Hunduster Geschrieben 10. Oktober 2007 Geschrieben 10. Oktober 2007 HI zusammen, ich gucke gerade einen Bericht im TV über Gerichtsvollzieher. Diese Pfänden hier zum Teil auf die Rechner der Schuldner. Da manche Sachen auch unfändbar sind und auch persönliche Gegenstände wie Fotos etc. nicht gepfändet werde dürfen, würde es mich mal interessieren wie es mit den Datne auf den Rechner aussieht. Darf ich meine Festplatte zurück verlangen bzw. vorher ausbauen wenn ich bei der Pfändung anwesend bin? Also ich hab keine Schulden oder und mach mir auch keine Sorgen :upps aber würd mich jetzt echt mal interessieren weil von den Schuldner dort niemand Anstanden gemacht hat und auf seine Daten bestand.
DeMon Toll Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Hmmm ich denke wenn man den Rechner für seine Arbeit oder die Arbeitsrecherche braucht dann kann man es ihm nicht Pfänden (wie gesagt ich GLAUBE). Mit den Daten weis ich leider nicht wies aussieht. Aber es gibt ja auch leute die beim Gericht einklagen dass das Finanzamt einem die Kondome Finanziert weil das zu seinem Existensminimum gehört (den gerichtsspruch gabs wirklich in Deutschland). Und seit dem bekommt der Mann jeden monat 100 Kondome gesponsort is doch auch was :D:D DeMon
Hunduster Geschrieben 16. Oktober 2007 Autor Geschrieben 16. Oktober 2007 Ok zum arbeiten, aber meine Privatendaten sind doch in so einem Fall auch meine persönlichen Gegenstände und somit eigentlich unfändbar...
Ganymed Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Ok, du sagst, Fotos sind nicht pfändbar. Festplatte schon. Was ist, wenn auf der Festplatte private Fotos sind, die du nicht in Papierform hast? Zahlen die dir dann die Entwicklung beim Fotoladen, ehe sie deine Festplatte formatieren?
DeMon Toll Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Hmm...wie ich mir gerade überlege. Virtuelle Dinge wie z.b. Daten auf der Festplatte dürfen ja eigentlich nicht gepfändet werden. Weil das verhält sich meiner Meinung nach wie ein Patent. Wenn jemand pleite geht und schulden hat dann darf man ja das Patent nicht pfänden, da es ja Geistiges Eigentum des Entdecker Besitzers etc. ist. Aber wie gesagt genaueres weis ich auch nicht sondern es ist eher eine vermutung/hoffnung^^ DeMon
tribestar Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 Computer sind dann "pfändungssicher", wenn sie beruflich genutzt werden. Doch ob ein privat genutzter Computer gepfändet wird, hängt auch vom Wert des Gerätes ab. Wenn absehbar ist, dass es bei einer Versteigerung ohnehin keinen oder nur einen geringen Erlös erbringen wird, wird auf die Pfändung verzichtet. Quelle: WDR Wenn jemand pleite geht und schulden hat dann darf man ja das Patent nicht pfänden, da es ja Geistiges Eigentum des Entdecker Besitzers etc. ist. Falsch. Patente sind pfändbar.
DeMon Toll Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 nagut wenn du das sagst . Wie gesagt war nur ne vermutung bzw. des mit der Pfändung und Patent ne fehlinformation war aber dafür haben wir ja dich *GG* DeMon
Guybrush Threepwood Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 ZPO - Einzelnorm Ich habs mal nur überflogen und konnte da nichts von persönlichen Dingen wie Fotoalben etc lesen. Allerdings kann ich mir absolut nicht vorstellen das erlaubt sein soll soetwas zu pfänden. In Folge dessen auch sollte man ja dann auch Festplatten nicht pfänden dürfen bzw. dem Schuldner die Möglichkeit geben sein Daten vorher anderweitig zu sichern und auf der Festplatte zu löschen. Punkt 3 fand ich irgendwie recht lustig, scheint mir etwas älter zu sein
deano Geschrieben 16. Oktober 2007 Geschrieben 16. Oktober 2007 ich glaub, wenn man dem gerichtsvollzieher in ruhigem ton anspricht, ob man wenigstens die festplatte schnell ausbauen darf, sagt der nix. lass es 50€ sein, die er dafür bekommen würde. nimmt er halt ein paar handtücher mehr mit es ist ja nicht seine aufgabe, dem schuldner irgendwie an die karre zu pinkeln. man sollte halt in so einer situation nicht auf jedem paragraphen rumreiten oder den guten mann 5 mal vor der tür sitzen lassen. dann kommt das echo aus dem wald auch mit etwas kühlerem wind.. dass vor dem pc nicht halt gemacht wird, kann ich aber gut verstehen. hin und wieder finden sich schon high-end boliden, die den ford fiesta vor dem haus in den schatten stellen
Hunduster Geschrieben 17. Oktober 2007 Autor Geschrieben 17. Oktober 2007 So, ich habe gestern Abend einfach mal eine E-Mail an einen Gerichtsvollziher geschickt zu dem Thema, hier könnt ihr euch die Antwort durchlesen: Hallo, generell ist die Pfändung von Hardware und Software möglich. Bei der Hardware ist natürlich darauf zu achten, dass die persönlichen Dinge des Schuldners (z.B. Fotos) gesichert und ihm übergeben werden. Das heißt, der Gerichtsvollzieher prüft die Festplatte auf solche Dokumente und erstellt Kopien, die er dem Schuldner übergeben muss. Dies ist, wie Sie sich denken können, schwierig, da solche Dokumente versteckt auf der Festplatte sein können. Auch Software kann der GV nur dann Versteigeren, wenn auch die Lizenz dabei ist. Der Gerichtsvollzieher sollte vor einer Versteigerung die Festplatte formatieren, damit nicht versehentlich private Dateien oder nicht lizensierte Software versteigert wird.
