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Einzelunternehmer - FIAE


zk4r

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich habe eine innovative Geschäftsidee, in der ich auf gemieteten Rootservern mein Produkt vermieten will.

In der Anfangszeit möchte ich alleine Arbeiten und nun meine Frage:

Welche Arbeiten darf ein FIAE selbstständig ausführen, ohne probleme mit dem Gesetz zu bekommen. Mein Vater war vor einigen Jahren selbstständiger Schreiner und durfte ohne Meister z.B. keine Türen kürzen oä.

Trifft soetwas auch auf den AE zu?

Benötigte Arbeiten:

- Server aufsetzen

- Skripterstellung

- Buchhaltung

- Webdesign

- Verkauf beim Kunden

Falls es gut läuft, werde ich noch weitere Personen beschäftigen.

Welche Berufe darf ich dann unter Umständen Ausbilden?

Zur Geschäftsidee selbst werde ich nicht viel sagen, da ich mir nicht sofort meine Eigene Konkurenz ranzüchten möchte :D .

Ich hoffe auf schnelle Antwort.

Gruß Zk4r

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@stefanniehaus

Ist das wirklich ernst gemeint? Das würde ja bedeuten, dass jeder (entschuldige bitte den Ausdruck, sorry) Depp problemlos "einfach so", ohne formale Qualifikation, die nachweisbar ist und ihn dazu berechtigt, Leute ausbilden kann.

Ich denke nicht, dass so etwas für die Qualität einer betrieblichen Berufsausbildung spricht (die ja in Deutschland zumindest häufig so dargestellt wird, als würde sie - im Bereich der Ausbildung - zu den "besten Systemen der Welt" gehören.)

Im Vergleich müsste man sich mal vorstellen, jemand könnte z. B. ohne ein entsprechendes Studium an einem Gymnasium (oder einer anderen Schule) bestimmte Fächer unterrichten, nur deshalb, weil er früher in der Schule in diesen Fächern selbst eine 1 hatte ... :):D

Wie erwäht: ob dieses Statement ernst gemeint war, kann ich nicht beurteilen ...

Gruß fach_i_81

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@stefanniehaus

Ist das wirklich ernst gemeint? Das würde ja bedeuten, dass jeder (entschuldige bitte den Ausdruck, sorry) Depp problemlos "einfach so", ohne formale Qualifikation, die nachweisbar ist und ihn dazu berechtigt, Leute ausbilden kann.

Ich denke nicht, dass so etwas für die Qualität einer betrieblichen Berufsausbildung spricht (die ja in Deutschland zumindest häufig so dargestellt wird, als würde sie - im Bereich der Ausbildung - zu den "besten Systemen der Welt" gehören.)

Im Vergleich müsste man sich mal vorstellen, jemand könnte z. B. ohne ein entsprechendes Studium an einem Gymnasium (oder einer anderen Schule) bestimmte Fächer unterrichten, nur deshalb, weil er früher in der Schule in diesen Fächern selbst eine 1 hatte ... :):D

Wie erwäht: ob dieses Statement ernst gemeint war, kann ich nicht beurteilen ...

Gruß fach_i_81

BMBF: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Wer ausbilden will, muss derzeit keine Ausbilder-Eignungsprüfung mehr absolviert haben.
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Das mag dich jetzt schockieren. Die Ausbildereignung (AdA - Schein) kann ohne vorherige Berufsausbildung erworben werden, bei angemessener Berufserfahrung. Zusätzlich ist die Nachweispflicht der Ausbildereignung bis einschließlich 2008 ausgesetzt. Man kann also _momentan_ auch ohne AdA ausbilden.

So gesehn hat stefanniehaus volkommen recht. Das Posting dürfte also ernst gemeint gewesen.

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Ausbildereignung bis einschließlich 2008 ausgesetzt. Man kann also _momentan_ auch ohne AdA ausbilden.

Das ist derzeit noch viel lustiger, wer anfängt auszubilden unterschreibt was von der IHK und bekommt den Ausbilderschein ohne Kurs. D.h. er kann auch weiter ausbilden, wenn die Regelung, dass der Schein gebraucht wird, wieder in Kraft tritt ;)

Zumindest war es bei uns im Betrieb so, dass das erstemal jemand ausgebildet wurde und Chef einfach den Wisch bekommen hat von der IHK.

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