gibt. Wie es sogar bei jeder Prüfung dabei steht: Geräuscharm, nicht programmierbar und Netzunanhängig. All das erfüllt der Taschenrechner.

SiemensmasterXXX

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Wie es sogar bei jeder Prüfung dabei steht: Geräuscharm, nicht programmierbar und Netzunanhängig. All das erfüllt der Taschenrechner.

So würde ich dann auch argumentieren.

Ich werd meinen TI auf jedenfall auch mitnhemen.

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Ist es verboten Zeugs in den programmierbaren TR zu schreiben? Betrugsversuch?

bei uns ist es verboten den mitzunehmken!

ob was drin is oder nicht is egal...

hmmmm bei amazon schreiben die in den comments das der "nicht programmierbar" wäre und für "schulen" geeignet... wobei mir nicht klar ist was dann "programmierbar" sein soll :rolleyes:

naja ruft einfach nochmal an und fragt!

außerdem weiß ich eh nicht was so ein großer rechner bringen soll... ;-)

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