Polli Geschrieben 17. Oktober 2007 Geschrieben 17. Oktober 2007 "Der Gerichtsvollzieher prüft die Festplatte...." Interessantes Detail das mich jetzt stutzig macht. Was sagt denn das Bundesdatenschutzgesetz dazu? Was ist denn wenn der Schuldner seine Einwilligung nicht gibt .... Sehr interessant das Thema!
Hunduster Geschrieben 17. Oktober 2007 Autor Geschrieben 17. Oktober 2007 Hehe... vor allem mit den versteckten Dokumenten, sind nun alle Gerichtsvollziher auch gleichzeitig Backup Experten?
azett Geschrieben 18. Oktober 2007 Geschrieben 18. Oktober 2007 Sehr interessant das Thema! So interessant, daß man der "Fändung" im Threadtitel ruhig noch das führende P gönnen könnte, liebe Mods. Vom Deppenleerzeichen fang ich nicht an Vielen Dank
Cadpax Geschrieben 18. Oktober 2007 Geschrieben 18. Oktober 2007 "Der Gerichtsvollzieher prüft die Festplatte...." Interessantes Detail das mich jetzt stutzig macht. Was sagt denn das Bundesdatenschutzgesetz dazu? Was ist denn wenn der Schuldner seine Einwilligung nicht gibt .... Bei einer Gerichtsvollziehung ist zumindest das Briefgeheimnis aufgehoben. Ich vermute mal, dass sich das ähnlich dazu verhält. Mit freundlichen Grüßen, Cadpax
Hunduster Geschrieben 18. Oktober 2007 Autor Geschrieben 18. Oktober 2007 So interessant, daß man der "Fändung" im Threadtitel ruhig noch das führende P gönnen könnte, liebe Mods. Vom Deppenleerzeichen fang ich nicht an Oh Gott wie peinlich fällt mir erst jetzt auf :upps
Manitu71 Geschrieben 19. Oktober 2007 Geschrieben 19. Oktober 2007 öhm, ich kenn das nur aus Filmen, aber ist das ned so, das der erstmal nur nen Aufkleber raufpickt? In diesem Fall hätte man ja noch Zeit, ein Backup zu machen.
Hawkeye Geschrieben 19. Oktober 2007 Geschrieben 19. Oktober 2007 So interessant, daß man der "Fändung" im Threadtitel ruhig noch das führende P gönnen könnte, liebe Mods. Vom Deppenleerzeichen fang ich nicht an Schon schrecklich, dass die Mods nicht auf die Rechtschreibung ihrer User achten...
azett Geschrieben 19. Oktober 2007 Geschrieben 19. Oktober 2007 Schon schrecklich, dass die Mods nicht auf die Rechtschreibung ihrer User achten... Verzeih, so befehlsmäßig wars nicht gemeint - es sollte die freundliche Bitte sein, den Threadtitel anzupassen
Hunduster Geschrieben 19. Oktober 2007 Autor Geschrieben 19. Oktober 2007 öhm, ich kenn das nur aus Filmen, aber ist das ned so, das der erstmal nur nen Aufkleber raufpickt? In diesem Fall hätte man ja noch Zeit, ein Backup zu machen. Doch das ist so aber sobald das Pfändungssiegel auf einem Gegenstand klebt gehört es dem Staat und du darfst es nicht mehr anpacken.
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