Veröffentlicht 16. Oktober 200717 j Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: gibt es Sonderurlaub für die Abschlußprüfung??? besten dank im vorraus
16. Oktober 200717 j Platte Antwort: Nein. Ausführlichere Antwort: Wenn Du volljährig bist, muss Dein Arbeitgeber Dich nur für die Teilnahme an der Prüfung freistellen. § 15 BBiG Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Sonderurlaub ist i.d.R. eine betriebsinterne oder tarifliche Regelung. bimei
17. Oktober 200717 j Offiziell hat man wohl keinen Anspruch, aber bei uns war es so, dass wir vor der Zwischenprüfung einen Tag, vor der schriftlichen Abschlussprüfung einen Tag und vor dem fachgespräch mit Präsentation 2,5 Tage oder 5 halbe Tage hatten bzw. uns nehmen konnten! Das bleibt ganz alleine Deinen Ausbildungsbetrieb überlassen!
17. Oktober 200717 j Bei Jugendlichen natürlich: JArbSchG § 10 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,freizustellen.
18. Oktober 200717 j Bei Jugendlichen natürlich: JArbSchG § 10 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,freizustellen. Erster Denken, dann Schreiben ....
22. Oktober 200717 j Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage: gibt es Sonderurlaub für die Abschlußprüfung??? besten dank im vorraus Rechtlich nein, aber mein Ausbildungsbetrieb hat mich damals meines Wissens eine Woche freigestellt.
4. Januar 20214 j Wie ist das bei ner Umschulung... Die Umschulung endete am 30.11. 2020 die mündliche Prüfung ist aber erst am 14.1.2021 und ich bin schon wieder in einem Job... Mein Chef meinte dafür muss ich Überstunden ansammeln
4. Januar 20214 j ... ich wundere mich dass die Umschulung vor der Prüfung endet. Normalerweise endet ein Ausbildungsvertrag mit dem Erreichen des Ziels ? Wenn Du mittlerweile einen neuen AG hast dann muss der Dich nicht freistellen. Also Urlaub oder Abbummeln
5. Januar 20214 j vor 16 Stunden schrieb charmanta: ... ich wundere mich dass die Umschulung vor der Prüfung endet. Das ist, wenn es so geplant war, tatsächlich recht seltsam. Um noch vor der mündlichen Prüfung bei meinem Praktikumsbetrieb fest anfangen zu können, musste ich damals sowohl vom Maßnahme- als auch Bildungsträger explizit ausgeschult werden – mit dem Vermerk, dass das Maßnahmeziel (...das oft eher die berufliche Wiedereingliederung ist und weniger der Abschluss) erreicht wäre. Die Umschulung wäre ansonsten noch zwei, drei Monate weitergegangen, über die mündliche Prüfung hinaus. Einen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es für Prüfungen aber i.d.R. nicht. Für die mündliche Prüfung musste ich auch Urlaub nehmen. Dein Chef klingt übrigens schon jetzt sehr sympathisch, Angy.. 😂
10. Mai 20232 j hat man für die prüfungsvorbereitung der Gp 1 Anspruch auf Sonderurlaub auch wenn man keine Urlaubstage mehr hat?
10. Mai 20232 j § 15 BBiG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/faq-liste/pruefungen/habe-ich-den-tag-vor-meiner-abschlusspruefung-frei--5088518 2min Google oder 1min Forum suche 🫠
10. Mai 20232 j Was genau verstehst du denn unter "Prüfungsvorbereitung", @kammel? Ein guter Ausbildungsbetrieb sollte dir während deiner Arbeitszeit eigentlich auch Zeit einräumen, in der du dich vorbereiten kannst. Wofür genau der Sonderurlaub? Im Prinzip ist ja auch der Besuch der Berufsschule irgendwie als Prüfungsvorbereitung zu sehen. Ansonsten, gilt das, was @Meadril schon gepostet hat: Am Tag vor der Abschlussprüfung (sowohl für Teil 1 als auch Teil 2) bist du als Azubi freizustellen.
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